Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Robert Seeber. – Bitte.
Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Staatssekretär! Das Versicherungsvertragsgesetz in der vorliegenden Form beziehungsweise der Initiativantrag sieht für die Zukunft vor allen Dingen transparente und praxistaugliche Regelungen beim Rücktritt von Lebensversicherungen vor.
Die derzeit geltenden Regelungen, wie wir sie zurzeit im Gesetz haben, gewährleisten keine Rechtssicherheit im herkömmlichen Sinne. Sie tragen teilweise zur Verunsicherung und auch zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Rechtsbewertung – Gegenüberstellung von europarechtlichen Varianten und nationalstaatlichen Varianten – bei. Letztendlich geht es bei diesem Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, immer um nicht oder unrichtig erteilte Rücktrittsbelehrungen bei Lebensversicherungen, und dieser Initiativantrag schafft jetzt Rechtssicherheit für alle Versicherungsnehmer.
Das Gesetz berücksichtigt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und sieht auch keine zeitliche Beschränkung bei einer mangelhaften oder nicht erteilten Rücktrittsbelehrung vor. Daher bin ich der Überzeugung, dass der Vorwurf der Rechtswidrigkeit absolut ins Leere geht. Die Mitgliedstaaten, die einzelnen Nationalstaaten, müssen nur dafür sorgen, dass nicht unrichtig beziehungsweise mangelhaft über Rücktrittsrechte belehrt wurde. Der Entwurf sieht das vor und ist daher zu begrüßen. Wir wissen alle, dass Rechtsunsicherheit – nicht nur bei Versicherungen, sondern in allen Bereichen des täglichen Lebens – immer zulasten der Konsumenten geht.
Es ist vielen in diesem Zusammenhang nicht bewusst, dass die Rückabwicklung einer Lebensversicherung gar nicht so einfach ist, weil ja die Regelungen über die Gewinnbeteiligung letztendlich immer alle Versicherungsnehmer zu bezahlen haben. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht, so wie ich das sehe, eine sehr faire und vor allen Dingen auch europarechtskonforme Regelung vor, die Rechtssicherheit schafft.
Es gibt in diesem Zusammenhang auch Kritik von einigen Prozesskostenfinanzierern. Das geht aber ins Leere, denn wenn man sich das genauer anschaut, dann haben sich auch Geschäftsmodelle dieses Personenkreises beziehungsweise auch Erfolgshonorare oder Beteiligungsmodelle als nicht zielführend herausgestellt.
Nach der neuen Regelung – das ist vielleicht ganz interessant – erhalten alle Versicherungsnehmer bei einem berechtigten Rücktritt innerhalb der ersten fünf Jahre deutlich mehr als deutsche Versicherungsnehmer. Das möchte ich in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich betonen.
Es gibt auch eine meines Erachtens ausreichende Übergangsfrist von einem halben Jahr. Von diesem Thema ist in den Medien ja schon ein bis zwei Jahre die Rede, und es wurde auch entsprechend behandelt. Eine längere Übergangsfrist würde letztendlich – ich erwähne das deswegen, weil man wieder sagt, das sei negativ – nur den Prozesskostenfinanzierern nützen und den Versicherungsnehmern beziehungsweise den Konsumenten schaden. Das kann es eigentlich nicht sein. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)
Was wird damit noch bezweckt? – Es gibt letztendlich höhere Leistungen. Bei der Beendigung einer Lebensversicherung im ersten Jahr gibt es einen höheren Rückkaufswert, weil man eben auf eine Verrechnung der Abschlusskosten verzichtet.
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