BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 161

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danken, und ich wünsche für den bevorstehenden EU-Ratsvorsitz alles Gute. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.03

19.03.28


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.04.0016. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Übereinkommen zwi­schen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (7 d.B. und 41 d.B. sowie 9935/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßen­ver­kehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (8 d.B. und 42 d.B. sowie 9936/BR d.B.)


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen zu den Punkten 16 und 17 der Tagesord­nung.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml. Ich bitte um die Berichte.


19.04.55

Berichterstatter Mag. Dr. Michael Raml: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Überein­kommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten.

Der Bericht ist Ihnen in schriftlicher Form zugegangen; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich erstatte weiters Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten.

 


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