BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 41

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe dieses Gesetz als einen guten Kompromiss. Ich möchte auch ausdrücklich erwähnen, dass eine Lebensversicherung im Konzept einer Daseinsvorsorge, einer Zukunftsvorsorge ein sehr taugliches Mittel in unserer Gesellschaft darstellt, und das hat man jetzt mit sehr guten Ausstiegs­mög­lichkeiten verbunden. Es gibt also keinen wirtschaftlichen Schaden.

Folgendes ist aber auch klar: Eine Lebensversicherung mit einem lebenslangen Kündigungsrecht, glaube ich, kann es nicht geben, denn dann würde man das Konzept einer Lebensversicherung per se ad absurdum führen. Das heißt, dieses durch einen Initiativantrag initiierte Versicherungsvertragsgesetz geht in die richtige Richtung. Es ist – so wie ich es sehe – ein sehr sauberer, ein fairer Kompromissvorschlag, der europarechtskonform ist, mit dem sich die Versicherungswirtschaft, auch die Makler, die Versicherungsnehmer und die Konsumenten identifizieren. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.32


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile es ihm.


15.32.30

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Den Worten des Kollegen Seeber ist eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen. Er hat das sehr ausführlich und sehr treffend ausgeführt.

Kollege Lindinger, ich will dich jetzt nicht belehren, du hast aber gesagt, dass hier sozusagen ein gutes Gesetz abgeschafft und durch ein anderes ersetzt wird. Das ist, glaube ich, nicht ganz der Fall; denn warum hat es in der Vergangenheit so viele Prozesse gegeben, die sich um diese Rücktritte und um diese unrichtigen Belehrungen gedreht haben? – Schlussendlich lag das an einer Überinterpretation, sage ich einmal, zuerst des deutschen obersten Gerichtes infolge eines EuGH-Urteils und dann auch des österreichischen Obersten Gerichtshofes mit einer strengen Beurteilung der ganzen Sache.

Dieser unbefriedigende Zustand der Vergangenheit soll jetzt beendet werden, indem zahlreiche einzelne Gesetze, die sich mit der Materie – auch mit dem Konsumen­tenschutz – beschäftigen, quasi abgeschafft werden und durch ein einziges Gesetz, eine Regelung ersetzt werden. Das ist im Sinne der Transparenz und der Klarheit für alle Beteiligten natürlich nur zu begrüßen.

Wie es Kollege Seeber auch schon gesagt hat: Eine Lebensversicherung soll ja kein Spekulationsobjekt sein – also in dem Sinne, dass man nach 30 Jahren draufkommt, dass man seinerzeit irgendwie falsch belehrt worden ist, und jetzt dieses lebenslange Rücktrittsrecht in Anspruch nimmt. Diese Situation ist jetzt bereinigt. Der Kompromiss ist bereits erwähnt worden. Ich kann auch die Kritik daran nicht ganz nachvollziehen, dass da die Versicherungswirtschaft – wie es offensichtlich gesagt worden ist – be­teiligt war. Es ist nun einmal so, dass im Rahmen einer Begutachtung alle Interes­senparteien gehört werden und ihre Meinung dazu abgeben. Es ist gelungen, einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen und ein Gesetz zu schaffen, das alle Seiten – sowohl die Versicherungsnehmer, also die Konsumenten, als auch die Versicherer – zufriedenstellt.

Besonders positiv ist, dass es in Zukunft faktisch ein Muster einer Rücktrittsbelehrung geben wird – quasi ein Standardpapier –, das für alle Versicherungen gilt. Dieses ersetzt eine Vielzahl von entsprechenden Belehrungen, die teilweise für die Konsu­menten auch sehr schwer verständlich und schwer zu interpretieren waren. Somit liegt


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