BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 19

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14.06.07Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich gebe weiters bekannt, dass ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes eingelangt ist, wonach Frau Bundes­ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger Frau Bundes­minis­terin für Frauen, Familien und Jugend Dr. Juliane Bogner-Strauß mit ihrer Vertretung bis auf Widerruf beauftragt hat.

Überdies ist ein Schreiben des Verbindungsdiensts des Bundeskanzleramtes betref­fend die Vertretung der Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl durch Herrn Bundesminister für Landesverteidigung Mario Kunasek eingelangt.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

14.06.22Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nah­me von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Behandlung der Tagesordnung


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich habe die zuvor genannten Verhandlungs­gegen­stände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Tagesord­nungs­punkte 3 bis 8 sowie die Tagesordnungspunkte 10 und 11 jeweils unter einem zu ver­handeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

14.07.321. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührenge­setz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuer­ge­setz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapital­abfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigen-


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