Handelsverträge gibt es seit 1860. Die Cobdengasse in Wien – ich empfehle der SPÖ und den Grünen, sich diese anzuschauen, sie ist ein paar hundert Meter von hier entfernt – erinnert an den ersten Handelsvertrag zwischen Großbritannien und Frankreich und ist Synonym für Tausende und Abertausende Handelsverträge, die Österreich beziehungsweise international alle Länder wechselseitig abgeschlossen haben. Diese Handelsverträge, 60 existieren in Österreich noch, sind Basis für den Erfolg unserer Exportwirtschaft; das darf man nicht vergessen.
Warum sind Handelsverträge in Österreich in den Hintergrund getreten? – Weil die EU, und das ist der entscheidende Faktor, 1992 den Europäischen Binnenmarkt etabliert hat, und dieser Binnenmarkt stellt nichts anderes als die realisierten, praktizierten und umgesetzten Handelsverträge dar. Dort gibt es diese Schiedsgerichtsbarkeit schon, und deswegen floriert die europäische und damit die österreichische Exportwirtschaft. Je größer ein Markt ist, desto besser ist das für die Wirtschaft und desto besser ist das auch für die Beschäftigungseffekte hier in Österreich, keine Frage.
Kurz zu einem wichtigen Thema, weil die Schiedsgerichte so oft angesprochen worden sind: Ich kann aus der eigenen Praxis, und diese Praxis wird seit Jahrzehnten so gehandhabt, nur dazu raten, in grenzüberschreitenden Verträgen immer arbitration courts zu vereinbaren; das ist auch Usus so. Die mittelständische Wirtschaft versucht damit, die ordentliche Gerichtsbarkeit, für den Fall, dass das Worst-Case-Szenario eintritt, wenn möglich zu vermeiden. Warum? – Ordentliche Gerichtsbarkeit ist extrem teuer, dauert lange, ist mit Gutachten bestückt und findet oftmals in einem fremden Land statt. Also ich würde niemandem empfehlen, in einem fremden Land – zum Beispiel als Österreicher in Kanada – vor ein ordentliches Gericht zu gehen. Das dauert lange, lange Zeit und ist extrem teuer.
Wenn diese wahren Schiedsgerichte dann mit gemischten Kommissionen seitens Kanada und Österreich besetzt werden, ist das besonders gut, denn dann gibt es nicht die Diskussion, auf welches Land man sich einigen soll, wo dieser arbitration court stattfindet, in Kanada oder in Österreich; auch darüber kommt es oft zu Auseinandersetzungen. Also etwas Besseres als ein gemischtes Schiedsgericht kann es für die österreichische Exportwirtschaft und die mittelständischen Unternehmen gar nicht geben.
Kurz zu den Konzernen, weil immer gesagt wird, es ist ein Konzern-Handelsvertrag: Also Konzernen, um es einmal so zu definieren, ist dieser Vertrag eigentlich gar nicht so wichtig. Magna ist in Österreich und hat Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen, Bombardier ist in Österreich und hat mittlerweile eine Betriebsstätte mit über 1 000 Mitarbeitern geschaffen; die können genauso gut ohne Ceta leben. Wichtig ist Ceta für die mittelständische Wirtschaft, für den Export nach Kanada. Und der Export nach Kanada ist bereits – noch vor Ceta – drei Mal so hoch wie der Import aus Kanada nach Österreich, der übrigens ganz marginal ist, er liegt bei 0,25 Prozent. Also kanadischen Konzernen ist Österreich, mit oder ohne Ceta, relativ wurscht, das sage ich ganz ehrlich.
Dieses Gesetz, dieser Vertrag, dieser Handelsvertrag abseits des Europäischen Binnenmarkts ist wichtig für die österreichische Exportwirtschaft, um Absatzmärkte zu erweitern. Ein Konzern kann sich vor Zöllen schützen, kann sich auch vor tarifären Handelshemmnissen schützen, indem er einfach einen Standort in einem anderen Land aufbaut und dann vor Ort produziert, so wie es die Voest macht. Sie hat zu Recht gesagt, ob Ceta oder TTIP existieren, plus, minus, ist nicht so wichtig, sie hat bereits einen Standort in den USA gebaut und ist unabhängig. – So viel dazu, um mit dem Mythos, das sei ein Konzernvertrag, aufzuräumen. Es ist ein Vertrag für die österreichische mittelständische Wirtschaft und daher extrem wichtig.
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