14.03.21

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist ein ganz wichtiger Bericht betreffend Jahresvorschau 2018. Meine Da­men und Herren! Der EU-Ratsvorsitz Österreichs rückt näher, und er wirft in verschie­denen Feldern seine Schatten voraus, so auch im Bereich der Justiz. Dies zeigt sich im Rahmen der auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bul­garischen und österreichischen Ratsvorsitzes erstellten Jahresvorschau des Bundes­ministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes sind natürlich viele Punkte vorgegeben und können nur in Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedsländern gestaltet werden, es ist aber wichtig, meine Da­men und Herren, dass sich Österreich stark einbringt und seine Handschrift erkennen lässt.

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung, der Big Data und der Speicherung von Da­ten muss es natürlich eine enge Zusammenarbeit der EU-Mitglieder und darüber hi­naus der Mitglieder des Europarates und anderer Staaten geben. Auf zwei Punkte muss jedoch besonderer Wert gelegt werden: auf die Beachtung der Privatsphäre in ei­ner Ausschaltung eines Überwachungsstaates und auf die Bekämpfung einer Überbü­rokratisierung. Die Mitteilung über eine mögliche Ausweitung des Aufgabenfeldes der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung von Terroris­mus zeigt, wie wichtig diese Zusammenarbeit ist, wie viel Vorsicht aber auch notwen­dig ist, um nicht in einem Generalverdacht über das Ziel hinauszuschießen.

In Bezug auf die österreichische Position heißt es in diesem Papier: „Erste Diskus­sionen zur Ausweitung der Befugnisse werden bereits unter bulgarischer Präsident­schaft erwartet. Eine österreichische Positionierung zu diesem Ansinnen wird noch zu koordinieren sein.“ – Das weist darauf hin, wie viel Arbeit in diesen und in anderen Fel­dern zu leisten ist.

Wir müssen meines Erachtens, meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit den gesamteuropäischen Projekten intensiv darauf achten, dass die Zusammenarbeit er­leichtert und nicht durch Bürokratisierung erschwert wird. Eine Neuausrichtung der EU im Hinblick auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Subsidiarität und der Verhält­nismäßigkeit bedarf einer intensiven rechtlichen Ausgestaltung. Es gilt, auch die Frage zu behandeln, wie bestehende gesetzliche Vorschriften korrekt angewendet und durch­gesetzt werden können. Es geht auch darum, im Sinne der Subsidiarität neue gesetzli­che Regelungen diesen Prinzipien gemäß zu gestalten. So ist es nur zu begrüßen, wenn es im Bericht heißt: „Bei neuen Vorhaben möchte die Kommission die Grundsät­ze der besseren Rechtsetzung umfassend anwenden, damit alle Vorschläge auf den besten verfügbaren Informationen beruhen und einen echten Mehrwert bringen.“

In diesem Zusammenhang möchte ich, meine Damen und Herren, die Initiative von Bundesminister Dr. Josef Moser hervorheben, die Gesetze zu entrümpeln und auf ob­soletes Recht hin zu durchforsten. Das ist besonders wichtig angesichts der vermehr­ten Einbindung in das europäische Rechtssystem. Man weiß ja oft nicht mehr, in wel­chem Fall welches Recht anzuwenden ist, wer die Zuständigkeit hat, und es gibt Ver­doppelungen, sodass Macht einfach nicht mehr ortbar ist.

Wenn Sicherheit – ein wesentliches Ziel Europas – immer wieder angesprochen wird, so ist zu sagen, ein wesentlicher Teilbereich davon ist die Rechtssicherheit. Meine Da­men und Herren! Rechtssicherheit wird nicht durch vermehrte Rechtsetzung erreicht, sondern das Gegenteil ist oft der Fall. Eine Gesetzesflut – vor allem, wenn sie ver­schiedene Ebenen überschwemmt – schafft Rechtsunsicherheit. Dies geschieht insbe­sondere dann, wenn die Betroffenheit der Menschen nicht mitbedacht wird, wenn fern lebende Experten Vorschriften erlassen und die Menschen in ihrer konkreten Umge­bung nicht mitbedacht werden.

Ein Gutteil der EU-Skepsis ist ja auch auf diese bürokratische Abgehobenheit zurück­zuführen. Gerade deswegen, meine Damen und Herren, ist es wichtig, bei den Mate­rien Datenschutz und Vergaberecht oder bei der Überarbeitung der Richtlinie für die Anschaffung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, die in dem Bericht an­gesprochen werden, jenes Maß zwischen Überregulierung und Leerlauf zu finden, mit dem sich die Bürger identifizieren können. Die angesprochene verfahrene Situation in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU in den Bereichen Justiz und In­neres, die bereits am 25. Mai 2018 – der Minister hat es heute schon erwähnt – in Gel­tung treten sollte, bildet einen Hinweis darauf, wie komplex diese Dinge sind.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich wünsche Ihnen wirklich viel Kraft für diese nicht einfache Arbeit, die in Zukunft auf Sie wartet, und danke für diesen hervorragenden Bericht. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.08

Präsident Reinhard Todt: Danke.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hubert Koller. Ich erteile ihm dieses.