BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 68

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ein, Staaten aufgrund von Verletzungen von Abkommen direkt und unter Umgehung der nationalen Gerichte vor einem internationalen Tribunal zu klagen.

Wir sind klar gegen solche Schiedsgerichte, die es Großkonzernen ermöglichen, Österreich zu klagen, und zwar unter Umgehung österreichischer Rechtsstaatlichkeit. Unsere Standards bei sozialen, Umwelt- und Konsumentenschutzbestimmungen blei­ben dabei völlig auf der Strecke. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum wir uns freiwillig den Konzernen ausliefern, ihnen weitreichende Rechte einräumen und unsere nationale Gerichtsbarkeit dabei ausschalten sollten, und das vor allen Dingen zu einem Zeitpunkt – ich wiederhole es noch einmal –, da der EuGH noch nicht einmal klar entschieden hat, ob die Schiedsgerichte EU-rechtskonform sind.

Jetzt frage ich mich, was in der Bundesrepublik Deutschland anders läuft. Dort haben Bundestagsabgeordnete mit großer Mehrheit und auch mit den Stimmen der Abge­ordneten der Regierungsfraktionen in namentlicher Abstimmung – das wird auch heute hier im Parlament so sein – einen entsprechenden Gesetzentwurf der Liberalen abge­lehnt, der vorsah, die deutsche Zustimmung zum Ceta-Abkommen jetzt festzu­schrei­ben; genau so wie wir heute hier in diesem Sitzungssaal zusammengekommen sind, um die Ratifizierung zu beschließen. Redner der Regierungsfraktionen bekannten sich ausdrücklich zu dieser Vereinbarung – wie auch wir –, wollen aber vor weiteren Schrit­ten – so wie wir – erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zum Ceta-Abkommen abwarten.

Ceta enthält aber auch zahlreiche weitere Schwächen. Durch vereinfachte Änderungs­möglichkeiten besteht die Gefahr, dass Inhalte des Abkommens nach der parla­men­tarischen Genehmigung noch erheblich verändert werden können. Es muss sicherge­stellt werden, dass solche Änderungen von Ceta nicht am Nationalrat vorbei erfolgen können. Und schließlich dürfen wir keinesfalls – ich glaube, das ist auch vergessen worden – die 560 000 Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer des Volks­begehrens gegen Ceta ignorieren. Daher sind wir für eine Volksabstimmung über Ceta, und eigentlich fordern wir damit nur etwas, was die eine Hälfte dieser Regierung den Wählern versprochen hat.

Die FPÖ hat vor der Wahl Ceta und ein Konzernklagerecht kategorisch abgelehnt und eine Volksabstimmung sogar zur Koalitionsbedingung gemacht. Jetzt erzählt man da­von, dass die Giftzähne gezogen worden sind – meines Wissens ist in diesem Vertrag nicht einmal ein Beistrich geändert worden.

Ich ziehe immer wieder und gerne Herrn Dr. Wallentin heran, der am Sonntag in der „Krone bunt“ so wunderbare Berichte schreibt; diesmal hat er über „Die verratenen Wähler“ geschrieben. Ich zitiere: „Die FPÖ hat eines ihrer wichtigsten Wahlver­sprechen gebrochen: Es wird keine Volksabstimmung über das Freihandelsabkommen CETA geben. Mehr noch: Die FPÖ will CETA jetzt bedingungslos umsetzen und hat in einer parlamentarischen Abstimmung sogar ihr ,Nein‘ zu den gefürchteten Konzern-Schieds­gerichten aufgegeben. Damit hat man Zigtausende Wähler verraten.“

Jetzt muss man sich vorstellen, dass der Herr Vizekanzler in der Zeit vor der Bun­despräsidentenwahl lautstark verlautbart hat: Wer Ceta wirklich verhindern will, sollte nicht Van der Bellen wählen, denn nur Norbert Hofer wird das Abkommen ohne Volks­abstimmung nicht unterschreiben! (Bundesrat Steiner: Und wie hat Österreich entschieden? – Van der Bellen! Somit wollten sie Ceta! Ja! – Bundesrat Schererbauer: Richtig! Heiterkeit bei Bundesräten der FPÖ.– Das ist aber eine Tiroler Eigenart (erheitert) in der Definition, eine Zillertaler Eigenart.

Die Partei des kleinen Mannes, die FPÖ (Bundesrat Steiner: Die Umfragewerte sind nicht so schlimm!), das sieht man ja jetzt bei der 12-Stunden-Tag-Regelung, die man


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