Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu Punkt 1.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Marianne Hackl: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits samt Gemeinsamer Auslegungserklärung.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. Ich erteile dieses.
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Wir haben hier im Parlament im Mai im Rahmen einer Dringlichen Anfrage ausführlich über dieses Thema diskutiert. Wir verstehen die plötzliche Eile und den Versuch der Bundesregierung nicht, die Ratifizierung an der Bevölkerung vorbei durchzuwinken. Insofern habe ich das Gefühl, dass Großspender und Konzernmultis den Vorzug vor den Österreicherinnen und Österreichern bekommen.
Ceta ist ein sehr weitreichendes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Kanada. Es ist das erste Abkommen dieses Ausmaßes und wird die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Union und Kanada sicherlich völlig neu regeln. Ein Abkommen in dieser Größenordnung bedarf einer guten Vorbereitung und eines guten Abwägens aller Aspekte, damit tatsächlich ein optimaler gegenseitiger Nutzen daraus gezogen werden kann. Genau diese gewissenhafte und eingehende Überprüfung ist aber unserer Ansicht nach nicht erfolgt.
Die schwarz-blaue Bundesregierung wird die Ratifizierung einleiten, obwohl noch wesentliche Entscheidungen ausständig sind, darunter auch Aussagen des Europäischen Gerichtshofes zur rechtlichen Vereinbarkeit von Teilen dieses Abkommens, vor allem in Bezug auf das Konzernklagerecht, das dieses Abkommen ermöglichen soll.
Die SPÖ bekennt sich klar zu fairem und gerechtem Handel und ist daher auch für das Freihandelsabkommen – aber eben nicht zu jedem Preis. Wir stehen zu einem Handelsabkommen, in dem Klimaschutz, Konsumentenschutz, Arbeitnehmerschutzrechte und Sozialstandards einen fixen Stellenwert haben und auch geschützt sind. Wir wollen die Chancengleichheit für alle Unternehmen und auch für Landwirte. In der derzeitigen Form von Ceta sehen wir dies jedoch nicht umgesetzt und garantiert. Ceta führt nämlich erstmals in einem EU-Handelsabkommen für Konzerne die Möglichkeit
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