BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 44

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Der Finanzausschuss hat nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag gestellt,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des National­rates vom 4. Juli 2018 betreffend Erklärung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Finanzausschuss hat nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag gestellt,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich darf abschließend noch den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend Erklärung über den Zeitpunkt der Wirk­samkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegen­seitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getre­tenen Protokolls zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss hat nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag gestellt,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. (Bundesrat Mayer: Sehr fleißig, wirklich!)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm.


15.43.43

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Geschätztes Präsidium! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zu­seher! Ich möchte nunmehr auf die unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4 vorlie­genden Gesetzesänderungen Bezug nehmen. TOP 3 betrifft die Änderungen des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes, des Immobilien-Investmentfonds­ge­setzes sowie des Investmentfondsgesetzes 2011. TOP 4 betrifft das Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz und das Alternativfinanzierungsgesetz geändert werden


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