Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich gebe weiters bekannt, dass ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes eingelangt ist, wonach Frau Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger Frau Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Dr. Juliane Bogner-Strauß mit ihrer Vertretung bis auf Widerruf beauftragt hat.
Überdies ist ein Schreiben des Verbindungsdiensts des Bundeskanzleramtes betreffend die Vertretung der Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl durch Herrn Bundesminister für Landesverteidigung Mario Kunasek eingelangt.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 sowie die Tagesordnungspunkte 10 und 11 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigen-
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