ger Freiheitsstrafe bedrohtes Verbrechen gegen Leib und Leben oder sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.
Was braucht man dafür? – Man braucht eine begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft und eine gerichtliche Bewilligung. Wie schaut der Rechtsschutz in diesem Bereich aus? – Gerichtliche Kontrolle, auch gegenüber Rechtsverletzungen bei der Durchführung der Ermittlungsmaßnahme, umfassende Verständigungs- und Einsichtsrechte, Umgehungs- und Beweisverwertungsverbote, Schutz von Berufsgeheimnisträgern und engmaschige Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten. Das heißt, man kann klar von einem kommissarischen Rechtsschutz und der Kontrolle der Durchführung sprechen.
Darüber hinaus kann der Rechtsschutzbeauftragte auch Sachverständige beiziehen, und nicht zuletzt ist diese Maßnahme auch in den Bericht meines Ressorts aufzunehmen, der, wie ich bereits erwähnt habe, dem Nationalrat, dem Datenschutzrat und der Datenschutzbehörde übermittelt wird.
Diese Maßnahme tritt 2020 in Kraft, ist auf fünf Jahre befristet und wird bereits nach drei Jahren evaluiert. Neu ist dabei – weil auch das angesprochen worden ist –, dass ausdrücklich klargestellt wird, dass es keine Massenüberwachung gibt und nur Mensch-zu-Mensch-Kommunikation beinhaltet ist.
Wichtig ist hinsichtlich der Frage, wie man damit umgeht, dass eine umfassende technische Protokollierung vorzunehmen ist. Das heißt, jeder Eingriff ist protokolliert und es kann nachverfolgt werden, ob er zulässig oder nicht zulässig ist. Darüber hinaus kann der Rechtsschutzbeauftragte auch selbst einen Sachverständigen bestellen.
Diese Maßnahmen sind aufgrund der Begutachtung in die Regierungsvorlage gekommen. Das heißt, die Begutachtungen waren gut, weil sie zu dieser Verbesserung geführt hatten und der Rechtsschutz weiter ausgebaut worden ist.
Betreffend die Einführung der neuen Ermittlungsmaßnahme der Anlassdatenspeicherung – Quick Freeze – ist darauf hinzuweisen, dass das mit dem Einspruch eines Kunden gegen eine Rechnung vergleichbar ist, bei der ein Telekommunikationsbetreiber die Rechnung drei Monate lang nicht löschen darf.
In diesem Zusammenhang geht es nicht um eine Übermittlung von Daten, sondern darum, dass Daten auf Anordnung des Staatsanwalts bis zu zwölf Monate nicht gelöscht werden dürfen. Wenn man diese Daten verwenden will, braucht man für die weitere Anordnung des Staatsanwalts wiederum eine gerichtliche Bewilligung. Die Voraussetzung für diese Maßnahme ist eine Straftat mit einer Strafdrohung von einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe oder dass ein Flüchtiger dringend einer solchen Straftat verdächtigt wird.
Rechtsschutz ist in diesem Bereich in vollem Ausmaß gewährleistet: Einspruch gegen die Rechtsverletzung, wiederum Weiterleitung ans Gericht, wenn dem nicht entsprochen wird, und Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts. Das heißt, auch in diesem Zusammenhang ist ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet, um jedem sein Recht zukommen zu lassen und die Rechte nicht zu beschränken.
Die letzte Maßnahme, die ich noch anführen möchte, ist die Erweiterung der Möglichkeit des Einsatzes der optischen und akustischen Überwachung von Personen zur Aufklärung von Terrorismusdelikten. Da geht es um die Umsetzung der EU-Terrorismus-Richtlinie. Zu erwähnen ist in dieser Hinsicht noch, dass das für die Aufklärung eines mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechens oder eines Verbrechens einer kriminellen Organisation beziehungsweise terroristischen Vereinigung sowie zur Ermittlung des Aufenthaltes des wegen einer solchen Straftat Beschuldigten vorgesehen ist.
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