14.03
Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark) : Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist ein ganz wichtiger Bericht betreffend Jahresvorschau 2018. Meine Damen und Herren! Der EU-Ratsvorsitz Österreichs rückt näher, und er wirft in verschiedenen Feldern seine Schatten voraus, so auch im Bereich der Justiz. Dies zeigt sich im Rahmen der auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes erstellten Jahresvorschau des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes sind natürlich viele Punkte vorgegeben und können nur in Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedsländern gestaltet werden, es ist aber wichtig, meine Damen und Herren, dass sich Österreich stark einbringt und seine Handschrift erkennen lässt.
Im Zusammenhang mit der Digitalisierung, der Big Data und der Speicherung von Daten muss es natürlich eine enge Zusammenarbeit der EU-Mitglieder und darüber hinaus der Mitglieder des Europarates und anderer Staaten geben. Auf zwei Punkte muss jedoch besonderer Wert gelegt werden: auf die Beachtung der Privatsphäre in einer Ausschaltung eines Überwachungsstaates und auf die Bekämpfung einer Überbürokratisierung. Die Mitteilung über eine mögliche Ausweitung des Aufgabenfeldes der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung von Terrorismus zeigt, wie wichtig diese Zusammenarbeit ist, wie viel Vorsicht aber auch notwendig ist, um nicht in einem Generalverdacht über das Ziel hinauszuschießen.
In Bezug auf die österreichische Position heißt es in diesem Papier: „Erste Diskussionen zur Ausweitung der Befugnisse werden bereits unter bulgarischer Präsidentschaft erwartet. Eine österreichische Positionierung zu diesem Ansinnen wird noch zu koordinieren sein.“ – Das weist darauf hin, wie viel Arbeit in diesen und in anderen Feldern zu leisten ist.
Wir müssen meines Erachtens, meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit den gesamteuropäischen Projekten intensiv darauf achten, dass die Zusammenarbeit erleichtert und nicht durch Bürokratisierung erschwert wird. Eine Neuausrichtung der EU im Hinblick auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bedarf einer intensiven rechtlichen Ausgestaltung. Es gilt, auch die Frage zu behandeln, wie bestehende gesetzliche Vorschriften korrekt angewendet und durchgesetzt werden können. Es geht auch darum, im Sinne der Subsidiarität neue gesetzliche Regelungen diesen Prinzipien gemäß zu gestalten. So ist es nur zu begrüßen, wenn es im Bericht heißt: „Bei neuen Vorhaben möchte die Kommission die Grundsätze der besseren Rechtsetzung umfassend anwenden, damit alle Vorschläge auf den besten verfügbaren Informationen beruhen und einen echten Mehrwert bringen.“
In diesem Zusammenhang möchte ich, meine Damen und Herren, die Initiative von Bundesminister Dr. Josef Moser hervorheben, die Gesetze zu entrümpeln und auf obsoletes Recht hin zu durchforsten. Das ist besonders wichtig angesichts der vermehrten Einbindung in das europäische Rechtssystem. Man weiß ja oft nicht mehr, in welchem Fall welches Recht anzuwenden ist, wer die Zuständigkeit hat, und es gibt Verdoppelungen, sodass Macht einfach nicht mehr ortbar ist.
Wenn Sicherheit – ein wesentliches Ziel Europas – immer wieder angesprochen wird, so ist zu sagen, ein wesentlicher Teilbereich davon ist die Rechtssicherheit. Meine Damen und Herren! Rechtssicherheit wird nicht durch vermehrte Rechtsetzung erreicht, sondern das Gegenteil ist oft der Fall. Eine Gesetzesflut – vor allem, wenn sie verschiedene Ebenen überschwemmt – schafft Rechtsunsicherheit. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Betroffenheit der Menschen nicht mitbedacht wird, wenn fern lebende Experten Vorschriften erlassen und die Menschen in ihrer konkreten Umgebung nicht mitbedacht werden.
Ein Gutteil der EU-Skepsis ist ja auch auf diese bürokratische Abgehobenheit zurückzuführen. Gerade deswegen, meine Damen und Herren, ist es wichtig, bei den Materien Datenschutz und Vergaberecht oder bei der Überarbeitung der Richtlinie für die Anschaffung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, die in dem Bericht angesprochen werden, jenes Maß zwischen Überregulierung und Leerlauf zu finden, mit dem sich die Bürger identifizieren können. Die angesprochene verfahrene Situation in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU in den Bereichen Justiz und Inneres, die bereits am 25. Mai 2018 – der Minister hat es heute schon erwähnt – in Geltung treten sollte, bildet einen Hinweis darauf, wie komplex diese Dinge sind.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich wünsche Ihnen wirklich viel Kraft für diese nicht einfache Arbeit, die in Zukunft auf Sie wartet, und danke für diesen hervorragenden Bericht. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.08
Präsident Reinhard Todt: Danke.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hubert Koller. Ich erteile ihm dieses.