BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 105

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Arbeitsplätze und neue Unternehmen zu schaffen, zum anderen aber auch eine Chance, das Alltagsleben von Bürgern und Bürgerinnen zu vereinfachen.

In Österreich gibt es da noch einiges zu tun. Ich möchte nur ein paar Punkte nennen, wie zum Beispiel die flächendeckende Versorgung mit Hochleistungsinternet oder – jetzt aktuell – vermehrte Umschulungs- und Bildungsangebote, um den Arbeitneh­merInnen die Qualifikation für die Arbeitswelt von morgen zu erleichtern. Wir brauchen auch eine flächendeckende Medienbildung in der Schule, aber auch Kompetenzen in der Ausbildung von Pädagogen und Pädagoginnen, genauso wie Maßnahmen gegen Hass im Netz. Dann gibt es natürlich noch eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedin­gungen, beispielsweise betreffend den Datenschutz, die Sicherheit, den Konsumen­tenschutz oder auch klare Regeln zu Big Data.

Einige dieser Punkte sind in diesem Bericht enthalten, das möchte ich hier gleich vor­weg­nehmen, aber einige Antworten der Regierung auf diese aktuellen Entwicklungen sind, wie ich finde, doch eher von gestern. Ein großer Teil der Befürchtungen nämlich, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen, betrifft ja die konkreten Aus­wir­kungen auf den Arbeitsmarkt. Unzweifelhaft wird sich dieser durch den digitalen Wan­del ändern. In gewissen Bereichen wird es zu Rationalisierungen und Automatisie­rungen kommen, und es werden Arbeitsplätze wegfallen. Andererseits wieder werden, wie auch bei anderen bahnbrechenden technologischen Entwicklungen, neue Tätig­keits­felder entstehen und somit auch Chancen für Arbeitnehmer und Arbeitnehme­rinnen bieten.

Der Ort und die Zeit der Tätigkeiten werden flexibler, auch da sind wir uns einig. Dies bringt aber nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile und Gefahren hinsichtlich der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Das sehen wir jetzt an der aktu­ellen Debatte rund um den 12-Stunden-Tag.

Der technologische Wandel und die Digitalisierung der Arbeitswelt bringen enorme Pro­duktivitätsgewinne – auch das wissen wir –, aber die Arbeitszeit der Arbeitnehmer wurde seit über 40 Jahren nicht verkürzt.

Wir wissen, gerade Frauen würden von einer Arbeitszeitverkürzung und nicht ‑verlängerung enorm profitieren. (Bundesrat Längle: Dann ist aber keine Gleichberechtigung mehr gegeben!) Aber, und das wird uns auch im Bundesrat noch beschäftigen, anstatt dass die Regierung aufgrund der Digitalisierung eine Verkürzung auf 30, 35 Stunden anpeilt (Bundesrätin Mühlwerth: Na sicher, womöglich bei vollem Lohnausgleich!), möchte sie demnächst eine 60-Stunden-Woche beschließen. – Ja, so ist das.

Die Frauenministerin – auch das sei erwähnt, denn da merkt man den Unterschied in unseren Schlussfolgerungen, nämlich darüber, welche Chancen die Digitalisierung bietet – hat letztens in der Fragestunde des Nationalrates leider etwas gesagt, was einem eigentlich nur zum Kopfschütteln bewegen kann, nämlich dass das gerade für Frauen eine Chance bietet, da sie ja Telearbeit machen können. Sie übersieht dabei vollkommen, dass die unbezahlte Betreuungsarbeit Arbeit ist und keine Nebenbe­schäf­tigung neben der Erwerbsarbeit.

Im Vorwort des Berichtes, das möchte ich schon noch erwähnen, steht Folgendes: „Unser Ziel muss sein, dass Österreich zur Gruppe der europäischen Innovations- und Digitalisierungs-Leader aufsteigt. Das schaffen wir nur durch eine bestmögliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen – vom Start-up bis zur Industrie.“ – Die digitale Zukunft muss, das dürfen wir bei diesem einseitigen Fokus nicht vergessen, auch sozial gerecht gestaltet werden. Sie können sich gerne – ich glaube, alle haben es bekommen – Anregungen dazu im Grünbuch holen, das von


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