BundesratStenographisches Protokoll879. Sitzung, 879. Sitzung des Bundesrates am 26. April 2018 / Seite 111

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Was von den Vorrednern überhaupt nicht erwähnt worden ist, ist, dass der Zugriff auf diese Messengerdienste nur nach richterlicher Genehmigung und bei Verdacht auf Ter­rorismus beziehungsweise bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren durchgeführt werden kann. Wenn Sie hier sagen, dass Otto Normalverbrau­cher, der Bürger, mitüberwacht wird, dann entspricht das einfach nicht der Wahrheit, meine Damen und Herren. Was Kollegin Dziedzic offensichtlich auch nicht mitbedacht hat – vielleicht hat sie das Gesetz nicht gelesen –, ist, dass verdeckte Ermittlungsmaß­nahmen der Kontrolle eines unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftrag­ten unterliegen. Dass Sie sich hier herstellen und sagen, dass es keinen Rechtsschutz gibt, ist ja absurd! (Bundesrätin Dziedzic: Das Landesgericht Wien! Die Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter!)

Eines möchte ich schon noch festhalten: Wenn bei uns in Österreich Terroristen ein­reisen, dann sollen sie doch jede Sekunde lang den Hauch des Gesetzes im Nacken spüren, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Genau das ist ja auch das Ziel, nämlich dass sich Terroristen überwacht fühlen und Angst haben, jede Minute festgenommen werden zu können. Wir wollen Terroristen keine Freiräume in unserem Land geben. Es gibt diesbezüglich auch ein großes Verständnis der Bevölkerung. (Bundesrätin Dziedzic: Sie wissen, dass das nicht stimmt!) Reden Sie einmal mit der Bevölkerung, gehen Sie zu den Menschen und fragen Sie diese! Die meisten werden Ihnen sagen: Ja, Terrorismus gehört bekämpft, und wir nehmen das auch in Kauf!

Auf die Vorwürfe der Opposition möchte ich auch gleich eingehen: Kollege Pfister hat gesagt, dass die Software gefährlich ist, und hat gefragt, wie diese überprüft wird. Mir ist jetzt ein bisschen unverständlich, dass Sie diese Überwachungssoftware ins Spiel bringen, denn: Wer hat denn im vorigen Jahr die Ausschreibung für diese Überwa­chungssoftware auf den Weg gebracht? – Das waren Sie, damals noch in der Regie­rung, meine Damen und Herren! (Bundesrat Stögmüller: Das macht es auch nicht besser! – Bundesrat Pfister: Du musst die Realität sehen!) Da waren Sie noch in der Regierung, und Sie haben die Beschaffung der Software auf den Weg gebracht, meine Damen und Herren! Das ist ja wirklich interessant.

Ihr damaliger Bundeskanzler, Christian Kern, hat noch im letzten Jahr bezüglich der Nachrichtenüberwachung gesagt, dass das eine notwendige Anpassung ist. Sie haben das im letzten Jahr vorbereitet und stellen sich jetzt her und sagen, dass das alles ganz schlimm und schrecklich ist. (Bundesrat Pfister: Die Sozialdemokratie ist schuld? So ein Blödsinn!) Jetzt sind Sie nicht mehr in der Regierung, und jetzt ist alles ganz schlecht, und wir müssen das, was Sie vorbereitet haben, mittragen. Ich kann Ihnen eines sagen: Wir haben im Rahmen der Regierungsverhandlungen dieses Paket, das Sie eigentlich auf den Weg gebracht haben, sogar massiv entschärft. So schaut es aus! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Pfister: Verschärft!)

Kommen wir zum Thema der Prepaid-Handywertkarten. Anonyme Prepaid-Handywert­karten werden ja auch bei Terror – das haben wir schon vom Vorredner gehört –, aber verstärkt bei Cybercrime und auch im Rahmen der Drogenkriminalität verwendet. Ich denke, dass wir mit der Wegnahme der Anonymisierung den Kriminellen die Grundlage nehmen, dass Sie anonym Straftaten begehen können. Es kann nämlich nicht sein, dass Terroristen und Cyberkriminelle da einen Vorteil gegenüber unseren Sicherheits­organen, welche das Gesetz vollziehen, haben.

Wir sind nicht das erste Land, meine Damen und Herren, das diese Registrierungs­pflicht einführt, es sind schon mehr als zehn Länder, auch alle unsere Nachbarstaa­ten. – Es hat ja geheißen, dass man dann ins Nachbarland fahren, sich eine Karte kaufen und das so umgehen könne. So ist das also nicht.

Auch die Videoauswertungen sind ja, wie es der Kollege schon angesprochen hat, nichts Neues, es gibt ja schon Videoauswertungen. Alles, was wir hier beschließen, ist


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