chung, auch ist dieses Paket nicht für Vorratsdatenspeicherung gewählt und zusammengestellt worden, sondern wir gleichen unsere Maßnahmen an europäische Standards an.
Wir wollen in diesem Paket natürlich auch größtmögliche Transparenz und größtmöglichen Daten- und Rechtsschutz implementieren, und daher müssen wir eben den Polizistinnen und Polizisten, den Menschen, die bei uns in den Sicherheitsbehörden tätig sind, entsprechende Handwerkszeuge geben.
Datenschutz ist, wie schon ausgeführt wurde, wichtig, richtig, notwendig und daher stets weiterzuentwickeln. Datenschutz darf aber kein Tatenschutz und schon gar kein Täterschutz werden. – Das ist mir wichtig.
Daher freue ich mich darüber, dass es heute insgesamt große Zustimmung zu diesem Paket hier im Haus geben wird. Wir werden natürlich den Einspruch, der von der SPÖ eingebracht wurde, ablehnen. Ich denke, dass wir mit diesem Paket einen großen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung leisten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.32
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte René Pfister, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Einspruchsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Es liegt auch hiezu ein Antrag der Bundesräte René Pfister, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
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