Oder wollen Sie durch eine Nivellierung nach unten die Milliarde bei den Leistungen einsparen?
Allein durch die geplante Umstrukturierung der Selbstverwaltung sollen bei der geplanten ÖGK, der Österreichischen Gesundheitskasse, die Vertreterinnen und Vertreter paritätisch durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt werden, im Verhältnis 50 : 50. Bisher war das etwas anders, da haben nämlich die Versicherten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auch den Großteil einzahlen, sich selbst verwaltet. Wieso wird diese Umstrukturierung vorgenommen, wenn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ihrem Dienstgeberanteil nur 28,7 Prozent der Einnahmen beitragen und diese gar nicht in der Gebietskrankenkasse versichert sind? Da bestimmt jemand über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der an dieser Versicherung eigentlich überhaupt kein Interesse hat, weil er dort nicht einmal versichert ist! Mir stellt sich hier die Frage, ob Sie einfach umfärben wollen, weil sie nachweislich sehr effektiv arbeiten. (Bundesrat Weber: Nein, um Gottes willen! – Zwischenruf des Bundesrates Rösch.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie schon von der großen Verwaltungsvereinfachung sprechen, dann schauen Sie sich das an! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift „Private und öffentliche Versicherungen“ auf das Rednerpult, auf der ein Balkendiagramm zu sehen ist.) Es ist zu befürchten, dass die ÖVP-FPÖ-Wirtschaftskammer- und -IV-Mehrheit nur die Leistungen der ArbeitnehmerInnen einsparen will. Soll der Krankenversicherungsbeitrag für die ArbeitgeberInnen mittelfristig gesenkt werden? Sollen das die ArbeitnehmerInnen mit schlechteren Leistungen bezahlen? Gehen Sie wirklich davon aus, dass eine paritätische Besetzung verfassungskonform ist? Artikel 120c des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht vor: „Die Organe der Selbstverwaltungskörper sind aus dem Kreis ihrer Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu bilden.“ – Das sind diejenigen, die auch einzahlen, und das sind nicht die Arbeitgeber im Verhältnis 50 : 50 zu den Arbeitnehmern!
Wenn Sie sich diese Grafik betreffend Verwaltungskosten anschauen – für Sie ist jetzt der blaue Balken interessant –, sehen Sie, wenn Sie genau schauen (Bundesrat Krusche: Das Taferl muss größer sein!) – ich stelle euch das gerne zur Verfügung, damit ihr das nachlesen könnt –, dass die Verwaltungskosten im öffentlichen Gesundheitssystem 2,8 Prozent und bei Privaten 31,7 Prozent betragen. (Bundesrat Schuster: Das ist so klein, das kann man gar nicht lesen! – Bundesrat Spanring: Ein bisschen größer machen das nächste Mal!) Das Geld kommt nicht bei den Versicherten an, sondern bei denen, die von diesem System profitieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
In den von der Bundesregierung verkündeten Einsparungsplänen wurde versprochen, dass in der sozialen Krankenversicherung in den nächsten fünf Jahren 1 Milliarde Euro eingespart wird, das entspricht 250 Millionen Euro pro Jahr, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Verwaltungsausgaben der Krankenversicherung – man höre genau zu – betragen lediglich 481 Millionen Euro. Das würde eine Halbierung bedeuten beziehungsweise müssten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als zweimal entlassen werden, um Ihr propagiertes Einsparungsvolumen zu erreichen. Wollen Sie die Kolleginnen und Kollegen der Sozialversicherung wirklich zweimal entlassen?
Worauf beruhen diese Kostenschätzungen und welche Maßnahmen gedenken Sie und die Bundesregierung umzusetzen? Auch die Frau Rechnungshofpräsidentin, die nachweislich keine Sozialdemokratin ist, hat das Einsparungspotenzial sehr wohl bezweifelt. Wenn Sie in der Verwaltung einsparen, wer soll dann die propagierten zusätzlichen KassenärztInnen betreuen, die Leistungen ausbauen und die Sozialversicherungsreform durchführen? Schauen Sie sich diese Zahlen an! (Bundesrätin Mühlwerth: Die kann man nicht lesen! – Bundesrat Längle: Das ist das Wahlergebnis! Der blaue Bal-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite