BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 164

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der Sicherheit, der sehr zu begrüßen ist. Danke, Frau Staatssekretärin. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.12


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. Ich erteile es ihm.


19.13.05

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Staatssekretärin! Die vorliegenden Über­einkommen dienen, wie meine Vorredner schon betont haben, der Verbesserung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten, letztlich auch zur Stei­gerung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Dieses Übereinkommen ermöglicht eine sichere Verfolgung von Verkehrssündern, nämlich von Inländern und von Ausländern. Es ermöglicht auch einen automatischen Abruf von Zulassungsdaten der ausländischen Verkehrsteilnehmer und Fahrzeug­halter. Dabei ist es mir besonders wichtig, dass es in diesem Zusammenhang ganz klare datenschutzrechtliche Bestimmungen gibt, die eingehalten und auch kontrolliert werden.

Diese Abkommen sind vor allem dann wichtig – wir hörten es heute schon –, wenn Fahrzeughalter aus dem Inland und aus dem Ausland ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es wird sich schlussendlich auch zeigen, ob es tatsächlich – wie Schätzungen des Innenministeriums prognostizieren – 2 Millionen Euro sind, die dann zusätzlich ins Bundesbudget fließen werden.

Wir ermöglichen mit diesem Abkommen eine effektive Strafverfolgung der Verkehrs­teilnehmer in diesen genannten Staaten. Was bedeutet dies aber auch umgekehrt? – Das bedeutet auch, dass mögliche Vergehen von Österreicherinnen und Österreichern in den genannten Ländern nicht ungeahndet bleiben. Der Effekt ist natürlich in beiden Richtungen sehr wertvoll und gut.

Klar ist, dass man durch dieses Abkommen keine riesengroßen Wunder in puncto Ver­kehrsverhalten erwarten darf. Es wird aber – darauf dürfen wir alle hoffen – sicherlich zu einer gewissen Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. In diesem Zusam­menhang muss ich auch darauf hinweisen, dass das, was wir heute beschließen werden, nur dann funktioniert, wenn Verkehrskontrollen tatsächlich wirksam durch­geführt werden.

Den Plänen von Minister Hofer – er ist jetzt nicht mehr da – für die Verkehrsüber­wachung, nämlich die Tempokontrollen zu reduzieren oder höhere Tempolimits einzu­führen, liegt ja grundsätzlich schon ein problematischer Gedanke zugrunde. Sie sind im Zusammenhang mit dem heutigen Beschluss für mich auch gar nicht wirklich nachvollziehbar. Ich kann mir natürlich schon vorstellen, dass sich der Herr Minister über Tempolimits oder Tempokontrollen ärgert, genauso wie sich vielleicht der Herr Vizekanzler wahrscheinlich über das Rauchverbot geärgert hat. Wir dürfen aber nicht vergessen, was das betreffend diesen Tagesordnungspunkt für uns bedeutet.

Tempolimits, sehr verehrte Damen und Herren, sind Regeln, die Sinn machen. Ent­weder wir kontrollieren sie, wir halten uns daran, oder wir schaffen sie ab und sagen, wir haben ein regelfreies Straßensystem. Alles andere wäre einfach eine Farce. Re­geln wie Tempobeschränkungen bedeuten aber auch die Rettung von Menschenleben. Uns allen, die wir hier sitzen, muss jeder Unfall einer zu viel sein. Wir müssen alles dafür tun, damit nichts passiert.

 


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