Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden Vizepräsidenten, der Schriftführerinnen und Schriftführer und der Ordner und Ordnerinnen für das zweite Halbjahr 2018 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Die Bundesrätin Mag.a Dr.in Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung beantragt, den Tagesordnungspunkt 1 betreffend Ceta von der Tagesordnung abzusetzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag der Bundesrätin Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 betreffend Ceta ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Bundesrat Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht hat, wonach dem Ausschuss für Kinderrechte zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ eine Frist bis 12. Juli 2018 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht hat, wonach dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Familienbonus Plus“ eine Frist bis 12. Juli 2018 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht hat, wonach dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen“ eine Frist bis 12. Juli 2018 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits samt Gemeinsamer Auslegungserklärung (152 d.B. und 178 d.B. sowie 9975/BR d.B.)
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