Stenographisches Protokoll
879. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 26. April 2018
879. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 26. April 2018
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 26. April 2018: 9.02 – 15.37 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Wahl von Schriftführern/-innen für den Rest des 1. Halbjahres 2018
2. Punkt: Bericht des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Programms des Rates
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen ausgesprochen, ein Bundesgesetz über den Beteiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und der Aufnahme weiterer Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, das Bundesimmobiliengesetz, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das BeamtenDienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut, das Universitätsgesetz 2002, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das ArbeitsmarktpolitikFinanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2018-2019)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesarchivgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfonds-
gesetz, das Mediengesetz, das ORF-Gesetz, das Presseförderungsgesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das BundesbahnPensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das BundesPersonalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das AlternativeStreitbeilegung-Gesetz, das Produktsicherheitsgesetz 2004, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Impfschadengesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Sozialministeriumservicegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das BIFIE-Gesetz 2008, das Hochschulgesetz 2005, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das E-Government-Gesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Dienstleistungsgesetz, das Informationsweiterverwendungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, die Gewerbeordnung, das Berufsausbildungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafrechtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996, das Zivildienstgesetz 1986, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das EuropäischeBürgerinitiative-Gesetz, das Europa-Wählerevidenzgesetz, die Europawahlordnung, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Staatsanwaltschaftsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz, das Strafvollzugsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz, das Truppenaufenthaltsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und das Weingesetz 2009 geändert werden (Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018)
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) geändert wird
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018)
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018)
13. Punkt: Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Verfassung
14. Punkt: Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ 2018 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Justiz
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018)
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden
18. Punkt: Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde
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Inhalt
Bundesrat
Angelobung der Bundesräte Ingo Appé, Dr. Gerhard Leitner, Günther Novak und Josef Ofner ............................................................................................................................... 13
Schreiben des Präsidenten des Kärntner Landtages betreffend die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates ................................................................................ 33
Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Staatsgrenze durch den Bundespräsidenten ..................................................................................................................... 35
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Revision des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ................................................................................... 38
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR ............................................................................................ 41
Antrag der
BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und
Kollegen
auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 3183/AB-BR/2018
gemäß § 60 Abs. 1 GO-BR – Ablehnung .................................................................................... 41,
41
1. Punkt: Wahl von Schriftführern/-innen für den Rest des 1. Halbjahres 2018 ........... 41
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 13
Aktuelle Stunde (60.)
Thema: „Sport – einer der wichtigsten Wirtschafts- und Gesundheitsfaktoren Österreichs“ ............................................................................................................................... 13
RednerInnen:
Thomas Schererbauer ................................................................................................. 14
Armin Forstner, MPA ................................................................................................... 16
Jürgen Schabhüttl ........................................................................................................ 18
Vizekanzler Heinz-Christian Strache .................................................................. 20, 30
Mag. Reinhard Pisec, BA MA ...................................................................................... 24
Edgar Mayer .................................................................................................................. 26
René Pfister .................................................................................................................. 27
David Stögmüller .......................................................................................................... 28
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 41
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 31
Verhandlungen
2. Punkt: Bericht des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes
der Kommission sowie des Programms des Rates (III-640-BR/2018 d.B. sowie 9953/BR d.B.) ................................................................................ 42
Berichterstatter: Gottfried Sperl ................................................................................... 42
RednerInnen:
Christoph Längle .......................................................................................................... 42
Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA ............................................................................... 44
Eva Prischl .................................................................................................................... 45
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-640-BR/2018 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................... 46
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen ausgesprochen, ein Bundesgesetz über den Beteiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und der Aufnahme weiterer Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, das Bundesimmobiliengesetz, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das BeamtenDienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut, das Universitätsgesetz 2002, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das ArbeitsmarktpolitikFinanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2018-2019) (59 d.B. und 91 d.B. sowie 9946/BR d.B. und 9950/BR d.B.) ............................. 46
Berichterstatter: Ing. Eduard Köck ............................................................................... 47
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (90 d.B. sowie 9951/BR d.B.) ................................................................................................................. 46
Berichterstatter: Ing. Eduard Köck ............................................................................... 47
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (67 d.B. und 94 d.B. sowie 9952/BR d.B.) ............................................ 47
Berichterstatter: Ing. Eduard Köck ............................................................................... 47
RednerInnen:
Ewald Lindinger ........................................................................................................... 47
Peter Oberlehner .......................................................................................................... 49
Doris Hahn, MEd MA .................................................................................................... 52
Mag. Reinhard Pisec, BA MA ...................................................................................... 53
Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs ................................................................. 55
Mag. Michael Lindner ................................................................................................... 57
Sonja Zwazl ................................................................................................................... 59
Christoph Steiner ......................................................................................................... 62
Gerd Krusche ............................................................................................................... 64
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 66
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 66
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 66
6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden (48 d.B. und 101 d.B. sowie 9955/BR d.B.) ................................................................................................................. 66
Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 66
RednerInnen:
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 66
Günther Novak ............................................................................................................. 68
Andreas Arthur Spanring ............................................................................................ 70
Ing. Eduard Köck .......................................................................................................... 72
Bundesminister Dr. Josef Moser ................................................................................ 73
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 74
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesarchivgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Mediengesetz, das ORF-Gesetz, das Presseförderungsgesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das BundesbahnPensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das BundesPersonalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das AlternativeStreitbeilegung-Gesetz, das Produktsicherheitsgesetz 2004, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Impfschadengesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Sozialministeriumservicegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und
Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das BIFIE-Gesetz 2008, das Hochschulgesetz 2005, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das E-Government-Gesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Dienstleistungsgesetz, das Informationsweiterverwendungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, die Gewerbeordnung, das Berufsausbildungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafrechtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996, das Zivildienstgesetz 1986, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das EuropäischeBürgerinitiative-Gesetz, das Europa-Wählerevidenzgesetz, die Europawahlordnung, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Staatsanwaltschaftsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz, das Strafvollzugsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz, das Truppenaufenthaltsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und das Weingesetz 2009 geändert werden (Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) (65 d.B. und 97 d.B. sowie 9947/BR d.B. und 9956/BR d.B.) 74
Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 76
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) (189/A und 98 d.B. sowie 9948/BR d.B. und 9957/BR d.B.) .......................................... 76
Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 76
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) geändert wird (188/A und 99 d.B. sowie 9958/BR d.B.) 76
Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 76
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (100 d.B. sowie 9959/BR d.B.)
Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 76
11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018) (68 d.B. und 105 d.B. sowie 9960/BR d.B.) .................. 76
Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 76
RednerInnen:
Wolfgang Beer .............................................................................................................. 77
Andrea Wagner ............................................................................................................. 79
Mag. Dr. Ewa Dziedzic ................................................................................................. 80
Georg Schuster ............................................................................................................ 81
Mag. Elisabeth Grossmann ......................................................................................... 83
René Pfister .................................................................................................................. 85
Edgar Mayer .................................................................................................................. 86
Bundesminister Dr. Josef Moser ................................................................................ 87
Antrag der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen, hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018, gemäß § 51 Abs. 1 GO-BR zur Tagesordnung überzugehen – Ablehnung 86, 90
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 90
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 8, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 90
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 9, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 90
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 10, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 90
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 11, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 90
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018) (69 d.B. und 96 d.B. sowie 9961/BR d.B.) ............ 91
Berichterstatter: Edgar Mayer ....................................................................................... 91
RednerInnen:
Sonja Zwazl ................................................................................................................... 91
Elisabeth Grimling ....................................................................................................... 93
Peter Samt ..................................................................................................................... 93
Dr. Peter Raggl ............................................................................................................. 95
Bundesminister Dr. Josef Moser ................................................................................ 96
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 97
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Verfassung (III-643-BR/2018 d.B. sowie 9962/BR d.B.) ............................................................................................................................... 97
Berichterstatter: Dr. Magnus Brunner, LL.M. .............................................................. 98
14. Punkt: Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ 2018 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Justiz (III-642-BR/2018 d.B. sowie 9963/BR d.B.) ............................................................................................................................... 98
Berichterstatter: Dr. Peter Raggl .................................................................................. 98
Redner:
Gregor Hammerl ........................................................................................................... 98
Hubert Koller, MA ....................................................................................................... 100
Mag. Dr. Michael Raml ............................................................................................... 101
Bundesminister Dr. Josef Moser .............................................................................. 103
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 13, den Bericht III-643-BR/2018 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 104
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 14, den Bericht III-642-BR/2018 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 104
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018) (17 d.B. und 92 d.B. sowie 9964/BR d.B.) 104
Berichterstatter: Dr. Peter Raggl ................................................................................ 105
16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden (66 d.B. und 93 d.B. sowie 9965/BR d.B.) ............................................................................................................................. 104
Berichterstatter: Dr. Peter Raggl ................................................................................ 105
17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (15 d.B. und 88 d.B. sowie 9949/BR d.B. und 9954/BR d.B.) ......... 105
Berichterstatter: Mag. Dr. Michael Raml .................................................................... 105
RednerInnen:
René Pfister ................................................................................................................ 106
Armin Forstner, MPA ................................................................................................. 108
Mag. Dr. Ewa Dziedzic ............................................................................................... 109
Georg Schuster .......................................................................................................... 110
Bundesminister Dr. Josef Moser .............................................................................. 112
Elisabeth Grimling (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 116
Stefan Zaggl ................................................................................................................ 116
Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 117
Karl Bader ................................................................................................................... 119
Antrag der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018) (17 d.B. und 92 d.B. sowie 9964/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR Einspruch zu erheben – Ablehnung ....................................................... 107, 121
Antrag der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (15 d.B. und 88 d.B. sowie 9949/BR d.B. und 9954/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR Einspruch zu erheben – Ablehnung ............................................................................................................ 107, 121
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 15, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 121
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 16, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 121
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 17, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 122
18. Punkt: Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-634-BR/2017 d.B. sowie 9966/BR d.B.) .............................................................................. 122
Berichterstatter: Karl Bader ........................................................................................ 122
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-634-BR/2017 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................. 122
Eingebracht wurden
Anfragen der BundesrätInnen
Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Angriffskrieg der Türkei auf Afrin (3474/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die rechtsextreme Bewegung „Graue Wölfe“ (3475/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bahnschleife Eisenstadt (3476/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Abwasserentsorgung bei Erdgas- und Erdölförderstationen (3477/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei Rot“ (3478/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (3479/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (3480/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (3481/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (3482/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (3483/J-BR/2018)
Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beraterverträge des BMVIT und etwaige Interessenskonflikte durch versteckte Parteienfinanzierung für die FPÖ (3484/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend akutem Platzmangel in Niederösterreichs Gymnasien und Ausbaupläne der Bundesregierung (3485/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unterstützung von Pendlerinnen und Pendlern (3486/J-BR/2018)
Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend offensichtliche Auswirkungen der „Vereinbarung über Zusammenwirken und Kooperation“ zwischen FPÖ und Putin-Partei „Einiges Russland“ auf die österreichische Außenpolitik “ (3487/J-BR/2018)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tempo 140 auf der Autobahn in Oberösterreich (3181/AB-BR/2018 zu 3453/J-BR/2018)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermittlungen rund um die privat geführten Musikkonservatorien im BMI (3182/AB-BR/2018 zu 3451/J-BR/2018)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 2017 (3183/AB-BR/2018 zu 3444/J-BR/2018)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Drittstaatsangehörige in privaten Konservatorien (3184/AB-BR/2018 zu 3448/J-BR/2018)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffentlichkeitsrecht der privaten Musikkonservatorien (3185/AB-BR/2018 zu 3450/J-BR/2018)
des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Asylbeschwerden beim BvWG im Jahr 2017 (3186/AB-BR/2018 zu 3446/J-BR/2018)
des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermittlungen rund um die privat geführten Musikkonservatorien BMVRDJ (3187/AB-BR/2018 zu 3449/J-BR/2018)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschiebungen nach Afghanistan und Rechtsstaatlichkeit von Asylverfahren (3188/AB-BR/2018 zu 3452/J-BR/2018)
Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr
Vorsitzende: Präsident Reinhard Todt, Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M., Vizepräsident Ewald Lindinger.
*****
Präsident Reinhard Todt: Ich eröffne die 879. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 878. Sitzung des Bundesrates vom 5. April 2018 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Renate Anderl, Monika Mühlwerth, Inge Posch-Gruska, Stefan Schennach, Dr. Dietmar Schmittner und Martin Weber.
Präsident Reinhard Todt: Eingelangt ist ein Schreiben des Präsidenten des Kärntner Landtages betreffend die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates. (siehe S. 33)
Die neu gewählten Mitglieder beziehungsweise das wiedergewählte Mitglied des Bundesrates sind im Hause anwesend. Ich werde daher sogleich ihre Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein. – Ich ersuche nun die Schriftführung um die Verlesung der Gelöbnisformel.
Schriftführerin Marianne Hackl: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Hackl leisten die Bundesräte Ingo Appé, Dr. Gerhard Leitner, Günther Novak und Josef Ofner die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)
*****
Präsident Reinhard Todt: Ich begrüße die neu gewählten Mitglieder beziehungsweise das wiedergewählte Mitglied des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Sport – einer der wichtigsten Wirtschafts- und Gesundheitsfaktoren Österreichs“
Ich darf dazu Herrn Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion sowie anschließend je eine Wortmeldung der Bundesräte und Bundesrätinnen ohne Fraktionszugehörigkeit mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in das Thema „Sport – einer der wichtigsten Wirtschafts- und Gesundheitsfaktoren Österreichs“ einsteige, möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken, dass nach längerer Zeit wieder über die Wichtigkeit des Sports hier im Hohen Haus diskutiert wird. Danke an den Sportminister, dass er heute zu uns in den Bundesrat gekommen ist.
Betreffend den volkswirtschaftlichen Nutzen von Sport und Bewegung kann ja mit ganz interessanten Zahlen und Fakten aufgewartet werden: Sport und Bewegung sorgen in Österreich nicht nur für eine jährliche Wertschöpfung von rund 17 Milliarden Euro, sie helfen dem Staat auch, circa 530 Millionen Euro an Gesundheitskosten einzusparen. Das sind immerhin 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, und da ist, meine geschätzten Damen und Herren, noch gewaltig Luft nach oben. Wenn wir es schaffen, weitere 10 Prozent der Menschen dazu zu bringen, sich regelmäßig zu bewegen, würde dies zu einer weiteren Einsparung von bis zu 117 Millionen Euro führen. Es ist leider Faktum, dass die Inaktivität der Bevölkerung für den Staat eine Belastung von 2,4 Milliarden Euro bedeutet; das sind 5,5 Prozent der Gesundheitskosten.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie und wo setzen wir am besten an, um die Sportnation Österreich wieder auf Schiene zu bringen? – Es muss uns gelingen, unsere Kinder, die ohnehin mit einem natürlichen Bewegungsdrang ausgestattet sind, so früh wie möglich für Sport zu begeistern. Durch Hineinschnuppern in verschiedene Sport- und Bewegungsarten können bereits Kindergartenkinder Einblicke in die Welt des Sports bekommen. Kinder sind neugierig und besitzen eine Offenheit für Unbekanntes, und genau das ermöglicht einen ungezwungenen Einstieg in die Sportausübung.
Es muss auch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen entstehen. Wenn es uns gelingt, dort Synergien zu schaffen, würden wir einen riesigen Schritt in die richtige Richtung machen. Dazu braucht es Pädagogen und Funktionäre mit Idealismus, die sich mit viel Engagement und Herz für die Sache einsetzen. In den Vereinen wird wertvolle Basisarbeit geleistet, und diese Vereinsarbeit muss auch dementsprechend ermöglicht, gefördert und unterstützt werden – von der Nachwuchsarbeit über die Trainer bis hin zum Ehrenamt. Einen langfristig erfolgreichen Weg im Sport erreicht man nur über die Arbeit von bestens ausgebildeten und engagierten Trainerinnen und Trainern.
Die tägliche Turnstunde ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Gesamtsituation zu verbessern und einer gefährlichen und rasch fortschreitenden Entwicklung gegenzusteuern. Geringere schulische Leistungen, Haltungsschäden, Motorikschwäche bis hin zu Fettleibigkeit sind neben falscher Ernährung vor allem dem Bewegungsmangel zuzuschreiben. Man muss aber auch ganz klar die Eltern in die Pflicht nehmen. Es ist zu
beobachten, dass manche Eltern ihre Kinder mit dem Auto am liebsten bis ins Klassenzimmer fahren würden, wenn das möglich wäre – nur damit sie ja keinen Schritt zu viel gehen müssen. Der Grund dafür ist nicht die Gefahr im Straßenverkehr, das ist nämlich ein Phänomen, das auch am Land zu beobachten ist.
Viele Studien belegen, dass sich tägliche Bewegung in der Schule positiv auf den Lernerfolg und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Außerdem werden aus aktiven Kindern aktive Erwachsene, die sich für Sport begeistern und Wert auf ihre Gesundheit legen. Ein weiterer entscheidender Vorteil der täglichen Turnstunde ist, dass alle Kinder bewegt werden, auch jene, denen in ihrem Elternhaus Sport noch nicht vorgelebt wird und die noch in keinem Verein aktiv sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein weiteres wichtiges Instrument in Richtung Verbesserungen im Bereich Sport und Gesundheit ist die Schaffung neuer Motorikparks. Im Zuge der Sportstrategie Oberösterreich 2025 setzt das Sportland Oberösterreich auf diese innovative Maßnahme. Menschen aller Altersgruppen sollen motiviert werden, sich zu bewegen. Ziel ist, dass in den nächsten zehn Jahren jährlich mindestens ein neuer Motorikpark errichtet und vom Land Oberösterreich kofinanziert wird. Am 29. September 2017 wurde in Braunau am Inn der erste überregionale Motorikpark eröffnet, der seither von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird. In Anbetracht der bestehenden Motorikschwächen, vor allem bei unseren Jugendlichen, ist das eine unglaublich wichtige Investition.
Der Sport muss sich aber auch für die Menschen präsentieren können. Eine sehr tolle Veranstaltung ist die alljährliche Messe Sport & Fun in Ried im Innkreis, die zugleich die größte Sportmesse Österreichs ist. Zigtausende Besucher, darunter Kinder, Schulklassen, Vereine und Sportinteressierte, konnten sich an über 61 verschiedenen Sportstationen informieren und sich auch einer sportmotorischen Testung unterziehen. Wenn man beobachtet hat, mit welcher Begeisterung die Kinder und Jugendlichen diese vielen verschiedenen Sportarten ausprobiert haben, dann kann man nur von einem vollen Erfolg dieser Veranstaltung und für den Sport sprechen. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang Großveranstaltungen wie der Wien- und der Linzmarathon und der in meinem Heimatbundesland Oberösterreich alljährlich sehr erfolgreiche Silvesterlauf in Peuerbach.
Der Sport braucht auch Vorbilder, denen unsere Kinder und Jugendlichen nacheifern können, die sie zum Sport motivieren. Als Skination haben wir mit Marcel Hirscher den mit Abstand besten Skifahrer der Welt, wir haben David Alaba bei Bayern München, Dominic Thiem unter den Top Ten der Tenniswelt und in der Leichtathletik den zurzeit besten Diskuswerfer Europas, Lukas Weißhaidinger. Er kommt aus meinem Heimatbezirk Schärding, und bevor Lukas diese Erfolge gefeiert hat, hat sich kaum jemand für diese Sportart interessiert. Heute gibt es bei uns jede Menge Burschen, die unbedingt mit Diskuswerfen beginnen wollen. Die von ihm kürzlich erzielte ÖLV-Rekordweite von 68,21 Metern hat ihn auf Platz drei der Weltrangliste platziert. Bravo! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)
Es gab eine große Überschrift bei uns in den Zeitungen: Lukas Weißhaidinger an der Spitze Europas – genau solche Überschriften braucht der Sport, und so etwas macht gleichzeitig auch eine ganze Region stolz.
Um einem solchen Erfolg Nachhaltigkeit zu verleihen, gehört auch das richtige Förder- und Subventionsmanagement dazu. Im Mittelpunkt müssen zeitgemäße Fördermodelle stehen: weg vom sogenannten Gießkannenprinzip, denn nur punktuelle und zielführende Förderungen gewährleisten moderne Strukturen und eine nachhaltige Entwicklung und stiften echten Nutzen. Das entscheidende Kriterium dabei ist Transparenz und Aufarbeitung, um komplexe Vorgänge für die Fördernehmer zu vermeiden. Eine einzi-
ge Goldmedaille für Österreich wie bei den letzten Olympischen Sommerspielen kann und darf nicht unser Anspruch sein.
Es wird auch wichtig sein, Unternehmen dafür zu gewinnen, Mittel für den Sport bereitzustellen, denn ohne Drittmittel wird es in Zukunft nicht funktionieren. Darum braucht es Kooperationspartner aus der Wirtschaft.
Eines ist klar: Mit dem sportlichen Erfolg stellt sich automatisch auch der wirtschaftliche Erfolg ein. Als zum Beispiel Thomas Muster das Finale in Paris für sich entscheiden konnte, hat das nicht nur einen unglaublichen Tennisboom ausgelöst, sondern Tausende Menschen kauften sich genau diesen Tennisschläger und gleich auch das Outfit dazu. Harti Weirather wurde 1982 in Schladming Abfahrtsweltmeister mit dem Fischer RC4 Lochski und jeder wollte diesen Ski haben. Das war damals ein Riesengeschäft für die Firma Fischer. (Ruf bei der ÖVP: Keine Werbung!) Man sieht an solchen Beispielen, wie sportlicher Erfolg auch die Wirtschaft ankurbeln kann.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schaffen wir die nötigen Rahmenbedingungen und helfen wir gemeinsam mit, dass sich in naher Zukunft der Traum vieler Kinder und Jugendlicher, Europa- oder Weltmeister oder Olympiasieger zu werden, einmal erfüllt! In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Bleiben Sie in Bewegung! – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
9.16
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Armin Forstner. Ich erteile dieses.
Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Lieber Kollege Schererbauer, wir bleiben in Bewegung (Bundesrat Schererbauer: Jawohl!), herzlichen Dank. Sport und Bewegung sind wichtige Bestandteile des Lebens der Menschen. Sie wirken sich auf zahlreiche unterschiedliche Bereiche des Alltags wie Gesundheitsförderung, Wirtschaft, Zusammenhalt in der Gesellschaft, Ehrenamt und Integration positiv aus. Wir verstehen Sport als Querschnittsmaterie und denken die damit verbundenen Chancen auch in vielen anderen Bereichen mit. Es gilt, den Menschen vor allem die positiven Funktionen, die der Sport für unsere Gesellschaft erfüllt, stärker bewusst zu machen. Die Bandbreite reicht dabei von den erfolgreichen MedaillenträgerInnen bis zu einem engagierten Übungsleiter beim Eltern-Kind-Turnen mit den Zweijährigen.
Vor allem gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen müssen wir die Bedeutung von Bewegung für die eigene Entwicklung, die Gesundheit und das Wohlempfinden bereits in der Schule stärker hervorheben. Um das Sportangebot an den Schulen zu verbreitern und Kinder und Jugendliche besser darauf aufmerksam zu machen, welche Möglichkeiten es bei den Sportvereinen gibt, ist eine stärkere Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen anzustreben.
Auch der Zusammenhang zwischen Sport und Wirtschaft wurde bereits erwähnt: Der Sport trägt bei uns 4,1 Prozent zum BIP bei. Damit haben wir in Europa eine einmalige Stellung, da dieser Anteil fast doppelt so hoch wie im EU-Schnitt ist. Daran ist nicht zuletzt auch der Tourismus beteiligt, da 58 Prozent der Übernachtungen sportrelevant sind.
Wir wollen die Grundlagen für Erfolge im Spitzensport durch rechtzeitige Betreuungs- und Unterstützungsangebote für unsere Nachwuchshoffnungen legen. Außerdem ist es uns ein besonderes Anliegen, Menschen mit psychischen und physischen Erkrankungen und Einschränkungen stärker zur Ausübung von Sport und Bewegung zu motivieren.
Für uns ist die Autonomie des Sports sowie seiner Verbände und Vereine selbstverständlicher Ausdruck einer aktiven Zivilgesellschaft und ihrer ehrenamtlichen Struktur. Diese Autonomie gilt es auf jeden Fall zu erhalten. Eine Verstaatlichung des Sports lehnen wir strikt ab. Vielmehr wollen wir uns in der Politik als verlässlicher und konstruktiver Partner für Dach- und Fachverbände präsentieren und durch intensiven Kontakt einen regelmäßigen Austausch mit diesen sicherstellen.
Die vielen Ehrenamtlichen, die sich in österreichischen Vereinen engagieren, leisten großartige Arbeit, um passende Rahmenbedingungen für die Ausübung einer breiten Palette an Sportarten in Österreich zu ermöglichen. Viele engagieren sich speziell in der Ausbildung der Jugend und in der Organisation von Wettbewerben. Österreich ist ein Land des Ehrenamts. Wir haben 570 000 Ehrenamtliche, die rund 2,2 Millionen Stunden ehrenamtlich leisten. Das möchten wir auch weiterhin aktiv unterstützen.
Im Vergleich zu vielen anderen Ländern hat der Sport bei uns vor allem in der Schule noch einen relativ niedrigen Stellenwert, dabei können gerade im Sport zentrale Werte spielerisch erlernt werden. Das ist auch im Bereich der Integration von großer Bedeutung. Vor allem zur Förderung einer gesunden Lebensführung unserer Kinder und Jugendlichen soll die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen in Zukunft verbessert werden. Das trifft speziell auf die tägliche Bewegungseinheit zu, die es auch schon im Kindergarten braucht. Um sicherzustellen, dass die tägliche Bewegungseinheit mit der entsprechenden Qualität umgesetzt wird, ist eine Einbindung der Expertise der Sportvereine jedenfalls sinnvoll. So gilt es etwa, die Initiative Kinder gesund bewegen weiterzuführen und auszubauen.
Spitzensport spielt vor allem als Aushängeschild mit seiner Vorbildfunktion eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Große Erfolge unserer österreichischen Athleten sind für viele Menschen oft der erste Zugang zu einer Sportart und können nachhaltiges Interesse wecken. Diese Vorbildrolle möchten wir in der Kommunikation nach außen unterstützen, die Abhaltung von Großveranstaltungen ist dafür ein wichtiges Instrument.
Weil Kollege Schererbauer Werbung für Oberösterreich gemacht hat, muss ich natürlich auch Werbung für die Steiermark machen: Die Steiermark ist auch ein Großveranstaltungsland, wir haben den Grand Prix, wir haben die MotoGP, wir haben in meinem Heimatbezirk, im Bezirk Liezen, das Nightrace; jährlich pilgern Zehntausende Menschen zu uns in die Steiermark und nehmen daran teil. Außerdem haben solche Events eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die betroffene Region und steigern den Wert der Marke Österreich in der Welt. Wir werden unter anderem unsere zahlreichen internationalen Kontakte aktiv nutzen, um Österreich als Gastgeberland für internationale Sportveranstaltungen ins Gespräch zu bringen.
Oft braucht es gar keine zusätzlichen Finanzmittel, um die Qualität des Angebots zu steigern. In einer besseren Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden steckt viel Potenzial, das trifft insbesondere auf die Planung, Erhaltung und Nutzung der Sportinfrastruktur zu. Darüber hinaus können mithilfe einer verbesserten Kooperation der einzelnen Verbände und Vereine über die Grenzen einzelner Sportarten hinweg auch Synergieeffekte genutzt werden. Es braucht daher gezielte Anreize, um dieses Potenzial im Sinne der effizienteren Nutzung und einer Qualitätsverbesserung bei den Sportstätten auszuschöpfen.
Zum Thema sauberer Sport, Auftreten gegen Gewalt, Doping oder Wettbetrug: Sport hat Vorbildwirkung hinsichtlich Fairness, Teamgeist und Kameradschaft. Es geht um die Freude an gesunder Bewegung und Sportsgeist: Wir wollen den Sport in seiner Vorbildfunktion schützen. Gerade für den Breitensport und den heimischen Nachwuchs sind die Profis Vorbilder, aufgrund derer sich viele überhaupt erst für eine Sportart begeistert haben. Umso enttäuschender ist etwa der bekannt gewordene europaweite
Sportwettskandal. Doping ist unsportlich, unfair, wettbewerbsverzerrend und vor allem eine ernsthafte Bedrohung und Gefährdung der Gesundheit.
Im Nationalrat wurde am 20. April des heurigen Jahres ein einstimmiger Beschluss betreffend die Vorlage eines Sportberichts gefasst; der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport wird ersucht, ab dem Jahr 2019 mindestens alle zwei Jahre einen Sportbericht, einen Bericht über die Lage des Sports in Österreich, vorzulegen. Von 1980 bis 2007 gab es regelmäßig einen Sportbericht an das Parlament, in den letzten zehn Jahren wurden aber keine weiteren Berichte mehr erstellt. Das soll sich jetzt ändern. In dem Bericht soll vor allem auf die neue Sportstrategie, die strategischen Ziele, die Zielerreichung, Förderschwerpunkte und Wirkungszielorientierung eingegangen werden. Darüber hinaus sollen wesentliche Träger des österreichischen Sports in dem Bericht Platz finden und die Grundlagen des Sports erläutert werden.
Der Sport soll in seiner ganzen Bandbreite auch im Parlament verstärkt zum Thema werden. Dass der Sport direkt beim Herrn Vizekanzler angesiedelt ist, verleiht ihm einen höheren Stellenwert als in der Vergangenheit und hebt auch die Wertigkeit des Sports selbst hervor. – Herzlichen Dank, Herr Vizekanzler, für Ihren Einsatz und Ihr Engagement für den Sport und alles Gute für die Zukunft. Wir in der Steiermark bitten natürlich weiterhin um Ihre Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
9.24
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jürgen Schabhüttl. Ich erteile dieses.
Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Schön, Herr Bundesminister, dass Sie heute den Weg in den Bundesrat gefunden haben! Sie haben ja das Privileg, als Sportminister sozusagen hauptamtlich tätig zu sein, bei den meisten Ihrer Vorgänger war die Sparte Sport an ein Ministerium angebunden, an die Landesverteidigung zum Beispiel. Gleich eingangs ein Appell von mir: Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich jetzt wirklich dem Sport widmen zu können und sich um die Belange des Sports in Österreich kümmern zu können!
Ich kann mich gut an ein Gespräch mit Ihrem Vorgänger, Hans Peter Doskozil, erinnern, der sinngemäß meinte, es brauche einiges an neuen Ideen, ein Aufbrechen, ein Verändern von gewissen Strukturen, und – das Wichtigste – die Politik gehöre raus aus dem Sport. Da hat der ehemalige Minister schon einen ersten Schritt gemacht, er hat die Sportförderung in die Hände einer unabhängigen Gesellschaft gelegt und den Weg geebnet, dass wir auch in Zukunft die Politik noch stärker aus dem Sport rausnehmen können. Natürlich sind Sportverbände und ‑organisationen sehr, sehr wichtig, aber noch wichtiger ist, dass die Sportfördergelder nicht in der Verwaltung untergehen, sondern dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden, nämlich bei den Sportlerinnen und Sportlern, egal ob das Hobbysportlerinnen und ‑sportler oder Spitzensportler sind. Österreich braucht beides, den Breiten- und den Spitzensport; ohne Breitensport gibt es keinen Spitzensport und natürlich auch umgekehrt.
Ein kurzes Statement zum Breitensport, der natürlich auch für die Wirtschaft und für die Gesundheit sehr wichtig ist: Je mehr und je früher wir mit Sport beginnen, Bewegung fördern, desto mehr fördern wir das Bewusstsein jedes Einzelnen, fördern wir auch die Gesundheit jedes Einzelnen, und zusammengenommen ergibt sich durch die breite Menge dann auch ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Es ist deshalb meiner Meinung nach unumgänglich, dass die tägliche Bewegungseinheit, die eingeführt wurde, erhalten bleibt beziehungsweise nicht nur erhalten bleibt, sondern auch ausgebaut werden
muss. Bei unseren Kindern, den Eltern und auch in der Gesellschaft muss die Meinung Einkehr halten, dass Sport einfach wichtig für die Entwicklung und für die Gesundheit ist.
Wir brauchen aber natürlich auch den Spitzensport. Es braucht Vorbilder, es braucht erfolgreiche Botschafter, die den Sportgedanken weitertragen und weiterentwickeln. Nicht nur der Sport selber, sondern auch die Wirtschaft, die Werbung, der Tourismus brauchen diese Aushängeschilder, und da benötigen wir ein Konzept, wie man Mittel lukrieren kann, wie man diese Mittel einsetzt und auch langfristig in erfolgreiche Sportler investiert und diese entsprechend fördert.
Wichtige Botschaften müssen auch sein: Sport muss ehrlich sein, Sport muss fair sein, und Sport muss vor allem frei von Doping sein. Herr Bundesminister, es wäre mir ein Anliegen, dass Sie das auch in der Öffentlichkeit entsprechend vermitteln, gegen Doping, gegen leistungssteigernde Mittel aller Art auftreten und da auch mit gutem Beispiel vorangehen.
Wir haben in den ersten paar Monaten dieser Bundesregierung schon viele Ankündigungen gehört, zum Thema Sport war es noch eher leise, und ich hätte da ein paar Fragen zu Ihrer Sichtweise zu gewissen Themen; vielleicht können Sie Antworten auf die eine oder andere Frage in Ihre Rede einfließen lassen.
Was beabsichtigen Sie, Herr Bundesminister, mit der Sportstrategie Austria? Welche Maßnahmen wurden Ihrerseits dafür schon gesetzt? Wie wollen Sie die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen? In welchem Zeitraum halten Sie Ergebnisse für realistisch? Welche Vertreter des Sports, welche Personen sollen diese Strategie erstellen?
Zum Themengebiet Großveranstaltungen – meiner Meinung nach sind diese sehr, sehr wichtig, aus verschiedenen Gründen, die ich bereits erläutert habe –: Welche Chancen sehen Sie persönlich für die Olympiabewerbung 2026? (Bundesrat Schuster: Das ist aber jetzt keine Fragestunde, oder, Herr Kollege?) – Es bleibt Ihnen überlassen, was Sie mit Ihrer Redezeit machen. Ich möchte gern wissen, ob Sie, Herr Bundesminister, das vielleicht auch persönlich unterstützen und was Sie da in Erwägung ziehen.
Zur Sportinfrastruktur: Wir haben heute schon gehört, dass es sehr, sehr wichtig ist, Sportinfrastruktur in entsprechendem Ausmaß flächendeckend zur Verfügung zu haben; sie soll sowohl dem Spitzen- als auch dem Breitensport zur Verfügung stehen. In welchem Zeitraum ist die Vorlage des Sportstättenplans, den es aus Ihrer Sicht geben soll, beabsichtigt?
Es war in den letzten Jahren immer wieder Thema: Wir brauchen ein neues, modernes Nationalstadion, eine Arena für den österreichischen Sport. Es gibt da gute Beispiele, wenn ich mir zum Beispiel die Arena AufSchalke ansehe, die nicht nur einen Fußballklub beheimatet, die nicht nur überdacht ist, sondern die auch für andere Veranstaltungen genützt werden könnte. Vielleicht wäre es möglich, so etwas auch in Österreich anzudenken.
Wir alle wollen – das haben wir heute schon gehört – in Zukunft die Ausweitung von Sport in der Schule; die tägliche Bewegungsstunde beziehungsweise ‑einheit soll nur der Anfang sein. Im Bundesbudget sind für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 6,4 Millionen Euro vorgesehen, dazu tragen drei Dachverbände jährlich 2 Millionen Euro aus dem Maßnahmentopf des Dachverbands bei. Wie sehen Sie das, wie können wir das in Zukunft noch weiterentwickeln? (Bundesrat Samt: Das ist eine Aktuelle Stunde und keine Fragestunde! Themenverfehlung!) – Das kann man beides genauso verknüpfen. (Bundesrat Schuster – die Geschäftsordnung in die Höhe haltend –: Das ist die Geschäftsordnung!) Ich möchte auf diese Fragen Antworten haben, und das mache ich so. (Ruf bei der FPÖ: Mach eine Anfrage!) Wenn der Herr Minister keine Antworten
gibt, dann kriegen wir sie halt nicht, aber das ist für uns wichtig und deshalb werden wir das auch fragen; es muss ja nicht darauf eingegangen werden.
Zusammenfassend: Es ist mir wichtig, heute zu sagen, dass wir im Bereich des Sports mit unseren Anliegen nicht weit auseinanderliegen. Das war schon in der Vergangenheit so, und das ist, glaube ich, nach den ersten Redebeiträgen auch zu bemerken. Nützen wir diese Einhelligkeit beziehungsweise diese Beinaheeinhelligkeit, um diesen unseren Sport weiterzutragen und weiterzuentwickeln, und wenn wir das in Zukunft auch zusammen machen können, dann haben Sie unsere Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
9.33
Präsident Reinhard Todt: Zu einer ersten Stellungnahme hat sich der Herr Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Aktuelle Stunde bringt schon einiges auf den Punkt, nämlich die Bedeutung des Sports, die gesellschaftspolitische Bedeutung, vor allen Dingen aber auch die wirtschaftspolitische Bedeutung, die Bedeutung hinsichtlich Tourismus, die der Sport hat – all das kann man gar nicht gering schätzen; im Gegenteil. So gesehen ist es mir ein besonderes Anliegen, dass der Sport einfach wieder stärker in den Mittelpunkt der Gesellschaftspolitik rückt, denn man hat in den letzten Jahren schon ein bisschen den Eindruck gehabt, dass der Sport stiefmütterlich behandelt, irgendwie mitgeschleppt oder angehängt worden ist, aber das war, glaube ich, nicht der geeignete Weg.
Danke auch für die zuvor gehaltenen Reden. Es gibt viele Baustellen, die wir aufzuarbeiten haben, vollkommen richtig; es wurde schon einiges angesprochen. Wir hatten betreffend das Sportministerium eine Entwicklung, wonach die heutige Sektion gar nicht mehr hätte bestehen sollen. Man hätte die Sektion abschaffen wollen, man hätte vorgehabt, das Ganze auf eine Abteilung zu reduzieren. Das heißt, man hätte überhaupt keine politische Möglichkeit mehr gehabt, zusätzlich mit Steuerungselementen für den Sport etwas erfolgreich in Umsetzung zu bringen.
Ich bin froh, dass wir dafür Sorge tragen, wieder eine starke Sportsektion sicherzustellen. Wir werden uns die Bundes-Sport GmbH, die wir geerbt haben, jetzt einmal ansehen und dann in Folge das Gesetz evaluieren, weil wir den Eindruck haben, dass dort nicht weniger, sondern mehr Verwaltung stattfindet, und das ist nicht optimal, wenn es darum geht, dass jeder Förderungseuro auch wirklich direkt zum Sportler kommen und nicht in der Struktur versickern sollte. Da wartet viel, viel Arbeit auf uns.
Ein paar Fragen werde ich gerne beantworten, auch wenn wir heute keine Fragestunde haben, aber der Anstand und die Höflichkeit gebieten, auf die eine oder andere Frage einzugehen; ich mache das im Laufe meiner Stellungnahme.
Wir haben natürlich Handlungsbedarf; ich sage ganz kurz, stakkatoartig, was wir vorhaben. Wir haben ein Haus des Sports, Sie wissen, dort sitzen die Beamten, dort sitzen aber auch die Vereine und Verbände. Es ist nicht optimal, wenn Sportförderungsnehmer und Sportförderungsgeber zusammensitzen, das heißt, wir werden das herauslösen, wir werden das trennen, wir werden die Beamten in einen eigenen Bereich verlegen und werden schauen, dass wir da eine Entflechtung vornehmen. Das ist ein sehr, sehr unüblicher Zustand, der bis dato gegeben war.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gehört, dass in den letzten Jahren über 110 Millionen Euro für den Sport veranschlagt gewesen, aber leider nicht ausgegeben
worden sind, leider nicht für den Sport Verwendung gefunden haben, weil gewisse Sportstättenprojekte nicht in Umsetzung gegangen sind. 78 Millionen Euro haben wir gefunden, die sind an das Finanzministerium zurückgeflossen, 30 Millionen Euro noch nicht, da sind wir noch auf der Suche, weil es schon wichtig ist, zu wissen, was mit dem Geld, das für den Sport vorgesehen war, passiert ist. Ich hoffe, dass dieses Geld nicht in andere Bereiche geflossen ist und dort Verwendung gefunden hat; aber das schauen wir uns noch genau an.
Österreich ist eine Sportnation – das mit Sicherheit –, aber wir haben Handlungsbedarf, damit wir den Anschluss nicht verlieren und damit wir auch in Zukunft den Anspruch stellen können, eine Sportnation zu sein. Wir wissen, dass wir bei den Olympischen Winterspielen sehr, sehr erfolgreich gewesen sind, das macht uns Freude. Wir sehen aber schon ein Manko, wenn wir uns den Sommersport ansehen und die Medaillenausbeute bei den Olympischen Sommerspielen bewerten.
Es braucht also Konzepte, wie wir in Zukunft auch im Sommersport erfolgreicher sein können, das ist aber kein Ziel, das bis zu den nächsten Olympischen Spielen zu erreichen sein wird. Da braucht es eine langfristigere Strategie, auf die man aufsetzen muss, in der man auch definieren muss, welche Sportarten im Sommersportbereich jene sind, in denen wir heute schon halbwegs an der Spitze mitmachen können, da oder dort Medaillenchancen haben; da gibt es durchaus mehr als sieben Bereiche, ob das Segeln ist, ob das Judo ist, ob das die Sportschützen sind oder andere Bereiche. Dort müssen wir auch weitere Nischen, Sportbereiche definieren, in die wir mit der Förderung und Unterstützung speziell hineingehen, Bereiche, in denen wir Chancen und Potenziale haben, wenn es um Nachwuchsförderung geht.
Ja, die Vorbildfunktion unserer Spitzensportler ist eine große und hat eine immense Bedeutung für unsere Kinder und Jugendlichen, das muss man auch vermehrt ausbauen und nützen. Das heißt, wir müssen versuchen, unsere Spitzensportler zu den Kindern zu bringen, sie als Vorbilder, als Role Models stärker zu nützen und in Einsatz zu bringen, und das nicht nur im Sportschulbereich, sondern generell im Schulbereich. Da gibt es natürlich Möglichkeiten, an denen wir auch arbeiten, weil diese Vorbildwirkung groß ist und der Anreiz für Kinder über Vorbilder ein besonders großer ist.
Im Rahmen der größten europäischen Kinder- und Jugendgesundheitsstudie wurden auch österreichische Schülerinnen und Schüler untersucht: Lediglich ein Fünftel der 11- bis 15-Jährigen erfüllt die Empfehlung der WHO von 60 Minuten Bewegung am Tag, das heißt, da besteht ein echtes Manko. Körperliche Fitness, Konzentrationsvermögen und Gemeinschaftsgefühl werden durch Bewegung gefördert, aber wir sind da nicht unbedingt gut aufgestellt; das heißt, wir müssen da gegensteuern.
Sport ist gelebte Gesundheit – das wurde heute gesagt –, Bewegung ist Leben, Leben ist Bewegung, und das bis ins hohe Alter. Das heißt, wir müssen nicht nur bei den Jungen ansetzen, sondern wir müssen auch bei den Älteren – 50 plus – mit entsprechenden Initiativen dafür Sorge tragen, dass die Menschen ein Leben lang in Bewegung bleiben und damit ihrer Gesundheit etwas Gutes tun – und dem Staat dadurch natürlich auch Geld ersparen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb wollen wir auch mit der Förderung des Sports, die wir zielorientiert durch eine Sportstrategie entwickeln wollen, mehr Menschen in Bewegung bringen und setzen eben auch Generationsschwerpunkte, nicht nur bei den Jungen, sondern auch bei der Altersgruppe 50 plus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die volkswirtschaftlichen Kosten aufgrund von Inaktivität belaufen sich direkt auf über 2,5 Milliarden Euro. Es ist ein unglaublicher Betrag, der da anfällt. Das jährliche Einsparungspotenzial durch mehr sportliche Aktivität der Bürger liegt – wir haben es heute schon gehört – bei 85 Millionen Euro aufwärts.
Da gibt es unterschiedliche Berechnungen, aber das zeigt, welche Wertigkeit und Kraft da dahintersteckt. Der größte Brocken sind natürlich Rückenerkrankungen und Diabetes.
Wenn man Sport außerdem als Wirtschaftsfaktor definiert – da sieht man, welche Kraft dieser neben dem gesundheitspolitischen Aspekt hat –, dann kommen wir auf eine Bruttowertschöpfung der Sportwirtschaft in Österreich von 17 Milliarden Euro. Das ist ein unglaubliches Potenzial, dahinter stehen 350 000 Mitarbeiter, die in der Sportwirtschaft beschäftigt sind. Das zeigt, was da für eine Kraft dahinter ist und dass Sport eben ein Wirtschaftsfaktor ist.
Wir sind auch im Sporttourismus Europameister, natürlich dank des Wintersports, aber auch, wenn man den Wintersport wegrechnet, sind wir Europaspitze. Das zeigt wieder, dass wir sehr wohl breiter aufgestellt sind – und der Breitensport ist die Basis für den Spitzensport, und genau da muss in allen Bereichen strategisch dahin gehend aufgesetzt werden, wie wir uns optimieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Österreich leistet der Sport einen rund doppelt so hohen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt, wie das im europäischen Durchschnitt der Fall ist; das zeigt die Wertigkeit auf. So gesehen haben wir massiven Handlungsbedarf, bei dem natürlich auch die Kooperationen mit den Schulen, mit den Verbänden, mit den Vereinen, aber betreffend Querschnittsmaterien auch mit dem Gesundheitsministerium und dem Bildungsministerium notwendig sind. Da müssen wir eine Strategie aufsetzen, wie wir das in Zukunft besser machen, denn dass die tägliche Sportstunde kommen soll, das höre ich jetzt seit ich weiß nicht wie vielen Jahrzehnten von meinen Vorgängern, die das vorgebetet haben, aber Realität ist es nicht geworden.
Das heißt, wir haben viele Baustellen aufzuarbeiten, um endlich in der realen Umsetzung erfolgreich zu sein. Ich sehe nur eine einzige Chance: mit dem Gesundheitsministerium, mit dem Bildungsministerium gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass wir die Verbände mit neuen Aufgaben versehen und diese im Bereich der Nachmittagsbetreuung in die Schulen hineinbringen. Das heißt, die konkreten Konzepte haben wir im Bereich des Kindergartens und der Volksschule, wir müssen das aber auf Dauer ausbauen, und das wird kostenintensiv. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Das wird über 50 Millionen Euro an Kosten verursachen, und es wird nur dann gelingen, wenn sich andere Ministerien betreffend Querschnittsmaterien einbringen und wir im Rahmen einer Strategie auch die Aufgaben neu definieren.
Zur Sportstrategie Austria, die wir entwickeln: Es ist eigentlich eine Schande, dass wir in Österreich erstmals eine Sportstrategie entwickeln. Sport ohne Strategie, das ist, wie wenn ich mit der Gießkanne agiere und keine Prioritäten setze, keine Definitionen habe, wie ich zu dem Ziel komme. Ich brauche ja zuerst eine Strategie, auf die ich aufsetzen kann: Was sind die Notwendigkeiten? Was sind die Wichtigkeiten? Wo setzen wir besondere Prioritäten? Welche Sportstätten sind besonders – heute schon – in Mitleidenschaft gezogen? Wo wollen wir zuerst Akzente setzen, diese Sportstätten wiederherzurichten und zu renovieren? Ohne Strategie funktioniert das auch nicht zielgeleitet, sondern halt irgendwie. Deshalb ist die Strategie das Um und Auf. Da bringen sich Sportlerinnen und Sportler ein, Verbandspräsidenten, -mitglieder, Vereinsmitglieder, aber vor allem die Öffentlichkeit, die wir in einem weiteren Schritt dazu einladen werden, da auch mitzudiskutieren und sich mit Vorschlägen einzubringen.
So gesehen haben Sie vollkommen recht, es braucht eine Sportpolitik, aber die Parteipolitik hat nichts im Sport zu suchen. Daher ist es ganz gut, wenn man das zurückdrängt – denn natürlich gibt es das, wir haben mit den Dachverbänden die Sozialpartnerschaft im Sport, da brauchen wir uns ja nichts vorzumachen, die sind ja historisch gewachsen. Sie leisten auch Großartiges, aber auch dort merkt man ja, dass man da
oder dort sehr wohl versucht, die Parteipolitik zurückzudrängen. Das ist gut so, denn je weniger Parteipolitik es im Sport gibt, desto besser für den Sport.
Der Sportbericht in Zukunft ist wichtig, damit wir Transparenz vermitteln, alles transparent machen, was im Sport passiert, damit Sie die Möglichkeit haben, das auch zu studieren, dass wir das evaluieren können, dass wir aber auch die Messbarkeit sichtbar machen, denn gerade im Sport kann man messbare Ergebnisse feststellen, Erfolge feststellen, Leistungen feststellen, die sich aufgrund einer gut aufgesetzten Strategie und Sportförderung entwickeln und sichtbar machen lassen.
Was die Olympiabewerbung betrifft: Da ist das Land Steiermark am Zug. Das Land Steiermark hat letztlich die Entscheidung zu treffen, an das ÖOC heranzutreten. Erst dann, wenn diese zwei Akteure eine Entscheidung getroffen haben, wird man sich mit mir in Kontakt setzen und dann werden wir das vonseiten des Sportministeriums beurteilen und bewerten. Grundsätzlich sage ich nur, jede internationale Veranstaltung, die wir gewinnen können, kann ein Vorteil sein, muss aber nicht – kann ein Vorteil sein und wäre natürlich grundsätzlich, wenn es wieder um Bewerbung, Tourismus, Investitionen geht, etwas Positives, aber man muss eben die Budgetierung haben. Die Frage ist: Ist dieses Projekt der Olympischen Spiele in Schladming budgetiert? Was für ein Budget gibt es? Wenn das geklärt ist, dann kann man auch entsprechend korrekt darüber diskutieren und eine Entscheidung treffen; sonst wird es schwer, denn diese Grundlage ist einfach unbedingt notwendig.
Was wir in dieser Regierung auch ganz konkret umsetzen werden, und ich glaube, auch das ist erstmals im Sportbereich der Fall, ist Folgendes: Wir werden, wenn es um die Lotto-Toto-Einnahmen geht, versuchen, da auch gesetzlich sicherzustellen, dass es in Zukunft über den Onlinewettbereich weitere Sporteinnahmen geben wird. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass wir in diesem Bereich mehr Einnahmen für den Sport generieren, und zwar in Richtung Sportministerium, um noch bessere Lenkungsmöglichkeiten und Lenkungseffekte erzielen zu können.
Wir wollen darüber hinaus auch, wenn es um die Sportstättenbenützung geht, die Vereine entlasten, indem wir die Mehrwertsteuer auf 10 Prozent senken, da das den Vereinen hilft – natürlich auch im Zusammenhang mit der Konzeption, in Zukunft Schulsportflächen stärker für die Verwendung durch Vereine im Auge zu haben, aber da müssen wir natürlich mit den Ländern ein Ergebnis erzielen. Ohne Länder wird es nicht gehen.
Darüber hinaus wollen wir auch das Sponsoring für den Sport, wie im Bereich der Kultur, steuerlich entsprechend entlasten. Das heißt, jeder Unternehmer, der in den Sport investiert, der Sponsoring betreibt, soll das auch – gleich wie im Kulturbereich – steuerlich absetzen können. Das wäre ein unglaublicher Gewinn für den Sport und würde sich auch nachhaltig für die Sportentwicklung in Österreich auszahlen.
Das sind klare Positionen, die wir auch in Umsetzung bringen wollen – neben einem Forschungs- und Technologiezentrum, an der Universität Innsbruck angedacht, damit wir uns im Bereich Winter- und Sommersport auch weiterentwickeln können. Und ja, wir haben Handlungsbedarf bei den Sportstätten.
Zum Schluss: Nationalstadion, das ist ein Herzensanliegen, wir brauchen es. Wir haben vor 30 Jahren den Fehler gemacht, die Investition nicht nachhaltig zu setzen, jetzt holt uns das ein. Wir müssen aber natürlich vorweg den Denkmalschutz klären, also inwieweit diese Dachkonstruktion, die 30 Jahre alt ist, wirklich denkmalgeschützt bleiben soll oder ob sie überhaupt denkmalgeschützt sein soll. Das ist meiner Meinung nach eine sehr zu hinterfragende Situation. In Deutschland hat man auch solche Fälle gehabt und hat das dann gemeinsam gelöst, indem dort festgestellt wurde, dass der Denkmalschutz ausdrücklich nicht notwendig ist. Man konnte mit neuen Konzepten tolle Stadien entwickeln, die wirklich auch ein Gewinn für die jeweilige Region sind.
Natürlich müssen wir, wenn wir das schaffen wollen, zuerst einmal den Denkmalschutz abklären. Wenn wir ein neues Stadion bauen können, weil der Denkmalschutz nicht aufrechtbleibt, dann wäre das sicherlich die bessere und leistbarere Variante, und dann könnten wir uns sicherlich auch was die Kapazität betrifft anders aufstellen, um in Zukunft internationale Bewerbe zu gewinnen. Wir müssen aber immer im Auge haben, wesentlich mehr Nutzungsmöglichkeiten in so ein Stadion hineinzulegen. Da muss es ein Ganzjahresnutzungskonzept geben, das darf nicht nur die fünf Nationalteamspiele umfassen, da braucht es wirklich eine Gesamtstrategie.
Daneben wäre es uns ein
Anliegen – das schwebt mir vor, das bringe ich zusätzlich
als innovativen Vorschlag ein, das habe ich auch mit dem Sportlandesrat
Mailath-Pokorny, der zwar demnächst abtritt, bereits
besprochen –, neben dem Nationalstadion auch gleich eine
Mehrzweckhalle zu errichten, mit über
14 000 Zuseherplätzen, damit dort Davis Cup gespielt werden
kann, damit wir dort Veranstaltungen in allen Sportbereichen ausrichten
und das als österreichisches Sportzentrum etablieren können, denn es
wäre höchst an der Zeit, dort auch etwas zu machen und ein Investment
zu setzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP, bei BundesrätInnen der
SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
So gesehen danke ich für die heutige Aktuelle Stunde, da diese insgesamt dazu beiträgt, das Bewusstsein der Bürger für den Sport zu schärfen, und sie zeigt, dass es uns ein Anliegen ist, dass dem Sport mehr Gewicht zukommt. Dazu braucht es ja viele, viele Faktoren, und ich glaube, dass das positiv wahrgenommen wird. Es sind viele kleine Schritte, die notwendig sind, um dieses Bewusstsein zu entwickeln. Wir tun das, und Sie haben heute auch Ihren Beitrag dazu geleistet. Dafür darf ich Ihnen meinen Dank aussprechen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
9.50
Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Vizekanzler.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Reinhard Pisec. Ich erteile es.
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Sportminister! Sehr geehrte Damen und Herren! An deinen Ausführungen, lieber Sportminister, sieht man, dass dein Herz wirklich für den Sport schlägt. Sportbegeisterte und Sportsuchende werden dies eindeutig zu schätzen wissen. Es liegt hier im Rahmen des neuen Regierungsprogramms wirklich ein konstruktives, positives Programm für unseren Sport, für die Sportbegeisterten vor, und ich bin mir hundertprozentig sicher, dass sich die Erfolge schon demnächst einstellen werden. Meine Gratulation bereits im Vorhinein! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich möchte zwei wichtige Initiativen von unserem Sportminister herausgreifen: Das sind der Leistungssport, aber nicht als solcher, sondern die Repräsentation, die Anerkennung und Würdigung unserer Sportler im Rahmen eines Sportmuseums, und die Initiative Sportstätten. Du hast es schon ausführlich erwähnt, aber ich möchte auch ein bisschen vergleichen, ein paar kritische Vergleiche zu Wien ziehen.
Anhand der Berichterstattung lässt sich ja leicht erkennen, welchen Stellenwert der Leistungssport hat – ich bin ein Printleser, das muss ich zugeben, ich lese die Zeitung auch manchmal von hinten nach vorne –, und vor allem bei Großevents werden circa 10 Prozent der Berichterstattung dem Sport gewidmet. Allein daran lässt sich schon der Stellenwert erkennen. Die Vorbildwirkung, die Identitätsfindung sind wichtig; und
auch für den nationalen Zusammenhalt und das Gefüge der Gesellschaft ist der Sport bedeutend.
Diese Bedeutung hat der Leistungssport, dem wir uns hier widmen müssen, zweifelsohne, und dessen Ausstrahlung als Wirtschaftsfaktor geht bis in den Tourismusbereich hinein – du hast es, glaube ich, schon angesprochen. Die Rückkoppelungseffekte für unsere Wirtschaft, für den Wirtschaftsstandort Österreich sind ein wesentlicher Faktor.
Österreichs Leistungssportler haben in den vergangenen hundert Jahren, seitdem die Olympischen Spiele der Antike von Pierre de Coubertin wiederentdeckt worden sind, 1896 die Sommerspiele und 1924 die Winterspiele, enorme Leistungen vollbracht. Österreichs Leistungssportler haben seit 1896 bei den Olympischen Sommerspielen 99 Medaillen und bei den Olympischen Winterspielen 232 Medaillen gewonnen. Das sollte man anerkennen, dieser Erinnerung sollte man sich einmal in einem Sportmuseum widmen, damit alle Gesellschaftsschichten daran teilhaben können. Auch einem Arnold Schwarzenegger, der als Einzelsportler ein ganzes Jahrzehnt die Welt der Bodybuilder dominiert hat und sieben Mal Mr. Olympia war, soll aber als Anerkennung ein Erinnerungsort im Rahmen eines Sportmuseums gewidmet werden. Das Sportmuseum soll als Bildungsinstitution, zur Wissensvermittlung, zur Darstellung des Spektrums der sportlichen Ereignisse und der Leistungen österreichischer Spitzensportler dienen. Das ist eine ganz tolle Idee, in Deutschland gibt es das bereits, in der Schweiz auch, auch in Slowenien, in Österreich noch nicht. Diese Initiative ist also wirklich eine ganz gute und wichtige Sache.
Zu den Sportstätten in Wien: Der Denkmalschutz wurde schon angesprochen. Der Denkmalschutz ist grundsätzlich – und das zeigt sich bei verschiedenen Themen, nicht nur beim Sport – problematisch, um nicht zu sagen, der Denkmalschutz wird nicht so gehandhabt, wie es eigentlich international der Fall sein müsste und sollte. Ich spreche hier das Verschwinden, die Zerstörung und den Nichterhalt von Sportstätten in Wien an.
Herausgreifen, als Antipode zum Denkmalschutz und dem resultierenden Umbauverbot des Wiener Happel-Stadions, möchte ich das Wiener Reitstadion im dritten Bezirk. Das wurde vor hundert Jahren errichtet, war auch eine Mehrzweckhalle und wurde 2005, obwohl unter Denkmalschutz stehend, weggerissen und zubetoniert. Auch auf der Donauinsel, dem Freizeitparadies der jungen und dynamischen Menschen hier in dieser Stadt, im urbanen Raum, sind über 20 Fußballfelder verschwunden. Auch rund um das Happel-Stadion, da kann ich mich an meine eigene Jugend erinnern, waren Dutzende von Fußballfeldern. Alle sind weg, alle sind praktisch der Verbauung, der Verbetonierung zum Opfer gefallen. Da ist ein Umdenken angesagt, und die Mehrzweckhalle ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Es muss ja nicht immer nur die Zerstörung die Lösung sein, auch wenn man die Sportstätte derzeit vielleicht nicht befüllen kann, weil sich der Zugang eben nicht eröffnet.
Ich darf als Beispiel die Stadt London erwähnen, eine ganz tolle Sportstadt, in der jeder im Umkreis von 500 Metern eine Sportstätte findet – in der Stadt selbst. Dort gibt es einen Tennisplatz, sage und schreibe aus dem 16. Jahrhundert, eine Tennishalle, in der heute noch Tennis und andere Ballsportarten gespielt werden, und zwar Hampton Court direkt in London. Es gibt also auch andere Möglichkeiten, die Sportstätten blühen und gedeihen zu lassen, sie zu erhalten und auszubauen, aber bitte nicht abzureißen. Die Jugend benötigt diese Sportstätten dringend für ihre Freizeit, als Basis für den Leistungssport.
Mens sana in corpore sano, ein gesunder Geist in einem gesunden Körper – eine Anerkennung dafür, sehr geehrter Herr Vizekanzler, dass du dich in deinem Ministerium und persönlich dem Sport aktiv annimmst und Initiativen für den Ausbau der Sportstät-
ten und für die Leistungswürdigung unserer österreichischen Leistungssportler setzt. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
9.56
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. Ich erteile dieses.
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch einen guten Morgen an alle, die uns vor den Bildschirmen zu Hause zusehen! Ja, ich kann das nachvollziehen, wenn der Herr Vizekanzler und Sportminister davon gesprochen hat, dass Sport in Österreich insgesamt einen hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellenwert hat. Wenn man jetzt aber genau hinschaut und das auch analysiert, so hat er ihn auch als „stiefmütterlich behandelt“ bezeichnet, und auch das kann man, denke ich, unterstreichen – wobei das im Allgemeinen nichts mit den Stiefmüttern zu tun hat, die wollen wir natürlich schon auch entsprechend würdigen und ehren.
Es gibt in diesem Zusammenhang einige bestimmende Fragen, die auch im Rahmen dieser Aktuellen Stunde bereits mehrfacher Aufklärung bedurft haben und auch aufgeklärt wurden: Was wollen wir eigentlich? Wohin wollen wir im Bereich Sport? Wie wollen wir uns als Sportnation weiterentwickeln und wie wollen wir hinsichtlich Fehlentwicklungen, die es natürlich auch gegeben hat, entsprechend gegensteuern?
Wie im Regierungsprogramm festgeschrieben, und ich denke, das ist auch ein ganz wesentlicher und wichtiger Punkt, soll ein Plan ausgearbeitet werden, der die Prioritäten für die aktuelle Legislaturperiode absteckt und genau definiert. Es wurde schon erwähnt, die Sportstrategie Austria soll alle Bereiche der Sportförderung, von der Schule bis zum Spitzensport, sowie alle Ebenen des öffentlichen Bereichs, also Bund, Länder, Gemeinden, natürlich auch im Bereich der Schulen, alles, was Spitzensport anbelangt, mit umfassen. Das ist wirklich ein sehr, sehr guter Denkansatz beziehungsweise ein guter Ansatz im Regierungsprogramm – klingt gut, ist auch gut.
Es gibt also bereits Strategien, die in Form von Clusterbildungen erarbeitet werden, im Rahmen derer noch vor dem Sommer Ergebnisse ausgearbeitet werden sollen und man gezielt an die Problembereiche herangehen wird.
Es gibt auch einige Kritikpunkte, was die Vergangenheit betrifft – der Herr Vizekanzler hat sie auch schon angesprochen –: ein zu verbesserndes, intransparentes Förderungssystem, eine mangelnde Infrastruktur was Sportstätten anbelangt und natürlich auch, das wurde auch von Vorrednern angesprochen, dass die Kinder wieder mehr zum Sport geführt werden, dass sich auch im Schulsport mehr tut, dass wir bereits auf die Kleinen aktiv zugehen und ihren natürlichen Bewegungsdrang fördern müssen.
Betreffend das Bundes-Sportförderungsgesetz, das wir beschlossen haben, mit der Sport GmbH: Da kann man durchaus schauen, ob das mit diesen 80 Millionen Euro funktioniert. Das kann man hinterfragen, evaluieren. Das ist, denke ich, auch ein Weg, den es gilt, in ein Gesamtkonzept, was transparente Sportförderung anbelangt, zu integrieren und entsprechend zu evaluieren.
Mir liegt schon auch die Infrastruktur am Herzen, die auch schon angesprochen wurde. Es lässt sich hinterfragen, ob wir noch konkurrenzfähig sind, was die Sportstätten anbelangt, also ob wir in absehbarer Zukunft überhaupt noch Großveranstaltungen nach Österreich oder nach Wien holen können – aber es muss ja nicht unbedingt immer nur Wien sein, wir haben auch in anderen österreichischen Städten sehr gute Möglichkeiten, für Sportveranstaltungen entsprechende Rahmenbedingungen anzubieten.
Was auch schon erwähnt worden ist und vielleicht beispielgebend für vernachlässigte Infrastruktur ist, ist das Wiener Happel-Stadion. Das sage ich auch als Fußballer und ehemaliges Mitglied des FC Nationalrat, wo wir beide, der Herr Vizekanzler und ich, mit durchaus positivem Ergebnis für Österreich gekämpft haben: Man kann sagen, dass, was die Infrastruktur im Ernst-Happel-Stadion anlangt, eigentlich nur noch der Rasen den internationalen Bedingungen entspricht; aber meine Position soll natürlich nicht unbedingt als Maßstab herangezogen werden.
Auch beim Skisport – wo wir Sportnation Nummer eins der Welt sind – könnten wir, denke ich, über einige Verbesserungsmöglichkeiten, Trainingsmöglichkeiten nachdenken.
Der Sommersport wurde ebenfalls schon erwähnt. Unsere Nachbarländer etwa haben bei den Olympischen Spielen Medaillen gesammelt, Ungarn zum Beispiel 15, die Schweiz sieben, die Slowakei vier, Tschechien zehn, und wir Österreicher haben uns mit einer Bronzemedaille zufriedengeben müssen. Es wäre gut, da anzusetzen und zu sagen: Wir wollen im Sommersport besser werden, wir wollen in der Strategie etwas ändern. Das ist ein längerfristiger Prozess, man kann nicht in einem Jahr mehr oder weniger alles neu erfinden, aber ich denke, wir sind auf einem guten Weg.
Sport – das wird auch immer erwähnt – ist auch Länderkompetenz, und es ist gut, Herr Vizekanzler, dass du angesprochen hast, dass man sich zum Vorteil des Sports und für eine gute gemeinsame Sportstrategie mit den Ländern ins Einvernehmen setzen möchte. Jetzt sage ich mit den Worten, die die Engländer an und für sich im Fußball immer wieder verwenden: Good luck, Herr Vizekanzler! Viel Glück! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
10.01
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat René Pfister. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, Herr Vizekanzler Strache! Wir haben jetzt schon sehr, sehr viele Dinge gehört, und es ist natürlich sehr schwierig, auf alles im Detail einzugehen, aber: Sport ist unverzichtbar für die Gesellschaft.
Kollege Edgar Mayer hat als ehemaliger Spieler den FC Nationalrat angesprochen. Es gibt auch noch aktive Spieler, und als solcher darf ich mitteilen, dass am übernächsten Wochenende für den FC Nationalrat wieder die Europameisterschaft stattfinden wird (Bundesrat Mayer: Kämpfen!), und zwar in Kärnten, wo wir nach zweimaliger erfolgreicher Titelverteidigung, nämlich in Finnland und letztes Jahr in Deutschland, nun ein drittes Mal antreten und uns auch bemühen werden, die Tradition, die Kollege Mayer angesprochen hat, hochzuhalten.
Wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier wollen aber nicht nur im Fußball gemeinsam tätig sein, sondern uns wirklich auch im Breitensport einbringen. Viele von uns sind in verschiedensten Vereinen tätig. Ob im Stockschützenverein, im Sportverein oder im Tennisverein: Sehr, sehr viele ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre, über 600 000 österreichweit, stellen sich tagtäglich in den Dienst des Sports, vor allem auch in den Dienst des Breitensports, und ich glaube, dass man das nicht immer richtig zu würdigen weiß. Diese ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen, wo bereits unseren Jüngsten, wo bereits unseren Kindern spielerisch der Zugang zum Sport nahegebracht wird, leisten pro Jahr mehr als 2,2 Millionen Arbeitsstunden.
In weiterer Folge bedarf das natürlich einer Weiterentwicklung. Die Talente, die sich bei den Kindern abzeichnen, ob beim Tennis, beim Fußball oder bei anderen Sportarten,
sollen gefördert werden, damit diese Kinder und Jugendlichen es auch in den Spitzensport schaffen. Auch die Infrastruktur muss passen, wie Sie schon angesprochen haben, Infrastruktur ist natürlich unerlässlich. Man kann mit Trainingsgeräten, die teilweise schon 30 oder 40 Jahre alt sind, mit veralteter Infrastruktur zwar doch relativ gut arbeiten, aber sich eben nicht weiterentwickeln. Auf der anderen Seite wachsen überall Fitnessstudios wie Schwammerl aus dem Boden, und es gibt auch sehr, sehr viele Dinge, die mit Fun- und Trendsportarten in Verbindung gebracht werden.
Vereine und Verbände sind natürlich organisiert, und Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie sich im Detail anschauen werden, inwieweit in Österreich derzeit verschiedene Strukturen vorhanden sind. Sie wollen sich das wirklich im Detail anschauen und mit den Verbänden und Organisationen auch Gespräche führen, um auf alle Individualitäten und Eventualitäten, die da nicht nur schon vorhanden sind, sondern vielleicht noch benötigt werden, aufmerksam zu machen.
Es geht nicht immer darum, große Beträge zu investieren, sondern auch darum, Wertschätzung zu geben. Diese Wertschätzung bedeutet für mich – im Spitzensport, im Breitensport, im Freizeitsport –, dass es auch darum geht – und das ist auch ein Punkt, den ich Ihnen leider nicht ersparen kann –, dass es bei sportlicher Betätigung das eine oder andere Mal auch zu Verletzungen kommen kann. Im Winter – weil Kollege Forstner den Wintersport angesprochen hat –, das wissen wir genau, werden in den Spitälern schwerpunktmäßig verschiedenste Beinbrüche, Knieverrenkungen und -verdrehungen, Bänderrisse, und, und, und behandelt. Wir haben sehr, sehr gute Spitäler, die aber auch unterstützt werden müssen, damit sie Sport- und Freizeitunfälle weiterhin so hervorragend behandeln und einen im Vergleich zu so manchen anderen in Europa viel, viel schnelleren Genesungsprozess herbeiführen können. Es geht um unsere Unfallspitäler, es geht um die Versicherungen und es geht vor allem um die Absicherung der Sportlerinnen und Sportler. Jede Verletzung ist eine zu viel, aber Unfälle und Verletzungen passieren, und das bedeutet auch Rehabilitation, das bedeutet auch Integration. Es gibt tolle Zentren in Österreich – wenn es etwa um den Bewegungsapparat, um Unterstützung beim Heilungsprozess geht –, die genau diese Integration wieder möglich machen.
All das bitte ich Sie, wenn es um den Spitzensport geht, wenn es vor allem auch um den Breitenspot geht, in Ihre Überlegungen miteinzubeziehen, damit wir nicht nur die Möglichkeit haben, uns weiterzuentwickeln, sondern uns auch in Zukunft über die eine oder andere Olympiasiegerin, über eine Weltmeisterin oder einen Weltmeister aus Österreich zu freuen. Mit einer tollen, ausgeglichenen und vor allem auch mit einer zielgerichteten Förderung für unseren Spitzensport in Österreich wird das erreicht werden können. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)
10.06
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister Strache! Sehr geehrte Damen und Herren! 2,5 Milliarden Euro, also knapp 0,7 Prozent des BIP, beträgt der jährlich verursachte volkswirtschaftliche Schaden, den Österreich durch Bewegungsmangel erfährt; 2,5 Milliarden Euro – nicht gerade wenig, wenn wir uns das Gesamtbudget anschauen. Nur eine von vier Personen im erwerbstätigen Alter betreibt Sport – eine von vier!
Warum verursacht Bewegungsmangel so enorme Kosten in unserem gesamten System? – Zum einem lässt sich das damit erklären, dass es zu einem erhöhten Verbrauch von Gesundheitsdienstleistungen und Gesundheitsgütern wie Behandlungskosten, Medikamenten, Versorgungskosten oder Transportkosten kommt. Diese Kosten,
die durch Inaktivität verursacht werden, sind im gesamten Budget der größte Faktor. Weiters entstehen natürlich Kosten aufgrund von Produktivitätsverlust oder Berufsunfähigkeit; so etwa Krankenstandskosten, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitskosten und so weiter. Nicht außer Acht lassen sollte man auch die enorm steigenden – also nicht enorm, aber doch ansteigenden Kosten –, die intangiblen Kosten als Folgeerscheinung von zum Beispiel verminderter Lebensqualität, Angstzuständen oder auch verminderter Lebensfreude.
Was wir hinsichtlich Gesundheitsprävention erreichen müssen, ist, dass wir mehr Menschen dazu bewegen, sportlich aktiv zu sein, sich sportlich mehr zu betätigen. Es muss nicht gleich ein Marathonlauf sein, aber zwei Tage intensive Bewegung und Muskelaufbau pro Woche würden schon reichen, wenn man sich das Ganze volkswirtschaftlich anschaut. Allein ein Ansteigen der Zahl der Sportlerinnen und Sportler um 100 000 Personen würde eine Einsparung im Gesundheitswesen von knapp 17 Millionen Euro bedeuten.
Wie erreichen wir eine derartige Steigerung? – Ich glaube, und darin sind sich auch die Expertinnen und Experten einig, wir müssen bei den Jüngsten anfangen. Ich gebe Ihnen natürlich recht, das geht bis ins hohe Alter, absolut richtig, aber man muss bei den Jüngsten beginnen. Bewegung wirkt bei Kindern wie Kraftfutter oder wie Doping; dass sie sich sportlich betätigen, ist ganz, ganz wichtig. Das beginnt natürlich mit der Vorbildwirkung im eigenen Familienverband. Wenn Eltern regelmäßig Sport betreiben, wenn Eltern Sport machen, färbt das natürlich auch auf die Kinder und Jugendlichen ab und trägt so auch zu einem gesunden Aufwachsen der Kinder bei. Deshalb müssen wir gerade auch bei den Maßnahmen, die dieses Bewusstsein bei den Eltern manifestieren sollen, massiv nachschärfen.
Ein Beispiel dazu aus meinem Wohngebiet, ich wohne gegenüber einer Schule – der Kollege hat es schon gesagt –: Wenn ich in meiner Wohnung aus dem Fenster schaue, dann kann ich feststellen, dass es morgens um 7.30 Uhr ganz üblich ist, dass die Eltern im Autokonvoi anfahren, ihre Kinder abladen und diese dann den einen Meter in die Schule gehen. Ich denke, das ist der falsche Ansatz. Wir müssen das Bewusstsein bei den Eltern schaffen, dass es wichtig ist, dass sie ihre Kinder an sportliche Aktivitäten heranführen.
Die Statistiken weisen keine guten Zahlen für Kinder und Jugendliche aus. Nur mehr 28 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Österreich betreiben Sport, und das ist schon ziemlich alarmierend. 28 Prozent der Burschen und 25 Prozent der Mädchen zwischen sechs und 18 Jahren sind übergewichtig oder fettleibig. Auch das ist alarmierend und müsste uns eigentlich zu denken geben, müsste uns sagen, dass wir da etwas tun müssen. Die große Frage, die wir uns als österreichische Politiker und Politikerinnen eigentlich stellen müssen, ist nicht: Wie bekommen wir noch mehr Olympiasieger?, sondern: Wie bekommen wir fitte und gesunde Kinder? Wie können wir Bewegung, körperliche Betätigungen in den Kindergärten und Schulen implementieren?
Wir brauchen Bewegungskindergärten. Wir müssen die nötigen Infrastrukturmaßnahmen für Schulen setzen, damit die tägliche Turnstunde irgendwie realisierbar wird. Nach wie vor fehlt es an Turnsälen, nach wie vor fehlt es an Sportstätten und so weiter. Es braucht Aus- und Weiterbildung für die PädagogInnen. Wir müssen endlich Wege finden, um Schulsportstätten auch außerhalb der Schulöffnungszeiten offen zu halten, damit ein niederschwelliges Angebot für Jugendliche besteht, in der Freizeit Sport zu betreiben, was gerade in den Städten ein großes Problem ist.
Wir brauchen eine Förderung des Mädchen- und Frauensports.
Nützen wir auch die Nachmittagsbetreuung in den Schulen für gezielte sportliche Förderung der Kinder! Erste Schritte wurden ja schon gesetzt, aber wir müssen noch wesentlich nachschärfen.
Fördern wir aktive Bewegungsparks wie Motorikparks! Es gibt wirklich gute Beispiele dafür; ich lade Sie ein, nach Braunau zu kommen, dort ist eben erst einer eröffnet worden. Kollege Tiefnig ist heute nicht da, aber ihm sei gesagt: Dieser Park ist wirklich großartig; es ist ein tolles Konzept, dass Physiotherapie, Krankenhäuser, Schulen sich gemeinsam zu einem Motorikpark bekennen und dort Aktivitäten umsetzen.
Reden wir nicht nur über Elitesport, sondern bemühen wir uns wirklich, wieder mehr Menschen dazu zu bringen, sich mehr zu bewegen!
Sie haben auch das Thema Wirtschaftlichkeit im Sport angesprochen, dazu nur einen Satz – aktuell bekannt ist ja der Wunsch des Grazer Bürgermeisters nach Austragung der Olympischen Spiele in seinem Heimatbundesland –: Man sollte sich als Beispiel Innsbruck genau anschauen und gut überlegen, ob man derartige Pläne auch wirklich verfolgen möchte. Wie Sie ja richtig angesprochen haben, ist das Budget ein großes Problem. Die Steiermark hat eine Verschuldung in Höhe von 5,1 Milliarden Euro, und trotz der Sozialeinschnitte durch die Reformpartnerschaft ist nach wie vor keine Verbesserung gelungen. (Bundesrat Krusche: Das soll deine Sorge nicht sein!) – Genau, das soll nicht meine Sorge sein, trotzdem darf ich anregen: Es gibt bessere Möglichkeiten, Geld zu investieren, nämlich bei den Kindern und Jugendlichen anstatt in irgendwelche Olympiaprojekte, die ein Milliardenloch im Budget hinterlassen. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätinnen Dziedzic und Reiter.)
10.12
Präsident Reinhard Todt: Zur Abgabe einer abschließenden Stellungnahme hat sich der Herr Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm und darf ihn bitten, die Redezeit von 5 Minuten nach Möglichkeit einzuhalten.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Jetzt bin ich selber überrascht, dass ich noch einmal zu Wort komme (allgemeine Heiterkeit) – aber ja.
Zu dem zuletzt Gesagten: Es ist vollkommen richtig, bei den Kleinsten muss man ansetzen, denn dort ist sozusagen der Nachholbedarf besonders groß, das ist uns bewusst, und natürlich ist Breitensport auch die Grundvoraussetzung dafür, dass Spitzensport überhaupt entstehen kann. In diesem Zusammenhang schon festhalten muss man aber, dass wir exzellente Talente haben. Das heißt, uns fehlen nicht die Talente, sondern das große Problem ist oftmals, dass diese jungen Talente irgendwann einmal einen Bruch in ihrer Karriere erleben, es sich nicht mehr antun wollen, weiter Spitzensport zu betreiben, weil sie Angst um ihre Zukunft haben, Angst davor, wie es weitergehen wird, ob sie ihr Leben nach dem Sport einmal werden finanzieren können, weil diesbezüglich oft viel zu wenig Begleitmaßnahmen geschaffen werden. Diesen Abbruch ihrer Karriere erleben wir bei wahnsinnig vielen Leistungssportlern, die als große Talente in den Spitzensport drängen könnten, aber sie wollen doch lieber studieren oder arbeiten, um sich eine fixe Lebenskarriere zu ermöglichen, anstatt das Risiko auf sich zu nehmen, nach dem Ende ihrer Sportkarriere ihr Leben vielleicht nicht finanzieren zu können. Wir müssen uns Fördermodelle überlegen, um dieser Entwicklung gegenzusteuern.
Vielleicht noch ein paar Kleinigkeiten: Ja, als weitere Fördermaßnahmen im Sport gibt es natürlich unter anderem die aus unserer Sicht notwendigen verbesserten Versicherungssysteme für Pädagoginnen und Pädagogen für den Fall eines Unfalls, verbesserte Arbeitsbedingungen auch für Bewegungscoaches sowie Kollektivverträge auch für Profisportlerinnen und -sportler. Auch was das betrifft, haben wir Handlungsbedarf.
Man muss sich auch einmal bewusst machen, was eigentlich bei den Hobbysportlern los ist, wenn sie einen Unfall haben, der so schwerwiegend ist, dass er zu einer Querschnittslähmung führt. Was bedeutet das für die betreffende Person? Landet sie dann irgendwo in der Mindestsicherung? Das alles sind Dinge, die man auch einmal aufklärend ins Bewusstsein rufen muss, Dinge, die dazu führen, dass man da oder dort vielleicht zusätzlich auch für die Hobbysportler Vorsorge trifft, damit diese dann im Ernstfall am Ende nicht im Regen stehen bleiben.
Die Förderung von Menschen mit Behinderung ist uns ein besonderes Anliegen, das möchte ich noch festhalten, weil ich es vorhin nicht gesagt habe. Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass wir zusätzliche Planstellen im Heeres- sowie Polizeisport sicherstellen können, und – Stichwort Anhebung, nämlich gerade wenn es um Inklusion, um Gleichstellung geht – ich lasse gerade prüfen, wie in Zukunft die Medaillengewinner bei den Paralympics das gleiche Preisgeld erhalten können wie unsere olympischen Medaillengewinner. Das wäre, glaube ich, schon der richtige Ansatz. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)
Alles in allem ist heute sehr, sehr viel Gutes und Wichtiges gesagt worden, und genau das werden wir in der Sportstrategie Austria hoffentlich schön strukturiert wiederfinden – das ist der Anspruch –, damit wir dann alle eine Anleitung haben, auf die wir uns beziehen können. Auch Sie alle sind eingeladen, sich, bevor das in die Endfassung geht, da oder dort noch einzubringen. Wir werden es Ihnen rechtzeitig zukommen lassen. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)
10.16
Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Vizekanzler.
Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Präsident Reinhard Todt: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, sowie
der Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen:
3181/AB-BR/2018 bis 3188/AB-BR/2018 (siehe S. 11)
2. Schreiben der Landtage:
Schreiben des Präsidenten des Kärntner Landtages betreffend die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 1)
3. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (64/NR und Zu 64/NR und 102/NR)
Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 – BFG 2018) samt Anlagen (13/NR und 103/NR)
Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 – BFG 2019) samt Anlagen (14/NR und 104/NR)
4. Aufenthalt eines Mitgliedes / Aufenthalte von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union:
5. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres betreffend Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Staatsgrenze (Anlage 2)
Schreiben des Bundesministers für Finanzen betreffend Aufnahme von Verhandlungen über eine Revision des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Anlage 3)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates sowie EU-Vorhaben gemäß Art. 23e B-VG:
(siehe Tagesordnung)
2. Selbständige Anträge:
3. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder sowie Berichte der Volksanwaltschaft:
(siehe Tagesordnung)
4. Petitionen:
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*****
*****
*****
Präsident Reinhard Todt: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Präsident Reinhard Todt: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag auf Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
*****
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der SchriftführerInnen für den Rest des 1. Halbjahres 2018 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Reinhard Todt: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 bis 5, 7 bis 11, 13 und 14 sowie 15 bis 17 unter einem durchzuführen.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Antrag auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 3183/AB-BR/2018
Präsident Reinhard Todt: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass gemäß § 60 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen, nach Erledigung der Tagesordnung eine Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 3183/AB-BR/2018 der Anfrage 3444/J-BR/2018 an den Herrn Bundesminister für Inneres durchzuführen, vorliegt.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wahl von Schriftführern/-innen für den Rest des 1. Halbjahres 2018
Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner zur zweiten Schriftführerin und Günther Novak zum fünften Schriftführer des Bundesrates zu wählen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Danke, ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. (Bundesrätin Gruber-Pruner und Bundesrat Novak nehmen die Wahl an.) – Ich gratuliere herzlich und wünsche viel Erfolg.
Bericht des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Programms des Rates (III-640-BR/2018 d.B. sowie 9953/BR d.B.)
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Gottfried Sperl. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Gottfried Sperl: Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Vizekanzler ist gerade rausgegangen. Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher hier und vor den Fernsehgeräten!
Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Bericht des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Programms des Rates.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Programms des Rates zur Kenntnis zu nehmen.
Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. Ich erteile dieses.
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Man merkt, dass sich Österreich mit großen Schritten auf den Vorsitz im Rat der EU zubewegt. Das merkt man deswegen, weil so gut wie jede Tagesordnung – auch schon die vergangenen Tagesordnungen, grundsätzlich alle Tagesordnungen des heurigen Jahres – eine Jahresvorschau im Zusammenhang mit der EU beinhaltet.
Heute steht die Jahresvorschau 2018 für den Bereich öffentlicher Dienst und Sport zur Debatte. Dort wird, allgemein gesagt, eine Vielzahl von Punkten und Parametern zum EU-Programm behandelt. Es ist erfreulich, dass wir derzeit innerhalb der EU und auch innerhalb Österreichs ein gutes Wirtschaftswachstum von rund 2 Prozent haben. Hoffen wir, dass es dabei bleibt, denn das tut uns allen gut. Die EU allgemein steht jetzt stärker da als noch vor ein paar Jahren.
Ebenso wird der Markt innerhalb der EU ausgebaut – zu nennen sind der Handels- und Warenverkehr –, aber auch die Subsidiarität ist zu unterstreichen. Es darf nämlich nicht
sein, dass die EU überreguliert, sondern es muss eben auch die Souveränität der einzelnen Mitgliedstaaten beachtet werden. Das Subsidiaritätsprinzip ist, wie bereits erwähnt, zu unterstützen und zu unterstreichen. Ebenso gibt es Bewegungen und Vorhaben, die die Demokratie stärken.
Auch der Umweltschutz ist ein großer Parameter, der für uns Freiheitliche auch wichtig ist, da wir Freiheitliche sagen, Heimat ist uns sehr wichtig; Heimatschutz ist ja auch Umweltschutz. Es will nämlich, denke ich, sicherlich niemand dreckige Flüsse, dreckige Luft oder eine verdreckte Umwelt. Daher ist es wichtig, dass wir diese Parameter auch auf EU-Ebene verfolgen und unsere Heimat und unsere Umwelt schützen.
Ein wichtiger Punkt im Rahmen des österreichischen Vorsitzes wird sein, dass wir unsere Außengrenzen schützen. Da ist es ja leider in der Vergangenheit, speziell durch die Vorgängerregierung, zum Bruch internationaler Rechte und Gesetze gekommen. Deshalb sind wir jetzt alle froh, dass wir eine neue Regierung haben, die sich dieses Themas annimmt und die Europäische Union, aber vor allem auch unser schönes Österreich schützt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Zur Jahresvorschau 2018 für den Bereich öffentlicher Dienst und Sport ist speziell der sogenannte EU-Arbeitsplan Sport bis 2020 zu nennen. Dieser ist in drei Bereiche gegliedert: zum einen Integrität des Sports, zum anderen ökonomische Dimension und zum Dritten Sport und Gesellschaft.
Es ist heute schon einiges über Sport gesagt worden. Ich möchte noch einmal auf ein paar Punkte eingehen, die mir wichtig sind, und zwar erstens auf Anti-Doping. Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass Sportarten unter Dopingskandalen gelitten haben und diese Sportarten damit eigentlich kaputt gemacht wurden. Wer schaut sich einen Wettbewerb an, bei dem Dopingfälle vorkommen und am Siegerpodest dann nicht der beste Sportler – oder die beste Sportlerin – steht, sondern derjenige, der – unter Anführungszeichen – „am besten“ gedopt hat? Dies ist abzustellen, umgehend zu bestrafen und zu sanktionieren, weil es eine klare Wettbewerbsverzerrung darstellt.
Mein zweiter Punkt sind die sogenannten Spielmanipulationen – leider auch in Österreich –, beispielsweise im Bereich des Fußballs. Es ist zu Spielabsprachen gekommen und auch zur Bestechung einzelner Spieler mit Geld, die dann eine entsprechende Leistung gezeigt haben. Das finde ich sehr, sehr traurig. Warum finde ich das sehr, sehr traurig? – Viele Menschen gehen am Wochenende in die Stadien – sie geben dort auch Geld aus, das kommt wieder der Wirtschaft zugute und dadurch werden auch Arbeitsplätze gesichert –, um vor allem gute Fußballspiele sehen zu können, und wenn es Absprachen und Manipulationen gibt, ist das sehr traurig, weil dies eine große Wettbewerbsverzerrung darstellt.
Wir in Österreich können stolz sein, so gute Sportveranstaltungen zu haben. Zu nennen ist der Wintersport. Jeder von uns kennt die Bilder von alpinen Skirennen, zu nennen sind St. Anton, Kitzbühel und andere Orte; das sind tolle und großartige Sportereignisse. Auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel beim Langlaufen oder beim Skispringen, ist Österreich sicherlich ein Vorzeigeland. Die schönen und guten Bilder beispielsweise vom Skispringen in Innsbruck sind doch etwas Tolles und eine gute Werbung für Österreich; Stichwort Tourismus.
Der Sommersport ist aber auch nicht zu vergessen. Zu nennen sind der Ironman in Kärnten, der dieses Jahr wieder im Juli stattfindet, aber auch andere Veranstaltungen, wie zum Beispiel das Mehrkampfmeeting in meiner Heimatgemeinde Götzis. Das ist ein Sieben- beziehungsweise Zehnkampfmeeting, das einen sehr hohen Stellenwert internationaler Natur genießt. Wir sind auch stolz darauf, dass wir es geschafft haben, als bestes Mehrkampfmeeting der Welt in die Geschichte einzugehen. Wir haben uns
lediglich nach den Olympischen Spielen einzureihen, das bedeutet Platz 2 weltweit; das ist etwas Erfreuliches. Wir haben auch eine neue Laufbahn gebaut, um beste Wettkampfmöglichkeiten zu bieten. Da kommt die ganze Weltelite – Olympiasieger, Weltmeister und dergleichen.
Zu nennen sind aber auch noch andere Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Weltgymnaestrada – eine Turnveranstaltung für Jugendliche –, die 2019 in Vorarlberg stattfindet und dort eine tolle Plattform für die Jugend und den Jugendsport bietet.
Es sind noch einige wichtige Termine jetzt im Frühjahr, aber auch im Herbst dieses Jahres zu nennen: Es gibt mehrere Treffen auf EU-Ebene in Brüssel, aber auch in Wien. Ich denke, dass wir hier in Wien, in Österreich ohnedies eine sehr gute Plattform für derartige Treffen bieten.
Abschließend möchte ich festhalten, dass wir eine sehr gute und schlagkräftige Regierung haben, darunter allen voran unser Vizekanzler. Von freiheitlicher Seite werden wir die Jahresvorschau 2018 für den Bereich öffentlicher Dienst und Sport selbstverständlich gerne zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
10.30
Präsident Reinhard Todt: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Mag. Marlene Zeidler-Beck. – Bitte.
Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen vor Ort und vor den Bildschirmen! Mehr Bewegung – ganz ehrlich, wer von uns hat diesen Vorsatz nicht schon mindestens einmal gefasst, sei es für uns und unsere Gesundheit oder für ein Projekt, ein Herzensanliegen, das wir vorantreiben möchten? (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)
Mehr Bewegung – das habe auch ich mir vorgenommen, und deswegen freut es mich ganz besonders, dass ich als Jüngste jetzt mehr Bewegung in den Bundesrat bringen darf und heute zum ersten Mal von dieser Stelle zu Ihnen sprechen darf. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der BundesrätInnen Gruber-Pruner, Stögmüller und Reiter.)
Mehr Bewegung – so könnte man auch das Sportprogramm unserer Bundesregierung zusammenfassen. Als begeisterte Sportlerin, aber auch als großer Fan unserer heimischen Spitzensportlerinnen und -sportler, ganz besonders von Admira Wacker Mödling, freut es mich, dass Sportpolitik hier einen so gewichtigen Stellenwert einnimmt: als Querschnittsmaterie durch alle Bereiche, als besonderer Faktor für Wirtschaft, für Tourismus und vor allem auch für Gesundheit in unserem Land. Wir haben es gehört, Sport trägt in Österreich 4,1 Prozent zum BIP bei, das ist doppelt so viel wie im EU-Durchschnitt.
Während des EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 wird Österreich das Thema Innovationen im Sport in den Mittelpunkt stellen. Welchen Einfluss auch dabei die Digitalisierung hat und wie Fitness-Apps Menschen zu mehr Bewegung bringen können, haben wir im vergangenen Jahr in Niederösterreich gesehen. Bei der NÖ Challenge waren unsere Landsleute aufgefordert, für ihre Gemeinde aktiv zu werden und ihre Bewegungsaktivitäten mittels App zu tracken, übrigens in Kooperation mit der weltweit führenden Tracking-App im Bereich Fitness und Sport, einem erfolgreichen Start-up made in Austria.
Was war das Ergebnis? – Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher waren insgesamt 250 000 Stunden in Bewegung und haben während des gesamten Wettbewerbszeitraums von drei Monaten 52 Mal die Erde umrundet. Im heurigen Jahr, und
das ist das Schöne daran, wird diese Challenge fortgesetzt und es wird Niederösterreichs aktivstes Unternehmen gesucht. Alle Berufstätigen werden dazu aufgefordert, mehr Bewegung in ihren Alltag zu integrieren. Ich bin davon überzeugt, dass genau das der richtige Weg ist. Gesunde, fitte Mitarbeiter in gesunden Unternehmen machen unseren Wirtschaftsstandort Österreich fit.
Damit sind wir auch schon beim zweiten Schwerpunkt, den sich Österreich für das zweite Halbjahr 2018 gesetzt hat: die betriebliche Gesundheitsförderung und die Bedeutung von Sport für die Gesundheitsvorsorge in Unternehmen. Sie wissen, wir Europäer sitzen zu viel. Unser Alltag ist von langem Sitzen geprägt, beruflich genauso wie in der Freizeit. Von Untersuchungen in Deutschland wissen wir, dass die Deutschen im Durchschnitt 7,5 Stunden pro Tag sitzen. Wir Österreicher sind da nicht viel besser. Wenn ich mir die Tagesordnung ansehe, werden wir die Statistik heute wohl auch nicht verbessern.
Wir wissen, wie negativ die Auswirkungen auf die Gesundheit sein können. Zusammen mit einem allgemeinen Bewegungsmangel gilt langes Sitzen als Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ich bin daher überzeugt, dass jede Initiative, die uns vom Sitzenbleiben abhält, die dem entgegenwirkt und die für mehr Bewegung sorgt, zu begrüßen ist. Als vorbildlich erwähnen möchte ich die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit im Österreichischen Betriebssport Verband, denn was im Mannschaftssport zum Erfolg führt, nämlich zusammen an einem Strang zu ziehen und gemeinsam als Team die besten Grundlagen zu schaffen, kann sicherlich auch in der betrieblichen Gesundheitsförderung zum Ziel führen.
Ich freue mich, wenn es uns in Österreich gelingt, auch europaweit Impulse zu setzen, und wir bei der betrieblichen Gesundheitsförderung in den nächsten Jahren noch viel mehr vom Reden ins Umsetzen kommen. In diesem Sinne schließe ich mit Aristoteles: „Das Leben besteht in der Bewegung.“ – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
10.35
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich darf Herrn Staatssekretär DDr. Hubert Fuchs ganz herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Eva Prischl. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Eva Prischl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Sportminister! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und auf der Galerie! Ich habe auch das Sportthema gewählt – Sport ist Gott sei Dank nicht nur männlich. Bewegung ist für alle Altersgruppen gut, und umso wichtiger ist es, die Menschen zu Bewegung und Sport zu animieren.
Viele Sportarten, wie Radfahren, Laufen, Walken – das ist uns ja allen bekannt –, werden gerne von den Leuten ausgeübt. Das soll man versuchen zu erhalten, und man sollte die Menschen dazu animieren, gesundheitsbewusster zu werden. Beim Breitensport ist mir aufgefallen, dass es besonders im ländlichen Raum wichtig ist, Infrastruktur dafür zur Verfügung zu stellen. Das wäre besonders wichtig. Ebenso wichtig erscheint es mir, Förderungen anzubieten, die nicht nur den Breitensport, sondern auch Randsportarten ansprechen. Als besonders effektiv erscheinen mir, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, die betriebliche Gesundheitsförderung beziehungsweise die betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen.
In St. Pölten, meiner Landeshauptstadt, wird seit zehn Jahren der Ironman 70.3 – das ist quasi die halbe Distanz der Triathlonveranstaltung in Kärnten – abgehalten, der in etwa 2 500 Sportler aus aller Welt anspricht. Es gibt eine eigene Sparte für Betriebe.
Dieser Ironman 70.3 findet heuer zum zehnten Mal statt, und die Anzahl der Betriebe, die mit ihren Mitarbeitern daran teilnehmen, steigt von Jahr zu Jahr.
Dieses eine Beispiel zeigt, dass man Wirtschaft und Sport zusammenführen und für alle Beteiligten positive Erlebnisse schaffen kann. Sport ist einer der wichtigsten Wirtschafts- und Gesundheitsfaktoren in Österreich, das haben wir schon mehrfach gehört. Wir sehen daher mit großem Interesse dem seitens des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport 2019 vorzulegenden Bericht über die Lage des Sports in Österreich entgegen und nehmen den Bericht betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Programms des Rates zur Kenntnis. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)
10.37
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen ausgesprochen, ein Bundesgesetz über den Beteiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und der Aufnahme weiterer Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, das Bundesimmobiliengesetz, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut, das Universitätsgesetz 2002, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2018-2019) (59 d.B. und 91 d.B. sowie 9946/BR d.B. und 9950/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (90 d.B. sowie 9951/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (67 d.B. und 94 d.B. sowie 9952/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5.
Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Eduard Köck. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses zum Budgetbegleitgesetz.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.
Dieser Bericht liegt auch in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ewald Lindinger. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär Fuchs! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen, auf der Galerie! Der Herr Finanzminister hat in der Budgetdebatte im Nationalrat gesagt, wir profitieren alle davon, dass Österreich in besonderer Form eine positive Konjunkturwelle erlebt. – Nur: Dass alle profitieren, das stimmt nicht ganz. Es könnten alle profitieren oder viele profitieren.
Geschätzte Damen und Herren! Alleine bei der Diskussion um die Zerschlagung der AUVA profitiert eine ganz kleine Klientel. Zwei Beispiele: KTM, einer der größten Sponsoren im ÖVP-Wahlkampf, profitiert mit 480 000 Euro. Die Uniqa – wir wissen, wer von der Uniqa kommt – profitiert mit 780 000 Euro von der Zerschlagung der AUVA. Ein ehemaliger Vizekanzler profitiert mit 3,7 Millionen Euro in seinem Konzern. Ein kleiner
oder mittlerer Gewerbebetrieb, Frau Kollegin Zwazl (Bundesrätin Zwazl: Ich komm eh noch!), profitiert nur – nur! –, wenn er neun Beschäftigte hat: mit 1 500 Euro. (Bundesrätin Zwazl: Pro Kopf!) – Nein, nicht pro Kopf, für das gesamte Unternehmen. (Bundesrat Mayer: Du hast die Wiener Städtische vergessen, Ewald!)
Allein das zeigt, geschätzte Damen und Herren, wo hier die Schwerpunkte gesetzt werden. Was passiert, wenn die geforderten Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro, die Kürzungen in diesem Bereich vorgenommen werden? Soll man bei den Unfallrenten kürzen, die 504 Millionen Euro ausmachen? Soll man bei der Heilbehandlung, bei der Reha mit 441 Millionen Euro kürzen? Soll man bei der Verwaltung 500 Millionen Euro kürzen? Die Verwaltung macht ja nur 92 Millionen Euro aus. Oder soll man gar bei der Prävention kürzen? Da könnte man 72 Millionen Euro sparen.
Geschätzte Damen und Herren! Sie sehen, das sind die Zahlen, auf die sich der Finanzminister stützt, weil er sie aus dem Ministerium der Frau Ministerin Hartinger hat. Ich glaube, das sind so Sonntagsreden, 500 Millionen Euro müssen da gekürzt werden, 500 Millionen dort.
Oder: der AMS-Bereich. Im AMS-Bereich gab es die gute Chance, den Menschen eine Arbeit zu geben, die über 50 sind. Viele haben das auch genutzt, es gab die Aktion 20 000. Ein Beispiel aus dem Salzkammergut: Im Salzkammergut, in Ebensee, hat ein Trägerverein ein Taxiunternehmen für jene Menschen im ländlichen Raum gegründet, die nicht so leicht ins Krankenhaus, zum Arzt, in die Apotheke fahren können, die für Behandlungen wo hinfahren müssen oder einfach einkaufen wollen. Durch die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, aber auch koordiniert mit der Wirtschaft im Salzkammergut, wurden 15 Langzeitarbeitslose über 50 – über 50! – beschäftigt; drei konnten in der Zwischenzeit schon in Pension gehen, für zwölf ist jetzt wiederum nur mehr das Arbeitsamt, das AMS die Anlaufstelle.
Geschätzte Damen und Herren! Allein das zeigt, dass man mit 100 Euro Mehrkosten im Monat einem Menschen die Würde gibt, dass er einen Arbeitsplatz hat und dass er nicht auf das AMS angewiesen ist, sondern sich das Geld selber verdient und in Würde auch einmal auf einen Kaffee gehen kann, denn er hat sich das Geld selber verdient.
Viele von Ihnen wissen wahrscheinlich nicht, was lange Arbeitslosigkeit bedeutet. Ich hatte mit diesen Menschen zu tun, auch als Bürgermeister macht man sich Sorgen, wenn in der Gemeinde hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Und gerade da ist es erschreckend, dass man so zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige – ich möchte das Wort heilig ja in diesem Zusammenhang gar nicht erwähnen – diese Aktion runtergefahren und mit einem Rundlaufbeschluss in der Regierung gesagt hat: Geh, schicken wir einmal schnell eine WhatsApp-Nachricht an alle Regierungsmitglieder! Die werden schon antworten. Wenn sie das lesen, dann nehmen sie es zur Kenntnis. Wenn die zwei Hakerln dort sind, dann haben wir einen Regierungsbeschluss. – So, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist keine Finanzpolitik zu machen, jedenfalls nicht für die Schwächeren in der Gesellschaft.
Herr Staatssekretär, wir waren ja zusammen beim Budgethearing, Sie mussten weggehen, ich musste auch weggehen, weil zur selben Zeit der Bundesrat hier tagte. Einer der Experten hat beim Budgethearing das Budget als Budget der vergebenen Chancen bezeichnet. Die Chancen sind ja gut, dass die Staatsschulden sinken. Es gab ja eine Zeit zwischen 2009 und 2016/2017, als man auch Banken retten musste, insbesondere die Bank im Süden. (Bundesrat Samt: Das Thema ist schon gegessen!) Dass man sich jetzt schon davon erholt und die Bayern noch einmal etwas nachschießen, das tut dem Staatshaushalt gut. Das sehen wir auch, dass die Bayern wiederum - - (Bundesrat Samt: Haben Sie die Bawag auch schon vergessen?) – Die Bawag, wissen Sie, das war ein Lercherl, sagt man auf gut Wienerisch. Das war ein Lercherl. Das haben sich manche in der Pfeife geraucht, was die Bawag war. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen-
rufe bei der FPÖ.) Gegen die Hypo war das überhaupt nichts. (Bundesrat Rösch: Der ÖGB hat den ganzen Streikfonds verpulvert!)
Wir hatten die Chancen durch das Sinken der Staatsschulden. Die letzten Finanzminister waren ja nicht unklug, dass sie gemeinsam mit den Sozialdemokraten ein ausgewogenes Budget gestaltet haben – wenn nicht die Bankenkrise dazugekommen wäre. Wir hatten aber schon eine entsprechende Entwicklung, und das schon seit einigen Jahren. Bei den Zahlen 2015 gab es noch keinen türkisen oder blauen Finanzminister, sondern da gab es noch eine sozialdemokratisch geführte Regierung. Da war schon eine positive Entwicklung beim Staatsvermögen vorherrschend, das Staatsvermögen war größer als die Schulden. Wenn man auch noch die Vermögen der Gemeinden, der Städte und der Länder dazugezählt hätte (Ruf bei der SPÖ: Siehe Wien!) – wir wissen, dass die Länder sehr viel Vermögen haben, aber auch die Gemeinden, insbesondere in Tirol, viel Wald und viele Almen besitzen –, wenn man die noch dazugezählt hätte, dann wäre das Staatsvermögen weit, weit über der Maastrichtgrenze.
Geschätzte Damen und Herren! Sie wissen, die Arbeitsmarktentwicklung ist ja auch positiv. In vielen Bereichen ist uns das entgegengekommen, jetzt macht man aber Steuergeschenke, ohne zum Beispiel den Familien etwas zukommen zu lassen. Der Familienbonus ist ja wirklich ein Hohn für die Familien – ein Hohn für jene, die sehr wenig verdienen. Man hätte doch, wenn es ganz gerecht gewesen wäre, jeden Haushalt mit Kindern mitprofitieren lassen können, aber es hätten dann - - (Bundesrat Rösch: Die wenigen werden auch entlastet!) – Jetzt können nur 36 Prozent aller Haushalte mit Kindern davon profitieren; das sind jene, die mehr verdienen. Die Alternative wäre gewesen, die Kinderbeihilfe um 72 Euro pro Monat zu erhöhen, und dann hätten alle profitiert – alle! –, auch jene, die weniger verdienen. (Bundesrat Samt: Leichte Themenverfehlung, Herr Kollege!) Man hätte auch die Kindergärtenplätze oder die kindliche Frühförderung ausbauen können, und, und, und. Also in vielen Bereichen hätte es die Notwendigkeit gegeben, etwas zu tun.
Geschätzte Damen und Herren! Es wird wahrscheinlich heute noch einiges diskutiert werden. Das Budget 2018 und 2019 ist das Budget der vielen vergebenen Chancen. Viele Dinge, die wir heute im Budgetbegleitgesetz beschließen, wären nicht notwendig gewesen, wenn wir das Geld am richtigen Platz verwendet hätten. Es ist das Budget der vergebenen Chancen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Rösch: Deswegen gibt es eine neue Regierung!)
10.50
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich darf auf der Besuchergalerie zwei Gruppen aus dem BRG Krems Ringstraße recht herzlich begrüßen, die heute am Girls’ Day teilnehmen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten! Lieber Ewald, ich darf zu deinen Ausführungen nur anmerken, dass ich etwas überrascht war, dass du solch ein großes Wissen dahin gehend hast, was bei der AUVA alles herauskommen wird. (Bundesrat Mayer: Ewald, der Hellseher!) Dieses Wissen habe ich noch nicht, diese Details kenne ich nicht. Ich bin also überrascht, dass du diesbezüglich schon so viel weißt. Wir sind gespannt, was am Ende des Tages dort wirklich passieren wird.
Zu einigen anderen Themen komme ich noch im Laufe meiner Ausführungen, ich darf auch, so wie du, einiges vorweg zum Budget generell sagen. Es ist nicht überraschend
und auch kein Grund, sich jetzt massiv zu zerstreiten, dass die Opposition das Budget nicht so positiv sieht, wie wir es sehen. Das ist ja nur ein Zeichen dafür, dass die Demokratie funktioniert, weil eben die Dinge unterschiedlich gesehen werden und die Zugänge unterschiedlich sind. Und das darf ja auch so sein. (Bundesrat Lindinger: Das stimmt schon: Unterschiedliche Zugänge!)
Es ist zwar grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundesrates, das Budget zu beschließen, sondern eben nur das Budgetbegleitgesetz, dennoch darf ich eingangs einige Dinge dazu festhalten, die das Budget betreffen, und möchte sagen, dass das vorliegende Budget für 2018 und 2019 wirklich ganz besonders ist. Es ist deshalb ganz besonders, weil es erstmals seit 65 Jahren im Jahr 2019 gelingen wird, dass kein Abgang produziert wird, sondern ein Überschuss herauskommen wird. (Bundesrat Stögmüller: Das haben wir schon öfter gehört!)
1954 – man muss sich vorstellen, wie lange das her ist! – war es das letzte Mal der Fall, dass es einen Überschuss gegeben hat. Immerhin eine halbe Milliarde Euro wird dieser Überschuss dann betragen. Das ist absolut ein Zeichen des Wandels, ein Budget der Veränderung, das für unsere Republik einen ganz wichtigen Wandel darstellt.
Natürlich sind auch die Rahmenbedingungen – das will ich gar nicht bestreiten – derzeit sehr, sehr gut. Es ist sicher jetzt leichter möglich als vielleicht vor einigen Jahren, solch ein Budget zu erstellen. Dennoch gibt es auch sehr viele konkrete Maßnahmen im Budget, die dazu beitragen, dass eben dieses wichtige Signal gesendet werden kann, dass auch der Staat nicht auf Dauer mehr Geld ausgeben kann, als er zur Verfügung hat, und dass er letztlich auch schauen muss, wie Einnahmen und Ausgaben in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Besonders bezeichnend ist aber meiner Meinung nach in diesem Budget noch, dass es gleichzeitig gelingt, die Abgaben für die Bürgerinnen und Bürger zu senken. Wir haben weniger Schulden, weniger Steuern und gleichzeitig gibt es mehr Geld für die Menschen. Das ist, glaube ich, schon etwas ganz Besonderes, das dieses Budget auszeichnet. Zum einen wird durch den Familienbonus Plus, der schon angesprochen wurde, zum anderen wird durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2018 vor allem den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen und damit den Familien in unserem Land insgesamt auch eine entsprechende Entlastung zukommen.
Wenn ich zum Familienbonus kurz ein paar Dinge sagen darf:
Allein der Familienbonus ist ein Projekt von circa 1,5 Milliarden Euro an
Entlastung für die Menschen in diesem Land. Für circa 950 000
Familien in Österreich (Bundesrat Lindinger: Für die, die
viel verdienen!) und für circa 1,6 Millionen Kinder wird der
Familienbonus Entlastungen bringen. Kinder und Familien sind die Zukunft, ich
glaube, es ist absolut wichtig und richtig, in Kinder und Familien zu
investieren. Das geschieht dadurch. 1 500 Euro netto pro Jahr und pro
Kind, das erreicht man bereits ab einem Bruttoeinkommen von
1 750 Euro. Unter 1 750 Euro ist es etwas weniger, aber nur minimal
weniger. Ich denke, auch diese Beträge, die dabei herauskommen, sind
für die Menschen sehr wichtig und wertvoll. Der Familienbonus Plus ist
somit die größte steuerliche Entlastung für Familien und
für Kinder in unserem Land seit Jahrzehnten, wenn nicht überhaupt die
größte, die es jemals gegeben hat. (Beifall bei ÖVP und
FPÖ.)
Wichtig ist aber auch, dass in diesem Budget auch mehr Geld für die Sicherheit in unserem Land vorgesehen ist. So soll es in den nächsten Jahren circa 2 000 Polizisten zusätzlich in Österreich geben.
Auch Sparen im System ist ein wichtiges Schlagwort bei diesem Budget. Ich könnte noch viele weitere Maßnahmen für die Wirtschaft erwähnen, oder auch Investitionen in wichtige Dinge wie Digitalisierung oder Breitbandausbau. 1 Milliarde Euro ist für den Breitbandausbau vorgesehen – eine ganz wichtige Maßnahme für den ländlichen
Raum, die gerade wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister uns nicht nur ganz massiv wünschen, sondern fordern und worüber wir uns freuen, wenn da entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden. Das ist also eine Reihe von Dingen, die man auf alle Fälle auf der positiven Seite anführen kann und anführen muss. Das lässt sich, glaube ich, nicht so einfach mit einem Federstrich wegdiskutieren.
Ich darf mich jetzt aber noch den Budgetbegleitgesetzen ein bisschen konkreter zuwenden. In den vorliegenden drei Tagesordnungspunkten geht es insgesamt um eine große Zahl von Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates mit sicher wichtigen Inhalten. Allein das Budgetbegleitgesetz 2018-2019 ist eine Sammelnovelle von 27 Gesetzen, die geändert werden; auch ein neues Gesetz wird dabei geschaffen. Dazu kommen noch Ermächtigungen für Grundstücksverkäufe der Republik. Unter anderem geht es in diesen Gesetzen auch um eine Verschärfung der Regelungen für die Altersteilzeit und die Streichung von Haftungsübernahmen des Bundes für die Wohnbauinvestitionsbank. Gekürzt werden – das wurde schon angesprochen – in anderen Gesetzen auch die Mittel für die Aktion 20 000, die leider – ich glaube, da muss man auch ehrlich sein – letztlich nicht die Wirkung erzielt hat, die man sich gewünscht hätte und erhofft hat. (Bundesrätin Grimling: Wer sagt das?) – Ich kann Ihnen selbst aus eigener Erfahrung berichten, wie schwierig es für die Gemeinden war, da entsprechend zu helfen und wirklich Maßnahmen umzusetzen. Man darf aber auch festhalten, dass immer noch 185 Millionen Euro im Budget vorgesehen sind, damit die Ausfinanzierung dieser Aktion gesichert ist. Ich glaube, da ist noch sehr viel positives Potenzial vorhanden.
Gekürzt werden übrigens auch die Mittel für das verpflichtende Integrationsjahr für Flüchtlinge. Das ist auch sehr einfach erklärt: Wenn es weniger Flüchtlinge gibt, brauchen wir auch weniger Mittel, 50 Millionen Euro sind aber dafür noch im Budget 2018 vorgesehen. Es werden weiters detaillierte Regelungen für die Bestellung von Generalsekretärinnen und Generalsekretären erlassen. Außerdem wird die gesetzliche Grundlage für ein neues Spitzenforschungszentrum, das Silicon Austria Labs, in einem dieser Gesetze geschaffen.
Im Bildungsinvestitionsgesetz und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz werden Änderungen vorgenommen. Wichtig ist dabei vor allem auch, dass die Länder dadurch letztlich mehr Zeit zum Abrufen der Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz haben werden, da der Zeitraum für die Förderungsgewährung für ganztägige Schulformen verlängert wird. (Bundesrätin Grimling: Sparmaßnahmen!) Es ist ganz wichtig für die Länder, dass da die Mittel länger eingefordert werden können. Beseitigt wird dadurch auch die Ungleichbehandlung verschränkter und getrennter Formen ganztägiger Schulen.
Mit einer rechtlichen Klarstellung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wird Spekulationen mit gemeinnützigem Vermögen ein Riegel vorgeschoben. Umgehungsgeschäfte werden ebenfalls wirksam verhindert, weil Vereinbarungen über den Erwerb von Anteilen an Unternehmungen, deren überwiegender Geschäftszweig der mittelbare oder unmittelbare Erwerb gemeinnütziger Bauvereinigungen ist, künftig die Zustimmung der Landesregierungen brauchen werden.
Schließlich ermöglicht noch der Gesetzesbeschluss über die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, dass dieser für die Finanzjahre 2018 bis 2023 finanzielle Vorbelastungen zur Finanzierung von Betrieb, Instandhaltung, Planung und Bau von Schieneninfrastruktur im Umfang von 41,037 Milliarden Euro begründen kann. Die Kosten für den Brennerbasistunnel werden dabei zum Beispiel mit 8,3 Milliarden Euro beziffert. Diese wichtige Maßnahme kann damit finanziert werden. Die gesetzliche Ermächtigung bezieht sich dabei ausschließlich auf Annuitäten für Investitionen, Zuschüsse zum laufenden Betrieb und zur Instandhaltung bis zum Jahr 2023, später bedarf es neuer Ermächtigungen und neuer Beschlüsse.
Allesamt sind es sehr wichtige Beschlüsse des Nationalrates, denen wir seitens meiner Fraktion die Zustimmung erteilen werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.00
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe ZuhörerInnen zu Hause vor den Bildschirmen! Es gäbe jetzt vieles, was infolge der Ausführungen meines Vorredners noch anzumerken und zu diskutieren wäre, ich möchte mich aber auch aufgrund meines Brotberufs als Pädagogin in erster Linie auf die Änderungen des Bildungsinvestitionsgesetzes beschränken und konzentrieren.
Zunächst einmal möchte ich uns an dieser Stelle noch
einmal ins Gedächtnis rufen, warum beziehungsweise zu welchem Zweck das
Bildungsinvestitionsgesetz von der vorangegangenen Regierung eigentlich
verabschiedet worden ist: Im Wesentlichen war es das Bestreben, den Ausbau von
ganztägigen Schulen durch verschiedenste Infrastrukturmaßnahmen
und Maßnahmen im Personalbereich zu forcieren und voranzutreiben.
Immerhin war für diese Ausbauoffensive eine Summe von
750 Millionen Euro vorgesehen. Man muss dazusagen, dass dies nicht
aus persönlichen Befindlichkeiten der damals politisch verantwortlichen
Personen geschah, sondern aus einem ganz entscheidenden und wichtigen
Grund: damit ein optimales Schulangebot für die Kinder und Jugendlichen
zur Verfügung steht. (Beifall bei der SPÖ sowie des
Bundesra-
tes Stögmüller.)
Ganztägige Schulformen, sowohl die getrennte, aber auch ganz besonders die verschränkte Ganztagesschulform, haben ganz entscheidende Vorteile, die eigentlich auch der jetzigen Bundesregierung aus meiner Sicht ganz bewusst sein und ihr eigentlich genauso am Herzen liegen müssten – zumindest wird uns das immer erklärt.
Zum einen ermöglichen ganztägige Schulen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das ist, glaube ich, ganz logisch und nachvollziehbar –, Eltern können häufiger und leichter einer Vollzeitarbeit nachgehen, was man auch nicht vergessen darf. Sie können sich außerdem sehr häufig die teure Nachhilfe ersparen, da – wenn eben dringend notwendig – direkt in der Schule vor Ort gelernt und nachgeholt werden kann.
Auch die Gemeinden, nämlich die Schulerhalter, haben einen indirekten, aber auch direkten Mehrwert, nämlich ganz besonders dann, wenn sie im Bereich der Freizeitpädagogik mit lokalen Vereinen zusammenarbeiten; das können Sportvereine sein, das können Musikvereine sein und vieles mehr. Wir haben diesbezüglich heute auch schon einiges zum Sportbereich gehört – auch das kann nur in unserem Interesse sein.
Am allerwichtigsten sind aus meiner Sicht die Vorteile für die Kinder selbst – ganz klar! –, ganz besonders in der verschränkten Form der Ganztagesschule. Das kann ich als Pädagogin ganz eindeutig bestätigen. Ich sehe es auch in meiner täglichen Praxis, ich habe sozusagen vor meiner Haustür eine verschränkte Ganztagesvolksschule, und ich sehe tagtäglich die Erfolge, die in der Volksschule Zwentendorf – ich darf hier ein bisschen Werbung betreiben – gelingen. In Ganztagesschulen werden Kinder in höchstem Maße gefördert. Talente und Potenziale können natürlich eher erkannt und forciert werden, weil den Pädagoginnen und Pädagogen schlicht und einfach auch mehr Zeit mit den Kindern zur Verfügung steht. Gerade die verschränkte Ganztagesschule kommt außerdem der biologischen Uhr, was das Lernen betrifft, ganz besonders ent-
gegen, weil da nämlich Lernzeit, Freizeit und Bewegungszeit im Wechsel stattfinden. Das ist evident, das zeigen Studien und vor allen Dingen auch Modelle in anderen EU-Ländern – was man erkennt, wenn man dann ein bisschen über den Tellerrand und über die Grenzen Österreichs hinausschaut.
Nicht vergessen darf man natürlich auch den Mehrwert für das sozialen Lernen, da die Kinder als Klasse viel eher und leichter zusammenwachsen, und vieles, vieles mehr.
Die Gesetzesänderung, die wir heute zu behandeln haben, trägt allerdings all diesen Tatsachen leider keinerlei Rechnung. Sie ist aus meiner Sicht wenig zukunftsgerichtet, wenig innovativ, ganz im Gegenteil. Neben all den weiteren Veränderungen – und ich habe einige nur exemplarisch herausgegriffen: das Teamteaching, den Integrationstopf, die Deutschklassen und so weiter –, die hier heute nicht Thema sind, reiht sie sich in eine Reihe vergebener Chancen ein – eine Reihe zahlreicher vergebener Chancen, wie wir heute auch schon in der Rede des Kollegen Lindinger haben hören dürfen.
Immerhin werden aufgrund der zeitlichen Streckung die Budgetmittel von 2024/2025 bis 2031/2032 in Wahrheit nahezu halbiert. Es ist in Wahrheit eine Sparmaßnahme. (Zwischenruf des Bundesrates Krusche.) Dadurch entsteht für die Schulerhalter eine massive Planungsunsicherheit. Das kann man aus nahezu allen Bundesländern hören, die ja den flexiblen Anteil der Finanzierung zu übernehmen haben. Auch die Bürgermeister, die dann betroffen sind, sind naturgemäß stark verunsichert, abgesehen davon – und das vergisst man in der Diskussion ganz gerne auch einmal –, dass durch den Ausbau im Bereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen natürlich auch entsprechende Arbeitsplätze entstehen würden. Das ist aus meiner Sicht mehr als schade und lässt, glaube ich, den fehlenden Weitblick der aktuellen Bundesregierung erkennen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Bildungsbereich derart einzusparen, halte ich für grob fahrlässig, denn wir wissen, wie sich derartige Einsparungen mit weit höheren Folgekosten im Sozialbereich, im Gesundheitsbereich auswirken können. Auch in diesen Bereichen wird, wie wir wissen, aber ganz bewusst eingespart und verunsichert. Ich nenne hier auch wieder nur die Bestrebungen bei der Sozialversicherung exemplarisch; da werden – noch dazu mit tatsachenwidrigen Behauptungen! – die Sozialversicherungsträger selbst deformiert. Ich glaube, gerade in diesem Bereich ist es im Interesse Österreichs, im Interesse aller Österreicherinnen und Österreicher auch dringend notwendig, zu einer sachlichen Arbeit zurückzukehren.
Anfügen möchte ich abschließend auch noch, dass es während der Ausschussberatung zum Bildungsinvestitionsgesetz nicht möglich war, Vertreter aus dem Ministerium zur Gesetzesänderung zu befragen, weil schlicht und einfach niemand anwesend war. Ich denke, auch das ist ein Zeichen, das deutlich macht, welchen offensichtlich niedrigen Stellenwert die Bildung für die derzeitige Bundesregierung hat.
Meiner Ansicht nach ist eines ganz klar: Optimale Bildung bedeutet optimale Chancen für unsere Kinder, und ganztägige Schulen sind so ein optimales Modell. Ich denke, es liegt in unserer Verantwortung, als Politik auch die entsprechenden Budgetmittel zur Verfügung zu stellen und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen, denn – ich denke das Zitat kennt man, aber es passt auch hier sehr gut –: „Es gibt nur eins, was auf die Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“ (Beifall bei der SPÖ.)
11.07
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Budgetbe-
gleitgesetz, dieses Konvolut, Sammelsurium zahlreicher Gesetze, ist die Rahmenbedingung für ein vernunftorientiertes Budget, das die Bundesregierung auf Basis des Wirtschaftswachstums und für die österreichische Bevölkerung durchgerungen hat – und das ist wichtig!
Es ist ein Paradigmenwechsel, es ist ein Richtungswechsel weg von der schuldenorientierten Politik der Vergangenheit. Ich habe mir die Budgeterstellung der Regierungen der vergangenen 50 Jahre angesehen, seit dem Jahr 1970. Damals hatte Österreich eine Gesamtstaatsverschuldung von 3 Milliarden Euro, 2017 haben wir eine Staatsverschuldung von 290 Milliarden Euro, was dem Volkseinkommen eines ganzen Jahres entspricht.
Allein die Zinslast beträgt circa 10 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen, circa 7 Milliarden Euro. Es wurde am Rücken der österreichischen Bevölkerung ein riesiges Schneeballsystem aufgebaut, eine Geld- und Wachstumsillusion, die bar jeder Realität ist. Man muss der Regierung wirklich höchste Anerkennung zollen, dass sie das Wirtschaftswachstum, dieses weltweite Wachstum, mit dem wir es heute zu tun haben und das sich Gott sei Dank auch auf Österreich und auf Europa auswirkt, endlich dafür nützt, um von diesem kreditfinanzierten Wachstum wegzukommen.
Es ist kein echtes Wachstum, wenn ich Kredite aufnehme, Schulden aufnehme und dafür Einkäufe und Investitionen tätige, die durch die Einnahmen der österreichischen Wirtschaft einfach nicht gedeckt sind. Warum waren sie nicht gedeckt? – Weil die Belastung viel zu hoch war. Wir haben es hier mit einem gewaltigen Erbe, mit einem unglaublich hohen Schuldenstand – wie bereits erwähnt wurde – gepaart mit Höchststeuern und – was dazukommt – mit vergleichsweise niedrigen persönlichen Einkommen zu tun. Diese Trias nach unten hat Österreich extrem geschadet und zu einem negativen Grenznutzen für die Wirtschaft geführt, das heißt, zusätzliche Investitionen des Staates haben zu negativen Nutzen für die Bevölkerung, die Menschen und die Wirtschaft geführt. Deswegen gilt meine höchste Hochachtung dieser Regierung, die die Chance und die Möglichkeit ergriffen hat, da einen Richtungswechsel herbeizuführen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wenn man sich die Zahlen ein bisschen genauer anschaut, erkennt man, dass Österreichs Wirtschaft ja nicht schlecht aufgestellt ist. Wir haben eine gute Leistungsbereitschaft der österreichischen Industrie und der KMU. Wir erbringen unsere Leistung, wir schaffen ein Wachstum ohne kreditfinanzierte Nachfrage.
Nehmen wir den Primärsaldo! Was ist der Primärsaldo? – Das ist eine wichtige Kennzahl des Budgets; das sind Einnahmen minus Ausgaben ohne die Zinslast. 2018, also heuer, haben wir einen positiven Primärsaldo von 5 Milliarden Euro, nächstes Jahr von 6 Milliarden Euro. Hätten wir diese Schuldenpolitik der vergangenen 50 Jahre nicht gehabt, dann hätten wir bereits einen positiven Budgeteffekt von plus 5 Milliarden Euro. Was könnte man mit diesem Geld alles machen? – Alles, liebe Opposition, alles, was Sie hier vorgeschlagen haben, könnten Sie in drei-, vier-, fünffacher Ausführung finanzieren! Wir können es nicht, weil Sie Österreich ein so schweres Erbe im Sinne der Verschuldung hinterlassen haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist kein Wachstum.
Kredite aufzunehmen bedeutet, der Staat gibt heute Geld aus und bezahlt morgen.
Wir bezahlen ständig, wir bezahlen ständig. Die Summe der Zinsen
für zehn Jahre sind die Steuereinnahmen eines ganzen Jahres, nämlich
zwischen 80 und 90 Milliarden Euro. Dazu kommt, dass die Zinsen
steigen werden. Die Finanzierung, die Financiers dieser gesamten
290 Milliarden Euro kommen ja nicht aus Österreich –
dafür ist Österreich ja schon viel zu klein –, die kommen
aus dem Ausland.
70 bis 80 Prozent kommen vom internationalen Finanzmarkt, nämlich in
US-Dollar-Anleihen und in Euroanleihen. Die Zinsen der US-Dollar-Anleihen
sind bei 3, 4 Prozent, auch die Zinsen der Euroanleihen steigen, steigen
und steigen. Das bedeutet, diese
Zinslast wird sich weiter erhöhen. Daher müssen wir alle Chancen, alle Möglichkeiten nützen, um von dieser Neuverschuldung wegzukommen und sogar Rückzahlungen der Schulden tätigen zu können – so wie es zum Beispiel Bayern macht. (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.) Bayern hat einen sehr guten neuen Ministerpräsidenten, der folgendes Ziel ausgegeben hat und auch die folgende Politik verfolgt: 2030 ist Bayern schuldenfrei!
Wie schaut es in Wien aus? – Neuverschuldung, Neuverschuldung, Kredite, Kredite auf Kosten der Bevölkerung. Wien leidet bereits. Wien ist keine billige Stadt. Wien ist eine der teuersten Städte Europas. Das muss man immer in den Vergleich zum Nettoeinkommen und nicht zum Bruttoeinkommen setzen. Letzteres interessiert eigentlich keinen, es interessiert das Nettoeinkommen, also das, was die Menschen in die Taschen bekommen. Und das sinkt, sinkt und sinkt. Daher ist auch Wien nicht unbedingt eine reiche Stadt – es schaut nur so aus –, Wien ist eine im internationalen Vergleich relativ arme Stadt. Vielleicht weiß das die Opposition nicht, weil sie es sich hier in Wien in ihren Pfründen und Sitzen bereits sehr bequem gemacht hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist wichtig, mit einem geordneten Budget ohne Neuverschuldung Spielräume für Steuersenkungen für alle Menschen hier in Österreich zu schaffen – Steuersenkungen im Sinne der geplanten Abschaffung der kalten Progression, im Sinne einer Senkung der Körperschaftsteuer, die Beschäftigungseffekte erzielen wird, und im Sinne der Senkung der Abschreibungszeiten für Investitionen, womit Investitionen gefördert werden. Arbeitsplätze werden durch Unternehmer, durch KMU, durch die Leistungsbereitschaft und durch die tüchtigen Menschen der österreichischen Wirtschaft und ihre Mitarbeiter geschaffen und vorbereitet. Österreich als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft zu machen, gewährleistet dieses Budget mit Sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.13
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Hubert Fuchs. Ich erteile es ihm.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf das Budgetbegleitgesetz näher eingehe, möchte ich eine kurze Replik auf die Ausführungen des Bundesrates Lindinger abgeben: Die Bundesregierung ist angetreten, wie Sie wissen, die Steuer- und Abgabenquote dauerhaft, und zwar wirklich dauerhaft auf mindestens 40 Prozent – wenn nicht darunter – zu senken. Wir wollen die Steuerzahler entlasten.
Der Familienbonus stellt sicher, dass sämtliche Steuerzahler, sofern sie eine Familie haben, ab 1.1.2019 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Das bedeutet, jede Familie in Österreich zahlt zukünftig weniger Steuern. Das ist ein Faktum, Herr Bundesrat! (Bundesrat Lindinger – mit den Händen einen Abstand deutend –: So viel!)
Wissen Sie, wodurch sich die neue Bundesregierung von der Vorgängerregierung unterscheidet? – Die neue Bundesregierung senkt die Steuern, und zwar, ohne dies mit neuen Steuern gegenzufinanzieren. Das System der Sozialdemokratie ist, dem Steuerzahler vorher etwas aus der linken Tasche herauszunehmen und dann in die rechte Tasche hineinzugeben. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP. – Zwischenrufe der Bundesräte Pfister und Stögmüller.)
Das bedeutet, man gibt sich großzügig und gibt dem Steuerzahler das, was man ihm vorher weggenommen hat. Das ist das gleiche System wie bei der kalten Progression,
und daher werden wir auch die kalte Progression abschaffen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Herr Bundesrat Mag. Pisec hat es vollkommen richtig festgestellt: Es gibt nicht nur Vermögen und Schulden, es gibt auch den Zinsdienst. (Bundesrat Pfister: Dafür werden die Spenden der Industriebetriebe ...! Beim System kürzen – das sind Menschen in diesem System!) Wenn Sie sagen, wir haben so viel Vermögen, daher sollten wir die Schulden erhöhen, dann kann ich Ihnen nur sagen, wir haben das Glück, dass die Zinslandschaft derzeit sehr für die Republik Österreich arbeitet. (Bundesrat Pfister: Ja, die Konjunktur auch!) Die Zinsen bleiben aber nicht auf diesem niedrigen Niveau, sondern werden irgendwann einmal erhöht werden. Das heißt, wir würden jetzt zulasten der künftigen Generationen leben, weil der künftigen Generation durch die hohen Zinszahlungen der budgetäre Handlungsspielraum weggenommen werden würde.
Eine abschließende Bemerkung: Versuchen Sie einmal, einen Gehsteig zu verkaufen! Das wird Ihnen nicht gelingen. Ich glaube, Sie werden in Ihrem Privathaushalt – Sie haben vielleicht eine Eigentumswohnung, Sie haben vielleicht ein Haus – sicher nicht sagen: Meine Wohnung, mein Haus hat einen Wert von 300 000 Euro, daher werde ich jetzt 300 000 Euro aufnehmen, werde diese 300 000 Euro verbrauchen, und meine Kinder bekommen dann 300 000 Euro plus und 300 000 Euro minus, also gar nichts. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Mayer: Und Gehsteig! – Heiterkeit bei der ÖVP.)
Nun aber zur Sache: Im Rahmen des Budgetprozesses mussten sämtliche Verhandlungsführer und Budgetverantwortliche zur Kenntnis nehmen, dass die neue Bundesregierung die Schuldenpolitik der letzten Jahre beenden wird und die Republik Österreich im Jahr 2019 erstmalig seit 65 Jahren einen administrativen Überschuss erwirtschaften wird. Zur Erreichung dieses Ziels musste die Bundesregierung vielschichtige ausgabenseitige Maßnahmen setzen. Zum einen wurden Offensivmaßnahmen, welche in der aktuell guten Konjunkturlage nicht mehr erforderlich sind, gestoppt. Dazu zähle ich zum Beispiel die staatlich finanzierten Jobprogramme wie den Beschäftigungsbonus mit sehr hohen Mitnahmeeffekten, aber auch die Aktion 20 000, wodurch fast keine echten und dauerhaften Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Zum anderen entfalten ausgewogene, aber durchaus restriktive Vorgaben an die einzelnen Ministerien einen weiteren dämpfenden Effekt auf die Ausgabenentwicklung. Dazu zählen auch die geringeren Ausgabenzuwächse bei den ÖBB-Investitionen, welche mit dem vorliegenden Vorbelastungsgesetz umgesetzt werden sollen. Im Vergleich zum bisherigen Rahmenplan werden die Investitionen im Zeitraum 2018 bis 2023 um etwa 2 Milliarden Euro gekürzt.
Die ausgabenseitig zur Konsolidierung des Bundesbudgets getroffenen Kürzungen sind zu einem gewissen Teil auch auf technische, geologische und rechtliche Umständen zurückzuführen. Auch durch Bürgerinitiativen kommt es da zu Verschiebungen, ich erwähne nur Eisenstadt, Lustenau, Lauterach oder auch Wels. Ich möchte hier dezidiert festhalten, dass Projekte lediglich geschoben werden und kein einziges Projekt gestrichen wurde. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)
Ein anderer Teil der Kürzungen folgt schlichtweg dem Grundsatz der Sparsamkeit. Angesichts der guten konjunkturellen Auslastung in der Bauwirtschaft ist es schwierig, zu vernünftigen Preisen Projekte finanzieren zu können.
Trotz dieser Maßnahmen werden mit dem vorgelegten Rahmenplan im Schnitt bis 2023 jährlich 2,3 Milliarden Euro in Bahnprojekte investiert. 13,9 Milliarden Euro an Investitionen in die Schiene bis 2023 bedeuten einen Rekord in der Geschichte Österreichs.
Daneben finden sich im Rahmenplan insgesamt 7,43 Milliarden Euro für Instandhaltungsaufwendungen und Zuschüsse für den laufenden Betrieb, von denen 105 Millionen Euro für Naturkatastrophen reserviert sind.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll das BMVIT ermächtigt werden, Vorbelastungen zur Finanzierung von Betrieb, Instandhaltung, Planung und Bau von Schieneninfrastruktur in Höhe von insgesamt 41,037 Milliarden Euro für die Jahre 2019 bis 2072 einzugehen. Dieses Gesetz wird dazu beitragen, umweltfreundliche Verkehrsträger und nachhaltige Mobilität zu fördern. Der Ausbau der Schiene ermöglicht eine ökologisch wirkungsvolle Bewältigung des Verkehrsaufkommens.
Wir wissen heute, dass wir ohne Investitionen in die Bahn zukünftige Verkehrsströme auf der Straße nicht bewältigen können. Insgesamt liegt ein ausgewogener Plan zur Investition in die Schiene vor. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.21
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Michael Lindner. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Mag. Michael Lindner (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt könnten wir wahrscheinlich noch ein paar Minuten über die Steuer- und Abgabenquote weiterdiskutieren, oder wir könnten auch die Frage stellen, für wen denn die Abgabenquote zu hoch ist: Ist sie für die Millionenerben, für die Großspender und Großkonzerne, für die Hausbesitzer zu hoch, oder ist sie für die einfachen Menschen, die sich mit echter Arbeit tagtäglich ihr Geld verdienen, zu hoch?
Wir könnten auch über Schuldenanhäufungen reden, wir könnten darüber reden, wie viel an neuen Schulden sich in Niederösterreich, der Steiermark oder in Oberösterreich in der Vergangenheit angehäuft hat. (Rufe bei der FPÖ: Wien! Wien! – Bundesrat Längle: Wien vergessen wir?!) Wir könnten auch darüber reden, wer die letzten 17 Jahre den Finanzminister gestellt hat und an hauptverantwortlicher Stelle gesessen ist.
Ich will aber diese Voodoorhetorik von diesem Paradigmenwechsel und diesen schwarz-blauen Marketingnebel einmal ein bissel auf die Seite schieben und mich mit den Grundlagen für dieses Budget beschäftigen. Das Wifo hat nach der letzten Nationalratswahl eine Budgetprognose vorgelegt und ist davon ausgegangen, dass das strukturelle Defizit – also bereinigt um die Einmaleffekte; das ist eigentlich die echte Vergleichsgröße, die man heranziehen muss – 2018 bei 0,3 Prozent liegen wird und dass dieses strukturelle Defizit 2019 null erreichen wird. Wenige Wochen danach hat das Wifo diese Prognose noch einmal verbessert. Das ist die Ausgangssituation, die Ihnen in Wahrheit in den Schoß gefallen ist.
Was sehen wir jetzt, wenn Sie uns das aktuelle Budget vorlegen? – Sie gehen gar nicht von einem strukturellen Defizit von 0,3 Prozent aus, sondern von einem in der Höhe von 0,5 Prozent, das heißt, von einem schlechteren Wert, als ihn das Wifo prognostiziert hat. Dasselbe gilt für 2019: Hier rechnen Sie mit einem schlechteren Wert in Höhe von 0,5 Prozent.
Wenn wir ehrliche, harte Vergleiche wollen, dann müssen wir uns eben dieses strukturelle Defizit anschauen, ohne Konjunktureffekte und ohne Einmaleffekte. Ganz offen gesagt: Ohne die 800 Millionen Euro von den Bayern 2019 wären Sie ganz schön ärmer dran.
Das ist eigentlich unglaublich, denn würden Sie als schwarz-blaue Bundesregierung die 2017 unter einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung beschlossenen
Maßnahmen einfach fortführen, dann würde sich das Nulldefizit ganz einfach von selber erfüllen. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ. – Bundesrat Längle: Ja, genau! Wer es glaubt! – Bundesrat Krusche: Der Witz des Tages! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Sie hätten also die nächsten fünf Jahre einfach nichts tun sollen, dann hätten die Langzeitarbeitslosen über 50 mehr Perspektiven und Arbeitschancen, die Kinderbetreuung und die Ganztagsschulen würden rascher und breiter ausgebaut werden und die Integration würde besser gelingen.
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich kann diese Voodoorhetorik vom Sparen im System nicht mehr hören, denn das Gegenteil ist ja der Fall! (Bundesrat Samt: Es ist klar, dass ihr Sparen nicht ..., das hat bei euch noch nie funktioniert!) Schauen wir uns die Budgetbegleitgesetze gleich einmal an, und seien Sie so ehrlich und sagen Sie auch, dass Sie nicht im System sparen, denn Ihr eigenes Budget und die Budgetbegleitgesetze beweisen das eindrucksvoll!
Sie sind großzügig zu sich selbst, Sie blähen das System zusätzlich mit den Generalsekretären oder, ich möchte eigentlich sagen, mit den Politkommissaren in den Ministerbüros auf. Was Sie jetzt machen, ist Folgendes: Sie legitimieren im Nachhinein, rückwirkend mit Jänner, die Bestellung der Generalsekretäre ohne Ausschreibung, die direkt dem Bundesminister unterstellt und mit Weisungsbefugnis gegenüber den Sektionschefs ausgestattet sind. Im Ausschuss wurde uns das mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Generalsekretär und Minister begründet. Das ist ja eigentlich besonders spannend, denn: Haben Sie zu Ihren Sektionschefs kein Vertrauen, oder wie soll man das verstehen? (Bundesrat Sperl: Zu den roten nicht!)
Sie sind großzügig zu sich selbst und blähen das System zusätzlich mit einem geschickten Körberlgeld auf: für Kanzler Kurz 50 Millionen Euro und 50 Dienstposten zusätzlich, für Vizekanzler Strache 15 Millionen Euro Körberlgeld, 40 Dienstposten zusätzlich, für Außenministerin Kneissl 30 Millionen Euro – Zitat: „zur freien Verfügung“ –, für Verteidigungsminister Kunasek 60 Millionen Euro, mit der wahnwitzigen Bezeichnung „Feel free“-Vereinbarung, heißt also de facto: Mach damit, was du willst! – Da ist gar nichts mit Sparen im System, da wird ganz kräftig in den Steuertopf gegriffen! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Längle: Ihr habt ja nur Baustellen hinterlassen, in jedem Bereich, eine Baustelle nach der anderen!)
Wenn man sagt, das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik, dann zeigen Sie ganz deutlich, welche Politik Sie wollen: Sie wollen mehrere 100 Millionen Euro Spielgeld, aber Sie wollen nur 10 Millionen Euro für die Gleichstellungspolitik, Sie kürzen die Förderungen für Start-ups um 50 Millionen Euro, Sie streichen mit einer unglaublichen Härte und Konsequenz genau jene Programme zusammen, die Arbeitslosigkeit beseitigen. (Bundesrat Samt: Haben wir schon besprochen, Herr Kollege! ... System funktioniert nicht!)
Wenn Sie davon sprechen, dass mit der Aktion 20 000 keine dauerhaften Arbeitsplätze geschaffen würden und diese de facto sinnlos sei, dann sagen Sie das jenen Menschen ins Gesicht, die dadurch eine Perspektive und neue Jobs bekommen haben! Sagen Sie das denen offen so ins Gesicht, und Sie werden die entsprechenden Reaktionen bekommen! (Bundesrat Samt: Mit öffentlichen Geldern Kaufkraft kaufen funktioniert nicht, Herr Kollege! Ihr habt keine Ahnung von Wirtschaft, das ist euer Problem!)
Ich habe mich gerade diese Woche mit einer betroffenen Frau aus meiner Region getroffen, die 15 Jahre lang als Alleinerzieherin nur unregelmäßig hat arbeiten können, lange zu Hause war, nach einer Scheidung ein Haus zu erhalten hat und sehr, sehr froh war, bei einem Sozialverein einen Job bekommen zu haben. (Bundesrat Krusche: Da gehört sie ja zu den Reichen! Wenn sie ein Haus hat, ist sie ja reich!)
Schön versteckt haben Sie im Budgetbegleitgesetz eine weitere Unglaublichkeit: Sie wollten einen Deckel genau für jene Strafen einführen, die Unternehmen zu zahlen ha-
ben, wenn sie ihre MitarbeiterInnen nicht ordnungsgemäß anmelden. Diese haben bisher ordentlich – und berechtigt! – Strafe gezahlt. Wenn man 100 Personen illegal beschäftigt oder nicht angemeldet hatte, dann hat man auch hundertmal Strafe gezahlt. Was wollten Sie? Wie oft sollte man in so einem Fall Strafe zahlen? – Einmal 855 Euro! Billiger kann man aus meiner Sicht Sozialbetrug nicht bekommen, und es ist gut so, dass Sie da jetzt zurückrudern und diesem großen Druck auch nachgeben müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zwei Punkte noch zum Schluss: Es ist zwar nicht direkt Teil des Budgetbegleitgesetzes, aber beim Budget trotzdem wichtig zu erwähnen, nämlich das Thema Pflegeregress. Wir haben den Pflegeregress hier im Parlament, auch mit Beschluss des Bundesrates, abgeschafft, und das aus einem guten Grund: Viele Menschen, die sich im Leben etwas aufgebaut haben, waren davon betroffen, denn wenn sie zu einem Pflegefall geworden sind, dann hat man ihnen alles wegnehmen können.
Wir als SPÖ haben immer gesagt, dass man das ausreichend finanzieren muss, wenn man das Ganze ernst nimmt. Wir haben einen Vorschlag gemacht, das mit einer Erbschaftssteuer für die Millionenerben zu machen, aber ÖVP und FPÖ haben sich schützend vor die MillionärInnen gestellt und keine andere Finanzierung vorgeschlagen. (Ruf bei der FPÖ: Bei Steuererhöhungen seid ihr Weltmeister, das wissen wir eh!)
Jetzt schreiben Sie 100 Millionen Euro ins Budget, obwohl sogar August Wöginger im Nationalrat von 400 oder 500 Millionen Euro Kosten gesprochen hat. Also was ist jetzt? – Sie lassen die Gemeinden im Stich, Sie lassen die Betroffenen im Stich.
Ich unterstelle Ihnen aber etwas ganz anderes, nicht etwa, dass Sie mit den 100 Millionen Euro bewusst falsche Zahlen ins Budget schreiben, sondern, wenn Sie nur 100 Millionen Euro ins Budget schreiben, dann gibt es zwei Möglichkeiten, wie die 500 Millionen Euro zusammenkommen sollen: Entweder Sie verhandeln, dass doch die Länder und Gemeinden zahlen müssen – da wünsche ich Ihnen viel Spaß mit den eigenen Landeshauptleuten und dem Gemeindebund! – oder die Betroffenen zahlen wieder auf Umwegen und werden zur Kassa gebeten, und das kann es wirklich nicht sein.
Ganz zum Schluss noch: Dass die neue Bundesregierung offensichtlich nicht nur Spezialist für Voodoorhetorik ist, sondern auch für Fake News, hat sie in den letzten Tagen gezeigt. Meine Kollegin Doris Hahn hat es schon angesprochen: Was da seit gestern oder vorgestern in Bezug auf das Sozialversicherungssystem, die Sozialversicherungsträger passiert, ist wirklich unglaublich. Da wird mit tatsachenwidrigen Behauptungen das Sozialversicherungssystem auf das Heftigste diffamiert. Gestern rückte sogar der eigene ÖVP-Chef des Hauptverbandes, Biach, in der „ZIB 2“ aus, um diese Fake News richtigzustellen. Ich fordere daher Sie von den Koalitionsparteien, aber auch Sie von der Bundesregierung auf, diese tatsachenwidrigen Behauptungen sofort zu unterlassen und zu einer sachpolitischen Arbeit im Interesse der Versicherten zurückzukehren, denn das, was Sie mit Ihren Öffentlichkeitsarbeitern hier machen, ist maximal Schülerunionsniveau! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen ohne Fraktionszugehörigkeit.)
11.29
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der Aufruf zur Sachlichkeit ist gut. Reden wir von dem, was im Budgetbegleitgesetz drinnen steht, und interpretieren wir nicht!
Mir ist, als Sie, Herr Kollege Lindner, jetzt gesprochen haben, etwas eingefallen. Sie kennen alle den berühmten Ausspruch: „Und wenn mich einer fragt, wie denn das mit den Schulden ist, dann sage ich ihm [...]: dass mir ein paar Milliarden Schulden weniger schlaflose Nächte bereiten, als ein paar hunderttausend Arbeitslose mir bereiten würden.“ – Das hat Kreisky in den Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts gesagt. Wir wissen, dass damals eine sehr schwierige wirtschaftliche Lage geherrscht hat, aber andererseits hat er damit den nachfolgenden Generationen einen schweren Rucksack umgehängt. Wir dürfen die nachfolgenden Generationen nicht weiter belasten, das muss uns klar sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Viele Generationen vor uns haben Österreich zu einem der wohlhabendsten Länder entwickelt, und es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, diesen Standard in Zukunft so gut wie möglich zu erhalten. Wir leben mit dem Luxus, nur wenige Stellschrauben dafür richtig stellen zu müssen.
Das Doppelbudget 2018/2019 geht in die richtige Richtung, und das vorliegende Budgetbegleitgesetz bietet einen wichtigen Rahmen dafür. Ein paar Punkte sind mir besonders wichtig.
Ich rolle das von hinten auf und beginne mit der Altersteilzeit: Was soll vorwerfbar sein, wenn das Antrittsalter für die Altersteilzeit in Zukunft an das Regelpensionsalter herangeführt wird? Während wir in Österreich die Anhebung des Frauenpensionsalters auf 65 schrittweise bis 2034 umsetzen und generell am Antrittsalter von 65 festhalten, haben andere Länder schon viel ambitioniertere Ziele. Das zukünftige Rentenalter wird in Deutschland ab 2029 und in Frankreich schon in fünf Jahren 67 sein. Italien, die Niederlande und Dänemark koppeln das Rentenalter an die Lebenserwartung. Ich finde, das ist ein ganz richtiger Punkt. Und was wollen wir? – Wir wollen nur das Antrittsalter für die Altersteilzeit von 58 auf 60 anheben. Ihr seht daran, wir leisten uns den Luxus, nur ein paar kleine Stellschrauben neu zu positionieren.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben aktuell eine Konjunktur, von der wir vor einiger Zeit nicht einmal träumen durften oder geträumt haben. Unsere Wirtschaft ist derzeit aber aufgrund des Fachkräftemangels schon gezwungen, Aufträge abzulehnen, und diese Prognosen bleiben auch heuer auf diesem hohen Niveau. Gleichzeitig haben wir aber nach wie vor eine zu hohe Arbeitslosigkeit, teilweise aus strukturellen Gründen, teilweise aus Mobilitätsgründen. Daher wird eben das AMS die überregionale Vermittlung ausbauen, um den Fachkräftebedarf dort zu decken, wo er anfällt. Dass dies dringend notwendig ist, zeigen die regionalen Unterschiede bei der Entwicklung der Arbeitsmarktdaten: Die meisten Arbeitslosen sind in der Bundeshauptstadt zu finden, die meisten offenen Stellen hingegen am Land. Wir haben ein großes Produktionsunternehmen im Mostviertel, das mit über 15 internationalen Arbeitskräfteüberlassern zusammenarbeiten muss, um die vorhandene Arbeit abwickeln zu können.
Wir haben die Beschäftigungsaktion 20 000 für ältere Langzeitarbeitslose in den Gemeinden seit Beginn als den zweitbesten Weg gesehen. Befristete Dienstverhältnisse am Zweiten Arbeitsmarkt können weder im Sinne der Politik noch im Sinne der Betroffenen sein. Wir, die Wirtschaft, wollten, dass diese Aktion mit der Wirtschaft umgesetzt wird, weil es nur dann nachhaltig ist. Ihr wisst ganz genau, dass diese Initiative nur mit gemeinnützigen Organisationen möglich war. (Bundesrat Lindner: Die Wirtschaft hätte ...!) – Nein, das stimmt nicht, Herr Kollege Lindner, das weißt du ganz genau: Es war Stöger, der sofort, einen Tag danach, bevor diese Initiative rausgegangen ist, gesagt hat: Aber bitte nur für Gemeinnützige! – Und damit war sie nicht erfolgreich, so, wie wir es uns vorgestellt hatten.
Bei uns in den österreichischen Unternehmen hat das Umdenken schon längst eingesetzt. Ich habe mir das angeschaut. Die Wirtschaft hat im letzten Jahr über - - (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Schaut euch die Zahlen an! Nicht aufregen! Wir haben ge-
sagt, wir schauen uns die Fakten an. – Im letzten Jahr haben wir über 60 000 Menschen über 50 Jahre wieder in Jobs gebracht, und das zeigt, dass die Bemühungen wirken und die Zusammenarbeit mit den Betrieben funktioniert. Es ist schon angesprochen worden, Kollege Oberlehner hat es gesagt, dass es für die Gruppe 50 plus 185 Millionen Euro gibt. Ich finde auch, dass die weiteren 165 Millionen Euro, die hier zur Verfügung gestellt werden, um Langzeitarbeitslose wieder einzugliedern, um Eingliederungshilfen zu geben, um sie zu qualifizieren, auch mit dem Modell des Kombilohns, eine wirklich gescheite Initiative sind. Das wird uns weiterhin helfen, die Älteren wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern, denn wir brauchen sie ganz einfach. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Der Beschäftigungsbonus war ein Vehikel, um Lohnnebenkosten für neue Jobs zu senken. Lieber ist mir und uns allen natürlich, wenn die Lohnnebenkosten generell sinken. Die beste Wirtschaftspolitik ist und bleibt ganz einfach eine niedrige Abgabenquote.
Mir und uns allen in der Wirtschaft ist es aber sehr wichtig, dass wir die Unternehmen nicht immer durch kurzfristiges Einführen und Auflassen von Aktionen verunsichern. Sie müssen Vertrauen in die Rechtssicherheit haben, und wir dürfen unseren Standort nicht gefährden.
Ich frage mich aber schon immer wieder, wenn ich da so zuhöre: Wie schaut denn generell die Haltung gegenüber der Wirtschaft aus? – Diese Deckelung der Säumniszuschläge mit dem Fünffachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage pro Monat, also 885 Euro, hat, bitte schön, mit Lohn- und Sozialdumping überhaupt nichts zu tun! Ich weiß nicht, warum ihr das immer wieder vermischt, ich verstehe das gar nicht.
Wir sind alle nicht dafür, dass die Leute nicht angemeldet werden. Jeder von uns führt seriös sein Unternehmen, und ich bin daran interessiert, dass alle ihre Leute anmelden und die Lohnabgaben zahlen. Sonst haben wir ja keinen fairen Wettbewerb. Unterstellt uns das nicht immer! Ich bin aber ganz einfach dagegen, dass es Strafen gibt, wenn ich zum Beispiel einen eine halbe Stunde später anmelde. Da bekomme ich schon eine Strafe, und das sehe ich absolut nicht ein, denn es kann mir doch keiner unterstellen, wenn ich ihn anmelde, dass ich Schwarzarbeit betrieben hätte. Es gibt schon einige Sachen, die nicht ganz nachvollziehbar sind, etwa auch, dass ich bei Fehlern in der Abrechnung pro Kopf zahle, und so weiter. Also überlegt euch das einmal ein bissel! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Also noch einmal: Schaut euch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz genau an! Da könnten wir uns als Sozialpartner aber auch einmal zusammensetzen und schauen, ob es wirklich in die Richtung geht, in die wir eigentlich gehen wollen, nämlich, dass wir die seriösen Betriebe unterstützen und auch einen fairen Wettbewerb haben.
Wichtig ist mir aber auch noch, abschließend auf unsere Jugend zu sprechen zu kommen. Ich glaube, dass es populistisch ist, wenn behauptet wird, dass mit dem Bildungsinvestitionsgesetz der Ausbau ganztägiger Schulformen gestoppt wird, denn dieser Meinung bin ich nicht. Richtig ist, dass der Ausbau nicht wie ursprünglich bis 2025, sondern bis 2032 schrittweise umgesetzt wird. Es stehen auch zwei Formen ganztägiger Schulformen dahinter, nämlich die getrennte und die verschränkte Form, die gleichermaßen profitieren können. Wir brauchen flächendeckend beide Formen, um möglichst nahe am Bedarf der Eltern zu sein und eben dem entgegenzukommen, was ihr sagt. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)
Die verschränkte Ganztagsschule ist immer noch eine Besonderheit in unserer Bildungslandschaft. Freizeit und Lernen wechseln sich während eines Schultages von 8 bis 16 Uhr ab. Das bringt für die Entwicklung der Kinder sehr viel, verursacht aber auch – das ist uns auch klar – deutlich höhere Kosten.
Mir ist es recht, wenn wir konsequent daran arbeiten. Wichtig ist, dass es gescheit umgesetzt wird und dass es für die Anwendung wirklich gut ist. Es ist egal, ob es länger dauert oder nicht, das Ergebnis muss ein richtiges sein. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)
Es gibt noch mehrere positive Aspekte in dem Gesetz, die man aufzählen könnte, zum Beispiel die Stärkung der Forschung in den Bereichen Elektronik und Mikroelektronik. Ich denke, dass all diese Maßnahmen dazu beitragen, dass wir unsere Lebensqualität verbessern und die Arbeitsplätze in Österreich gestärkt und geschützt werden können. – Danke schön. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei der FPÖ.)
11.39
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile dieses.
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den TV-Geräten und auf der Galerie! Es ist mir heute wirklich eine besondere Ehre, aber auch eine persönliche Freude, hier als Tiroler freiheitlicher Bundesrat sprechen zu dürfen. Zu Frau Zeidler-Beck: Sie sind nicht die Jüngste, ich bin die Jüngste – ein Jahr ist dazwischen! (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrätin Zwazl: Der! Der Jüngste!) – Der Jüngste! (Heiterkeit und Zwischenrufe der BundesrätInnen Preineder und Zwazl.)
Leider war es in den letzten Jahren nicht möglich, dass ein Tiroler Freiheitlicher hier spricht, da in der letzten Zeit ein Vertreter oder eine Vertreterin der grünen Sektierer- und Verbotspartei anstelle eines Tiroler Freiheitlichen hier sprechen durfte. (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: ... Behauptung!) Nun haben wir dies, liebe Österreicherinnen und Österreicher, durch eure Entscheidungen bei den Landtagswahlen ändern können, wodurch wieder eine Einkehr der Politik der Vernunft und des Hausverstandes in diesem Plenum sichergestellt wurde – anstelle von Verboten und Bevormundung der leidgeplagten Österreicher und einer beispiellosen Hetze der Grünen gegen Politiker, die für die Interessen Österreichs eingetreten sind. Dies gehört Gott sei Dank nun der Vergangenheit an. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
Weiters möchte ich mich bei allen Tirolerinnen und Tirolern bedanken, die es möglich gemacht haben, dass ich mich nun, sie vertretend, im Bundesrat für ihre Interessen einsetzen kann.
Ich darf heute zu Punkt 5 sprechen und näher auf die Zukunft der ÖBB und die Investitionen der Bundesregierung in die ÖBB eingehen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, durch die überlegten und zukunftsträchtigen Entscheidungen und Investitionen unserer Regierung die ÖBB endlich als Trendsetter in Sachen Innovation und Technologie zu positionieren. (Bundesrat Stögmüller: In Tirol schon, ja, richtig!)
Ich darf Ihnen ein paar Beispiele nennen: Den Lehrlingen bei den ÖBB wird wieder jener Stellenwert zukommen, der ihnen auch zusteht. Die Ausbildungsprogramme werden forciert, damit jungen Menschen nach ihrer Ausbildung bei den ÖBB alle Karrierewege offenstehen; somit wird auch die Annahme eines Jobs bei den ÖBB wieder mehr forciert, da den jungen Menschen auch bei den ÖBB Zukunftsperspektiven offenstehen. (Bundesrat Schabhüttl: Der glaubt das sogar!) Somit wird auch ein Job bei den ÖBB wieder attraktiver. In den nächsten Jahren steht uns bei den ÖBB, wie wir alle wissen, eine Pensionierungswelle bevor, die wir nur mit jungen, motivierten und engagierten Mitarbeitern bei den ÖBB werden bewerkstelligen können. (Bundesrat Pfister: Zuerst hinstellen und schimpfen, jetzt ...!)
Weiters ist nun Schluss mit der Schuldenmacherei auf dem Rücken der jungen Generation und deren Kinder, denn wenn man in diesem Ministerium so weitergewirtschaftet hätte, wie dies die Damen und Herren Vorgängerminister gemacht haben, dann wären wir bis 2025 vor einem Schuldenberg von satten 30 Milliarden Euro gestanden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Durch die Übernahme des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie durch Bundesminister Hofer konnte der roten Schuldenpolitik in Sachen ÖBB endlich ein Ende gesetzt werden. (Bundesrätin Grimling: Na Gott sei Dank!) Durch umsichtige Projektanpassungen sowie das Überarbeiten hinsichtlich Kosten- und Bauzeitenpläne konnte das sichergestellt werden. Weiters werden bei vollem Ausbau der Infrastruktur durch diese Maßnahmen zusätzliche 2 Milliarden Euro eingespart. So stellt man sich den Umgang mit österreichischem Steuergeld vor. (Bundesrat Schabhüttl: Das klingt schon nach einem Wunderwuzzi!)
Durch dieses Gesetz werden positive Beschäftigungs- und Standorteffekte erzielt und wird zugleich eine langfristige Planungssicherheit für die ÖBB sichergestellt. Auch das war in der Vergangenheit nicht der Fall und war keine Selbstverständlichkeit. Unser Minister Hofer wird dies nun zur Selbstverständlichkeit machen. (Bundesrätin Grimling: Der Herr Minister Hofer!) Natürlich wird auch der Standortvorteil Österreichs ausgebaut werden, denn dieser ist eine tragende Säule für die Lebensqualität und den Wohlstand Österreichs.
An dieser Stelle darf ich das Abkommen mit der Volksrepublik China erwähnen, das durch unseren Minister beim Besuch dort abgeschlossen wurde. Die sogenannte Seidenstraße wird heimischen Unternehmern große Chancen eröffnen und den Wirtschaftsstandort Österreich in seiner Attraktivität enorm stärken. Dabei wird aber auch eines nicht vergessen – und das ist mir besonders wichtig, da ich ein Bundesrat aus dem ländlichen Raum bin –, nämlich der Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel im ländlichen Raum. Dies wird von unserem Minister nicht nur als politische Floskel verwendet, weil es gut klingt. (Bundesrat Schabhüttl: Na!) Ich darf es an einem Beispiel aus meinem Bezirk festmachen, wo sich dies schon in Umsetzung befindet. Ich hoffe, viele von Ihnen hier herinnen kennen das Zillertal; wenn Sie nicht schon einmal dort waren, dann zumindest aus dem Radio von den nahezu täglichen Staumeldungen betreffend die Zillertaler Bundesstraße, denn das Zillertal ist ein begehrtes Reiseziel im Winter als auch im Sommer, das vielen Gästen Erholung und Gastlichkeit bietet.
Was bringt das aber für Nachteile? – Dieses Tal hat eine Straße, das ist die Zillertaler Bundesstraße. Das Verkehrsaufkommen wird immer mehr, und die derzeitige Zillertalbahn ist eine veraltete Bahn, die mit Dieselloks betrieben und vom heutigen Stand der Technik weit entfernt ist. Was bedeutet das nun für den Verkehr? – Sie ist somit auch für den Gast und die vielen Pendler aufgrund der Taktung und des hohen Zeitaufwandes, um von A nach B zu kommen, sehr unattraktiv. Jetzt komme ich zu dem, was umgesetzt wird. (Bundesrat Schabhüttl: Da haben Sie geschlafen ...!) Nach vielen Planungsphasen steht das Konzept – ein Jahrhundertkonzept, wie es bei uns im Zillertal genannt wird. Es wird die erste Schmalspurbahn (ein Bild mit der Aufschrift „H2ZILLERTAL“, auf dem ein Zug abgebildet ist, in die Höhe haltend) energieautonom, mit Wasserkraft in Zukunft nahezu geräuschlos durch das Zillertal rauschen, und noch dazu wird der Wasserstoff im Zillertal produziert. Das ist wohl an Nachhaltigkeit kaum zu überbieten.
Genau solche Projekte und viele andere mehr werden durch Bundesminister Hofer und durch die neue Bundesregierung unterstützt (Bundesrat Stögmüller: Und die Verkehrslandesrätin! – Bundesrätin Grimling: Aber geplant haben wir das schon ...!), um den ländlichen Raum zu stärken und ihn auch auf lange Sicht attraktiv zu halten. (Bundesrat Stögmüller: Und die Verkehrslandesrätin!) So stellt man sich einen Minister
vor, der für Innovation zuständig ist, denn genau diese Innovation hat diesem Ministerium über Jahre hinweg gefehlt. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)
Effizienz und Zukunft sind nun die oberste Prämisse in diesem Ministerium und in dieser Bundesregierung und nicht eine Günstlingspolitik der Sozialisten als oberstes Staatsziel in den ÖBB. (Bundesrätin Grimling: Was? – Heiterkeit bei der SPÖ.) Ein paar Tage Arbeit und schon ist mehr Positives für unsere Bevölkerung umgesetzt (Bundesrätin Grimling – die Hände zusammenschlagend –: Gott! Na!) als unter der Vorgängerregierung, die das in zwölf Jahren nicht geschafft hat.
Diese Regierung setzt auf Effizienz, Produktivität, einen schmalen Staat, Zukunftsfähigkeit, und – für Sie, geehrte Damen und Herren der SPÖ – diese Regierung setzt ihre Wahlversprechen um. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
11.48
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile dieses.
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher! Als Letztredner steht man vor der Situation, dass schon sehr vieles gesagt wurde, sehr viel Richtiges, aber auch sehr viel weniger Richtiges. Das führt mich zu den Kollegen von der SPÖ, die mit „Lind“ anfangen, Lindinger und Lindner, und da wurde teilweise überhaupt nicht über die vorliegenden Gesetzentwürfe, nämlich das Budgetbegleitgesetz und die beiden anderen Gesetzentwürfe, gesprochen, sondern eine allgemeine Budgetpolemik vom Zaun gebrochen. Lassen Sie mich aber nur beispielhaft auf ein paar Punkte eingehen!
Beide Redner haben natürlich besonders kritisiert, dass die Aktion 20 000 sistiert ist. Dazu muss ich sagen: Wir haben im Finanzministerium Gott sei Dank Leute sitzen, die etwas von Investitionsrechnung verstehen und die wissen (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl), dass das, was eine Regierung macht (Zwischenruf des Bundesrates Pfister) und an Geld ausgibt, Investitionen für die Zukunft unseres Landes sind. Dabei kommt es zwangsläufig dazu, dass gewisse Dinge genau betrachtet werden müssen, und es kann nicht sein, dass mit hohem Aufwand ein geringer Wert und vor allem eine geringe Nachhaltigkeit erzielen werden, wie dies bei der Aktion 20 000 leider der Fall ist.
Ich gebe Kollegen Lindinger schon recht, dass das für die betroffenen Menschen natürlich gut ist. Nur: Leider muss man sagen – und das ist etwas, was Sie nicht wissen –, das Geld wächst nicht auf den Bäumen (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP – Bundesrätin Grimling: Aber?!), und wir sind dazu verpflichtet, dieses Geld möglichst effizient einzusetzen, und das ist bei vielen Dingen, die Sie hier kritisieren, so. Es ist kein Wunschkonzert. Es gibt natürlich viele Dinge – ich könnte sie Ihnen hier stundenlang aufzählen (Ruf bei der SPÖ: Bitte nicht!) –, die schön wären, wenn wir sie uns leisten könnten, aber wie es mein Kollege Pisec und andere Vorredner schon ausgeführt haben, ist das leider Gottes nicht möglich. Wir sind in der Verantwortung für unsere zukünftigen Generationen und dürfen keinen weiteren und anwachsenden Schuldenberg hinterlassen. Deshalb ist es wichtig, eine solche Politik zu machen. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
Kollege Lindner hat sich ja überhaupt zur Aussage verstiegen, dass jeder Hausbesitzer ein Reicher ist. Sagen Sie das einmal all jenen Arbeitern, die sich ihr Häusel (Bundesrätin Grimling: Hausbesitzer ist was anderes als Millionenerbe! – Zwischenruf der Bundesrätin Hahn) mit sehr viel Schweiß und Fleiß erkämpft haben! Das ist billigster Klassenkampf, aber die Klasse, gegen die Sie hier kämpfen, gibt es in Wirklichkeit gar nicht.
Sie haben sehr oft von Voodoorhetorik gesprochen und sie dieser Bundesregierung unterstellt. In Wirklichkeit ist es aber noch viel schlimmer: Das, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben und was Sie hier propagieren, ist nämlich Voodoopolitik. (Bundesrat Lindner: Sagen Sie das der Partei der Finanzminister der letzten 15 Jahre!) Und dass die Logik und die Konsequenz in Ihren Aussagen nicht immer ganz nachvollziehbar sind, habe ich schon öfters festgestellt. Es zeigt sich auch jetzt wieder, wenn Sie den Vorbelastungen für die ÖBB hier Ihre Zustimmung verweigern. Ich weiß schon, Sie sind neu in der Opposition, aber die 100 Tage Schonzeit sind für Sie jetzt auch schön langsam vorbei (Bundesrätin Grimling: Wir brauchen keine Schonzeit!), und Sie sind noch nicht wirklich dort angekommen.
Ich darf noch an unsere letzte Sitzung erinnern (Zwischenrufe der BundesrätInnen Grimling und Lindner), in der Sie mit Ihrer Dringlichen Anfrage zu dem Thema, dass der Koralmtunnel angeblich aus Spargründen später fertiggestellt wird, grandios gescheitert sind (Bundesrätin Grimling: Schauen wir mal!) – und jetzt stimmen Sie gegen die Finanzierungen, die notwendig sind, um dieses Projekt fertigzustellen. Dann sagen Sie mir doch bitte: Bei welchen Projekten wollen Sie denn sparen? Welche wollen Sie denn in Wirklichkeit streichen? Das müssen Sie den Menschen ehrlich sagen (Zwischenrufe bei der SPÖ), denn Tatsache ist, dass es im Rahmenplan zu keinen Streichungen gekommen ist, dass sogar zusätzliche und neue Projekte hinzugekommen sind und es lediglich aus technischen Gründen und Optimierungsgründen bei einigen Projekten zu Verzögerungen kommt. In Summe wird sogar mehr investiert, mehr als bisher je investiert worden ist.
Abschließend erlaube ich mir noch, ein paar ganz besonders positive Inhalte, die heute gar nicht oder nur am Rande erwähnt wurden, aus dem Budgetbegleitgesetz zu erwähnen. Da ist erstens – was mich als Steirer natürlich besonders freut – die Gründung der Silicon Austria Labs GmbH mit Sitz in Graz. Das ist ein Forschungs- und Entwicklungszentrum für die Bereiche Elektronik und Mikroelektronik, und dafür werden in den nächsten fünf Jahren 140 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln in die Hand genommen. Das ist genau jener Bereich in Forschung und Entwicklung, der eine positive Investition in die Zukunft unserer Jugend und unseres Staates darstellt.
Auch einige kleinere Dinge möchte ich erwähnen, beispielsweise dass die Zweckwidmung der Strafgelder im Verkehrsbereich von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben wird – für Investitionen in Überwachungsgeräte. Das ist eine gute Investition, nämlich dann, wenn sie, so wie es unser Innenminister bereits angekündigt hat, zur Überwachung von wirklich gefährlichen Verkehrsorten und nicht zum Kassieren dient; dann wird sie von den Menschen verstanden werden, und dann ist sie eine Investition in die Sicherheit und dient dem Ziel – das ja auch drinnen steht – der Senkung der Zahl der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten.
Schlussendlich ist eine durchaus gerechtfertigte Maßnahme auch die Anhebung der Visagebühren, die in Zukunft wenigstens 52 Prozent Kostendeckung schaffen soll.
Als letzten Punkt erwähne ich noch die Aussetzung der Anpassung des Nachtschwerarbeitsbeitrages. Dies ist auch eine Investition, die direkt den Unternehmen zugutekommt.
Das waren jetzt noch einige positive Aspekte, die bisher in der Diskussion etwas zu kurz gekommen sind. Summa summarum kann man sagen: Dieses Budgetbegleitgesetz spiegelt das wider, was bereits in Bezug auf das Budget im Nationalrat beschlossen wurde, nämlich eine positive und zukunftsträchtige Entwicklung für unser Land und unsere Zukunft. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.57
Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2018-2019.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden (48 d.B. und 101 d.B. sowie 9955/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Robert Seeber. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Pfurtscheller. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister, grüß Gott! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich heute das erste Mal als Bundesrätin zu Ihnen sprechen darf, und möchte Ihnen zur Begrüßung gerne ein ganz herzliches, tirolerisches Grüß Gott ent-
bieten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ. – Bundesrat Mayer: Griaß enk!)
Ich habe heute ein bisschen ein Déjà-vu-Gefühl, denn als ich 2013 in den Nationalrat entsandt worden bin, durfte ich meine erste Rede zum Parteiengesetz und zur Transparenz halten, und auch heute darf ich wieder zum Parteiengesetz und zum Parteien-Förderungsgesetz sprechen. Das ist schon ein bisschen ein seltsamer Zufall, man könnte fast meinen, dass das Parteiengesetz und ich eine besondere Freundschaft miteinander geschlossen haben. Das ist aber nicht so, es gibt Dinge, die mich mehr interessieren. Heute ist es aber meine Aufgabe, und deshalb möchte ich jetzt zum Inhalt dieses Tagesordnungspunktes sprechen.
Wir befassen uns heute beim Tagesordnungspunkt 6 also mit dem Parteiengesetz und mit dem Parteien-Förderungsgesetz. Diese Gesetze legen unter anderem fest, wie hoch in Österreich die Parteienförderung sein darf, die Klubförderung, aber auch zum Beispiel die Höchstgrenze für Wahlwerbungsausgaben, die Offenlegungspflicht von Spenden und die Meldepflicht von Spenden. Es ist die Aufgabe des Rechnungshofes, zu valorisieren, wann diese Höchstgrenzen und diese Beträge erhöht werden dürfen. Der Rechnungshof hat auch die Aufgabe, dies dann zu veröffentlichen. Die Anpassung kann also nur erfolgen, wenn der Verbraucherpreisindex 2010 zwischen den Jahren 2013 und 2017 um 5 Prozent gestiegen ist, und das wäre jetzt 2018 der Fall. Somit hat der Rechnungshof diese Veröffentlichung gemacht, dass die Beträge und Förderungen angepasst werden können.
Wir wollen jetzt aber mit dem gegenständlichen Gesetz beschließen, dass es zu keiner Erhöhung dieser Förderungen und dieser Freibeträge kommen soll. Damit wollen wir als Klubs und als Parteien einen Beitrag zum konsolidierten und ausgeglichenen Budget leisten. Ich weiß schon, das ist sicher nicht der größte Beitrag, es ist ein kleiner Mosaikstein zu einem ausgeglichenen Budget für 2018 und 2019, aber ich finde es schon wichtig. Es ist ein Zeichen nach außen, es ist eine Botschaft, dass auch wir bereit sind, auf unserer Seite sparsam mit den Mitteln umzugehen. Es wurde vor einigen Monaten von den Kollegen und Kolleginnen auch beschlossen, dass unsere Abgeordnetengehälter nicht erhöht werden sollen, und auch das soll ein Beitrag zur Sparsamkeit sein.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit, die mir jetzt noch übrig bleibt und die ich sehr zu schätzen weiß – denn im Nationalrat hat man selten so viel Zeit für eine Rede zur Verfügung –, möchte ich noch nutzen, um eine Lanze für unser Parteienförderungssystem in Österreich zu brechen. Ich weiß, dass das nicht ganz opportun ist, oft führt man mit den Leuten draußen Diskussionen, da sehr viele denken, dass wir eventuell zu viel Geld bekommen oder es nicht verdient hätten, aber ich glaube, dass das österreichische System, so wie es eingeführt worden ist, eines der besten überhaupt ist.
Es kann nämlich nicht sein, dass Parteien und Klubs nur von Großspendern abhängig sind, so wie zum Beispiel in den USA. Ich glaube, dass das dem demokratischen System schaden würde. Ich weiß schon, dass jetzt natürlich das Thema KTM kommt, aber ihr wollt ja nicht ernsthaft die Spende von KTM mit den Spenden, die in den USA gegeben werden, vergleichen! (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Das ist schon eher Voodoosprech, so wie es Kollege Lindner vorhin gesagt hat. (Bundesrat Mayer: Lindner-Voodoo!)
Insgesamt ist unser demokratisches System sehr gut abgesichert, sodass zum Beispiel auch die Grünen, die sich gerade darüber aufregen, dass wir Spenden erhalten haben, die sie nicht bekommen haben, finanziert werden. (Bundesrat Stögmüller: Nein, habe ich nicht!) Das ist gut so und das soll auch weiterhin so sein. (Zwischenruf der Bundesrätin Dziedzic.)
Wir haben in der letzten Gesetzgebungsperiode diesbezüglich ein sehr negatives Beispiel erlebt, das war das Team Stronach. Das Team Stronach ist von einem sicher sehr ehrenwerten Privatmann aus der Wirtschaft auf relativ bedenkliche Weise zusammengestellt worden, und wir haben dann festgestellt, welche Auswirkungen das hat. Das Team Stronach hat sich in relativ kurzer Zeit wieder aufgelöst und zerfleddert. Ich glaube nicht, dass es uns als Politikern und als Parteien und Klubs guttut, wenn es solche Beispiele gibt, denn die Wählerinnen und Wähler des Teams Stronach waren über diese Vorgangsweise sehr enttäuscht. Genau deswegen ist es gut, wenn unsere Parteien, auch wenn sie neu entstehen, finanziell so abgesichert sind, dass sie auch ohne Großsponsoren arbeiten können.
Eine Gruppe von Nutznießern dieser Parteienförderung sind vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Parteien, deswegen möchte ich heute die Zeit auch noch nutzen, um mich einmal bei all jenen zu bedanken, die für uns arbeiten. Sie werden nämlich oft außen vor gelassen. Sie sind diejenigen, denen wir auch verdanken – natürlich neben dem Votum der Wählerinnen und Wähler –, dass wir hier sitzen dürfen. Sie arbeiten oft Tag und Nacht, gerade in Wahlzeiten, aber auch sonst, mit einem riesigen Engagement, und ich glaube, sie haben sich heute auch einmal einen Applaus verdient. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der BundesrätInnen Gruber-Pruner und Novak.)
Abschließend möchte ich mich bei allen Funktionärinnen und Funktionären der verschiedenen Parteien bedanken. Wir alle, die wir hier sitzen, können uns ständig auf unsere Funktionärinnen und Funktionäre verlassen, das sind Tausende in ganz Österreich. Was man nicht hoch genug schätzen kann, ist, dass kein einziger und keine einzige dieser Funktionäre und Funktionärinnen Geld damit verdient und dass sie alle das ehrenamtlich machen. Wir dürfen auch deshalb hier sitzen, weil wir solche Funktionärinnen und Funktionäre im Rücken haben.
Unser System ist also ein sehr gutes, unser System soll so bleiben. Wir sparen heuer an diesem System und vielleicht auch in nächster Zeit – keine Ahnung, was die Zukunft bringen wird. Wir haben es aber sehr gut aufgestellt, und wir verdanken vor allem jenen, die unsere Bewegungen und unsere Vorstellungen mittragen, dass wir hier sein dürfen. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen und uns dementsprechend verantwortungsvoll verhalten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.07
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Dr. Josef Moser zu diesem Tagesordnungspunkt.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Menschen zu Hause vor den Bildschirmen! Mittagszeit ist, zwei Personen haben wir als Zuhörer noch hier. Ich persönlich glaube, dass wir uns alle hier im Haus darüber einig sind, welch bedeutenden Stellenwert politische Parteien in einer Demokratie einnehmen. Ein ausgeprägtes Parteienspektrum mit unterscheidbaren Parteien garantiert nämlich, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht in der Politik haben, dass sie tatsächlich zwischen unterschiedlichen Meinungen und Alternativen wählen können und sich vor allem politisch vertreten fühlen.
Eine vielfältige Parteienlandschaft ermöglicht daher demokratische Prozesse, Debatten, politische Auseinandersetzungen. Mögen diese manchmal auch ein bisschen hitzig sein, sie sind in Wahrheit Ausdruck einer funktionierenden Demokratie. Daher muss ich ehrlich sagen, lieber junger Bundesrat (in Richtung Bundesrat Steiner) – weil du
dich als solcher bezeichnet hast –, dieser Ausdruck betreffend die Grünen, „Sektierer- und Verbotspartei“ - - (Bundesrat Steiner: Genau! Richtig! Sie haben recht, Herr Bundesrat! – Zwischenruf der Bundesrätin Reiter.) – Wahrscheinlich musst du noch ein bisschen älter werden, dann wirst du, was das Ganze anbelangt, auch ein bisschen gescheiter werden, aber das ist nicht der richtige Weg, hier im Parlament zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Dziedzic: Das ist das Parlament und nicht das Bierzelt!)
Die SPÖ bekennt sich klar zu dieser Vielfalt und auch dazu, dass uns diese Parteienvielfalt etwas wert sein muss – in Form der Parteienförderung –, so wie es meine Vorrednerin gesagt hat.
Das ist auch richtig so, und wenn die Bundesregierung die anstehende Valorisierung und die Parteienförderung im heurigen Jahr zurückgenommen hat und damit keine Indexanpassung gemäß Parteiengesetz 2012 macht, so ist das natürlich auch für die SPÖ grundsätzlich vertretbar. Auch politische Parteien müssen ihren Beitrag leisten, wenn es darum geht, im System – da dieses Wort bei unseren Diskussionen immer wieder fällt – zu sparen.
Folgende Frage stellt sich jedoch berechtigterweise: Was ist die Motivation der Koalitionsregierung in dieser Angelegenheit, oder versteckt sich dahinter nur eine populistische Aktion? – In Wahrheit verzichten die Regierungsparteien ja nicht auf die Fördergelder, sie holen sich diese nur von einer anderen Stelle – auch das ist heute schon an dieser Stelle erwähnt worden –, nämlich von privaten Parteispenden. Das haben wir im Zuge der Wahlauseinandersetzung gesehen, und Kollege Lindinger hat heute auch schon mehrfach erwähnt, wo Geld hergekommen ist. (Bundesrat Schuster: Haselsteiner, nicht?) Aber wer garantiert, dass Großspender, die viel Geld einsetzen, an ihre Unterstützung nicht gewisse Erwartungen an die Partei knüpfen? Liest man in den Zeitungen, dass diese Pierers – da dieses Wort heute auch schon gefallen ist – nicht damit einverstanden sind, dass alles so langsam geht, dann kann man sich vorstellen, dass diese Erwartungshaltung eine sehr große ist. Hört man dann auch noch – Kollege Lindner oder Kollege Lindinger hat es auch erwähnt –, was man dort in Form von Zahlen von unten nach oben verteilt, dann wissen wir, wo wir angekommen sind.
Tatsächlich sind staatliche Parteienförderungen die einzige Garantie für Transparenz – das muss man klar und deutlich sagen –, für Unabhängigkeit und für eine Politik ohne Verpflichtungen gegenüber gewissen spendenfreudigen Interessengruppen.
Die Ehrlichkeit der Spargesinnung der Regierung kann auch hinterfragt werden, wenn wir feststellen müssen, dass gleichzeitig mit dem Valorisierungsverzicht eine Personalaufstockung kommt. Wir haben heute in der Debatte zum Budgetbegleitgesetz wiederholt gehört, dass Kabinette zusätzliche 166 Planstellen und diverse Ministerbüros weit über 60 Millionen Euro dafür bekommen, PR-Maßnahmen im weiteren Sinne umzusetzen.
Das ist kein Sparen im System, wie wir uns das vorstellen, denn parallel zu diesen Maßnahmen wird in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Bildung, Gesundheit, Integration, Verkehr und Justiz gekürzt und gespart. Den zusätzlichen Planstellen in den eigenen Ressorts stehen nämlich drastische Kürzungen bei der Anzahl von Richter- und Staatsanwaltsposten gegenüber, ebenso Kürzungen bei der Kinderbetreuung, den Ganztagesschulen und dem Lehrpersonal. Zugangsbeschränkungen an den Unis, Streichungen beim AMS auf Kosten der Langzeitarbeitslosen (Kopfschütteln bei BundesrätInnen der FPÖ) – Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln, das ist so –, Kürzung des Frauenbudgets und bei Familienberatungsstellen, bei der AUVA, die Frage der notwendigen finanziellen Absicherung im Pflegeregress, all diese Themen sind schon besprochen worden. Ich bin gespannt, wie die Diskussionen mit den Ländern über diese Frage schlussendlich ausgehen, da 100 Millionen Euro eingepreist worden sind und
500 bis 600 Millionen Euro gebraucht werden. Weiters gibt es Kürzungen im Bereich Umwelt und Klimaschutz – die Aufzählung könnte noch lange fortgeführt werden.
Obgleich – das muss man auch dazusagen, und es ist heute schon erwähnt worden – wir eine sehr gute Konjunktur haben und die gute Budgetpolitik der Regierung der letzten Jahre (Bundesrat Samt: Oje!) – du brauchst jetzt nicht oje zu sagen, Herr Schelling ist immerhin ein ÖVP-Finanzminister gewesen, und es hat viele andere ÖVP-Finanzminister auch gegeben (Bundesrat Schuster: Staatssekretär!); ich habe die Budgetpolitik ja als positiv betrachtet, sie war ja keine schlechte – der jetzigen Regierung mehr als entgegenkommt, werden all diese Einsparungen nur auf Kosten der Menschen in diesem Staat, die ein bisschen ärmer sind, vorgenommen. Das ist der Unterschied zwischen uns Sozialdemokraten und euch, dieser neoliberale Ansatz. (Bundesrat Längle: Stimmt ja gar nicht! Die aktuellen Gehälter sind erhöht worden! Stimmt überhaupt nicht!) Diese Aussetzung der Valorisierung der Parteienförderung entlarvt sich selbst offensichtlich als das, was sie ist, nämlich eine populistische Aktion, die nicht über die unsoziale und an den falschen Stellen ansetzende Sparpolitik der Koalitionsregierung hinwegtäuschen kann.
Liebe Freunde hier im Hohen Haus! Die Kollegen Lindinger und Lindner haben es schon gesagt, und auch ich glaube, dass bei uns in Österreich zunehmend soziale Kälte einzieht. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Längle: Sie stimmen ja mit bei diesem Tagesordnungspunkt! – Weitere Rufe bei der FPÖ: Sie stimmen ja mit!)
12.15
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Worum geht es? – Wir haben es schon einige Male gehört, es geht in Wahrheit ums Sparen im System, es geht darum, dass man mit diesem Geld unsere Landsleute ernsthaft und spürbar entlastet. Spürbar heißt, dass sie etwas im Taschl haben.
Diese Regierung entlastet, das haben wir heute auch schon mehrmals gehört. Diese Regierung entlastet mit dem Familienbonus, sie entlastet Menschen mit kleinen Einkommen durch die Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages. Das alles sind wichtige Maßnahmen, vor allem spürbare Maßnahmen, denn diese Regierung redet nicht nur, im Gegensatz zur Vorgängerregierung, sondern diese Regierung setzt auch um. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Gibt man als Staat auf der einen Seite mehr aus, dann muss man auf der anderen Seite mehr einnehmen. Ich kann Sie beruhigen, diese Regierung macht das nicht so, wie es unter den Sozialisten üblich war – aus dem einen Taschl heraus und ins andere Taschl hinein und vorgaukeln (Zwischenruf der Bundesrätin Gruber-Pruner), dass man dadurch mehr hat –, nein, diese Regierung versucht, im System zu sparen, und sie macht das auch.
Türkis-Blau hat geplant, 2,5 Milliarden Euro einzusparen. Will man im System sparen (Bundesrätin Gruber-Pruner: Bei den Menschen!), und dafür stehen wir Freiheitliche seit Jahren, dann muss man mit gutem Beispiel vorangehen und auch bei sich selbst sparen – und genau das passiert. (Bundesrat Pfister: Bei unseren Menschen!) Das hat damit angefangen – die Kollegin hat es vorhin schon gesagt –, dass es keine Erhöhung, sprich keine Inflationsabgeltung, bei den Politikergehältern gegeben hat, und es geht jetzt weiter mit der Aussetzung der Valorisierung, sprich der Anhebung oder der Wertanpassung, der Parteienförderung.
Höre ich dann solche Aussagen wie von der SPÖ – noch schlimmer waren in Wahrheit die Aussagen von den NEOS im Nationalrat, wobei ich sagen muss, dass da Aussagen dabei waren, die haarsträubend waren, und ich richtig froh bin, dass von dieser Partei niemand in der Länderkammer sitzt –, dann muss ich sagen, dabei ist es darum gegangen (Bundesrat Stögmüller: Um Demokratieverständnis!) – ja, richtig –, die Demokratie und das Parteiensystem auszuhöhlen. Genau darum ist es in dieser Diskussion im Nationalrat gegangen. Ich weiß nicht, ob Sie das gesehen haben, Herr Kollege! (Bundesrätin Grossmann: Wir haben den Zanger gesehen! – Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Das war eh ein Highlight!)
Die wahre Frage, die man sich bei dem Ganzen stellen muss, ist: Warum gibt es die Parteienförderung? (Ruf bei der ÖVP: Vollkommen richtig!) Die Parteienförderung – ja, das gebe ich zu – ist in Österreich relativ hoch, das wird keiner bestreiten, das haben auch wir nie bestritten. (Bundesrat Köck: Vor allem die Roten ...!) – Genau, die Roten brauchen es, aber gut. (Bundesrätin Grimling: Die Freiheitlichen brauchen es auch!)
Die Parteienförderung ist relativ hoch, aber warum hat man sich auf so ein System verständigt, meine Damen und Herren? – Das ist der springende Punkt: Weil wir eben keine Einflussnahme von Industrieunternehmen (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ) oder von Interessengruppen – darum geht es, denn wir wissen nicht einmal, wer hinter diesen Interessengruppen oder was auch immer steckt oder was die verfolgen – auf unsere Politik wollen. Darum geht es: um die Unabhängigkeit der politischen Parteien von der Einflussnahme durch Dritte. Das ist der springende Punkt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Wie ein Prediger!)
Der große Vorteil der Parteienförderung ist – das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, weil ich in Niederösterreich dafür verantwortlich bin – die Transparenz. Es wird jährlich geprüft. Es werden nicht nur die Einnahmen geprüft, sondern es werden auch die Ausgaben geprüft, und zwar durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.
Diese unabhängigen Wirtschaftsprüfer suchen nicht wir uns aus, sondern die werden uns vorgegeben. Es hat schon seinen Sinn, dass das System so ist, wie es ist, damit wirklich alle kontrolliert und geprüft werden und damit die Gelder auch wirklich widmungsgemäß verwendet werden – das heißt, es wird überprüft, dass die politischen Parteien mit dem Geld keinen Unfug machen. (Bundesrat Stögmüller: Champagner saufen! Champagner! – Bundesrat Schabhüttl: Was war meine Leistung? – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Ja, genau!
Liebe SPÖ, wir können gerne über alles diskutieren: Woher Gelder kommen, wohin Gelder gehen – ich sage nur: Inseratenaffäre, mehr brauchen wir gar nicht mehr anzusprechen, Faymann/Kern. Vor allem: Von Ihrer Seite verstehe ich die Aufregung am wenigsten! (Bundesrätin Grimling: Wieso? Wir regen uns eh nicht auf!) Am allerbesten: Ich kann mich erinnern, dass ihr ganz euphorisch wart, weil einmal ein Kurzzeitkanzler – der übrigens nie gewählt wurde – auf der Bühne gestanden ist (Bundesrätin Grimling: Ein Kurz-zeit- -!) – ein Kurzzeitkanzler, richtig!, namens Kern, der auf der Bühne gestanden ist – und einen Satz auf Englisch gesagt hat. Zugegeben, im Vergleich zu Faymann war das schon eine Verbesserung. Er hat gesagt: A little less conversation, a little more action, please! (Bundesrat Pfister: Und was heißt das? – Ruf bei der SPÖ: Haben Sie es verstanden?)
Jetzt regt ihr euch genau darüber auf, dass es von der derzeitigen Regierung keine leeren Worthülsen mehr gibt, sondern diese Regierung Taten setzt. Genau darüber regt ihr euch jetzt auf. (Bundesrätin Grimling: Ja, aber welche Taten?) In der Medizin gibt es übrigens ein Krankheitsbild, das das sehr gut beschreibt – aber das passt nicht hierher. (Bundesrat Novak: Was? Was? – Bundesrätin Grimling: Was passt nicht hierher?)
Worum geht es beim heutigen Punkt? – Es geht darum, dass die Valorisierung der Parteienförderung ausgesetzt wird, das heißt wiederum, die Parteien bekommen nicht mehr Geld – und das ist gut so. Auf der anderen Seite schaffen wir es erstmals, ein Budget zu erreichen, bei dem durch Sparen im System weniger ausgegeben als eingenommen wird. Für dieses Sparen gibt es viele, viele kleine Eckpunkte, die dabei dazugehören, und das Aussetzen der Valorisierung ist ein Eckpunkt davon.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Man kann sich herstellen und sich darüber lustig machen, wie das einige Teile der SPÖ machen, man kann polemisch sein, wie es einige Teile der SPÖ sind, oder man unterstützt ganz einfach diesen Antrag und sagt: Gute Idee, dass wir das gemacht haben!
In diesem Sinne – denn das ist ganz klar ein positiver Beitrag, das werden alle hier herinnen erkennen und das werden auch die Leute außerhalb dieses Hauses erkennen –: Unterstützen Sie mit uns gemeinsam, dass wir die Valorisierung aussetzen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrätin Dziedzic: Das unterstützt eh jeder! – Ruf bei der SPÖ: Wir unterstützen das eh!)
12.22
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Eduard Köck. Ich erteile dieses.
Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Wir beschließen heute, die Parteienförderung nicht zu erhöhen. Da aber die Parteien, wie man weiß, Angestellte haben und deren Gehälter steigen, heißt das für die Parteien, dass sie sparen müssen. Sparen – das ist das große Schlagwort dieser Regierung. Wir wissen natürlich, dass wir mit dieser Maßnahme allein den Staat nicht retten werden, aber in der Politik geht es auch um Zeichen. Wir müssen Zeichen setzen und wir müssen zeigen, dass wir es ernst meinen damit, dass wir die Menschen entlasten und eben im System sparen wollen.
Dass die SPÖ dieses Gesetz hier mitbeschließt, ist schön, aber ich glaube, was sie nicht so freuen wird, ist: Wir alle wissen, dass die SPÖ hoch verschuldet ist (Bundesrätin Grimling: Nicht mehr als ...! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) – das wird zumindest in den Medien so kolportiert –, und wenn man in einer solchen Zeit mit so hohen Schulden für den Rolex-Liebhaber Kern ein Körberlgeld von 6 000 Euro oder mehr pro Monat beschließt, dann ist das auch ein Zeichen – aber ein anderes. (Bundesrätin Hahn: ... Champagner ...!)
Wir haben heute auch schon einiges über die Wirtschaftspolitik gehört, das von Kreisky gekommen ist. Er hatte offensichtlich die Meinung: Wir machen zuerst eine Menge Schulden und leben dann von den Zinsen. (Heiterkeit bei BundesrätInnen der ÖVP.) – So geht das aber nicht, weil ein Minus davorsteht. (Bundesrat Spanring: Das verstehen gewisse Kreise nicht!) – Nein, sie verstehen es nicht.
Zu den Großspendern: Spender von größeren Geldbeträgen gab es in beinahe allen Parteien. Ich erinnere an Herrn Noll, der sehr viel gespendet hat und jetzt im Parlament sitzt, oder Herrn Haselsteiner. Die SPÖ hat das anders gemacht: Sie hat ein Team A gegründet. Das ist ein Verein, und dort werden die Spenden empfangen – dort wird nichts offengelegt, und damit wird dann die Partei unterstützt. Das ist ein anderes System. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Hahn: Das ist aber jetzt ein bisschen Themaverfehlung!)
Na ja, Herr Bundesratspräsident Todt ist ja Vorsitzender dieses Gremiums, er hat es geschaffen. Wir sind da für Ehrlichkeit, wir sind da für Offenlegung. (Zwischenrufe bei
der SPÖ.) Großspender mit Spenden von mehr als 50 000 Euro müssen das sofort beim Rechnungshof melden. Das tun sie auch, und das ist auch gut so. Dafür sind wir.
Wir wollen die Menschen entlasten, das ist unser großes Ziel. 2,5 Milliarden Euro sollen im System eingespart werden. (Bundesrätin Grimling: Das haben wir ja ...!) Wir wollen eine gute Umverteilung: vom Staat zu den Menschen. Umverteilen, das ist ja das Lieblingswort der Sozialisten, und ich möchte euch dazu motivieren, mitzutun.
Ihr aber predigt heute hier nur Ängste betreffend die Zerschlagung der AUVA und ähnliche Dinge. Es geht aber nicht um Zerschlagung, sondern es geht um Neuaufstellung. Auch in Zukunft wird jeder eine Unfallversicherung haben, jeder wird eine Sozialversicherung haben (Bundesrätin Grimling: Ja, aber wie?), jeder wird eine Pensionsversicherung haben, die genauso gut ist wie die in der Vergangenheit, nur soll all das besser und billiger für unsere Leute organisiert werden.
Wenn wir sparen wollen, dann entwickelt ihr immer so böse Szenarien, als wollten wir unseren Leuten den Boden unter den Füßen wegziehen. Genau das Gegenteil ist der Fall! Wir wollen für die Menschen sparen. Die Ersparnisse durch die Nichterhöhung der Parteienförderung gehen direkt in die Geldbörsen der Leute, zum Beispiel durch den Kinderbonus – und das ist gut so. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.26
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile dieses.
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle wird die Valorisierung der Parteienförderung für 2018 ausgesetzt.
Es ist heute schon angesprochen worden, dass gerade die Beschlussfassung, wie sie im Nationalrat erfolgt ist, zeigt, dass man gewillt ist, seitens der Politik bei sich selbst zu sparen und nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern. In diesem Zusammenhang ist es sehr positiv, dass dieser Regierungsantrag im Nationalrat auch von den Oppositionsparteien mitgetragen worden ist und heute, was aus den Redebeiträgen hervorgegangen ist, gleichfalls beabsichtigt ist, dass er bei Ihnen allen Zustimmung findet.
Genau das ist der Weg, den wir brauchen werden, um Österreich weiter nachhaltig gestalten zu können. Das ist der Weg, den wir benötigen, um Österreich tatsächlich zukunftsfit machen zu können.
Da ich heute die Gelegenheit habe, bei 11 von 18 Tagesordnungspunkten meinen Standpunkt zu vertreten, möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, dass mir als Reformminister der Bundesrat sehr, sehr wichtig ist, und zwar deshalb, weil es – das ist auch im Rahmen der Debatte angesprochen worden – notwendig ist, Österreich neu zu bauen und Österreich weiterzuentwickeln. Dabei geht es nicht in die Richtung, den Föderalismus abzuschaffen, sondern es geht in die Richtung, einen Föderalismus für Österreich festzulegen, bei dem Kompetenzen klar zugewiesen werden und damit gleichzeitig auch eine Ergebnisverantwortung geschaffen wird.
Wir gehen dabei in die Richtung, dass wir beispielsweise den Artikel 12 der Bundesverfassung auflösen und die derzeitigen Kompetenzen des Artikels 12 entweder dem Artikel 10, 11 oder 15 zuordnen wollen. Das heißt, dass in diesem Zusammenhang entweder der Bund für die Gesetzgebung und die Vollziehung zuständig ist oder der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist, die Länder für die Vollziehung, oder die Länder für die Gesetzgebung und die Vollziehung zuständig sind.
Da wir bereits in nächster Zeit, das heißt im Mai, diesbezüglich mit den Landeshauptleuten zusammentreten und sicherlich die ersten Schritte in Richtung einer Rechtsbereinigung tätigen werden, möchte ich Sie ersuchen, dass Sie bereit sind, in der Folge das auch im Bundesrat eingehend zu diskutieren und sich dabei einzubringen, sodass wir vielleicht doch in der Lage sind, Österreich mit einer Zweidrittelmehrheit dort hinzuführen, dass wir leistungsfähiger und gleichzeitig wettbewerbsfähiger sind, um auch sozial gerecht sein zu können. Nur dann, wenn wir die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, wird es uns gelingen, die Sozialstandards, die wir haben, auch weiterhin aufrechterhalten zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Was diese Novelle betrifft, möchte ich auch darauf hinweisen, dass betreffend die Valorisierungsbestimmungen einiges an Auslegungsschwierigkeiten vorgelegen ist. Die Regierung ist davon ausgegangen, dass das Jahr 2014 als Basisjahr für die Indexierung im Jahr 2018 herangezogen wird, wie es auch in den Erläuterungen der Regierungsvorlage festgehalten wurde.
Da man dafür das Basisjahr 2014 heranzieht und der Zeitraum 2014 bis 2017 zugrunde zu legen ist, hätte das bedeutet, dass im Jahr 2018 keine Valorisierung der Parteienförderung eingetreten wäre, weil eben eine Parteienförderung erst dann zu valorisieren ist, wenn der Schwellenwert von 5 Prozent, was die Verbraucherpreise betrifft, überschritten ist. Da das nicht der Fall war, wurde diesbezüglich budgetär auch nicht vorgesorgt.
Der Rechnungshof hat die Bestimmungen des § 5 Parteien-Förderungsgesetz anders ausgelegt, indem er das Jahr 2013 als Basisjahr genommen hat, was eben dazu geführt hat, dass der Schwellenwert überschritten gewesen wäre und es, wie im Bundesgesetzblatt kundgemacht, bereits im Jahr 2018 zu einer Valorisierung der Parteienförderung gekommen wäre.
Ich finde es daher nicht nur richtig, dass man mit dieser Novelle bereit ist, bei sich selbst zu sparen, sondern darüber hinaus wichtig, dass man dadurch auch eine Auslegungsschwierigkeit, die bestanden hat, beseitigt und damit mehr Rechtsklarheit geschaffen hat.
Ich möchte mich bei Ihnen für die Debatte, die Sie geführt haben, bedanken, und gleichzeitig dafür, dass Sie die Intention, auch den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass wir im System sparen, mittragen. Ich denke, das ist die richtige Basis, um mehr Glaubwürdigkeit in die Politik hineinzubringen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.31
Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesarchivgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Mediengesetz, das ORF-Gesetz, das Presseförderungsgesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Familienlastenausgleichsge-
setz 1967,
das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013,
das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und
Informationsstelle für Sektenfragen, das
Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das
Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und
Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land-
und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das
Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das
Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das
Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, das Produktsicherheitsgesetz 2004,
das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das
Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das
Heimopferrentengesetz, das Impfschadengesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz,
das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Sozialministeriumservicegesetz,
das Verbrechensopfergesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs-
und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz,
das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das
Arbeiterkammergesetz 1992, das Bildungsdokumentationsgesetz, das
Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige,
Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das
BIFIE-Gesetz 2008, das Hochschulgesetz 2005, das
Schülerbeihilfengesetz 1983, das
E-Government-Gesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz,
das Dienstleistungsgesetz, das Informationsweiterverwendungsgesetz, das
Wettbewerbsgesetz, die Gewerbeordnung, das Berufsausbildungsgesetz, das
Ingenieurgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das
Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017,
das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, die
Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafrechtsgesetz, das Bundes-Stiftungs-
und Fondsgesetz 2015, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991,
das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Pyrotechnikgesetz 2010,
das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996, das Zivildienstgesetz 1986,
das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das
Grenzkontrollgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das
Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das
Polizeikooperationsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das
Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das
Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Europa-Wählerevidenzgesetz,
die Europawahlordnung, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Volksabstimmungsgesetz 1972,
das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 2018,
das Wählerevidenzgesetz 2018, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz,
das Bewährungshilfegesetz, das Disziplinarstatut für
Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Exekutionsordnung, das
Gerichtsorganisationsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die
Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das
Staatsanwaltschaftsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das
Strafregistergesetz, das Strafvollzugsgesetz, die Zivilprozessordnung, das
Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das
Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das
Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das
Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002,
das Verwundetenmedaillengesetz, das Truppenaufenthaltsgesetz, das
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und das Weingesetz 2009
geändert werden (Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) (65 d.B. und 97 d.B. sowie 9947/BR d.B. und 9956/BR d.B.)
8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) (189/A und 98 d.B. sowie 9948/BR d.B. und 9957/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) geändert wird (188/A und 99 d.B. sowie 9958/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (100 d.B. sowie 9959/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018) (68 d.B. und 105 d.B. sowie 9960/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 11 der Tagesordnung.
Berichterstatter zu all diesen Punkten ist Herr Bundesrat Robert Seeber. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend das Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 zur Kenntnis.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25.4.2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird, Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018, zur Kenntnis.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, Datenschutzgesetz – DSG, geändert wird, zur Kenntnis.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25.4.2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden, zur Kenntnis.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher ebenfalls gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25.4.2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses
für Verfassung und Föderalis-
mus über das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 –
Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018 zur Kenntnis.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher ebenfalls gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Beer. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrtes Präsidium! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln hier das Materien-Datenschutz-
Anpassungsgesetz 2018 und andere Gesetze. Ich möchte das grundsätzlich einfach als Datenschutz-Grundverordnung oder als Datenschutzgesetze bezeichnen, weil sich alle Gesetze um den Datenschutz drehen und davon handeln.
Was wollen wir eigentlich mit diesen Gesetzen? – Wir wollen die Menschen schützen. Wir wollen ihnen Möglichkeiten geben, dass sie sich auch gegen Konzerne verteidigen können.
Ist das mit diesen Gesetzen gelungen? – Eigentlich nicht. Ich denke, die Debatte um Zuckerberg und Facebook ist an niemandem spurlos vorübergegangen. In Amerika gibt es Sammelklagen, dort hat man die Möglichkeit, etwas zu tun. Bei uns wurde bei diesem Gesetz darauf verzichtet, die Möglichkeit einer Sammelklage zu schaffen. Daraufhin wollten wir Sozialdemokraten, dass es zumindest eine Verbandsklagsmöglichkeit gibt, aber auch das wurde abgelehnt. Ich frage mich also, was wir hier für die Menschen machen – oder ist es nicht notwendig, dass wir etwas machen, und jeder soll seine Klage selbst einbringen, eine immense Summe Geld aufbringen, um zu seinem Recht zu kommen?
Es ist schon erstaunlich, dass ein FPÖ-Abgeordneter dieses Paket betreffend sagt, es sei ein umfangreiches Paket und es sei wohl noch nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen es haben werde. – Meine Herren und Damen von der Regierungspartei, was machen Sie hier? – Sie machen ein Gesetz und wissen nicht, was dabei eigentlich herauskommt!
Wir hätten auch gern eine längere Begutachtungsfrist gehabt, weil diese schon sehr kurz war, aber so ist das Durchpeitschen. Es gibt viele ungeklärte Probleme, die wir in diesem Gesetz erkennen, die wahrscheinlich im Nachhinein wieder repariert werden müssen. Die Freiheitliche Partei hat sich immer als Hüterin der Privatsphäre und des Datenschutzes präsentiert. Meine Damen und Herren, wo seid ihr jetzt? (Bundesrat Samt: Wir sind da!) – Ja, aber nicht sichtbar. (Bundesrat Samt: Fehlinterpretation!)
Die ÖVP – ich erinnere nur an Aussagen des jetzigen Nationalratspräsidenten Sobotka – hat diese Fantasien schon immer gehabt, und in einer meiner früheren Reden habe ich darauf hingewiesen, dass von seiner Seite aus alles unternommen wird, um eine Überwachung der Menschen auszubauen.
Die Verschlechterungen für die Menschen ziehen sich wie ein roter Faden durch die kurze Regierungszeit von ÖVP und FPÖ: Es beginnt bei den Förderprogrammen für Ältere – abgeschafft; Förderprogramme für Langzeitarbeitslose – abgeschafft. (Bundesrat Samt: Das haben wir heute schon ungefähr vier Mal gehört, Herr Kollege!) – Es ist trotzdem wahr, und deswegen sollten wir es auch den Menschen in Erinnerung rufen! Es geht weiter: Die AUVA – abschaffen; die Arbeiterkammerbeiträge – halbieren; das sind eigentlich Institutionen, die für die Arbeitnehmer da sind. Die Freiheitlichen, die Arbeitnehmerpartei: Wo seid ihr? (Bundesrat Längle: Zwangsbeiträge sind grundsätzlich nie gut!) – Ich weiß, ihr seid hier. Die Sozialversicherungen schwächen und teilweise auch abschaffen – das ist euer Programm; Förderprogramme zur Konjunkturbelebung – abgeschafft.
Es beginnt bereits wieder eine Diskussion über eine Pensionsreform, nämlich länger arbeiten und weniger Geld bekommen – auch ganz toll. (Die Bundesräte Längle und Preineder: Das ist eine leere Behauptung!) – Die ist nicht von uns! (Bundesrat Längle: Sie haben das jetzt gerade gesagt!) – Bitte, es sind Experten der ÖVP, die sagen: Wir müssen am Pensionssystem drehen! Oder ist das nicht richtig? (Bundesrat Raml: Aber im positiven Sinne!) – Das heißt also, ich muss kürzer arbeiten und bekomme mehr Geld, oder ist das falsch? (Neuerliche Zwischenrufe der Bundesräte Raml und Preineder.) Habe ich das falsch verstanden? (Bundesrat Raml: Aber ich kriege sicher ein Geld!) – Ich kriege zwar weniger, aber das sicher. (Bundesrat Raml: Genau! – Bun-
desrat Samt: Wir sorgen dafür, dass es in Zukunft noch ein Geld gibt!) – Ui, da müsstet ihr euch das genauer anschauen! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Preineder.)
Der Familienbonus ist auch etwas Tolles: Man muss ein gewisses Einkommen haben, um ihn überhaupt zu bekommen. Vollmundig wurde versprochen: Wir werden das reparieren! – Bis jetzt ist noch nichts geschehen.
Eines muss ich aber sagen: Ihr seid schnell, ihr seid wirklich sehr, sehr schnell. Es ist bis jetzt noch keiner Regierung gelungen, innerhalb so kurzer Zeit so viel zu zerstören – wirklich wunderbar. (Rufe bei der FPÖ: Geh bitte! – Bundesrat Längle: Unglaublich!) Ich glaube aber, von dieser Regierung war nicht wirklich etwas anderes zu erwarten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Darum seid ihr so aufgeregt, weil es wahr ist. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Längle: Wir sind nicht aufgeregt, überhaupt nicht! – Ruf bei der FPÖ: Genau! – Zwischenruf des Bundesrates Raml.)
12.43
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Wagner. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch einen herzlichen Gruß an die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Herr Präsident, ich hoffe, es sind mir ein paar persönliche Worte erlaubt. Als neue Bundesrätin ist dies heute mein erster Redebeitrag, und es freut mich, dass ich mich als Waldviertler Biobäuerin hier für Österreich, für die Menschen in Österreich einbringen kann und mitarbeiten darf. Es ist mir eine Ehre und eine Freude. (Beifall bei ÖVP und FPÖ, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie der Bundesrätin Reiter.)
Für mich ist das alles neu und ungewohnt, aber die netten Kollegen und Parlamentsmitarbeiter sind einem behilflich und stehen einem mit Rat und Tat zur Seite. Das gibt mir Sicherheit und es schafft Vertrauen. – Danke dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Um Sicherheit geht es auch beim Datenschutz, bei der Datenschutz-Grundverordnung. Die wichtigsten Punkte dabei sind, so denke ich, dass es Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen gibt, dass sichergestellt ist, dass die Gesundheitsdaten nicht zu kommerziellen Zwecken genützt werden dürfen, sondern ausschließlich der Forschung dienen sollen, dass es ein Recht auf Vergessenwerden gibt, wenn die Person es haben möchte, dass es auch zu keinem Gold Plating gekommen ist und dass es die Möglichkeit einer Verwarnung durch die Datenschutzbehörde gibt. Es sind viele Neuerungen und Herausforderungen, die bei der Umsetzung auf Unternehmen, Vereine, landwirtschaftliche Betriebe und Gemeinden zukommen, und dabei ist die Unterstützung und Hilfestellung durch die Datenschutzbehörde wünschenswert.
Wir Bäuerinnen in Niederösterreich haben 2015 unsere Organisationsstruktur umgestellt und knapp 400 Vereine in Niederösterreich gegründet. Für uns und alle Vereine trifft die Datenschutz-Grundverordnung natürlich zu. Wir haben uns in unserem Vorstand auch schon mit der Datenschutz-Grundverordnung auseinandergesetzt. Wie bei allem Neuen schreckt man wegen der noch ungewissen, mit gewissem Aufwand verbundenen Umsetzung einmal ein wenig zurück, und man kommt alsbald zur Frage: Wie soll man dies praxistauglich, effizient und mit möglichst wenig Aufwand umsetzen, und ist dies überhaupt notwendig? – Ja, es ist notwendig.
Wie schon Herr Bundesminister Faßmann vorige Woche gesagt hat, ist es ein strenges und komplexes Gesetz mit hohen Barrieren, und er empfindet es als einen vernünftigen Vorschlag, als einen Kompromiss zwischen Datenschutzinteressen und Datennutzungsinteressen. Wie gesagt, die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung wird
sicher einige Zeit in Anspruch nehmen. Durch den Facebook-Datenskandal ist das Bewusstsein hinsichtlich der Wichtigkeit des Schutzes der persönlichen Daten in der Bevölkerung, bei den Menschen stark gestiegen. Ich glaube, Amerika wäre froh, wenn es dieses strenge Datenschutzgesetz hätte. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.47
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Ewa Dziedzic. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir anderer Meinung als meine Vorrednerin sind. (Bundesrätin Hackl: Nein!)
Aus unserer Sicht enthält das Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz eines gar nicht, nämlich den Datenschutz. Wir reden da über 128 Gesetze, über 143 Seiten und darüber, dass es keine Begutachtung des Gesamtpakets gab und nur unzureichende Begutachtungsfristen für die einzelnen Teile; dankenswerterweise sind sie in Begutachtung gewesen. Eigentlich sollten die Alarmglocken schon läuten, wenn der Datenschutzrat – im Hinblick auf die kurze Zeit und auch die Menge der zur Begutachtung stehenden Materie – keine Stellungnahme abgeben kann.
Damit unterbinden Sie aus unserer Sicht nicht nur den parlamentarischen Prozess, sondern höhlen auch den Parlamentarismus – so wie wir ihn kennen – aus. Es ist auch eine Zumutung für die einzelnen Abgeordneten und Bundesräte – das brauche ich wohl nicht extra zu betonen –, diese 143 Seiten in dieser kurzen Zeit zu wälzen. Es geht dabei um nichts anderes als um sehr sensible Daten und deren Ausverkauf an die Industrie. Falls man zum Beispiel nach einer Erklärung sucht, wieso das so schnell von der Hand gehen kann oder konnte, wird man auf der Webseite der Industriellenvereinigung fündig. Dort heißt es zum Beispiel: „Die Industrie hat mehrfach darauf hingewiesen, dass [...] das Übererfüllen von EU-Vorschriften, in Österreich vermieden werden muss [...]“. (Zwischenruf der Bundesrätin Pfurtscheller.) Weiters bedankt sich die Wirtschaft dafür, dass sie auch hier in Bezug auf den Datenschutz – oder eben nicht Datenschutz – seitens der Regierung ernst genommen worden ist.
Ich finde, das spricht Bände. Schließlich wissen wir auch, dass es vonseiten der Industrie vor allem an die ÖVP – das war heute auch schon kurz Thema – Spenden im Wahlkampf gab.
Was ist das Ziel dieser EU-Datenschutz-Grundverordnung? – Nichts anderes, als den Nutzern und Nutzerinnen mehr Rechte einzuräumen und ihnen die Kontrolle über – ich betone – ihre eigenen personenbezogenen Daten zu ermöglichen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man meinen.
Für die Verarbeitung, die Nutzung und vor allem die Weitergabe dieser Daten muss es Regeln geben. Darauf könnten wir uns eigentlich einigen, aber die österreichische Regierung hat sich gedacht, wenn die Wirtschaft zahlt, finden wir sicher eine Möglichkeit, wie wir diese Daten trotzdem und ohne Regeln weitergeben können.
Ein heikler Punkt sind auch die Datensammlungen, die nicht diesem neuen Datenschutzrecht entsprechen. Erleichterungen für Täter soll es insofern geben, als man sich hinsichtlich der Gesamtauswirkung auf das Gesetz von früher beziehen kann. Das bedeutet: Erleichterungen für Täter, Erschwernisse für Datenschützer. Aus unserer Sicht verwässert die Novelle den Grundgedanken der gesamten Verordnung und erschwert auch – das hat bereits ein Kollege angesprochen – Klagen gegenüber globalen Konzernen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das in Ihrem Interesse ist, aber es scheint so zu sein. Jedenfalls dürften Sie mit Ihren Scheuklappen auch übersehen haben, dass
genau diese Klagen gegen globale Konzerne eigentlich in den internationalen Zuständigkeitsbereich fallen, aber über den Tellerrand zu schauen ist ja keine Spezialität von Schwarz-Blau, das wissen wir seit mehr als hundert Tagen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Einen Aspekt möchte ich besonders hervorheben, da dieser auch medial heftig diskutiert worden ist, und da wird im Konkreten sichtbar, wie gefährlich die Weitergabe der Daten ist. Es geht nämlich nicht nur um den Entzug der Kontrolle, sondern eben auch um die Weitergabe ohne Kontrolle. Forschung, Innovation und wissenschaftliche Nutzung von Daten sind zweifelsohne wichtig und notwendig, darin sind wir uns einig. Eine unmittelbare Weiterverarbeitung personenbezogener Daten für Forschungszwecke war aber oder ist bereits jetzt schon möglich, nur mit der Einschränkung, dass sie dem öffentlichen Interesse dienen soll.
Sie machen etwas anderes, Sie sagen: Wir definieren nicht, was eine wissenschaftliche Einrichtung ist, wir definieren nicht, was öffentliches Interesse bedeutet, sondern sagen: Wir wollen die Bürokratie abschaffen, und es ist ja gut, wenn die Forschung das nutzen kann! – Das wirkt vielleicht auf den ersten Blick gut, ist es aber auf den zweiten überhaupt nicht. Diese gesetzliche Ermächtigung, die Sie hier vollziehen, ist nämlich insofern zu einer unbegrenzten Speicherung von personenbezogenen Daten geeignet, als es überhaupt keine Nachweise geben muss, wozu diese gebraucht wird, und wir nehmen auch stark an, dass dies mit der Verordnung an sich gar nicht konform geht.
Es erscheint auch völlig unverhältnismäßig, wenn man in Betracht zieht, dass davon Elgadaten betroffen sind. Sie werden sagen, dass man das ein bisschen abgeschwächt hat – das stimmt, aber es betrifft noch immer das Bildungsstandregister, das Gesundheitsberuferegister und die Studierendenverzeichnisse, all das wird zusammengemischt und zum Ausverkauf bereitgestellt. Für die Bevölkerung gibt es bei dem Ganzen keinerlei Rechtsschutzgarantie, da können Sie mir schwer widersprechen.
Wir werden später noch über das Überwachungspaket reden, aber ich erinnere die FPÖ immer sehr gerne daran, dass sie sich bis November oder Dezember – wenn man das Angelobungsdatum hernehmen möchte – noch vehement gegen diese Überwachungsmaßnahmen gestellt hat, und sogar 2013, habe ich gesehen, ein Pressefrühstück zum Thema „EU-weiter Ausverkauf persönlicher Daten & Abbau von Bürgerrechten in Österreich“ gegeben hat. – Da haben Sie recht ähnlich argumentiert wie ich heute.
Ihr Verständnis von Digitalisierung, Datenschutz und Bürgerrechten ist zum einen erschreckend, zum anderen gerade so, wie der Wind sich dreht. Wir werden jedenfalls die Bevölkerung weiterhin sensibilisieren und darauf aufmerksam machen, dass der Ausverkauf der Daten an die internationale Industrie einfach so, ohne Rechtssicherheit für den Einzelnen, für die Einzelne, nicht im Sinne der österreichischen Bevölkerung ist. – Vielen Dank. (Beifall der Bundesrätin Reiter sowie bei der SPÖ.)
12.55
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Datenschutz ist ein ganz wichtiges Thema, aber eines möchte ich schon klarstellen: Österreich ist weltweiter Vorreiter beim Datenschutz, und das wird es auch nach dieser Datenschutz-Grundverordnung bleiben, da kann ich Sie beruhigen, meine Damen und Herren!
Da Kollege Beer gesagt hat, wir peitschen das schnell durch, damit die Opposition da gar keinen Einblick bekommt und wir da etwas an Ihnen vorbei machen können (Bundesrat Beer: Das habe ich nicht gesagt!) – aber Sie haben es so suggeriert, Herr Kollege –: Was ist denn der Grund dafür, dass wir das heute beschließen? – Der Grund ist, dass wir die EU-Datenschutz-Grundverordnung per 25. Mai anzuwenden haben. Österreich ist verpflichtet, diese Verordnung gesetzlich umzusetzen. Diese Grundverordnung gilt sowohl für private Unternehmen – das haben wir schon vorhin gehört – als auch für den Staat. Des Weiteren spannen wir mit dieser EU-Datenschutz-Grundverordnung auch einen Bogen zwischen Bundesrecht und Unionsrecht. Mehr als 120 Bundes- und Landesgesetze müssen auch terminologisch angepasst werden, sprich, wir passen das auch mit diesem einen Sammelgesetz an.
Positiv ist – und das ist heute hier noch überhaupt nicht erwähnt worden –, dass es jetzt jeder einzelnen Person möglich ist, ihre Daten bei Unternehmen löschen zu lassen, und zwar wann immer sie möchte. Das gab es vorher nicht, das ist meiner Meinung nach eine ganz gute Sache. Auch die Gewährleistung des hohen Datenschutzniveaus bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird weiter beibehalten. Es ist ja nicht so, dass wir da jetzt alles schlechter machen, meine Damen und Herren! Was auch ganz wichtig ist, ist, dass das Grundrecht auf Datenschutz natürlich Bundeskompetenz bleibt, dass also die EU das nicht zwischendurch einmal verschlechtern kann.
Jetzt zur Diskussion betreffend Elga, die hier – ich sage einmal so – entbrannt ist: Man muss schon dazusagen, dass die Daten, die da verwendet werden können, zuverlässig anonymisiert werden und nur für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können. Niemand braucht Angst zu haben, dass dann die Pharmafirmen beim Patienten anrufen und sagen: Wir haben Ihre Daten und wollen Ihnen ein spezielles Produkt verkaufen! Außerdem ist es gerade hinsichtlich ganz spezieller Krankheiten wichtig, dass diese Forschungsdaten freigegeben werden, aber immer – das ist ganz wichtig – so anonymisiert, dass nicht auf eine Person rückgeschlossen werden kann.
Bezüglich Elga möchte ich noch eines anmerken: Elga wurde ja vom ehemaligen Gesundheitsminister Stöger ins Leben gerufen, und jetzt sagt man: Elga ist unsicher, Elga ist ganz gefährlich! – Das ist Ihr (in Richtung SPÖ) Baby, Sie haben das damals ins Leben gerufen, und jetzt empfehlen Sie sogar schon im Nationalrat, sich von Elga abzumelden, meine Damen und Herren! Das verstehe ich nicht ganz. (Bundesrat Mayer: Kindesweglegung!) – Kindesweglegung, richtig! (Bundesrätin Grimling: Das macht ihr aber auch!)
Ein Seitenhieb Richtung SPÖ sei mir bitte gestattet, nämlich hinsichtlich dessen, wie Sie es in der Vergangenheit mit Datenschutz gehalten haben: Wenn ich mir nur die letzten Nationalratswahlkampagnen anschaue: Tal Silberstein, da wurden Fakewebseiten, Fakeprofile von anderen Personen, Mitbewerbern erstellt – da haben Sie sicher nicht im Sinne des Datenschutzes gehandelt. Ich bitte Sie schon, vor der eigenen Türe zu kehren und konstruktiv mit der Regierung mitzuarbeiten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)
Was mir persönlich aber jetzt ganz wichtig ist – das wurde heute hier noch überhaupt nicht angesprochen –: Ich denke, dass die Bevölkerung hinsichtlich des Themas Datenschutz generell sensibilisiert werden muss (Zwischenruf des Bundesrates Beer), denn wenn ich sehe, wie die Menschen ihre Daten heutzutage auf Social-Media-Plattformen wie Facebook freiwillig und unbedacht preisgeben, dann muss ich sagen, das ist sehr besorgniserregend, meine Damen und Herren!
Denn: Überall werden die Handykontakte ausgelesen, werden die Fotos freigegeben. Auf all das haben die Konzerne natürlich Zugriff. Und seien wir ehrlich: Wer liest sich denn auf Facebook oder auf WhatsApp die genauen Datenschutzbestimmungen durch? Da denkt sich jeder: Nur nicht 20 Seiten lesen!, und sagt gleich, es ist okay.
Und schon habe ich alles freigegeben. – Da muss man daher auch die eigene Bevölkerung sensibilisieren.
Ein weiteres Thema, bezüglich dessen wir die Leute sensibilisieren müssen, sind all diese Kundenkarten. Alle wollen bei den Großkonzernen um ein paar Prozent billiger einkaufen, nehmen sich überall eine Kundenkarte, sind sich aber nicht dessen bewusst, dass sie damit überall zustimmen und dass dadurch dann von all den Konzernen Einkaufsmuster zu jeder einzelnen Person – so wie Bewegungsprofile – erstellt werden können. Da, glaube ich, ist es auch unsere Verantwortung als Politiker, aktiv Aufklärung bei der Bevölkerung zu betreiben und sie diesbezüglich zu sensibilisieren.
Abschließend: Die Regierung ist ein Garant für den Datenschutz. Wir sind die Firewall gegen die Profitgier und Geschäftemacherei mit Personendaten. Und: Die Personendaten bei Elga sind sicher, und wir ermöglichen es gleichzeitig der Wissenschaft, mit Forschung Leben zu retten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.01
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister – schön, dass es Ihnen gesundheitlich wieder besser geht und Sie heute bei uns sind! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Ausführungen meines Vorredners: Wir waren Vorreiter im Bereich des Datenschutzes, aber diese Bundesregierung katapultiert uns jetzt zurück in die Position des Schlusslichts. (Rufe bei der FPÖ: Na, na, na! Na wirklich nicht! Na geh!) Dieser Befund ist eindeutig zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die personenbezogenen Daten eines Menschen – also Informationen über die Person, die Lebensweise, den Gesundheitszustand, Familienverhältnisse, Hobbys, Interessen, Kaufverhalten und so weiter – sind große Schätze. Sie sind ein so großer Schatz, dass diese Daten immer mehr zu einem Handelsobjekt werden, zu einem sehr begehrten und auch teuren Handelsobjekt, denn sie sind Informationsquelle für viele Zwecke, vor allem kommerzielle Zwecke, aber auch politische Zwecke, wie auch im Zuge des US-Wahlkampfs immer mehr ersichtlich wurde. Umso mehr gilt es, diesen Schatz der persönlichen Daten bestmöglich zu schützen, und dies mehr denn je, weil ja auch die technischen Möglichkeiten der Datensammlung, Datenverwertung und Datenweitergabe bisher ungeahnte Ausmaße annehmen und uns gewissermaßen zu gläsernen Menschen machen – und das grenzenlos.
Da war es wirklich höchste Zeit, dass die rechtliche Entwicklung mit der technischen Entwicklung Schritt hält. Zumindest auf europäischer Ebene hat man diese Herausforderung angenommen und die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen, sodass EU-Bürgerinnen und -Bürger besser vor Datenmissbrauch geschützt werden. Und ich sage: Gut, dass das in Form einer Verordnung geschehen ist, weil dadurch auch eine gleichförmige Umsetzung im EU-Raum gewährleistet ist beziehungsweise gewährleistet sein soll und damit auch ein nationalstaatliches Ausscheren – das ja die Intention eines europaweiten Datenschutzes konterkarieren würde – an und für sich, sage ich einmal, ausgeschlossen wäre.
Jetzt lässt aber diese, ich möchte sagen, patscherte oder rechtlich und auch inhaltlich verunglückte Umsetzung oder Nichtumsetzung der Datenschutz-Grundverordnung durch dieses vorliegende Gesetzeskonvolut befürchten, dass genau diese gleichförmige Umsetzung nicht stattfinden kann.
Wenn man sich das Urteil von Expertinnen und Experten, was dieses Gesetzeskonvolut betrifft, vor Augen führt, so kann man diesem entnehmen, dass Österreich dem neuen Datenschutz die Zähne zieht oder Österreich sich die EU-Regeln weich spült. Das sind schon sehr eindeutige Befunde, die da in Experten- und Expertinnenkreisen erstellt werden.
Was besonders Österreicherinnen und Österreicher benachteiligt, ist eben die Tatsache, dass Schwarz-Türkis-Blau keine Verbandsklage zulässt, beharrlich gegen Sammelklagen, gegen Verbandsklagen auftritt. Das ist genau bei dieser sensiblen Materie besonders dramatisch, dass Datenschutzorganisationen wie die von Max Schrems gegründete oder der VKI nicht in der Lage sind, systematische Datenschutzverletzungen, etwa durch internationale Konzerne, gesammelt einzuklagen und Schadenersatz zu fordern. Stattdessen wird der Einzelne, die Einzelne in Österreich alleingelassen, muss sich alleine mit Großkonzernen wie Facebook, Google und so weiter anlegen und ist da in einer sehr schwachen Position.
Währenddessen wird der Schutzmantel über diese Konzerne ausgebreitet. Das ist nicht einzusehen! Das ist eine Schwächung der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und der Inhaber und Träger von Daten. Das ist so nicht hinzunehmen und dagegen verwahren wir uns, und wir appellieren auch an Sie, für diese Verbandsklagen einzutreten, auch auf europäischer Ebene – sie sind ja demnächst auch Thema im Rat und im Parlament.
Ja, natürlich können Österreicherinnen und Österreicher ihre Ansprüche an internationale Verbände abtreten, aber das hat die rechtliche Konsequenz, dass dann der Gerichtsstand Österreich verloren geht, und das ist natürlich auch nicht hinzunehmen und ist auch alles andere als zu begrüßen.
Es sind in dieses Gesetzeskonvolut auch Schlupflöcher eingeflochten worden, nämlich in der Form, dass Betriebsgeheimnisse vorgeschoben werden können, damit nur ja keine Auskunft gegeben werden muss, welche Daten über einen verarbeitet werden und wie mit Daten umgegangen wird. Wenn Sie also von einem Unternehmen wissen wollen, welche Daten dort so kursieren, dann können Sie das nicht erfahren, weil: Betriebsgeheimnis!
Was darüber hinaus auch nicht einzusehen ist: Wenn Behörden oder öffentliche Stellen Datenschutzverletzungen begehen, dann kann das zwar festgestellt werden, aber es gibt so gut wie keine Sanktionen, weil Geldstrafen hier ausgeschlossen werden.
Es ist auch nicht der Verdacht ausgeräumt worden – wir haben im Ausschuss gestern intensiv über die Frage der Privilegierung von Forschungseinrichtungen diskutiert, Kollegin Dziedzic hat das auch angesprochen –, dass durchaus die Gefahr besteht, dass hochsensible Daten, Elga-Gesundheitsdaten oder Bildungsdaten und andere Daten, von Forschungseinrichtungen nicht im entsprechenden Sinne verwendet werden, weil auch ungewiss ist – es ist nicht gewiss –, wer überhaupt diesen Stempel Forschungseinrichtung, wissenschaftliche Einrichtung vom Verkehrsminister aufgedrückt bekommt, wer sich um eine Anerkennung als solche bemüht und wer dann auch tatsächlich diese Eigenschaft zuerkannt bekommt. Dazu soll erst eine Verordnung ausgearbeitet werden. Sie sind da also quasi im Blindflug unterwegs. – Das ist so nicht zu beschließen. Das ist verantwortungslos, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Insgesamt ist das daher eine Nichtumsetzung – keine Umsetzung – der Datenschutz-Grundverordnung, und es ist zu befürchten, dass das auch Konsequenzen haben wird, dass es diesbezüglich eine Fülle von Verfahren vor dem EuGH und mitunter auch ein Vertragsverletzungsverfahren geben wird.
Und das wollen Sie riskieren?! – Das ist nicht zu riskieren! Das ist verantwortungslos! Ich kann mich da auch nur dem Urteil von Max Schrems anschließen: Es ist ein
schwarzer Tag – oder ein türkis-blauer Tag, wenn Sie es so haben wollen, aber inhaltlich jedenfalls ein schwarzer Tag – für den Datenschutz. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
13.09
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat René Pfister. Ich erteile dieses.
Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Herr Minister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesen Tagesordnungspunkten geht es um das Thema Datenschutz. Es wird hier sehr ruhig diskutiert, Herr Justizminister. Ich glaube, die jüngste Vergangenheit hat uns aber auch schon bewiesen, was mit Daten so passieren kann oder was mit Daten passiert, wo wir heute noch alle im Dunkeln tappen, was die Zuständigkeiten betrifft – ich nenne nur das Stichwort BVT –, wie mit Daten umgegangen wird, wie Vorlagen in dieser Materie erstellt werden und was Sie diesbezüglich bis jetzt unternommen haben oder nicht unternommen haben.
Es zeigt nämlich schon auch auf, was das bedeutet und wie man in Zukunft und vor allem ab dem 25. Mai mit dieser Thematik umgehen will, dass man letzten Freitag noch in übertriebener Schnelligkeit dem Datenschutzgesetz auf österreichischer Ebene wirklich im sprichwörtlichen Sinne die Zähne gezogen hat, nämlich eine Lösung gebastelt hat, die meine Kollegin Elisabeth Grossmann schon angesprochen hat. Wenn es um Abschreckung geht, wenn es dann um Strafen geht – und wir kennen in diesem Zusammenhang ja die salbungsvollen Worte „Verwarnen statt Strafen“ –, dann ist es für mich schon sehr, sehr bedenklich, dass wir da in einer Husch-Pfusch-Geschichte am Freitagnachmittag noch mit Abänderungsanträgen im Nationalrat diese Entschärfung der Datenschutz-Grundverordnung zulassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das fängt schon damit an, dass die Diskussionen in den Unternehmungen – ganz egal auf welcher Ebene, ob das auf der Belegschaftsvertreterebene oder auf Arbeitgeberseite ist – uns nicht erst seit gestern irgendwie belasten, sondern sehr, sehr viele UnternehmerInnen und Unternehmen haben schon sehr lange, nämlich im ganzen letzten Jahr, sehr intensiv an der Implementierung dieser Systeme gearbeitet, etwa im Personalbereich, wo es um Personalverwaltung und Personalakten, um personenbezogene Daten geht, und, und, und.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir es jetzt zulassen, da wieder einen Schritt zurück zu machen, indem wir sagen, alle gehen da wieder den Weg des geringsten Widerstands, indem wir sie nur beraten, dann ersuche ich Sie schon, Herr Minister, wenn Sie schon immer von systemischer Reform sprechen, dass Sie dann auch das notwendige Personal dafür zur Verfügung stellen, dass Sie das notwendige Personal in der Datenschutzbehörde einstellen oder aufnehmen und es auch aufstocken, damit es diese Möglichkeiten, zu kontrollieren, auch tatsächlich gibt. Wir fürchten nämlich – fürchten ist nicht das richtige Wort, denn Angst habe ich keine (Bundesrat Samt: Ein bissl Angst hast du schon!), aber ich befürchte –, dass ab dem 26. Mai eine Lawine an Anfragen, an Aufträgen und Auskunftsbegehren auf uns zukommen wird, mit der wir heute noch gar nicht umgehen können, weil es erstens einmal die Infrastruktur dazu nicht gibt und in weiterer Folge ja keiner das Gesetz, das in einer Husch-Pfusch-Aktion gemacht wurde, interpretieren kann – ein Gesetz mit Absätzen, die darin frei stehen, die leer stehen, wo man nicht genau weiß, was darin enthalten ist, und zu denen es keine genaue Interpretation gibt.
Ich glaube nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat, dass das der Zugang ist, den wir dazu haben, dass wir einfach irgendetwas durchwinken und sagen, es wird schon irgendwie funktionieren, und dann ziehen wir uns darauf zurück, zu sagen,
dass irgendeine Behörde – wobei wir auch noch nicht genau wissen, wie das dann vonstattengehen wird – die Möglichkeiten haben wird, diese Dinge nicht nur zu unterbinden, sondern auch entsprechend zu sanktionieren.
Um da auch eines dieser plakativen Beispiele zu bringen: Wenn es auf der einen Seite Vorfälle im Zusammenhang mit einem Datenleck und mit 200 000 personenbezogenen Daten gibt, wie zum Beispiel im Nachbarbundesland, wo man genau solche Datenschutzgeschichten einfach nur probiert hat, irgendetwas Neues einmal draufgespielt hat, und auf einmal ist man schon auf Seiten von Ministerien und konnte ein ganzes Wochenende teilweise Bundesländer, teilweise auch ganze Regionen, teilweise auch Spitäler lahmlegen, weil man dort eben ein Datenleck gehabt hat, oder es können in einem solchen Fall auch personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit oder an Institutionen, Vereine, Netzwerke gelangen – ich will hier nicht nur von terroristischen Organisationen reden, aber jedenfalls an Personen, bei denen wir das, glaube ich, alle miteinander, so wie wir hier sitzen, nicht wollen –, dann glaube ich nicht, dass es zuträglich ist, dass wir da heute ein Husch-Pfusch-Gesetz beschließen.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Antrag
der Bundesrätinnen Pfister, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 51 Abs. 1 GO-BR hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8 zur Tagesordnung überzugehen
„Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ist aus inhaltlichen wie formellen Gründen der Würde des Hauses abträglich.“ (Bundesrat Samt: Das ist sehr weit hergeholt, Herr Kollege!) „Nicht nur, dass damit entgegen den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz in Österreich eingeschränkt wird, durch unzureichend formale Ausarbeitung von Abänderungsanträgen, die letztendlich angenommen wurde, wurde unter anderem eine Verfassungsbestimmung geschaffen, die nunmehr ohne Paragraphenbezeichnung lediglich als einzelner, nicht zuordenbarer Absatz besteht. Die Zustimmung zu solch mangelhaften Gesetzen ist nicht im Interesse der RechtsanwenderInnen und der Rechtsunterworfenen und somit nicht im Interesse der gesamten österreichischen Bevölkerung.
Die unterfertigten BundesrätInnen beantragen daher, hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8 zur Tagesordnung überzugehen.“
*****
(Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Wirtshauspopulismus!)
13.15
Vizepräsident Ewald Lindinger: Der gestellte Antrag ist somit Inhalt der Debatte.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. Ich erteile es.
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Kollege Pfister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun, wir haben den Antrag natürlich zugestellt bekommen, und wenn im ersten Punkt steht: „aus inhaltlichen wie formellen Gründen der Würde des Hauses abträglich“, dann muss ich sagen, der Antrag, der hier vorliegt, ist einfach formal falsch. Der Beschluss, auf den darin Bezug genommen wird, wurde vom Rechtsdienst des Parlaments und auch vom Verfassungsdienst geprüft, und ihr habt das auch zugestellt bekommen. Da steht ganz klar drauf – ich zitiere –:
„Durch die Novellierungsanordnung in Z 32 [...] ist die Verfassungsbestimmung in Abs. 8 nicht aufgehoben worden.
Es wurde daher im NR-Plenum am Fr keine Verfassungsbestimmung durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit (mit)aufgehoben.
Das Ergebnis (Absatz 8 steht ohne Paragraphenbezeichung für sich) ist zwar legistisch unschön, aber nicht mit Verfassungswidrigkeit behaftet.“
Aus diesen Gründen ist das, was wir da im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung über das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz von euch gehört haben – wo ja im Prinzip eine Weltuntergangsstimmung verbreitet wurde hinsichtlich dessen, was wir da für ein Gesetz beschließen und was die EU alles aufheben wird und so weiter –, was ihr uns da alles erzählt habt, schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Das muss ich euch in aller Deutlichkeit sagen. Eine derartige Formulierung über ein Gesetz, das dabei auch noch so falsch interpretiert wurde, habe ich schon lange nicht mehr gehört. Wir werden diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Haben wir eh gewusst!)
13.17
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile dieses.
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gerade im vorletzten Debattenbeitrag der Fall BVT angesprochen worden, und genau dieser Fall zeigt, dass die Bundesregierung enorm gewillt ist, dem Datenschutz höchstes Augenmerk zuzuwenden. Sie sehen auch, dass die Justiz sofort agiert hat, sofort Maßnahmen gesetzt hat, weil es unerträglich ist, dass mit Daten missbräuchlich umgegangen wird – beziehungsweise Datenmissbrauch zulasten der Betroffenen erfolgt.
Das heißt, der Justiz ist in dem Zusammenhang bewusst, dass alles unternommen werden muss, um gerade in diesem Bereich keine Verletzungen zuzulassen. Genau in diese Richtung geht auch das Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz, wobei dabei zwei Rechtsakte zu berücksichtigen sind. Das ist zum einen die Datenschutz-Grundverordnung, das heißt ein Rechtsakt in Form einer unmittelbar gültigen Verordnung, und zum anderen eine Richtlinie für den polizeilichen und justiziellen Bereich, das heißt ein Rechtsakt in Form einer ins innerstaatliche Recht umzusetzenden Richtlinie für den Bereich – es wurde bereits angesprochen – Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Österreich beispielhaft war damit, dass im Jahr 2017 das Datenschutz-Anpassungsgesetz verabschiedet worden ist, das aber im Wesentlichen nur allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes umsetzt, sodass es erforderlich wurde, dass mit dem nunmehrigen Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz die Nutzung der Regelungsspielräume oder Öffnungsklauseln in den spezifischen Materiengesetzen vorgenommen wird und bestehende materienspezifische Regelungen an Unionsrecht angepasst werden.
Sie haben in diesem Zusammenhang dieses Sammelgesetz angesprochen, es ist das erste an der Zahl; es wird ein zweites Sammelgesetz folgen. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass der Verfassungsdienst meines Hauses eben diese Gesetze zusammengefasst und daraus ein entsprechendes Sammelgesetz erstellt hat, wobei sehr wohl in den einzelnen Bereichen die Verantwortung der jeweiligen Ministerien für den Inhalt und für das Begutachtungsverfahren bestehen gelassen wurde.
Da angesprochen worden ist, dass die einzelnen Materien angeblich nicht der Begutachtung unterzogen wurden, möchte ich festhalten: Das ist nicht richtig. Jedes einzelne Ministerium hat sehr wohl eine Begutachtung durchgeführt, und daher auch der Umstand, dass in diesem Sammelgesetz noch nicht alle einzelnen Ministerien inkludiert beziehungsweise mitangeführt sind.
Dieses Sammelgesetz hat auch den Vorteil, den wir auch Ihnen bieten wollten, dass zusammengefasste Inhalte in einem einheitlichen Gesetzgebungsverfahren gebündelt werden, um dadurch zum einen mehr Übersichtlichkeit zu haben; darüber hinaus ist das Sammelgesetz so gestaltet, dass es nach Ministerien und Materien geordnet und mit einem übersichtlichen Inhaltsverzeichnis versehen ist, um jedem Betroffenen beziehungsweise jedem Betrachter die Möglichkeit zu geben, sehr schnell zum Punkt zu kommen.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang zum justiziellen Bereich ausführen, dass wir in die Richtung gegangen sind, zum einen kein Gold Plating durchzuführen, aber zum anderen die vorliegende Schutznorm in Artikel 23 Abs. 1 lit. a bis j der Datenschutz-Grundverordnung zu nützen, um die Arbeitsweise der Justiz sicherzustellen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Beschränkungen des Datenschutzes möglich sind, nämlich zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz, zum Schutz von Gerichtsverfahren, zur Sicherstellung der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die berufsständischen Regelungen reglementierter Berufe und zum Schutz der betroffenen Personen oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen und nicht zuletzt auch zur Sicherstellung der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Wir sind dabei sehr vorsichtig vorgegangen und haben gleichzeitig Wert darauf gelegt, dass Datenschutz in keiner Weise eingeschränkt wird, sondern im Gegenteil, dass alle Rechtsschutzmechanismen, die es gibt, vorgesehen sind.
Ich möchte deshalb erwähnen, dass im Bereich des Zivilverfahrensrechts die justizielle Tätigkeit näher definiert worden ist, sodass betreffend das Recht auf Auskunft und Information, Berichtigung und Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit sie sich auf den Bereich der justiziellen Tätigkeit beziehen, auf bereits bestehende Verfahrensrechte verwiesen wurde, die dadurch voll in Kraft sind.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass für die Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz in Ausübung der justiziellen Tätigkeit der gerichtliche Feststellungsanspruch bei Datenschutzverletzungen durch ein Organ der Gerichtsbarkeit so wie bisher aufrechtbleiben wird.
Darüber hinaus möchte ich erwähnen, dass im Bereich der anwaltlichen und notariellen Berufsrechte Regelungen geschaffen worden sind, die den besonderen Verwendungszwecken der von Rechtsanwälten und Notaren geführten Archive, Verzeichnisse und Register sowie dem Schutz der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten und der Sicherstellung des geordneten Ablaufs der Disziplinarverfahren Rechnung tragen sollen.
Im Bereich des Strafrechts wurde die gesetzliche Grundlage für die grundsätzliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht geschaffen – dies direkt in der Strafprozessordnung, was notwendig ist, um die Arbeit erleichtern beziehungsweise durchführen zu können.
Im Bereich des Strafvollzugs wurde nicht nur eine terminologische Anpassung vorgenommen, sondern es wurden Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bewährungshilfe beziehungsweise dem Einsatz der Informationstechnik, was Insassendaten und Daten anderer Personen betrifft, geschaffen.
Sie sehen also, dass wir im Bereich der Justiz sehr wohl sehr akribisch vorgegangen sind, um darauf hinzuweisen, dass uns – in dem Fall – der Datenschutz sehr wichtig ist und wir alles unternehmen, um ihn in keiner Weise einzuschränken, sondern Bürgerinnen und Bürgern Rechte geben und sicherstellen, dass dem Datenschutz auch in der Strafverfolgung jene Aufmerksamkeit zugewandt wird, die er verdient.
Sie haben in dem Zusammenhang die Frage angesprochen, wie es generell mit Datenschutzverletzungen aussieht, ob und wie man ihnen entgegentreten kann. Ich möchte daher darauf hinweisen, dass Datenschutzverletzungen sehr wirksam bekämpft werden. Ab 25.5.2018, also mit dem Tag des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung, kann sich jeder Betroffene beziehungsweise jede Betroffene mit einer Eingabe gegen Facebook und andere Firmen, auch wenn sie den Sitz nicht in Österreich haben, an die Datenschutzbehörde wenden. Die Datenschutzbehörde leitet dann ein Beschwerdeverfahren ein und kann gleichzeitig mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden eine akkordierte Entscheidung herbeiführen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Datenschutzbehörde auch von sich aus bei jedem Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter Einschau in die Unterlagen und die Datenverarbeitungen verlangen kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass jeder Betroffene eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen kann.
Angesprochen wurde die Personalausstattung der Datenschutzbehörde. – Ja, wir haben die Personalausstattung aufgestockt und weitere fünf Bedienstete der Datenschutzbehörde zugewiesen.
Weiters möchte ich festhalten: Schon jetzt ist eine mandatierte Verbandsklage laut Datenschutzgesetz möglich. Das heißt, die betroffene Person kann eine Organisation beauftragen, in ihrem Namen eine Beschwerde einzureichen. Sie haben aber die nichtmandatierte Verbandsklage angesprochen. Dazu muss man sagen, dass die Bundesregierung dazu steht, kein Gold Plating, das heißt keine Übererfüllung von EU-Normen, anzustreben. Lassen Sie mich daher festhalten, dass auch in der Datenschutz-Grundverordnung eine diesbezügliche Verbandsklage nicht verpflichtend vorgesehen ist. Dazu möchte ich jedoch ergänzen, dass im Rahmen der EU diesbezügliche Bestrebungen sehr wohl erkennbar sind – es wurde angesprochen. Im zweiten Halbjahr wird man sehen, zu welchen Beschlussfassungen es seitens der EU kommen wird. Genau dieses Thema wird dabei einer näheren Betrachtung unterzogen.
In dem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass man gerade bei Verbandsklagen gewisse Vorsicht walten lassen muss, weil immer wieder ein immenser Anreiz zur Führung willkürlicher und erpresserischer Verfahren gegeben ist. Ich verweise darauf, dass sich in Amerika dazu ein eigener Begriff herausgebildet hat, nämlich Legal Blackmailing. Das ist also alles zu berücksichtigen, und wenn man auf Deutschland und die dortige Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung blickt, wird man sehen, dass auch dort keine Verbandsbeschwerde vorgesehen ist. Bei der in Österreich geltenden Verbandsklage handelt es sich um einen Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit dem Verbraucherrecht, aber nicht mit dem Datenschutzrecht.
Das heißt also, wir sind da auf einem guten Weg. Es ist uns bewusst, dass wir alles unternehmen müssen, um jede Datenschutzverletzung zu ahnden. Ich kann in dem Zusammenhang versichern, dass die Datenschutzbehörde ihren Auftrag sehr intensiv wahrnehmen wird. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es fair ist, nicht sofort mit voller Kraft zu strafen, sondern wenn erstmals ein Vergehen gemacht wird, zunächst zu beraten, dann aber, wenn keine Einsicht da ist, sehr wohl die Strafe folgen zu lassen. Das ist, glaube ich, der Weg, den man gehen soll: Man soll beraten und strafen, aber nicht gleich strafen und damit eine Entwicklung erzeugen, die keinem dient.
Das ist der Weg, den wir beschreiten. Aus diesem Grund noch einmal abschließend: Der Datenschutz ist uns wichtig. Wir werden alles unternehmen, um dem Datenschutz auch jene Stellung einzuräumen, die er verdient. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.27
Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Bundesräte René Pfister, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8: Beschluss des Nationalrates vom 20. April betreffend Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018, zur Tagesordnung überzugehen.
Ich lasse nun über den Antrag der Bundesräte René Pfister, Kolleginnen und Kollegen abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, hinsichtlich des Tagesordnungspunkts 8: Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018, zur Tagesordnung überzugehen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April betreffend ein Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April betreffend ein Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018) (69 d.B. und 96 d.B. sowie 9961/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 12.
Berichterstatterin wäre Frau Mag.a Doris Schulz, sie ist entschuldigt; ich ersuche daher Herrn Edgar Mayer um die Berichterstattung. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Edgar Mayer: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird. (Präsident Todt übernimmt den Vorsitz.)
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme deshalb zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile dieses.
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich) : Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir ist ein KMU-gerechtes Vergaberecht seit Beginn meiner politischen Funktion und natürlich auch als Unternehmerin ein ganz großes Anliegen. Dabei freut es mich, dass ich an unseren gemeinsamen Erfolg, bei der Vergabe durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft KMU-Kriterien festzulegen, erinnern darf. Wir haben damals einen Entschließungsantrag eingebracht, und seit dieser Zeit haben wir als Wirtschaft eine bessere Gesprächsbasis mit der BBG. – Wir schaffen also auch als Bundesrat viele Dinge, die wir uns manches Mal gar nicht zutrauen.
Es freut mich umso mehr, dass es im Regierungsübereinkommen in Vergaberechtsfragen ein klares Bekenntnis zu unseren Klein- und Mittelunternehmen gibt. Dieses vorliegende Vergaberechtspaket ist ganz einfach ein erster wichtiger Schritt zur Umsetzung des Übereinkommens. Ein weiterer Schritt muss noch folgen.
Die Bedeutung des Themas wird dann wirklich deutlich, wenn wir uns die Zahlen anschauen. In Österreich werden jährlich mehr als 60 Milliarden Euro durch öffentliche Auftraggeber, besonders auch über unsere 2 000 Gemeinden, investiert. Im Wesentlichen bringt das neue Vergaberechtspaket die flächendeckende Einführung der elektronischen Vergabe, eine Ausweitung des Bestbieterprinzips und neue Verhandlungstypen.
Die elektronische Vergabe war verpflichtend EU-weit umzusetzen. Es wird damit die Transparenz und gleichzeitig die Fairness in der öffentlichen Beschaffung erhöht, und das erhöht die Chancen für unsere KMUs in vielen Branchen.
Wo es Licht gibt, gibt es meistens auch ein bisschen Schatten. Durch die elektronische Vergabe wird der Bieterkreis erweitert, was natürlich zu einem erhöhten Wettbewerb und Preisdruck führen kann. Da müssen wir halt in nächster Zeit einmal schauen, beobachten und evaluieren.
Besonders erfreulich aber ist die Ausweitung des Bestbieterprinzips. Öffentliche Stellen sollen gezielt auf qualitativ hochwertigen Einkauf setzen. Konkret sollen bei der Durchführung von Vergabeverfahren verstärkt innovative und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
In diesem Sinn ist im neuen Vergaberecht ein neues Qualitätssicherungsmodell für Vergabeverfahren verankert. So soll im Bau-, im Reinigungs- und im Bewachungsgewerbe, in der Lebensmittelbranche bis hin zu Gaststätten und dem Beherbergungsbereich eine qualitativ hochwertige Vergabe erfolgen.
Mir ist besonders wichtig, den Lebensmittelbereich hervorzuheben, da in diesem Bereich lange Zeit das Billigstbieterprinzip einen enormen Konkurrenzdruck auf unsere hochqualitative Lebensmittelbranche gebracht hat. Der Druck war ziemlich stark. Es geht hierbei, und das müssen wir uns anschauen, um die mehr als zwei Millionen Portionen Essen, die wir tagtäglich in unseren Werksküchen, Schulen, Kindergärten, Spitälern, Altersheimen und generell im öffentlichen Dienst haben. Durch die Neuregelung gibt es neben dem Preis nun mindestens ein weiteres Qualitätskriterium, zum Beispiel die Abfallvermeidung oder die Energieeffizienz. Davon verspreche ich mir eine Neuausrichtung beim Einkauf.
Durch die Neuregelung wird das Verhandlungsverfahren in vielen Bereichen zu einem Regelverfahren. Die nachgefragte Leistung kann im Zug der Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer noch individueller und an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst werden. Mindestanforderungen müssen jedoch ebenfalls ausgeschrieben sein und sind unverhandelbar. Wir sprechen da von einem wirklich sehr positiven Ergebnis, weshalb ich auch um Zustimmung bitte.
Es sind im Regierungsübereinkommen noch weitere Punkte vereinbart, bei denen ich mir eine rasche Umsetzung erhoffe. Wichtig wäre vor allem die Anerkennung des Auftragnehmerkatasters Österreich als nationale Liste. Der Vorteil wäre, dass sich in Österreich registrierte Unternehmen gegenüber ausländischen Auftraggebern auf die hinterlegten Unterlagen im Auftragnehmerkataster berufen können. Konkret kann derzeit zum Beispiel ein österreichischer Auftraggeber eines deutschen Auftragnehmers die entsprechenden Informationen in der deutschen Liste überprüfen. Umgekehrt geht das bis heute nicht. Da müssen österreichische Auftragnehmer immer individuell die Unterlagen vorlegen.
Ein weiterer und sehr wichtiger Punkt ist die Schulung der öffentlichen Auftraggeber. Wir in Niederösterreich, vor allem als Vertreter der Wirtschaftskammer, machen es so, dass wir bei allen Bürgermeisterkonferenzen die Neuerungen des Vergaberechts präsentieren und die Möglichkeiten der regionalen Vergabe aufzeigen. Die Gemeinden werden auch auf die elektronische Vergabe eingestimmt, und wir schauen, dass dies flächendeckend erfolgt.
Ich denke, dass die Neuerungen insgesamt für uns ein Vorteil sind und eine Unterstützung unserer Klein- und Mittelbetriebe darstellen. Ich freue mich sehr darüber. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesrätin Reiter.)
13.37
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile dieses.
13.38
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Das vorliegende, als Vergaberechtsreformgesetz 2018 bezeichnete Gesetzesvorhaben verfolgt das Ziel, die über mehrere Bundesgesetze verstreuten Regelungen zum Vergabeverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen.
Mit dem Beschluss soll das österreichische Vergaberecht für das 21. Jahrhundert fit gemacht werden – so lese ich es. Das umfasst die Regelungen über die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, die Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie Anpassungen im Bereich des Rechtsschutzes. Das Bestbieterprinzip wird weiter gestärkt.
Neben einer vollständigen Neufassung des Bundesvergabegesetzes gehören ein neues Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen und eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit zum Reformpaket.
Der Begriff Vergabeverfahren stellt einen Überbegriff für die Beschaffungsvorgänge dar. Dieses neue Vergabeverfahren gilt nicht nur, so wie es Frau Präsidentin Zwazl schon gesagt hat, für Bund, Länder und Gemeinden, sondern auch für Auftragsvergaben in bestimmten Sektoren, wie etwa in der Wasser- und Energieversorgung sowie in Teilen des öffentlichen Verkehrs.
Ab dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte ist eine EU-weite Ausschreibung erforderlich. Die Novellierungen dienen insbesondere der Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens und somit der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Durch die zu erwartende Senkung der Kosten für Vergabeverfahren durch die Verfahrenstypen könnten positive Impulse für den Wirtschaftsstandort bewirkt werden.
Nicht unerwähnt bleiben soll der Aspekt einer Regelung betreffend die verstärkte Berücksichtigung der Barrierefreiheit, durch die positive Effekte für Menschen mit Behinderung zu erwarten sind.
Meine Fraktion wird diesem Bundesgesetz die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Tiefnig sowie – zögerlich beginnend – bei weiteren BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Zwazl: Die eigenen Leut’ müssen schon klatschen!)
13.41
Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Samt – auf dem Weg zum Rednerpult, auf seine Vorrednerin weisend –: Zu schnell fertig gewesen!)
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie – das sind nicht mehr so viele – und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, das Vergaberecht wurde in diesem Haus schon des Öfteren diskutiert, das letzte Mal, als generell das Bestbietergebot für den öffentlichen Auftraggeber fixiert wurde. Wir erleben jetzt eine Weiterführung dieser Diskussion.
Als Anwender, leider schon jahrzehntelanger Anwender, des Bundesvergabegesetzes will ich feststellen, dass wirklich sehr große Schritte in Richtung Verbesserung, vor allem für die Gemeinden, mit der Beibehaltung und Ausweitung der Möglichkeiten zur Direktvergabe gegeben sind. Das ist für uns in den Gemeinden gerade bei Leistungen, die unter dem Schwellenwert von 221 000 Euro, so wie es jetzt festgelegt worden ist,
liegen, ein ganz wesentlicher Schritt, um einen entsprechenden regionalen Wettbewerb stattfinden zu lassen, aber natürlich auch unter Bedachtnahme auf die Transparenz dieser Verfahren. Das mahnt ja jetzt auch ein bissel der EuGH ein.
Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass die öffentlichen Auftraggeber, namentlich die Gemeinden und maßgeblich die Bürgermeister, die Direktvergabe hauptsächlich dazu benützt haben, dass sie ohne größere Angebotseinholung irgendwelche Aufträge vergeben haben – durchaus auch im regionalen Bereich, aber nicht wirklich so, wie es im Sinne eines vernünftigen Wettbewerbs, bei dem Kosten- und Qualitätskriterien beachtet werden, stattfinden sollte.
Mit diesem Gesetz werden dem öffentlichen Auftraggeber nicht nur weitere Möglichkeiten gegeben, sondern es wird dafür gesorgt, dass bei Direktvergaben, für die ja die Schwellenwerte, nämlich diese 50 000 Euro, wie wir wissen, per Beschluss angehoben oder abgesenkt werden können – derzeit haben wir die 100 000-Euro-Regelung –, jetzt auch Kriterien eingefordert werden, und zwar Qualitätskriterien. Das heißt auch: Der öffentliche Auftraggeber wird in Zukunft zwar vereinfachte und flexibilisierte Verfahren vorfinden, aber er wird eben auch ein Verfahren durchführen müssen. Dass ein Bürgermeister den Tischler anruft und sagt: Ich brauche um 85 000 Euro schnell eine neue Einrichtung für meinen Kindergarten!, das wird im Hinblick auf die Transparenz, Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit in Zukunft so nicht mehr funktionieren können.
Für mich ist bei diesem Thema Folgendes ganz wichtig – das geht jetzt vor allem ein bisschen in Richtung SPÖ-Kollegen –: Da Sie diesem Gesetz auch zustimmen, werden Sie gesehen haben, dass durch dieses Möglichkeiten geschaffen worden sind, in die Ausschreibungen nicht nur technische Qualitätskriterien einzubauen, sondern vor allem auch neue Qualitätskriterien wie etwa eine verpflichtende Beschäftigung von Lehrlingen oder Langzeitarbeitslosen im Rahmen der Auftragsausführung. Die können und sollten auch hineingeschrieben werden.
Folgende Qualitätskriterien kommen, wie wir ebenfalls schon von Vorrednern gehört haben, in Zukunft auch in unterschwelligen Bereichen und bei unterschwelligen Ausschreibungsgrößenordnungen zur Anwendung: Energieeffizienz, Abfallvermeidung, Bodenschutz, Tierschutz und die Beschäftigung von bestimmten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, nämlich älteren Arbeitnehmern, Langzeitarbeitslosen oder auch behinderten Menschen. Geschätzte Damen und Herren! Das verstehe ich unter nachhaltiger Wirtschaftspolitik: eine Wirtschaftspolitik, die auch Zielgruppen wie diesen Nutzen und neue Möglichkeiten bietet – ohne dass Steuergelder eingesetzt werden, um Jobs mit Ablaufdatum und ohne Nachhaltigkeit zu schaffen.
Ein ganz wichtiger Punkt für den öffentlichen Auftraggeber ist: Die Schwellengrenzen vor allem im Bereich bis 221 000 Euro wurden ja bis jetzt so interpretiert, dass eine Zusammenrechnung verschiedener Dienstleistungen oder Dienstleistungsaufträge nicht möglich war. Von den Bundesvergabesenaten wurde das jedenfalls oftmals so gehandhabt. Dieses Problem wurde mit diesem Gesetz erfreulicherweise wirklich behoben.
Ein kleines Beispiel: Eine Gemeinde erneuert ihre Straßenbeleuchtung, hat aber nicht so viele Mittel, dass sie das alles in einem Zug erledigen könnte, möchte aber trotzdem eine Ausschreibung machen, um Kosten zu sparen, was ja im Zuge jeder Auftragsvergabe ganz wichtig ist. Wenn sie dann aber mit den Einzelbereichen wie zum Beispiel reine Bauarbeiten, Lieferung der Leuchten und Lampen und in weiterer Folge Elektroinstallation auf einen Betrag kommt, der über diesen 221 000 Euro liegt, müsste sie demzufolge EU-weit ausschreiben. Dieses Problem wird behoben, indem der öffentliche Auftraggeber diese Aufträge nunmehr in dienstleistungsfremde Gruppen zerlegen darf: Bauarbeiten, Elektroinstallationen, Lieferung von Leuchten und Lampen, um beim gleichen Beispiel zu bleiben. Er kann somit auch einen Auftrag vergeben, der – bei
Vergabe von Einzelleistungen – insgesamt über 221 000 Euro beträgt, und fällt damit dennoch nicht unter die Regelung, EU-weit ausschreiben zu müssen.
Grenznahe Bereiche werden besonders stark hervorgehoben. Es ist klar, dass im grenznahen Bereich, klarerweise auch im EU-Raum, Transparenz und Wirtschaftlichkeit erhalten bleiben müssen. So können auch Anbieter aus dem grenznahen Ausland anbieten, auch das selbstverständlich unter Beachtung entsprechender Vorgaben und der Wahrung von Transparenz.
Bestbieterverfahren heißt summa summarum: Ich bin nicht angehalten, den günstigsten und billigsten Anbieter zu nehmen. Damit werden Preisdumping und alle anderen Möglichkeiten der zum Teil unfairen Angebotslegung vermieden. Wir haben somit einen weiteren Schritt gesetzt, der von uns durchaus als ein großer Wurf im Bereich des Vergaberechts gesehen wird. Wir, die FPÖ, werden im Sinne unserer Regierungsbeteiligung natürlich gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.48
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Raggl. – Ich erteile es ihm.
Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Staatssekretärin! Auch ich darf mich heute in die Reihe der Premierenredner einordnen. Es ist für mich mit großer Freude verbunden, dass ich als Bundesrat hier stehen darf, aber auch mit einem sehr großen Respekt vor der Verantwortung und vor der Aufgabe, die mir mein Bundesland Tirol mitgegeben hat, nämlich hier im Hohen Haus die Interessen meines Bundeslandes vertreten zu dürfen.
Zurück zum Bundesvergabegesetz 2018! Ich habe es mir ein bisschen näher angeschaut, es ist ein sehr umfangreiches Gesetzespaket mit nicht weniger als 324 Seiten, und Ziel dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand zu vereinfachen und zu modernisieren. Außerdem sollen künftig mehr Aufträge als bisher nach qualitativen Kriterien – es ist schon vom Bestbieterprinzip gesprochen worden – und nicht allein nach dem Billigstbieterprinzip vergeben werden.
Das ist, das wurde auch schon gesagt, eine wichtige Gesetzesmaterie, weil das Gesetz den Umgang mit einer ganz großen Summe von Geld regelt. Es sind nicht weniger als 60 Milliarden Euro, die durch öffentliche Auftraggeber investiert werden, und das sind eben Bund, Länder und Gemeinden. Mein Heimatbundesland Tirol hat einen Landeshaushalt von 3,7 Milliarden Euro. Das ist schon eine bedeutende Summe, wenn wir mit einem Gesetz Regelungen für 60 Milliarden Euro treffen, die da den Besitzer wechseln.
Ich selbst bin als Gemeinderat und Gemeindevorstand auch kommunal tätig. Es ist wirklich wichtig, dass die Gemeinden eine transparente Vergaberegelung heranziehen können, dass wir flexibel und nach einem modernen Vergaberecht agieren können. Es ist wirklich nicht sehr angenehm für einen Gemeindemandatar, wenn er willens ist, die regionale Wirtschaft zu fördern, und sehr gerne möchte, dass bei der Neuerrichtung des Feuerwehrhauses oder auch der Volksschule Firmen aus seiner Region oder gar aus seinem Ort zum Zug kommen, er aber immer fürchten muss: Hoffentlich mache ich keinen Fehler! Die Komplexität des Gesetzes ist dermaßen hoch, dass man immer fast schon ein bissel mit einem Fuß im Kriminal steht. Daher bin ich sehr, sehr froh darüber, dass man ein bisschen flexibler werden kann, denn als kommunaler Mandatar hat man doch auch immer im Hinterkopf, dass man damit zusätzliche Arbeitsplätze in der Region schafft, man rechnet aber auch mit dem Rückfluss der Kommunalsteuer. Es gibt also viele, viele Vorteile, die mit einer regionalen Vergabe verbunden sind.
Zusätzlich möchte ich als bäuerlicher Interessenvertreter, der ich auch bin, aus dem sehr umfangreichen Gesetzeskonvolut noch einen Teilaspekt herausgreifen, nämlich die Beschaffung von Lebensmitteln für öffentliche Küchen. Der Außerhausverzehr, das wurde untersucht, beträgt in Österreich täglich zwischen 2 und 2,5 Millionen Portionen Essen, das nicht nur in Wirtshäusern und Restaurants eingenommen wird, sondern vor allem auch in öffentlichen Küchen, in Spitälern, Kindergärten und Kasernen. Ich habe mir das in meinem Bundesland für die Landesklinik angeschaut: Allein die Klinik in Innsbruck verbraucht im Jahr 90 Tonnen Fleisch, 150 Tonnen Milch oder 190 Tonnen Salat, Gemüse und Obst. Das sind also schon in einem einzigen Krankenhaus Mengen, an denen man sieht, dass es wichtig und richtig ist, dass man in diesen Bereichen mit dem neuen Vergabegesetz die Flexibilität zugestanden bekommen hat, Kriterien wie Herkunft, Qualität der Produktion, aber auch Arbeitsstandards berücksichtigen zu dürfen.
Leider gibt es immer noch viele öffentliche Einrichtungen, die nach dem Motto: Geiz ist geil!, dem Billigstbieterprinzip nachhängen, vielleicht nicht mit dem Wissen oder nicht im Bewusstsein dessen, dass diese billigen Lebensmittel unter Umständen über Tausende Kilometer in unser Land gekarrt wurden. Gerade mein Heimatbundesland ist vom Transitverkehr sehr betroffen. Wir müssen darauf schauen, dass wir jede Lkw-Fuhre verhindern. Nur eine Lkw-Fuhre, die wir nicht durchführen müssen, ist eine gute Lkw-Fuhre. Zudem wissen wir auch nicht, wie diese Lebensmittel produziert wurden, welche Arbeitsschutzstandards dabei geherrscht haben, wie viel an Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wurde und wie vor allem auch die Tierwohlkriterien in diesen Ländern aussehen.
Wir sind froh, dass es dieses Bestbieterprinzip jetzt gibt, und besonders stolz macht mich, dass es auch gelungen ist, das sogenannte horizontale Bestbieterprinzip einzuführen, was bedeutet, dass bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich ein Qualitätskriterium als Ausschlusskriterium herangezogen werden kann. Der Auftraggeber kann also sagen: Dieses Qualitätskriterium muss erfüllt sein, sonst kannst du gar nicht mitbieten! Mir fällt da das wirklich Gott sei Dank schon sehr bekannte AMA-Gütesiegel ein. Im Lebensmitteleinkauf sollte das AMA-Gütesiegel als Ausschlusskriterium enthalten sein. Wenn der Anbieter dieses AMA-Gütesiegel nicht bieten kann, dann wird er auch nicht den Zuschlag bekommen.
Zusammenfassend: Nicht der niedrigste Preis zählt, sondern das heimische Produkt, verbunden mit höchster Qualität, mit der Absicherung von Arbeitsplätzen vor Ort, mit einer gepflegten Landschaft, die wiederum uns allen, aber vor allem dem heimischen Tourismus – (in Richtung Galerie blickend:) jetzt ist der Seilbahnensprecher nicht mehr auf der Galerie, ich hätte ihm das sehr gerne gesagt – zugutekommt. Diese Win-win-Situation gilt für alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette, von der Produktion bis hin zur Kommune. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.56
Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile es ihm.
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich besonders, dass aus Ihren Redebeiträgen hervorgeht, dass dieses Vergaberechtsreformgesetz 2018 Ihre einhellige Zustimmung findet. In diesem Zusammenhang möchte ich mich natürlich bei allen beteiligten Stakeholdern und insbesondere auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, dass es gelungen ist, in den ersten 100 Tagen diese Regierungsvorlage fertigzustellen und damit einen Schritt
zu setzen, dass das Legislativpaket der EU betreffend das gemeinschaftliche Vergaberecht, bestehend aus drei Richtlinien, nunmehr umgesetzt werden kann. Es fällt mir dabei auch ein Stein vom Herzen, weil ja, wie Sie wissen, dieses Vergaberechtspaket an und für sich bereits bis 18. April 2016 hätte umgesetzt werden sollen und die Europäische Kommission in diesem Fall bereits eine Klage gegen Österreich wegen verspäteter Umsetzung eingebracht hat, die vorsieht, dass Österreich, wenn ab Urteilsverkündung der EU dieses Vergaberechtspaket nicht umgesetzt ist, täglich ein Zwangsgeld von 137 726 Euro zahlen muss.
Das heißt also: Mit dem Gesetzesbeschluss, den wir heute fassen, ist es möglich, dass Österreich die Verspätung aufholt und seiner Verpflichtung nachkommt, noch dazu einer Verpflichtung – auch das geht aus den Redebeiträgen hervor –, deren Umsetzung Österreich gerade im Vergaberecht wieder zukunftsfit und wettbewerbsfähig macht und gleichzeitig Regelungen vorsieht, die in dem Zusammenhang nicht nur den kleinen und mittelständischen Unternehmen zukünftig eine Chance geben, sondern auch dafür sorgen, dass ein reservierter Wettbewerb möglich ist, nämlich zugunsten von Unternehmen, die benachteiligte Personen sozial beziehungsweise beruflich integrieren.
Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass wir moderner werden in Blickrichtung einer elektronischen Vergabe; ab 18. Oktober 2018 ist eine Verpflichtung zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren vorgesehen. Darüber hinaus ist auch noch zu erwähnen, dass mehr Transparenz geschaffen wird, dass nämlich ab 1. März 2019 von Bekanntmachungen beziehungsweise Bekanntgaben auf ein Open-Government-Data-Modell umgestellt wird, das heißt also, dass der Bund zur Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 50 000 Euro und die Länder zur Bekanntgabe ab einem Volumen von 221 000 Euro verpflichtet sind.
Dieses Vergaberecht ist zukunftsweisend und gibt die Möglichkeit, dass wir insbesondere im klein- und mittelständischen Bereich stärker werden. Gleichzeitig bietet es auch die Möglichkeit, dass wir Lohn- und Sozialdumping bekämpfen, da unter anderem auch vorgesehen ist, dass Meldungen in der Baustellendatenbank vorzunehmen sind, und zwar im Zusammenhang mit Bauaufträgen und Baulosen von über 100 000 Euro.
Nochmals herzlichen Dank, dass Sie Ihre Zustimmung geben! Da gerade dieses Gesetz aufzeigt, dass es nicht so leicht ist, eine endgültige Beschlussfassung zustande zu bringen, hoffe ich, dass nunmehr auch die Länder der Kundmachung zustimmen werden. Sie wissen ja, dass nach den Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates und des Bundesrates jedes einzelne Bundesland der Kundmachung zustimmen muss, damit dieses Gesetz tatsächlich in Kraft tritt; das hoffe ich, um eben das Zwangsgeld, das ich eingangs angeführt habe, abwenden zu können, um dadurch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zusätzliche Kosten zu ersparen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der BundesrätInnen Grimling und Novak.)
13.59
Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ-
und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Verfassung (III-643-BR/2018 d.B. sowie 9962/BR d.B.)
14. Punkt
Bericht des Bundesministers für
Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau
des BMVRDJ 2018 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der
Europäischen Kommission für 2018 sowie
des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichi-
schen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Justiz (III-642-BR/2018 d.B. sowie
9963/BR d.B.)
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 13 und 14.
Berichterstatter zu Punkt 13 ist der Obmann des Verfassungsausschusses Dr. Magnus Brunner. – Bitte.
Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Verfassung.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich darf gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt einstimmig den Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Präsident Reinhard Todt: Berichterstatter zu Punkt 14 ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ 2018 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Justiz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 den Antrag, den genannten Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Präsident Reinhard Todt: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gregor Hammerl. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist ein ganz wichtiger Bericht betreffend Jahresvorschau 2018. Meine Damen und Herren! Der EU-Ratsvorsitz Österreichs rückt näher, und er wirft in verschie-
denen Feldern seine Schatten voraus, so auch im Bereich der Justiz. Dies zeigt sich im Rahmen der auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes erstellten Jahresvorschau des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes sind natürlich viele Punkte vorgegeben und können nur in Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedsländern gestaltet werden, es ist aber wichtig, meine Damen und Herren, dass sich Österreich stark einbringt und seine Handschrift erkennen lässt.
Im Zusammenhang mit der Digitalisierung, der Big Data und der Speicherung von Daten muss es natürlich eine enge Zusammenarbeit der EU-Mitglieder und darüber hinaus der Mitglieder des Europarates und anderer Staaten geben. Auf zwei Punkte muss jedoch besonderer Wert gelegt werden: auf die Beachtung der Privatsphäre in einer Ausschaltung eines Überwachungsstaates und auf die Bekämpfung einer Überbürokratisierung. Die Mitteilung über eine mögliche Ausweitung des Aufgabenfeldes der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung von Terrorismus zeigt, wie wichtig diese Zusammenarbeit ist, wie viel Vorsicht aber auch notwendig ist, um nicht in einem Generalverdacht über das Ziel hinauszuschießen.
In Bezug auf die österreichische Position heißt es in diesem Papier: „Erste Diskussionen zur Ausweitung der Befugnisse werden bereits unter bulgarischer Präsidentschaft erwartet. Eine österreichische Positionierung zu diesem Ansinnen wird noch zu koordinieren sein.“ – Das weist darauf hin, wie viel Arbeit in diesen und in anderen Feldern zu leisten ist.
Wir müssen meines Erachtens, meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit den gesamteuropäischen Projekten intensiv darauf achten, dass die Zusammenarbeit erleichtert und nicht durch Bürokratisierung erschwert wird. Eine Neuausrichtung der EU im Hinblick auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bedarf einer intensiven rechtlichen Ausgestaltung. Es gilt, auch die Frage zu behandeln, wie bestehende gesetzliche Vorschriften korrekt angewendet und durchgesetzt werden können. Es geht auch darum, im Sinne der Subsidiarität neue gesetzliche Regelungen diesen Prinzipien gemäß zu gestalten. So ist es nur zu begrüßen, wenn es im Bericht heißt: „Bei neuen Vorhaben möchte die Kommission die Grundsätze der besseren Rechtsetzung umfassend anwenden, damit alle Vorschläge auf den besten verfügbaren Informationen beruhen und einen echten Mehrwert bringen.“
In diesem Zusammenhang möchte ich, meine Damen und Herren, die Initiative von Bundesminister Dr. Josef Moser hervorheben, die Gesetze zu entrümpeln und auf obsoletes Recht hin zu durchforsten. Das ist besonders wichtig angesichts der vermehrten Einbindung in das europäische Rechtssystem. Man weiß ja oft nicht mehr, in welchem Fall welches Recht anzuwenden ist, wer die Zuständigkeit hat, und es gibt Verdoppelungen, sodass Macht einfach nicht mehr ortbar ist.
Wenn Sicherheit – ein wesentliches Ziel Europas – immer wieder angesprochen wird, so ist zu sagen, ein wesentlicher Teilbereich davon ist die Rechtssicherheit. Meine Damen und Herren! Rechtssicherheit wird nicht durch vermehrte Rechtsetzung erreicht, sondern das Gegenteil ist oft der Fall. Eine Gesetzesflut – vor allem, wenn sie verschiedene Ebenen überschwemmt – schafft Rechtsunsicherheit. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Betroffenheit der Menschen nicht mitbedacht wird, wenn fern lebende Experten Vorschriften erlassen und die Menschen in ihrer konkreten Umgebung nicht mitbedacht werden.
Ein Gutteil der EU-Skepsis ist ja auch auf diese bürokratische Abgehobenheit zurückzuführen. Gerade deswegen, meine Damen und Herren, ist es wichtig, bei den Materien Datenschutz und Vergaberecht oder bei der Überarbeitung der Richtlinie für die Anschaffung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, die in dem Bericht an-
gesprochen werden, jenes Maß zwischen Überregulierung und Leerlauf zu finden, mit dem sich die Bürger identifizieren können. Die angesprochene verfahrene Situation in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU in den Bereichen Justiz und Inneres, die bereits am 25. Mai 2018 – der Minister hat es heute schon erwähnt – in Geltung treten sollte, bildet einen Hinweis darauf, wie komplex diese Dinge sind.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich wünsche Ihnen wirklich viel Kraft für diese nicht einfache Arbeit, die in Zukunft auf Sie wartet, und danke für diesen hervorragenden Bericht. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.08
Präsident Reinhard Todt: Danke.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hubert Koller. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuhörer! Wir haben von Kollegen Hammerl eben gehört, dass es hiebei um die Jahresvorschau geht, die auf dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission, aber auch dem Achtzehnmonatsprogramm der Triopräsidentschaft aufbaut.
Die Europäische Kommission – und wir sind ja schon bald am Ende dieser Periode, auch hinsichtlich der Vorhaben, die sie sich da vorgenommen haben – kündigt in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 einerseits vorrangig neue legislative Maßnahmen bis Mai 2018 an, um die Arbeiten in den zehn prioritären Bereichen für die Jahre 2015 bis 2019 abzuschließen, andererseits will sie aber mit dem Blick auf die Neuausrichtung der Europäischen Union bis 2025 neue Initiativen vorstellen. Das Achtzehnmonatsprogramm der Triopräsidentschaft Estland, Bulgarien und Österreich will das Vertrauen der Bürger in die EU stärken und für sie auch greifbare Ergebnisse bringen.
Es orientiert sich am Fünf-Punkte-Programm der strategischen Leitlinien des Europäischen Rates aus dem Jahr 2014 und deckt sich mehrfach mit dem erst später veröffentlichten Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018. Zuständig ist das Bundesministerium, und, wir haben es schon gehört, da werden heuer aufgrund der Ratspräsidentschaft noch viele Arbeiten auf Sie zukommen, Herr Minister. – Alles Gute!
Die Initiativen, die hier angekündigt wurden, sind sehr ambitioniert. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt – auch wir haben einzelne Gesetze bereits beschlossen –, teilweise befinden sie sich in Umsetzung, und es gibt auch welche, hinsichtlich derer entsprechende Vorschläge noch fehlen. Dies alles sage ich eben im Hinblick auf das Ende dieser Triopräsidentschaft mit 31.12.2018, auf die österreichische Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des heurigen Jahres, die schon bald beginnt, und die Neuwahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019.
Dies bewegt Österreich aber wiederum, diese Arbeiten zusätzlich voranzutreiben und so viele Punkte wie möglich – manche übernehmen wir jetzt von Bulgarien – bis Ende des Jahres 2018 zu einem positiven Abschluss zu bringen. Österreich hat sich bei der Ausarbeitung dieses Programms sehr aktiv und erfolgreich eingebracht. Als Schwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft wurde das Thema Sicherheit bereits angekündigt. Das ist ein sehr wichtiges Thema, und es gibt in diesem Programm genug Initiativen, um die Vorhaben auch in die Tat umzusetzen. Auch der Bereich Justiz wird als sehr prioritär genannt, da die europäische Justizpolitik einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung aktueller Krisen, wie insbesondere der Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, leistet.
Der Schwerpunkt des Programms besteht aus vielen Teilelementen. Ich möchte hier einige herausgreifen, insbesondere die Vollendung eines auf gegenseitigem Vertrauen
basierenden Raums des Rechts und der Grundrechte – das ist etwas ganz Wichtiges. Große und kontinuierliche Priorität hat auch die Vollendung der Sicherheitsunion. Zusammen mit Social-Media-Unternehmen arbeitet man an einer Lösung des Problems illegaler oder terroristischer Onlineinhalte, um diese auch löschen zu können. Es geht auch um eine Leitlinie für die Vorratsdatenspeicherung, die wir ja heute schon angesprochen haben. Es geht darum, was es mit der Datensicherung alles auf sich hat, um die Unterstützung vor allem auch bei der Bekämpfung der Radikalisierung und vor allem – und das steht hier auch drinnen – um die „grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit“. Ein wichtiger Wunsch ist auch die „Vollendung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts mit den geplanten Rechtsakten insbesondere in den Bereichen des Vertragsrechts für digitale Inhalte und des Urheberrechts“ und die „Überarbeitung des Gesellschaftsrechts der EU“.
Ich möchte hier besonders erwähnen und hervorheben, dass im EU-Ausschuss des Bundesrates diese Themen wirklich intensiv diskutiert und im Beisein von vielen Experten auch kritisch durchleuchtet wurden und Anregungen an die EU retourniert werden. Österreich nimmt gegenüber vielen Vorschlägen – das ist auch aus dem Bericht zu ersehen – eine kritische Haltung ein; das ist auch gut so. Ich appelliere aber an die Regierung, die das Thema Gold Plating, die sogenannten vergoldeten Regeln, gleich an neun Stellen im Regierungsprogramm erwähnt, sich nicht ausschließlich nach den Mindeststandards der anderen Staaten zu richten. Im Gegenteil: Wir können ganz stolz auf unsere Standards hier in Österreich sein, die meist höher sind als in den anderen Staaten. Es sollte deshalb unsere Ratspräsidentschaft auch vermehrt genützt werden, um auf höhere, bessere Standards der EU zu achten.
Ich möchte ein Beispiel bringen: Die EU schreibt uns nicht vor, dass die schönen Seen in Kärnten oder in der Steiermark oder wo auch immer mit glasklarem Wasser befüllt sein müssen – aber darauf sind wir besonders stolz. Wir möchten da nicht die Mindestregeln anderer Länder haben, wo die Gewässer andere Werte vorweisen. Dort allerdings, wo in der Verwaltung wirklich viel Unfug getrieben wird, wo wir höhere Hürden auferlegen – und das weiß ich aus vielen Projekten in unserer Region –, wo die Verwaltung überbordet, könnten wir zurückschrauben. Das könnten wir aber schon jetzt machen. Das ist ein hausgemachtes, österreichisches Problem.
Unsere Fraktion wird die Berichte gerne zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)
14.15
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Michael Raml. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Vollendung der Sicherheitsunion ist eine der höchsten Prioritäten, die wir aus diesen beiden Berichten erkennen können. Kollege Koller hat gerade eine wunderschöne Aufzählung gemacht, das kann ich mir daher sparen. Ich greife nur ein paar Punkte exemplarisch heraus.
Zum einen beschäftigt sich der erste Bericht sehr umfassend mit den notwendigen Vorkehrungen beim Datenschutzrecht. Wir haben hier etwa das Thema Datenverarbeitung durch EU-Organe, durch EU-Stellen, durch Einrichtungen der Europäischen Union, aber auch die Modernisierung der Datenschutzkonvention des Europarates, die in den nächsten Monaten und Jahren ansteht.
Das Thema Datenschutz haben wir heute schon gemeinsam diskutiert, teilweise sehr kontroversiell diskutiert. Ich glaube, in einem sind wir uns aber einig, wenn wir an Da-
tenschutz denken, nämlich dass wir eine Regelung mit Maß und mit einem ordentlichen Ziel brauchen. Beim Datenschutz – und da sind wir wieder beim Thema Gold Plating – sollte man sich nicht automatisch immer an den Mindeststandards orientieren, aber auf der anderen Seite sollte man nicht unbedingt immer alles übererfüllen.
Wenn man sich – auch das haben wir heute schon angesprochen – die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung, vor Augen führt, dann erkennt man schon auch innerhalb der Bevölkerung große Unsicherheit. Ganz zu Beginn der heutigen Plenarsitzung haben wir das Thema Sport debattiert. Es gibt viele Sportvereine, die auch mit der Datenschutz-Grundverordnung konfrontiert sind – wie wir alle, wie alle unsere Vereine. Gerade die Länderkammer, wir Bundesräte haben einen sehr starken und engen Bezug zur Bevölkerung zu Hause. Ich glaube, wenn ich in die Runde schaue, die meisten von uns sind in Organisationen, in gemeinnützigen Vereinen engagiert. Da müssen wir uns als Gesetzgeber schon immer eines vor Augen halten: Was kann man der Bevölkerung eigentlich zumuten? Gerade beim Datenschutz: Muss man sich nicht Gedanken darüber machen, dass manch hehre Ziele vielleicht übererfüllt werden? Ist das Ganze überhaupt noch vollziehbar oder schafft man mit einem gut gemeinten Datenschutz nicht vielleicht sehr viel größere Probleme an ganz, ganz anderer Stelle, weil dann vielleicht manche Vereine ihre Tätigkeit gänzlich einstellen müssen? (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
Kollege Koller, du hast es erwähnt und in einem Bericht heißt es so schön: Die Triopräsidentschaft will „das Vertrauen der Bürger in die EU stärken“. – Das ist schön, das ist wichtig, aber ich mahne gerade beim Beispiel Datenschutz-Grundverordnung ein: Das ist nicht der geeignete Weg, wie man das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union stärkt: indem die EU Regelungen erlässt, die selbst Professoren nicht zu 100 Prozent verstehen und die noch viel schwerer umzusetzen sind.
Ein weiterer Teil des Berichts sind notwendige Reformen im Strafrecht, auch im Zivilrecht. Was sind die Gründe dafür? – Beim Strafrecht sind es traurige Gründe: Der Terror, die Kriminalität haben sich in den letzten Jahren sehr, sehr stark internationalisiert. Die Forderung nach offenen Grenzen hat auch viele Probleme mit sich gebracht. Diese Probleme müssen jetzt gelöst werden.
Beim Thema Zivilrecht sind die Herausforderungen oder Gründe weniger aufregend – auch das erleben wir selbst in unserem eigenen Umfeld –: Es ist halt mittlerweile gang und gäbe, dass man Dinge über das Internet bestellt, und da kann man gewisse Probleme haben, wenn man ein Produkt aus Deutschland, aus Frankreich, aus England bestellt. Und da, muss ich sagen, ist die Europäische Union natürlich eine positive Institution, wenn man da Regelungen findet, die den Bürgern zu besseren Rechtsschutzmechanismen verhelfen.
Diese Probleme, diese Fragestellungen erfordern Lösungen. Herr Minister Moser, Sie als unser Vertreter – davon bin ich überzeugt – sind am besten geeignet, unser Land Österreich in der Europäischen Union zu vertreten. Sie sind für Ihr unbürokratisches Handeln, für Ihren Zug zum Tor, kann man sagen, bekannt, Sie haben viele, viele tolle Ideen für Österreich. Ich ersuche Sie, setzen Sie diese Ideen um, bringen Sie diese Ideen bei den Verhandlungen über diese Berichte und Vorhaben auch in der Europäischen Union ein.
In diesem Sinne vielen herzlichen Dank, wir nehmen die Berichte selbstverständlich sehr gerne zur Kenntnis. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Koller.)
14.20
Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile es ihm.
14.20
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich sehr herzlich für die positiven Worte bedanken, die Sie in Ihren Debattenbeiträgen der Justiz haben zukommen lassen. Ich werde natürlich dieses Lob an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben, die sich schon in der Vergangenheit eingesetzt und auch über das Einforderbare hinaus Leistungen erbracht haben.
Sie haben ja angesprochen, dass gerade jetzt unsere Tätigkeit auf europäischer Ebene insbesondere im Zeichen des EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr steht und dass damit natürlich sehr viele Tätigkeiten verbunden sind: zum einen eine Kontaktnahme mit der derzeitigen Präsidentschaft in Bulgarien, zum anderen eine Kontaktnahme mit der EU und gleichzeitig natürlich eine Kontaktnahme auf bilateraler Basis, um Partner zu finden, damit wir diese Vorgaben, die Anliegen, die uns betreffen, auch umsetzen können. Ich muss sagen, dass wir dabei auf einem sehr guten Weg sind und ich mir sicher bin, dass unsere drei Schwerpunkte, die teilweise angesprochen worden sind, auch umgesetzt werden können.
Der erste Schwerpunkt, den ich extra erwähnen möchte, ist der Schwerpunkt Sicherheit, bei dem es um eine Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geht beziehungsweise weitere Verbesserungen der rechtsstaatlichen Standards vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang ist angesprochen worden, dass es, wenn man zusammenwachsen und Europa stärker machen will, notwendig ist, genau dieses gegenseitige Vertrauen zu stärken und Bemühungen beziehungsweise Entwicklungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, in die richtige Richtung zu führen, damit Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit von allen anerkannt werden, um eben insbesondere auch im judiziellen Bereich die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit forcieren zu können.
Betrachtet man das näher, so wollen wir Sicherheit durch eine effiziente Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, eine Verbesserung der grenzüberschreitenden judiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie auch die Forcierung von Haft in der Heimat erreichen. Diese Ziele sollen insbesondere durch eine europaweite Erschwerung der Geldwäsche, die effizientere und strengere Sanktionierung des Betrugs und der Fälschung von unbaren Zahlungsmitteln, die effizientere und umfassendere Sicherstellung und Einziehung kriminellen Vermögens und den rascheren Zugang zu elektronischen Beweismitteln im Ausland erreicht werden. Darüber hinaus gibt es natürlich auch Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Verfahrensabwicklung bei Kindesentführungen, der grenzüberschreitenden Zustellung von Dokumenten und der grenzüberschreitenden Beweisaufnahme, die durch Revisionen umgesetzt werden sollen. Das sind alles Themen, die Vertrauen in die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit erfordern.
Es ist im Rahmen der Debatte angesprochen worden, dass es auch wichtig ist, die Wettbewerbsfähigkeit und die Digitalisierung voranzutreiben. Es geht dabei um die Stärkung des europäischen Wirtschaftsstandortes durch Verwirklichung eines vernetzen digitalen Binnenmarktes. Dabei handelt es sich nicht für uns allein um eine Priorität, sondern auch um eine Priorität auf europäischer Ebene, die unter anderem einen verbesserten Zugang für Verbraucher zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa gewährleisten soll. Darüber hinaus soll das durch ein Urheberrecht erreicht werden, das den Onlinezugang zu kreativen Inhalten erleichtern soll, gleichzeitig auch durch digitale Lösungen im gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens; da ist ein eigenes Gesellschaftsrechtspaket vorgesehen. Nicht zuletzt gibt es auch einen Vorschlag zum Thema e-codex, zum erleichterten Austausch von Justizdaten.
Das letzte Schwerpunkthema, das noch nicht angesprochen worden ist, trägt zur Stabilität der Nachbarschaft bei. Wir wollen deshalb eine Westbalkankonferenz der Justiz- und Innenminister ausrichten, die im Oktober 2018 in Albanien stattfinden soll.
Sie sehen – und das ist angesprochen worden –, dass wir ein sehr ambitioniertes Programm haben. Ich bin mir aber sicher, dass ich hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe und dass sich Österreich, wenn wir diese Bemühungen gemeinsam tragen, im Rahmen des Ratsvorsitzes nicht nur bewähren wird, sondern auch seine Anliegen im Rahmen der künftigen Debatten verstärkt wird umsetzen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
14.25
Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Verfassung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau 2018 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Justiz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018) (17 d.B. und 92 d.B. sowie 9964/BR d.B.)
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden (66 d.B. und 93 d.B. sowie 9965/BR d.B.)
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (15 d.B. und 88 d.B. sowie 9949/BR d.B. und 9954/BR d.B.)
Präsident Reinhard Todt: Nun gelangen wir zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung.
Berichterstatter zu den Punkten 15 und 16 ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl.
Berichterstatter zu Punkt 17 ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml. – Bitte, Herr Doktor.
Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich erstatte zudem den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden.
Der Beschluss liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Reinhard Todt: Ich bitte nun Herrn Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml um seinen Bericht zu Punkt 17.
Berichterstatter Mag. Dr. Michael Raml: Ich komme zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher direkt zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat René Pfister. Ich erteile dieses. (Bundesrat Pfister – auf dem Weg zum Rednerpult –: Der Herr Minister lacht schon! – Bundesrat Raml: Der kennt dich!)
14.30
Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, ich glaube, wir zwei haben auch noch ein paar Dinge im Detail auszudiskutieren! Ich glaube, dass wir heute hier ein Gesetzespaket vorliegen haben – und wir haben auch schon im Ausschuss darüber diskutiert –, zu dem wir sehr, sehr unterschiedliche Ansichten haben.
Ich nehme einleitend zu Punkt 15, Telekommunikationsgesetz, Stellung: Ja, Sicherheit ist natürlich wichtig, dazu stehen wir auch, aber wenn es dann darum geht – und das war auch der Grund, warum es letztes Jahr im Herbst nicht zu dieser Beschlusslage gekommen ist –, auch ganz explizit Überwachungssoftware zu installieren, die nicht in der Obhut des Bundes ist, von der wir heute wissen, dass wir das selbst gar nicht entwickeln können, sondern dafür auf private oder internationale Unternehmungen angewiesen sind, dann stimmt mich das sehr bedenklich; vor allem, wenn man dann auch weiß, dass Horden von Hackern oder IT-Technikern damit die Möglichkeit haben, ganze Staaten lahmzulegen, und wir, wenn wir diese Software auf Geräten installieren, keine Möglichkeit haben, das auch selbst zu überprüfen.
Wir haben in unserem Staat überhaupt keine technischen Voraussetzungen, das selbst zu entwickeln und zu überprüfen. Und am Ende des Tages stellt sich auch die Frage: Wer prüft die Prüfer? Wer prüft das Ganze nicht nur – so wie es im Gesetz steht – auf die Verhältnismäßigkeit? Verhältnismäßigkeit ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte natürlich ein gefundenes Fressen, die haben da alle möglichen Interpretationsspielräume. Es ist natürlich sicher auch gewünscht, dass es da einen Zweig gibt, der damit sehr, sehr viel Geld macht: Zwischen Recht haben und Recht bekommen – das wissen Sie genau – besteht ein sehr, sehr großer Unterschied.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, führen wir es uns nur vor Augen: Es ist noch gar nicht so lange her, es war im Jahr 2017, als es in England einen Test mit einem Trojaner gab, mit dem ganze Krankenstationen auf einen Knopfdruck lahmgelegt werden können. Das stimmt mich sehr nachdenklich und es erfüllt mich vor allem auch ein bisschen mit Angst, wenn wir genau diese Dinge andenken und im Rahmen einer totalen Überwachung Software auf Endgeräten, auf Handys, auf Computern oder sonstigen elektronischen Geräten installieren möchten. Dabei haben wir – womit ich wieder zum Ausgangspunkt komme – gar nicht die Möglichkeit, das selbst zu tun, sondern sind auf private, nicht einmal inländische Unternehmungen angewiesen und müssen das auf dem freien Markt zukaufen.
Da gibt es auch einen tollen Vergleich betreffend Richterinnen und Richter, dass man sich lieber ein paar Pferderln ersparen sollte und dann ausreichend Personal hätte, um diese Dinge zu verfolgen und aufzuarbeiten. Ich glaube, ein paar Pferderln weniger wären auch vernünftiger, wenn Sie stattdessen den Kolleginnen und Kollegen mehr Personal zur Verfügung stellen, damit man das genauer aufarbeiten kann und wir uns nicht darauf verlassen müssen, dass von Unternehmungen oder Institutionen, die so etwas anbieten, die Fernsteuerung bedient wird, nicht von Österreich beziehungsweise der Gesetzgebung, sondern per x-beliebigem Knopfdruck quer über den Globus.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet schon auch einen ganz massiven Einschnitt in die Privatsphäre, denn, so wie es auch ausgeführt wird, muss man nur auf der Adressliste oder im Telefonbuch einer zu observierenden Person vorhanden sein oder mit ihr vielleicht vor zehn oder 15 Jahren irgendwie in Kontakt gewesen sein, um in die Überwachung zu kommen. Es ist heute auch so, dass jeder mit seinem Handy oder Laptop ein Foto macht, das abgespeichert wird. Diese Fotos bleiben in der Cloud liegen, die ebenfalls herumschwebt. Wenn wir nur auf Löschen drücken, ist ja gar nicht immer sicher, ob das dann auch wirklich gelöscht und weg ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese totale Überwachung durch den Überwachungsstaat – das sage nicht nur ich – wird auch von verschiedenen Institutionen und Organisationen kritisch angemerkt, und diese Einsprüche wurden in keinster Weise zur Kenntnis genommen.
Ich bringe daher den Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben. Dieser Antrag wird im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung von mir auch noch erläutert:
Die Kritik daran betrifft nicht nur den Bundestrojaner, sondern auch die totale Überwachung. Ich zitiere aus den Stellungnahmen jener, die nicht unmittelbar verdächtig und vielleicht zuordenbar sind, dass man nicht sagen kann, ich habe mir nur bestimmte Gruppierungen herausgesucht.
Ich darf hier den Rechtsanwaltskammertag zitieren: „Viel eher würde es der ÖRAK begrüßen, wenn der Nationalrat“ – und der Bundesrat – „echte Sicherheitsmaßnahmen anstelle des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Überwachungspaketes verabschieden würde.“ Der Gemeindebund macht eine kritische Stellungnahme zum Thema Videoüberwachung: Was bedeutet das mit der Speicherung? Wie funktioniert die Speicherung? „Der ÖAMTC hegt Zweifel, dass der mit der geplanten Maßnahme beabsichtigte Eingriff in das Recht auf Datenschutz gerechtfertigt ist.“ Kritik kommt von der Asfinag oder der Wirtschaftskammer Österreich: „So ist es insbesondere beim Zugriff der Behörden auf Video- und Tondaten und dem Ausbau der Kennzeichenerkennungssysteme (betrifft alle Autobesitzer in Österreich) fraglich“ - - Und, und, und.
Diese verschiedenen Stellungnahmen haben uns natürlich auch dazu bewogen, hier Einspruch zu erheben, da wir am Ende des Tages keinen Überwachungsstaat wollen.
Ich komme wieder zurück auf meine anfängliche Frage: Wer prüft die Prüfer und wer überprüft das am Ende? Auch in der Diskussion – Sie haben es heute schon kurz angeführt – um den BVT-Skandal werden wir bis heute im Dunkeln gelassen, was da passiert ist und was dort jetzt in weiterer Folge passiert. Und was passiert dann mit den Daten, wenn in Zukunft unbehelligte Bürgerinnen und Bürger aufgrund dieses Gesetzes überwacht werden? Ich möchte es mir nicht ausmalen, wenn wir dann von Institutionen, die Software zur Verfügung stellen, die wir selbst leider nicht haben oder nicht zustande bringen, vielleicht auch aufgrund der fehlenden Ressourcen nicht zustande bringen, abhängig sind und uns jemand anderer ganz bewusst fernsteuert. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)
14.39
Präsident Reinhard Todt: Herr Bundesrat Pfister, gilt der Antrag für beide Tagesordnungspunkte? – Das ist der Fall.
Der von den Bundesräten René Pfister, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates betreffend Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018 mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wobei dieser Antrag im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung in seinen Kernpunkten vom Antragsteller mündlich erläutert wurde, ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.
Zu Tagesordnungspunkt 17: Der von den Bundesräten René Pfister, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu
erheben, wobei dieser im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung in seinen Kernpunkten vom Antragsteller mündlich erläutert wurde, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Armin Forstner. – Bitte.
Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Sicherheitspaket setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden. Wir wollen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Kriminelle die Möglichkeiten neuer Technologien nützen, sondern müssen auch unseren Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten geben, die sie brauchen, um ihre Arbeit im Sinne von uns allen bestmöglich leisten zu können.
Die sogenannte Kennzeichenerfassung ist streng geregelt. Die Daten werden nach Erfassung zum Abgleich mit den Fahndungsdaten an die Sicherheitsbehörden übermittelt, die diese dann nach maximal zwei Wochen löschen müssen. Diese Frist ist notwendig, da beispielsweise Autodiebstähle oft nicht sofort festgestellt werden können. Es werden nur Kennzeichen abgefragt, eine automatisierte Gesichtserkennung ist nicht zulässig, wie wir auch gestern schon im Ausschuss gehört haben. Die Abfragen werden selbstverständlich protokolliert, um jeglichen Missbrauch hintanzuhalten.
Auch bei der Videoüberwachung gibt es strenge Regelungen zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte. Ausschließlich im Einzelfall sind die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach einer Risikoanalyse des betreffenden Ortes berechtigt, Videomaterial, das etwa bei Verkehrsbetrieben ohnehin vorhanden ist, zu erhalten und zu verarbeiten. Dabei ist der jeweilige Rechtsträger verpflichtet, die Daten maximal vier Wochen zu speichern. Verpflichtet zur Speicherung sind lediglich öffentliche Rechtsträger, Private sind nur dann verpflichtet, wenn ihnen ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt. Dies betrifft beispielsweise die ÖBB und die Asfinag oder regionale Verkehrsbetriebe. Der Rechtsschutzbeauftragte des BMI ist darüber jedenfalls zu verständigen. Er prüft daraufhin die Rechtmäßigkeit und garantiert somit den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte. Private haben künftig die Möglichkeit, Videomaterial freiwillig zur Verfügung zu stellen.
Mit der Registrierung von Prepaidwertkarten erschweren wir es Kriminellen, mittels Wegwerfhandys ihre Identität zu verschleiern. Vor allem organisierte Banden, die schwerste Straftaten wie Menschenhandel begehen, nutzen die Möglichkeiten von anonymen Wertkarten intensiv und erschweren somit die Ermittlungstätigkeiten massiv. Ich erinnere daran, dass bei Anschlägen in den Vereinigten Arabischen Emiraten österreichische Wertkarten verwendet wurden.
Zum sogenannten Bundestrojaner: Der rasante technologische Fortschritt erfordert wichtige Anpassungen der gesetzlichen Ermittlungsmöglichkeiten, damit die Sicherheitsbehörden angesichts schwerer Kriminalität nicht ins Hintertreffen geraten. (Bundesrat Pfister: Wie soll das damit gehen?) Es kann nicht sein, dass Kriminelle mithilfe von Internetdiensten wie Skype oder WhatsApp ungestört Straftaten planen können; auch da wirst du, lieber René, mir beipflichten. (Bundesrat Pfister: Das habe ich ja gesagt!) Wir haben das ja auch im gestrigen Ausschuss sehr intensiv diskutiert. (Bundesrat Pfister: Aber über das nicht!) Wichtig ist auch, dass die Überwachung internetbasierter Kommunikation nur individuell oder nach richterlichem Beschluss zur Aufklärung schwerer Verbrechen eingesetzt wird.
Zur Einführung der Anlassdatenspeicherung: Kommunikationsdaten werden gezielt und nur im konkreten Verdachtsfall gespeichert. Auch hier gilt: nur nach staatsanwaltschaftlicher Anordnung oder gerichtlicher Bewilligung.
Durch diese Maßnahmen werden in Österreich die gleichen Standardregelungen wie in den meisten anderen EU-Ländern eingeführt, auch darüber haben wir gestern sehr intensiv in unserem Ausschuss diskutiert. Es ist auch für unsere Polizei und Justiz sehr wichtig, über diese Werkzeuge zu verfügen.
Im Großen und Ganzen ist es ein gutes Paket, wodurch die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher wieder angehoben wird und wir uns wieder ein Stück sicherer fühlen können, auch wenn Sie Bedenken haben, Herr Kollege Pfister. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.45
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic. – Bitte.
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es ist ja nicht das erste Mal, dass ich hier zum Überwachungspaket Stellung beziehe. Überwachung in diesem Ausmaß schafft sicher nicht zwangsläufig mehr Sicherheit, aber sie zerstört mit ziemlicher Sicherheit die Freiheit der einzelnen Menschen in Österreich. Wie wir schon des Öfteren gehört haben, hebeln diese überbordenden Maßnahmen zum einen die Grundrechte aus, sie erinnern an den gläsernen Menschen und schaffen zum anderen auch Lücken beim Rechtsschutz. Diese Zusammenfassung sollte eigentlich genügen, damit man sich das genauer anschaut und es hier in Österreich einen Aufschrei dagegen gibt.
Diesen Aufschrei gab es auch tatsächlich. Österreichweit gab es Protestkundgebungen. – Sie brauchen gar nicht zu nicken, auf die Rolle der FPÖ gehe ich gesondert ein, die ist nämlich in diesem Zusammenhang sehr interessant. (Bundesrat Rösch: Jetzt habe ich aber Angst!) – Es gab österreichweit Protestkundgebungen, 9 000 Stellungnahmen – auch das wissen wir mittlerweile –; Kollege Pfister ist vorhin auf einige eingegangen, die tatsächlich nicht aus dem linkslinken Lager kommen. Das Ökobüro zum Beispiel spricht auch von einer massiven Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden, die eine „großflächige, teilweise auch ungezielte Überwachung ohne richterliche Genehmigung und eigenständigen Rechtsschutz der Betroffenen“ ermögliche.
Wir haben schon gehört, dass die Universität Innsbruck meint: „Dass eine derart dürftige Verdachtslage [...] eine so weitgehende Verpflichtung zur Datenspeicherung auslösen soll, ist unseres Erachtens inakzeptabel.“ Auch der heute schon erwähnte Datenschutzrat ist der Meinung, „dass dadurch Dritte,“ – hier sind wir bei Ihrer Begründung, dass es ja den Ermittlungen dienlich ist –, „gegen die selbst kein Tatverdacht vorliegt“, von diesen Überwachungsmaßnahmen betroffen sind.
Und so geht das weiter: Die Asfinag wurde schon erwähnt, die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, die Österreichische Notariatskammer. Ich finde, das ist hier im Antrag der SPÖ ein sehr guter Überblick, zusammengestellt von Epicenter.Works, die sich sehr stark dafür eingesetzt haben, dass die Bevölkerung sensibilisiert wird dafür, was es da alles an Maßnahmen gibt, die dann umgesetzt werden.
Alles in allem sind Sie da, glaube ich, auf einem verlorenen Posten, wenn man sich die breite Bewegung gegen dieses Paket anschaut. Die FPÖ – das habe ich heute schon einmal erwähnt – war bis vor Kurzem strikt dagegen und hat sich für die Grundrechte und Bürgerrechte noch starkmachen wollen. Für die Demokratie selber ist das aus unserer Sicht ein herber Rückschlag, aber Sie machen ja mittlerweile überhaupt keinen Hehl daraus, dass sie sich an Orbán orientieren – so gesehen ist das wenig überraschend.
Es ist aber auch für die Zivilgesellschaft insofern eine Gefahr, als eben nicht nur gegen Dritte ermittelt werden kann, sondern es auch Auswirkungen haben kann, wenn es um Proteste im öffentlichen Raum gehen soll.
Alles in allem ist dieses Paket eine tickende Zeitbombe. Zum Glück ist es gelungen, die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren. Das Sicherheitspaket ist dieses Namens nicht würdig, da die technischen Sicherheitsrisiken – auch das wurde von sehr vielen, die Stellung genommen haben, ins Feld geführt – überhaupt erst zu mehr Unsicherheit, Rechtsunsicherheit führen. Dieses Sicherheitspaket verhöhnt insofern Menschen, als sie in Sicherheit und Frieden leben wollen und nicht permanent davon betroffen oder in Gefahr sein möchten, dass ihre Privatsphäre durchleuchtet wird. (Bundesrat Krusche: Deswegen machen wir es, damit die Menschen in Sicherheit leben können!)
Jedenfalls werden wir uns auch weiterhin dafür starkmachen, dass sichtbar wird, was durch dieses Sicherheitspaket alles an Maßnahmen im Nationalrat beschlossen worden ist. Wir werden uns natürlich eingehend damit beschäftigen, welche Auswirkungen das haben wird.
Es ergeht nochmals in Richtung Blau die Ermunterung, sich bei diesem Thema zumindest nicht so weit hinauszulehnen, weil Sie Ihre ehemaligen Aussendungen, in denen Sie sich dezidiert dagegen ausgesprochen haben, leider nicht mehr aus dem Internet rauslöschen können. (Bundesrat Krusche: Wir haben es leider machen müssen!)
In diesem Sinne: Wir bleiben dran und wir sind der Meinung, dass Sicherheit notwendig und wichtig ist. Das ist aber ein überbordendes Paket, das auch jene trifft, die nicht zwangsläufig von diesen Ermittlungen betroffen werden müssten. – Danke schön. (Beifall der BundesrätInnen Reiter und Stögmüller sowie bei der SPÖ.)
14.50
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. – Bitte.
Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat, auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Ich glaube, da muss man jetzt einmal die Kirche im Dorf lassen, denn ich kann überhaupt nicht einsehen, dass hier davon gesprochen wird, dass wir jetzt in einem Überwachungs- und Spitzelstaat leben. Das ist ja ein absoluter Unsinn! Ich weiß nicht, in welcher Blase die Damen und Herren Vorredner leben, aber das ist sicher nicht das schöne Österreich, in dem wir alle leben, meine Damen und Herren! (Bundesrat Stögmüller: Haben Sie Ihre Presseaussendungen gelesen?)
Warum beschließen wir dieses Sicherheitspaket? – Wir haben es auch im Ausschuss gehört – ich weiß, dass von den Vorrednern nicht alle dabei waren, darum können sie es auch nicht wissen –: Wir sind in Österreich bei den polizeilichen Ermittlungstechniken Nachzügler. Das Ziel dieses Sicherheitspakets ist es, dass wir die Ermittlungstechniken und die Befugnisse der Polizei im Einklang mit der EU vereinheitlichen.
Ich möchte das Thema chronologisch behandeln, damit die Zuseher daheim auch ein bisschen den Überblick bewahren. Gehen wir einmal auf dieses viel diskutierte Thema der Überwachung der Messengerdienste ein: Wie wir wissen, ist ja derzeit eine Überwachung der SMS möglich. Wenn ich mir die Technologieentwicklung anschaue, so gab es früher Pager, dann kam SMS. Wir sind in Österreich halt bei SMS stehen geblieben. Die Welt hat sich weitergedreht, und es gibt schon Messengerdienste wie WhatsApp und Skype; deshalb ist es wichtig, dass wir auch diese Dienste miteinbeziehen und nicht den Kriminellen da einen Vorteil verschaffen.
Was von den Vorrednern überhaupt nicht erwähnt worden ist, ist, dass der Zugriff auf diese Messengerdienste nur nach richterlicher Genehmigung und bei Verdacht auf Terrorismus beziehungsweise bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren durchgeführt werden kann. Wenn Sie hier sagen, dass Otto Normalverbraucher, der Bürger, mitüberwacht wird, dann entspricht das einfach nicht der Wahrheit, meine Damen und Herren. Was Kollegin Dziedzic offensichtlich auch nicht mitbedacht hat – vielleicht hat sie das Gesetz nicht gelesen –, ist, dass verdeckte Ermittlungsmaßnahmen der Kontrolle eines unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten unterliegen. Dass Sie sich hier herstellen und sagen, dass es keinen Rechtsschutz gibt, ist ja absurd! (Bundesrätin Dziedzic: Das Landesgericht Wien! Die Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter!)
Eines möchte ich schon noch festhalten: Wenn bei uns in Österreich Terroristen einreisen, dann sollen sie doch jede Sekunde lang den Hauch des Gesetzes im Nacken spüren, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Genau das ist ja auch das Ziel, nämlich dass sich Terroristen überwacht fühlen und Angst haben, jede Minute festgenommen werden zu können. Wir wollen Terroristen keine Freiräume in unserem Land geben. Es gibt diesbezüglich auch ein großes Verständnis der Bevölkerung. (Bundesrätin Dziedzic: Sie wissen, dass das nicht stimmt!) Reden Sie einmal mit der Bevölkerung, gehen Sie zu den Menschen und fragen Sie diese! Die meisten werden Ihnen sagen: Ja, Terrorismus gehört bekämpft, und wir nehmen das auch in Kauf!
Auf die Vorwürfe der Opposition möchte ich auch gleich eingehen: Kollege Pfister hat gesagt, dass die Software gefährlich ist, und hat gefragt, wie diese überprüft wird. Mir ist jetzt ein bisschen unverständlich, dass Sie diese Überwachungssoftware ins Spiel bringen, denn: Wer hat denn im vorigen Jahr die Ausschreibung für diese Überwachungssoftware auf den Weg gebracht? – Das waren Sie, damals noch in der Regierung, meine Damen und Herren! (Bundesrat Stögmüller: Das macht es auch nicht besser! – Bundesrat Pfister: Du musst die Realität sehen!) Da waren Sie noch in der Regierung, und Sie haben die Beschaffung der Software auf den Weg gebracht, meine Damen und Herren! Das ist ja wirklich interessant.
Ihr damaliger Bundeskanzler, Christian Kern, hat noch im letzten Jahr bezüglich der Nachrichtenüberwachung gesagt, dass das eine notwendige Anpassung ist. Sie haben das im letzten Jahr vorbereitet und stellen sich jetzt her und sagen, dass das alles ganz schlimm und schrecklich ist. (Bundesrat Pfister: Die Sozialdemokratie ist schuld? So ein Blödsinn!) Jetzt sind Sie nicht mehr in der Regierung, und jetzt ist alles ganz schlecht, und wir müssen das, was Sie vorbereitet haben, mittragen. Ich kann Ihnen eines sagen: Wir haben im Rahmen der Regierungsverhandlungen dieses Paket, das Sie eigentlich auf den Weg gebracht haben, sogar massiv entschärft. So schaut es aus! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Pfister: Verschärft!)
Kommen wir zum Thema der Prepaid-Handywertkarten. Anonyme Prepaid-Handywertkarten werden ja auch bei Terror – das haben wir schon vom Vorredner gehört –, aber verstärkt bei Cybercrime und auch im Rahmen der Drogenkriminalität verwendet. Ich denke, dass wir mit der Wegnahme der Anonymisierung den Kriminellen die Grundlage nehmen, dass Sie anonym Straftaten begehen können. Es kann nämlich nicht sein, dass Terroristen und Cyberkriminelle da einen Vorteil gegenüber unseren Sicherheitsorganen, welche das Gesetz vollziehen, haben.
Wir sind nicht das erste Land, meine Damen und Herren, das diese Registrierungspflicht einführt, es sind schon mehr als zehn Länder, auch alle unsere Nachbarstaaten. – Es hat ja geheißen, dass man dann ins Nachbarland fahren, sich eine Karte kaufen und das so umgehen könne. So ist das also nicht.
Auch die Videoauswertungen sind ja, wie es der Kollege schon angesprochen hat, nichts Neues, es gibt ja schon Videoauswertungen. Alles, was wir hier beschließen, ist
ja nichts überschießend Neues, sondern wir verbessern es. Nur die Frage der Messengerdienste gehört neu geregelt – das habt auch ihr schon angeschafft. (Bundesrat Pfister: Wir haben das nicht angeschafft!) Der Rest sind schon bestehende Möglichkeiten, bei denen nur gewisse Dinge verändert werden. Bei den Videoauswertungen, gerade bei öffentlichen Einrichtungen – bei Bahnhöfen, Flughäfen, U-Bahn, ÖBB –, ist es gut, dass wir das jetzt schon in Echtzeit abrufen können, aber auch, dass diese zukünftig gespeichert werden können. (Bundesrätin Dziedzic: Sie wissen nicht, was da drinnen steht!)
Wenn ich mir gerade Wien ansehe, meine Damen und Herren, wo die Kriminalität in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Plätzen wie am Praterstern explodiert ist, dann muss ich sagen, diese Maßnahme ist absolut notwendig und begrüßenswert. Wir schützen nämlich die Bevölkerung und nicht die Kriminellen.
Die Kennzeichenerkennungssoftware wird ebenfalls erweitert, aber ich darf auch diesbezüglich anmerken, dass sie schon seit 2005 im Einsatz ist, das ist auch nichts Neues. Wenn Sie heute in eine Parkgarage fahren, dann steht auf Ihrer Karte auch auf einmal Ihr Autokennzeichen drauf, das wird ja auch dort schon tagtäglich gemacht. Was da verändert wird, ist nur, dass die Kennzeichen bis zu zwei Wochen gespeichert werden. Das hat, wie Herr Kollege Forstner schon angesprochen hat, den absoluten Vorteil, dass dadurch die Ausforschung extrem erleichtert wird, wenn zum Beispiel Ihr Auto gestohlen wird.
Ein weiterer Punkt ist auch noch die Zusammenarbeit in Strafsachen und Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit. Diese wird weiter ausgebaut. Nun ist auch ein Rechtsrahmen für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung sowohl in der EU als auch im Inland nötig.
Was heute noch überhaupt nicht angesprochen worden ist, ist die Kostenersatzpflicht für mutwillig verursachte Polizeieinsätze. Es kann nämlich nicht sein, dass Leute einfach – das kommt leider auch vor – aus Langeweile bei der Polizei anrufen, einen riesigen Einsatz provozieren, bei dem der Helikopter kommen muss, was extrem teuer ist, und dass man dann nicht regressieren kann.
Beim ÖAMTC-Hubschrauber ist das, wie wir alle wissen, schon längst gang und gäbe. Man darf die Aufgabe der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht der Polizei nicht missbrauchen. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)
Abschließend darf ich noch sagen, dass wir mit diesem Sicherheitspaket die Masse vor Kriminellen schützen. Die Regierung hat sich den Schutz der Bevölkerung auf die Fahnen geheftet. Die Polizei erhält mit diesem Paket endlich das nötige Rüstzeug, um ihren Aufgaben nachkommen zu können.
Und schlussendlich: Wer nichts Böses im Schilde führt, meine Damen und Herren, braucht sich auch nicht zu fürchten. Fürchten sollen sich nur die Kriminellen, und das ist gut so, meine Damen und Herren! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
15.00
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heute zur Behandlung stehende Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018 ist sicherlich vor dem Hintergrund der terroristischen Herausforderung und dem Erfordernis, unsere Rechtsordnung laufend an die Gefahren und Bedrohungen anzupassen, zu verstehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass das vorliegende Sicherheitspaket – nicht Überwachungspaket – der Strafverfolgung ermöglicht, technisch auf der Höhe der Zeit zu sein. Das ist aber nur dann möglich, wenn auch die Lücken bei der Überwachung internetbasierter Telekommunikation geschlossen werden.
Die Ihnen vorliegende Regierungsvorlage berücksichtigt dabei auch das Ergebnis von zwei Begutachtungsverfahren und zugleich das Ergebnis einer Expertenrunde, die von meinem Vorgänger Vizekanzler Brandstetter eingesetzt worden ist. Das heißt, wenn Sie auf die Begutachtung des Jahres 2017 hinweisen, dann ist das Ihnen derzeit Vorliegende nicht mehr damit ident, weil mit dieser Vorlage, die den judiziellen Bereich betrifft, eine Reihe von Verbesserungen hinsichtlich des Rechtsschutzes vorgenommen worden sind.
Natürlich ist jede Ermittlungsmaßnahme ein Eingriff in die Grundrechte, aber sämtliche Ermittlungsmaßnahmen erfordern den Verdacht der Begehung einer konkreten Straftat, wobei je nach Intensität darüber hinaus zusätzliche Voraussetzungen erforderlich sind, wie zum Beispiel dringender Tatverdacht oder eine besondere Schwere der Tat.
Die Ermittlungsmaßnahmen zielen aber dabei – weil das eben immer wieder ein Eingriff in die Grundrechte ist – auf den größtmöglichen praktikablen Schutz der Rechte des Einzelnen ab. Zum anderen sollen natürlich auch die notwendigen Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes zur Wahrung der Grundrechte erfüllt sein.
Im Einzelfall ist dabei immer – das ist eine Selbstverständlichkeit! – der im § 5 der Strafprozessordnung festgelegte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren. Um dabei dem Anspruch auf Transparenz und umfassenden Rechtsschutz Rechnung zu tragen, garantiert nunmehr diese Vorlage keine Massenüberwachung, sondern nur eine Verfolgung bei konkreten Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts von Straftaten.
Es gibt keine Onlineüberwachung. Der Rechtsschutz und die Transparenz sind gesichert, und zwar in diesem Fall durch eine gerichtliche Kontrolle, durch eine Prüfung seitens des Rechtsschutzbeauftragen der Justiz, durch Verständigungs- und Einsichtsrechte für den Betroffenen beziehungsweise Beschuldigten und durch Umgehungs- und Beweisverwendungsverbote.
Darüber hinaus wird die parlamentarische Kontrolle ausgeweitet, indem diese Maßnahmen auch in den Bericht meines Ressorts betreffend besondere Ermittlungsmaßnahmen aufgenommen werden. Dieser Bericht wird eben dem Nationalrat, dem Datenschutzrat und gleichzeitig auch der Datenschutzbehörde übermittelt.
Da im Rahmen der Debatte darauf hingewiesen wurde, dass gerade durch dieses Sicherheitspaket die Freiheit der Menschen in Österreich in irgendeiner Art und Weise zertrümmert werden würde und gleichzeitig auch der Rechtsschutz Lücken aufweisen würde, möchte ich doch bei den einzelnen Maßnahmen darlegen, was damit verbunden ist, welcher Rechtsschutz damit verbunden ist und warum die jeweilige Maßnahme verhältnismäßig und notwendig ist, um vor allem gegen Terrorismus ankämpfen zu können.
Was den Imsi-Catcher betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass das eine ausdrückliche gesetzliche Regelung beinhaltet, und zwar für die seit Jahren bereits eingesetzte Maßnahme der Lokalisierung einer technischen Einrichtung ohne Mitwirkung des Betreibers. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass es dabei lediglich um die Feststellung von geografischen Standortdaten und Imsi-Nummern geht und nicht um eine Inhaltsüberwachung.
Was ist in diesem Bereich die Voraussetzung? – Die Voraussetzung ist eine vorsätzliche Straftat, die mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist, oder dass ein Flüchtiger einer solchen Tat dringend verdächtig ist. Erforderlich ist eine Anordnung
der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsschutz in diesem Bereich ist der Einspruch gegen Rechtsverletzung, gegen die Anordnung des Staatsanwaltes, und, wenn diesem nicht Folge geleistet wird, eine Weiterleitung an das Gericht, wobei gegen die Entscheidung des Gerichts wiederum eine Beschwerde eingebracht werden kann.
Darüber hinaus ist zur Verfolgung eines Berufsgeheimnisträgers eine Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten erforderlich. Zudem obliegt dem Rechtsschutzbeauftragten der Justiz die Prüfung und Kontrolle der Anordnung sowie die Durchführung dieser Maßnahme. Des Weiteren gibt es noch flankierende Schutzbestimmungen, wie unter anderem Verwendungsverbote und Umgehungsverbote.
Was die Schaffung einer eigenständigen und aussagekräftigen Definition der Überwachung von Nachrichten betrifft, geht es darum, Technologieneutralität sicherzustellen und auch gleichzeitig klarzustellen, dass eine M2M-Kommunikation – das heißt eine Kommunikation von Gerät zu Gerät ohne menschliches Zutun – nicht der Überwachung unterliegt.
Es geht dabei auch um die Neuregelung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen zur Beschlagnahme von Briefen, wobei eben auch in diesen Fällen nur eine Anpassung an die Überwachung nach dem Telekommunikationsgesetz vorgesehen ist. Es geht dabei um eine effektive Bekämpfung und Verfolgung des zunehmenden Versands von Briefen mit im sogenannten Darknet angebotenen Suchtmitteln.
Zum Vergleich: Zollbeamte können bereits bei Verdacht Pakete öffnen. Für das Öffnen von Briefen benötigt man nach gerichtlicher Bewilligung eine Anordnung der Staatsanwaltschaft. Zudem ist das nur dann möglich, wenn wiederum eine vorsätzliche Straftat mit einer Strafdrohung von einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe vorliegt.
Wie schaut der Rechtsschutz aus? – Wiederum ist eine Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung, ein Einspruch gegen die Rechtsverletzung und gegen die staatsanwaltschaftliche Anordnung möglich. Ganz neu in diesem Bereich ist, dass dabei Berufsgeheimnisträger besonders geschützt werden, weil da ja unter anderem auch die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten notwendig ist.
Ich komme nun zu einem Punkt, der auch angesprochen worden ist, nämlich die Einführung der neuen Ermittlungsmethode zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten – WhatsApp und Skype wurden schon erwähnt – durch Remoteprogramme, das heißt durch Programme, die auf dem Computersystem installiert werden. Auch dabei ist darauf hinzuweisen, dass dieses System beziehungsweise dieses Programm schon in zwölf anderen EU-Mitgliedstaaten angewandt wird, und nicht nur in diesen, sondern auch in Amerika, Israel und Australien. Das heißt, es handelt sich nicht um ein Programm, das nur wir alleine haben, sondern um eines, das bereits erprobt ist. (Bundesrat Pfister: Mit Lücken und Problemen! Sagen Sie dazu, was passiert ist!)
Ich möchte zudem hinsichtlich der Überwachung verschlüsselter Nachrichten erwähnen, dass nach derzeit geltenden Bestimmungen bereits die Überwachung von Nachrichten, nämlich SMS beziehungsweise Telefonie, zulässig ist. Diese Überwachung geht aber ins Leere, wenn eine Verschlüsselung vorliegt. Eine dafür eingesetzte Expertengruppe weist darauf hin, dass es nicht verständlich ist, dass SMS und Telefonie überwacht werden können, aber nicht zum Beispiel WhatsApp, und dass es nicht verständlich ist, wenn bei jemandem, der von SMS auf WhatsApp wechselt, die Überwachung nicht mehr stattfinden kann. (Bundesrat Pfister: Und was ist mit ...?)
Welche Voraussetzungen sind dafür erforderlich – weil angesprochen worden ist, dass die Rechte des Menschen beeinträchtigt werden würden und jeder davon betroffen sein könnte? – Voraussetzungen sind: ein mit mehr als zehnjähriger Freiheitsstrafe bedrohtes Verbrechen, die Aufklärung eines Terrordelikts oder ein mit mehr als fünfjähri-
ger Freiheitsstrafe bedrohtes Verbrechen gegen Leib und Leben oder sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.
Was braucht man dafür? – Man braucht eine begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft und eine gerichtliche Bewilligung. Wie schaut der Rechtsschutz in diesem Bereich aus? – Gerichtliche Kontrolle, auch gegenüber Rechtsverletzungen bei der Durchführung der Ermittlungsmaßnahme, umfassende Verständigungs- und Einsichtsrechte, Umgehungs- und Beweisverwertungsverbote, Schutz von Berufsgeheimnisträgern und engmaschige Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten. Das heißt, man kann klar von einem kommissarischen Rechtsschutz und der Kontrolle der Durchführung sprechen.
Darüber hinaus kann der Rechtsschutzbeauftragte auch Sachverständige beiziehen, und nicht zuletzt ist diese Maßnahme auch in den Bericht meines Ressorts aufzunehmen, der, wie ich bereits erwähnt habe, dem Nationalrat, dem Datenschutzrat und der Datenschutzbehörde übermittelt wird.
Diese Maßnahme tritt 2020 in Kraft, ist auf fünf Jahre befristet und wird bereits nach drei Jahren evaluiert. Neu ist dabei – weil auch das angesprochen worden ist –, dass ausdrücklich klargestellt wird, dass es keine Massenüberwachung gibt und nur Mensch-zu-Mensch-Kommunikation beinhaltet ist.
Wichtig ist hinsichtlich der Frage, wie man damit umgeht, dass eine umfassende technische Protokollierung vorzunehmen ist. Das heißt, jeder Eingriff ist protokolliert und es kann nachverfolgt werden, ob er zulässig oder nicht zulässig ist. Darüber hinaus kann der Rechtsschutzbeauftragte auch selbst einen Sachverständigen bestellen.
Diese Maßnahmen sind aufgrund der Begutachtung in die Regierungsvorlage gekommen. Das heißt, die Begutachtungen waren gut, weil sie zu dieser Verbesserung geführt hatten und der Rechtsschutz weiter ausgebaut worden ist.
Betreffend die Einführung der neuen Ermittlungsmaßnahme der Anlassdatenspeicherung – Quick Freeze – ist darauf hinzuweisen, dass das mit dem Einspruch eines Kunden gegen eine Rechnung vergleichbar ist, bei der ein Telekommunikationsbetreiber die Rechnung drei Monate lang nicht löschen darf.
In diesem Zusammenhang geht es nicht um eine Übermittlung von Daten, sondern darum, dass Daten auf Anordnung des Staatsanwalts bis zu zwölf Monate nicht gelöscht werden dürfen. Wenn man diese Daten verwenden will, braucht man für die weitere Anordnung des Staatsanwalts wiederum eine gerichtliche Bewilligung. Die Voraussetzung für diese Maßnahme ist eine Straftat mit einer Strafdrohung von einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe oder dass ein Flüchtiger dringend einer solchen Straftat verdächtigt wird.
Rechtsschutz ist in diesem Bereich in vollem Ausmaß gewährleistet: Einspruch gegen die Rechtsverletzung, wiederum Weiterleitung ans Gericht, wenn dem nicht entsprochen wird, und Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts. Das heißt, auch in diesem Zusammenhang ist ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet, um jedem sein Recht zukommen zu lassen und die Rechte nicht zu beschränken.
Die letzte Maßnahme, die ich noch anführen möchte, ist die Erweiterung der Möglichkeit des Einsatzes der optischen und akustischen Überwachung von Personen zur Aufklärung von Terrorismusdelikten. Da geht es um die Umsetzung der EU-Terrorismus-Richtlinie. Zu erwähnen ist in dieser Hinsicht noch, dass das für die Aufklärung eines mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechens oder eines Verbrechens einer kriminellen Organisation beziehungsweise terroristischen Vereinigung sowie zur Ermittlung des Aufenthaltes des wegen einer solchen Straftat Beschuldigten vorgesehen ist.
Das heißt zusammenfassend: Sie sehen, dass wir bei dieser Ihnen vorliegenden Regierungsvorlage alles unternommen haben, um in jene Richtung zu gehen, die unser Ziel war, nämlich jedenfalls die Rechte des Einzelnen möglichst gering zu beeinträchtigen, und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bürger in Österreich sicher sind und Terrorismus nicht Platz greifen kann.
Verunmöglicht werden soll, dass Terroristen sagen, sie gehen von SMS auf WhatsApp über, damit sie von jeder Kontrolle ausgeschlossen sind. Diesen Vorteil, den Terroristen derzeit haben, muss man ihnen nehmen, um Sicherheit bieten zu können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.12
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Grimling zu Wort gemeldet. Ich weise darauf hin, dass eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf und sich diese überdies auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des berichtigten Sachverhalts zu beschränken hat. Ich erteile Frau Kollegin Grimling das Wort. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung zu einer Äußerung des Bundesrates Georg Schuster vorbringen.
Herr Kollege, du behauptest, die Kriminalität in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien sei gestiegen. Ich muss dich berichtigen: Sie ist gesunken, und das hat auch der Herr Abgeordnete zum Nationalrat Karl Mahrer, ehemaliger Landespolizeivizepräsident Wiens, berichtet. – Danke.
15.13
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Als Nächster ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer! Das sogenannte Sicherheitspaket beinhaltet eine breite Palette an Maßnahmen, die ein Angriff auf die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger sind.
Man kann berechtigterweise von einem Überwachungspaket sprechen. Mit diesem Gesetzentwurf holen Sie sich einen Freibrief, um auf Smartphones, Tablets und Computer zugreifen zu können. Wir reden über den Bundestrojaner. (Bundesrat Längle: Das ist ja gerade vom Minister erklärt worden!) – Ja, trotzdem! (Bundesrat Krusche: Die Rede hat er ja schon früher vorbereitet! – Ruf bei der SPÖ: Weiter, Stefan! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Wir sprechen über Dinge, die Österreich nachhaltig verändern könnten. Ich glaube, dass vielen Menschen genau bewusst ist, was das alles bedeuten könnte. Mir kommt es so vor, als würde man auf jedes private Gerät, auf jedes Handy hier im Raum, zugreifen wollen. Gleichzeitig will man darüber hinwegtäuschen, in was für einer katastrophalen Situation sich unser Sicherheitsapparat derzeit befindet.
Vor Kurzem hatte ich bei uns in Tirol ein Gespräch mit einem Polizeibeamten, der mir erneut bestätigt hat, was wir in Wirklichkeit alle schon längst wissen, nämlich dass die Polizei in Österreich nicht über genügend Personal und auch nicht über die entspre-
chende Ausstattung verfügt. (Bundesrätin Ecker: Das ist nichts Neues!) Das Geld, das für den Zukauf der Software verwendet wird, damit das Überwachungspaket überhaupt erst verwirklicht werden kann, wäre um so viel besser investiert, wenn man es in Planstellen, Schutzwesten und die Ausbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stecken würde.
Gerade in diesem Zusammenhang ist es besonders bedenklich, wenn bei den wichtigsten Investitionen in der Justiz, nämlich bei der Digitalisierung, der EDV und der Technik, 40 Prozent eingespart werden. Diese Einsparungen treffen die Effizienz der Justiz und damit das Um und Auf der Kriminalitätsbekämpfung. Dass dies in derselben Woche beschlossen wurde wie Ihr sogenanntes Sicherheitspaket, ist nichts anderes als ein zynischer Widerspruch.
Wissen Sie überhaupt, was Sie mit dem Bundestrojaner beschließen? (Bundesrat Preineder: Wir beschließen keinen Bundestrojaner! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das Innenministerium ist nicht in der Lage, selbstständig einen Bundestrojaner herzustellen, weswegen die Republik diese Software bei einem privaten Unternehmen kaufen muss. Woher will man die Sicherheit haben, dass wir mit dem Ankauf dieser Software nicht genau dieser Firma den Zugriff auf die Akten der Polizei gewähren? Woher wissen wir, wer die Funktionsweise dieser Software kennt? Das sind alles Fragen, die wir uns stellen sollten, bevor wir zustimmen.
Nun gibt es bei uns in Österreich folgende Besonderheit: Das Innenministerium ist für die Cybersicherheit zuständig, das heißt, es wäre verpflichtet, die Sicherheitslücken zu schließen, wenn sie erkannt werden. Dasselbe Ministerium sagt aber, dass es die Sicherheitslücken zwar kennt, diese aber für den Bundestrojaner bewusst offenlässt, womit in Kauf genommen wird, dass auch kriminelle Netzwerke diese nutzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns die Frage stellen, ob das wirklich der beste Weg ist. Wie wir feststellen können, ist der Bundestrojaner ausschließlich gegen die durch die Menschenrechte gewährleisteten Persönlichkeitsrechte gerichtet – und nicht gegen den Terrorismus, den Sie zu bekämpfen vorgeben.
Apropos Terrorismus: Wir haben alle von den Anschlägen gehört, die in den vergangenen Monaten passiert sind. Die Dinge, die passiert sind, waren schrecklich. Jedes Mal nach einem solchen Anschlag erreicht uns aber nach zwei, drei oder vier Tagen die Nachricht, dass der Täter oder die Täter schon länger amtsbekannt waren und schon öfter aufgefallen sind. Da zeigt sich wieder deutlich, dass wir zur Bekämpfung des Terrorismus kein Überwachungspaket brauchen, sondern ausreichend Planstellen für unsere Polizistinnen und Polizisten und Geld für ihre Ausbildung und Ausrüstung.
Die Bewegung hin zu einem Überwachungsstaat halte ich für eine falsche Entwicklung, denn, meine geschätzten Damen und Herren, mit dem Vertrauen der Menschen spielt man wirklich nicht. Das Vertrauen in die Menschen, die um uns leben, ist eigentlich die grundsätzliche Voraussetzung für sozialen Frieden. Dieses Vertrauen ist aber in Gefahr, wenn man sich der eigenen Privatsphäre nicht mehr sicher sein kann.
Mit diesem Gesetz gefährden Sie die Privatsphäre und damit den sozialen Frieden in diesem Land. Die Privatsphäre ist ein Grundrecht und steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu. Daher: Nein zum Überwachungspaket! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)
15.19
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler gemeldet. Ich erteile es ihr.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte
Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Sicherheit ist ein ganz zentrales Bedürfnis der Menschen, und die Regierung legt ganz klar einen Fokus auf Sicherheit.
Herr Bundesrat Zaggl, ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie das in Tirol berichten. Die Bundesregierung hat nämlich schon im Ministerrat vor vielen Wochen den Beschluss gefasst, dass es bis 2022 zusätzliche 2 100 Polizistinnen und Polizisten und 2 000 zusätzliche Ausbildungsplätze geben wird. Das ist ein erheblicher Teil. (Bundesrat Steiner: Das wissen ja nur die Sozialisten nicht!)
Dazu möchte ich auch ins Land Tirol ausrichten lassen – und Sie können das sicher sehr gut kommunizieren, wenn Sie in direktem Kontakt mit den Polizistinnen und Polizisten sind –, dass wir das höchste Sicherheitsbudget überhaupt haben. Wir haben ein Sicherheitsbudget von über 2,5 Milliarden Euro und wir werden die Sicherheit in diesem Land weiter ausbauen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Eines auch noch: Es ist notwendig, für unsere Polizistinnen und Polizisten zeitgemäße Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen und effektive Arbeit bei der Strafverfolgung leisten können. Das gilt in weiterer Folge für die Justiz, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter. Wir werden mit den Gesetzen von gestern die Verbrechen von heute, die sich teilweise auf die Technologien von morgen stützen, nicht bekämpfen können. Daher ist dieses Sicherheitspaket so notwendig und der richtige Schritt zur richtigen Zeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
In der Vergangenheit wurden wir von ExpertInnen, von Polizeibeamten und von Praktikern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten, die es jetzt gibt, nun mal nicht ausreichen. Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass wir es mit Terrorismus zu tun haben, dass wir die schwersten Formen der Kriminalität wirksam bekämpfen können müssen. Der rasante technologische Fortschritt erfordert gesetzliche Anpassungen im Bereich der Ermittlungsmöglichkeiten. Diese Möglichkeiten wollen wir schaffen, damit wir in Zukunft Verbrechen effizienter bekämpfen können.
Worum geht es ganz konkret in diesem Sicherheitspaket? – Ich danke Herrn Bundesrat Forstner dafür, dass er hier schon sehr vieles ausgeführt hat, aber noch einmal ganz kurz zusammengefasst: Es geht um eine bessere Nutzung von Videoüberwachung. Diese ist zwar schon in vielen Bereichen flächendeckend existent, doch wollen wir den PolizeibeamtInnen die Möglichkeit geben, darauf zuzugreifen.
Sie werden wohl keinem Opfer erklären können, dass unterhalb einer Kamera, beispielsweise auf einem Bahnhof, ein Verbrechen verübt wurde, man aber leider die Videoaufzeichnung nicht verwenden kann, weil sie nicht herausgegeben werden darf, weil sie nach Ablauf von 24 Stunden schon gelöscht worden ist oder Ähnliches mehr. Deshalb wollen wir in Zukunft freiwillig herausgegebene Videomaterialien von Privaten verwenden dürfen, und für bestimmte Unternehmen, die einen Versorgungsauftrag haben, wird es die Verpflichtung geben, dieses Videomaterial herauszugeben.
Ich darf dazu ein Beispiel aufgreifen, das Gott sei Dank nicht aus Österreich stammt, aber denken Sie an den Juni 2017, an den Terroranschlag in London am Borough Market. Aufgrund der Möglichkeit für die Londoner Polizei, auf die Kameras im öffentlichen Raum in Echtzeit zuzugreifen, war es möglich, dass sich die Einsatzkräfte sofort ein Bild von der Lage verschaffen konnten. (Bundesrat Pfister: Um das geht’s nicht!) Sie konnten rasch eingreifen, sie konnten weitere Opfer verhindern; und letztlich hat es auch dem Selbstschutz der Polizei gedient, denn sie haben gewusst, wie die Situation vor Ort ist.
Ein weiterer Bereich sind die Kennzeichenerfassungssysteme, die ja bereits seit 2005 im Einsatz sind. Jetzt soll es durch zweiwöchige Speicherung der Daten möglich sein –
nicht nur des Kennzeichens, sondern auch des Autotyps, der Farbe und des Bilds des Fahrers –, diese Daten mit Fahndungsdaten abzugleichen, um festzustellen, ob darunter vielleicht ein Auto ist, das als gestohlen gemeldet wurde und das man so, weil man die Daten hat und sie 14 Tage lang abgleichen kann, auch rasch auffinden kann.
Es geht auch um die Registrierung von Prepaidkarten. Dazu wurde schon vieles gesagt. Es ist nicht einzusehen, dass sich Verbrecher anonym Handys bedienen dürfen und wir einfach nicht wissen, wer dahintersteht.
Letztlich werden auch die sogenannten Sicherheitsforen in diesem Paket verankert. Das ist etwas ganz Wesentliches, denn eine bürgernahe Polizei kann die Bevölkerung mit ihren Bedürfnissen abholen und in Zusammenarbeit mit Privaten und Unternehmen, mit Betroffenen vor Ort, die richtigen Lösungsmöglichkeiten auf regionaler Ebene finden.
All dies – der Herr Justizminister hat es für seinen Bereich auch schon ausgeführt – sind Maßnahmen, die einzelfallbezogen zur Anwendung kommen und mit einem entsprechenden Rechtsschutz ausgestattet sind.
Dabei kann ich Ihnen eines versichern: Seit ich juristisch denken kann, fühle ich mich den Grund- und Freiheitsrechten zutiefst verpflichtet. Gerade deshalb unterstütze ich dieses Paket zu 100 Prozent, denn in diesem Paket hat man die richtige Balance zwischen den Rechten der Verdächtigen, der Opfer und auch Dritter, die betroffen sein können, und den technischen und legistischen Erfordernissen, die es eben braucht, um Terrorismus und schwerste Formen von Kriminalität zu bekämpfen, gefunden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich möchte an dieser Stelle auch einen großen Dank an alle Polizistinnen und Polizisten richten, die tagtäglich, 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag für unsere Sicherheit sorgen. Danke. (Bundesrat Pfister: ... Gesundheitsberufe, alle!) Es ist ein verantwortungsvoller und risikogeneigter Beruf. Ich darf das gerade am heutigen Tag sagen, nämlich am Girls’ Day, an dem wir versucht haben – ich komme gerade aus Eisenstadt –, auch Mädchen für diesen Beruf zu interessieren und zu motivieren. Wir brauchen viele neue Polizistinnen und Polizisten, wir brauchen auch die weibliche Sicht und wir brauchen Menschen, die bereit sind, dieses Risiko tagtäglich auf sich zu nehmen.
Gerade deshalb ist es mir so wichtig, dass in diesem Paket noch etwas anders enthalten ist, das ebenfalls angesprochen wurde: Wenn jemand vorsätzlich eine Falschmeldung abgibt oder grob fahrlässig einen sicherheitspolizeilichen Einsatz hervorruft, dann kann es nicht sein, dass der Bund dafür aufkommt. Deshalb ist es wichtig, dass die Person, die das verursacht hat, auch die entsprechenden Kosten, die im Einzelfall sehr hoch sein können, übernimmt.
Abschließend darf ich allen gratulieren, die heute diesem Paket zustimmen werden, denn es ist der richtige Schritt zu einer effizienteren und rascheren Verbrechensaufklärung und zu mehr Sicherheit in diesem Land. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.26
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Karl Bader zu Wort. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da dies heute meine erste Rede hier im Bundesrat nach einer zehnjährigen Pause ist, nach einer Zeit, in der ich für die Menschen in Niederösterreich im Landtag tätig war, freue
ich mich, dass ich nach den Jahren 2003 bis 2008 jetzt wieder Mitglied im Bundesrat sein darf.
Zum Sicherheitspaket, über das wir heute verhandeln, haben wir unterschiedliche Meinungen gehört. In einem sind wir aber doch sicher einer Meinung, nämlich darin, dass die Polizei beziehungsweise die Menschen, die dort beschäftigt sind, großartige Arbeit leistet. Das Ergebnis dieser Arbeit ist, dass wir in einem Staat leben können und dürfen, der zu den sichersten dieser Welt zu zählen ist. Das ist einerseits beruhigend, doch braucht es andererseits auch Überlegungen für die Zukunft. Wir haben heute nämlich die Situation, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung abnimmt, obwohl wir in einem der sichersten Länder leben. Daher ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu setzen.
Wir sind aber auch führend, wenn es darum geht, Strafverfahren unter Beachtung der Grund- und Freiheitsrechte abzuwickeln, nämlich auf Basis der Rechtsstaatlichkeit, die in Österreich eines der höchsten Güter ist.
Sicherheit ist insgesamt ein sensibles Thema, keine Frage. Das Bedürfnis nach Sicherheit zählt zu den Grundbedürfnissen der Menschen, daher ist es auch eine Grundaufgabe des Staates, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Mit diesem Sicherheitspaket, das wir heute verabschieden, nehmen wir diese Aufgabe des Staates klar und deutlich wahr. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir wollen die Sicherheitslage einerseits weiter gut erhalten und sie andererseits dort, wo Verbesserungsbedarf besteht, verbessern. Von vielen Vorrednern, auch von der Frau Staatssekretärin und vom Herrn Bundesminister, ist schon angesprochen worden, dass wir es heute mit einer Tätergruppe zu tun haben, die in manchen Dingen schon einen Schritt weiter ist. Das wird immer so sein, aber wir müssen natürlich auch der Polizei für ihre Arbeit die entsprechenden Mittel in die Hand geben, damit sie diese Sicherheit gewährleisten kann. Wir sind dabei, den neuen Herausforderungen zu begegnen, wir müssen der Polizei entsprechende Werkzeuge in die Hand geben. Ansonsten wäre es so, als würden wir jemandem ein Auto ohne Sprit geben – der kann starten, so lange er will, der Motor wird nicht anspringen. Daher brauchen wir auch in diesem Fall ganz klar Veränderungen. (Heiterkeit des Bundesrates Mayer. – Bundesrat Pfister: Ein Mechaniker, der sich auskennt!)
Gestern im Ausschuss hat Direktor Lang vom BKA klar und deutlich gesagt, dass es nun mal Veränderungen gibt. Die Kriminalität kann heute nicht mehr national gesehen und bekämpft werden, es ist eine europäische Kriminalität, mit der wir es zu tun haben. Das Sicherheitspaket wurde daher auch Schulter an Schulter mit den anderen europäischen Staaten entwickelt. Wir wissen, dass manche Länder schon viel weiter sind. Wir ziehen hier nach und führen europäische Standards ein, das wurde auch gestern im Ausschuss betont.
Die wesentlichen Punkte des Pakets wurden jetzt schon vielfach angesprochen, daher möchte ich sie nicht mehr wiederholen, mit einer Ausnahme, nämlich das Thema Sicherheitsforen. Die Frau Staatssekretärin hat es angesprochen, es gibt diese Aktion Gemeinsam Sicher. Mit dem Titel dieser Aktion wird klar und deutlich gemacht, dass es unser aller gemeinsame Aufgabe ist, für die Sicherheit in diesem Land zu sorgen. Die Sicherheitseinrichtungen, die diese Aktion vorsieht – mit den Gemeinden, mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit der Polizei –, sind großteils implementiert. Ich denke, dass wir da schon auf gute Erfahrungen zurückgreifen können.
Dieses Sicherheitspaket ist allerdings, und das möchte ich auch noch einmal wiederholen, keinesfalls ein Überwachungspaket. Heute war ja in einigen Redebeiträgen von einem Überwachungsstaat die Rede. – Das möchte ich klar und deutlich zurückweisen! Es geht hier nicht um Massenüberwachung, es geht hier nicht um Onlinedurchsu-
chung, auch ist dieses Paket nicht für Vorratsdatenspeicherung gewählt und zusammengestellt worden, sondern wir gleichen unsere Maßnahmen an europäische Standards an.
Wir wollen in diesem Paket natürlich auch größtmögliche Transparenz und größtmöglichen Daten- und Rechtsschutz implementieren, und daher müssen wir eben den Polizistinnen und Polizisten, den Menschen, die bei uns in den Sicherheitsbehörden tätig sind, entsprechende Handwerkszeuge geben.
Datenschutz ist, wie schon ausgeführt wurde, wichtig, richtig, notwendig und daher stets weiterzuentwickeln. Datenschutz darf aber kein Tatenschutz und schon gar kein Täterschutz werden. – Das ist mir wichtig.
Daher freue ich mich darüber, dass es heute insgesamt große Zustimmung zu diesem Paket hier im Haus geben wird. Wir werden natürlich den Einspruch, der von der SPÖ eingebracht wurde, ablehnen. Ich denke, dass wir mit diesem Paket einen großen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung leisten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.32
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte René Pfister, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Einspruchsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Es liegt auch hiezu ein Antrag der Bundesräte René Pfister, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Bundesrat Stögmüller – in Richtung Bundesrat Schabhüttl, der seine Hand hebt –: Ihr seid euch auch nicht ganz einig in der SPÖ!) – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-634-BR/2017 d.B. sowie 9966/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter zu diesem Punkt ist Herr Bundesrat Karl Bader. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Karl Bader: Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde.
Es wird in diesem Bericht davon gesprochen, dass es 59 Weisungen gegeben hat.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde, zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort ist niemand gemeldet.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 14 Anfragen, 3474/J-BR/2018 bis 3487/J-BR/2018, eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Mittwoch, der 30. Mai 2018, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, den 28. Mai 2018, 14 Uhr, vorgesehen.
Ich wünsche gutes Nachhausekommen!
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 15.37 Uhr
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