tümer Registergesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018) (190 d.B. und 197 d.B. sowie 9993/BR d.B. und 10002/BR d.B.)
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen nun zu deren 1. Punkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ewald Lindinger. – Bitte.
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Jahressteuergesetz – ein neuer Name, ein neuer Ausdruck; aber nicht immer ist alles, was neu ist, gut. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, was rot ist, schon gar nicht!) Gut für die Menschen ist dieses Gesetz sicher nicht, nämlich für die Schwächeren in der Gesellschaft, für jene, die weniger verdienen, für diese bringt es Nachteile; insbesondere benachteiligt es Kinder – und das ist ganz bedeutend, das ist in diesem Gesetz verpackt –, die Eltern haben, die weniger verdienen. Kinder von Eltern, die keine Steuern zahlen, sind benachteiligt, sind weniger wert, die Eltern bekommen weniger für die Kinder. (Bundesrat Mayer: Steuerentlastung! – Bundesrat Rösch: Das versteht er nicht! – Ruf: Das ist ein voller Holler!)
Wer wird da bevorzugt? – Jene, die besser verdienen, die mehr verdienen, und das ist ja wahrscheinlich die Absicht dahinter. (Bundesrat Mayer: Als Erstes muss ich Steuern zahlen ...!) Das spürt man in allen Bereichen, bei vielen Husch-Pfusch-Gesetzen, die hier gemacht werden und nicht einmal ordentlich einer Begutachtung unterzogen werden. Es werden schnell, schnell Schnellschüsse gemacht, um in vielen Bereichen Klientelpolitik zu betreiben (Bundesrätin Mühlwerth: Na aber!); Klientelpolitik für jene, die bestellen, für die wird in vielen Bereichen geliefert, sei es die Versicherungswirtschaft, sei es die Landwirtschaft, seien es jene, die mehr verdienen. Da wird also unabhängig davon schon einmal Ungerechtigkeit hinsichtlich der Steuerverteilung, hinsichtlich des Steuertopfs sichtbar.
Allein beim Familienbonus sieht man, dass Ungerechtigkeit besteht: Wenn Eltern kein steuerpflichtiges Einkommen haben (Bundesrat Mayer: Dann kriegen sie 250 Euro!),
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