BundesratStenographisches Protokoll879. Sitzung, 879. Sitzung des Bundesrates am 26. April 2018 / Seite 112

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ja nichts überschießend Neues, sondern wir verbessern es. Nur die Frage der Messen­gerdienste gehört neu geregelt – das habt auch ihr schon angeschafft. (Bundesrat Pfister: Wir haben das nicht angeschafft!) Der Rest sind schon bestehende Möglich­keiten, bei denen nur gewisse Dinge verändert werden. Bei den Videoauswertungen, gerade bei öffentlichen Einrichtungen – bei Bahnhöfen, Flughäfen, U-Bahn, ÖBB –, ist es gut, dass wir das jetzt schon in Echtzeit abrufen können, aber auch, dass diese zukünftig gespeichert werden können. (Bundesrätin Dziedzic: Sie wissen nicht, was da drinnen steht!)

Wenn ich mir gerade Wien ansehe, meine Damen und Herren, wo die Kriminalität in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Plätzen wie am Praterstern explodiert ist, dann muss ich sagen, diese Maßnahme ist absolut notwendig und begrüßenswert. Wir schützen nämlich die Bevölkerung und nicht die Kriminellen.

Die Kennzeichenerkennungssoftware wird ebenfalls erweitert, aber ich darf auch dies­bezüglich anmerken, dass sie schon seit 2005 im Einsatz ist, das ist auch nichts Neues. Wenn Sie heute in eine Parkgarage fahren, dann steht auf Ihrer Karte auch auf einmal Ihr Autokennzeichen drauf, das wird ja auch dort schon tagtäglich gemacht. Was da verändert wird, ist nur, dass die Kennzeichen bis zu zwei Wochen gespeichert werden. Das hat, wie Herr Kollege Forstner schon angesprochen hat, den absoluten Vorteil, dass dadurch die Ausforschung extrem erleichtert wird, wenn zum Beispiel Ihr Auto gestohlen wird.

Ein weiterer Punkt ist auch noch die Zusammenarbeit in Strafsachen und Finanzstraf­sachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit. Diese wird weiter ausgebaut. Nun ist auch ein Rechtsrahmen für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung sowohl in der EU als auch im Inland nötig.

Was heute noch überhaupt nicht angesprochen worden ist, ist die Kostenersatzpflicht für mutwillig verursachte Polizeieinsätze. Es kann nämlich nicht sein, dass Leute ein­fach – das kommt leider auch vor – aus Langeweile bei der Polizei anrufen, einen rie­sigen Einsatz provozieren, bei dem der Helikopter kommen muss, was extrem teuer ist, und dass man dann nicht regressieren kann.

Beim ÖAMTC-Hubschrauber ist das, wie wir alle wissen, schon längst gang und gäbe. Man darf die Aufgabe der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht der Polizei nicht missbrauchen. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Abschließend darf ich noch sagen, dass wir mit diesem Sicherheitspaket die Masse vor Kriminellen schützen. Die Regierung hat sich den Schutz der Bevölkerung auf die Fah­nen geheftet. Die Polizei erhält mit diesem Paket endlich das nötige Rüstzeug, um ih­ren Aufgaben nachkommen zu können.

Und schlussendlich: Wer nichts Böses im Schilde führt, meine Damen und Herren, braucht sich auch nicht zu fürchten. Fürchten sollen sich nur die Kriminellen, und das ist gut so, meine Damen und Herren! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.00


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Josef Moser zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.


15.00.55

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Das heute zur Behandlung stehende Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018 ist sicherlich vor dem Hintergrund der terroristischen Herausforderung und dem Erforder­nis, unsere Rechtsordnung laufend an die Gefahren und Bedrohungen anzupassen, zu verstehen.

 


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