BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 47

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OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft wird durch die Änderung der Bestimmung zum Informationsaustausch – das ist in diesem Zusammenhang sehr, sehr wichtig – sowie durch die Einführung der Amtshilfe bei der Vollstreckung umgesetzt. Die aktuelle Bestimmung betreffend den Informations­aus­tausch entspricht nicht den Vorgaben der OECD und dem aktuellen OECD-Muster­abkommen. Daher wird diese jetzt an das Musterabkommen angepasst. DBA-Bestim­mungen mit Russland sind bisher in Bezug auf Vollstreckungshilfe überhaupt nicht vorhanden, fehlen bisher gänzlich. Auch dies wird jetzt im neuen Abkommen ent­sprechend neu geregelt.

Wichtig ist aber auch noch, dass dieses Abkommen das erste mit der Russischen Föderation seit der Krimkrise 2014 ist, weshalb auch eine Erklärung über den terri­torialen Geltungsbereich dieses Abkommens notwendig war und notwendig ist. Die gleiche Erklärung, die von Österreich abgegeben wird, hat übrigens bereits im Jahr 2014 auch die EU gegenüber der Russischen Föderation abgegeben. Besonders wichtig ist das vorliegende Abkommen in Bezug auf die Rechtssicherheit und auch wegen der Anpassung an die erwähnten OECD-Vorgaben. Große finanzielle Aus­wirkungen – so ist zumindest auch die Auskunft des Finanzministeriums – wird es durch dieses Abkommen nicht geben.

Bei den beiden Informationsaustauschprotokollen geht es um die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie der Transparenz bei Finanzkonten in Steuersachen. Auch um den automatischen Austausch länderbezogener Berichte geht es, weil auf­grund der derzeitigen Rechtslage nicht alle Vertragsparteien die Berichte austauschen können.

Um den automatischen Datenaustausch über Finanzkonten ausländischer Bankkunden ab September 2018 zu ermöglichen – es soll mit 60 Vertragsstaaten aufgrund ent­sprechender Abkommen ein Austausch von Daten für das Jahr 2017 durchgeführt wer­den –, braucht es einen neuen Vertrag, damit dieses Protokoll auch für jene Länder Gültigkeit hat, die erst nach der österreichischen Unterzeichnung ihre Zustimmung ge­geben haben.

Seitens meiner Fraktion werden wir den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates sehr gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.54


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in Ewa Dziedzic. Ich erteile es ihr.


15.54.42

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ganz kurz auch von uns einige Sätze zu den vor­liegenden Beschlüssen: Tatsächlich, da gebe ich Ihnen recht, hängen diese sechs Beschlüsse, die im Rahmen einer Debatte gemeinsam abgehandelt werden, nicht zwangsläufig zusammen, außer vielleicht die ersten zwei, denn bei diesen geht es tatsächlich um Änderungen des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes, wie Sie gesagt haben, sowie des Kapitalmarktgesetzes und des Alternativfinan­zierungs­ge­setzes, und diese haben – das haben Sie wiederum erwähnt – den deregulierenden Charakter gemeinsam.

Das ist insofern bemerkenswert, als sich das schon auch in die Kontinuität dieser ganzen anderen Deregulierungen, die diese Regierung vornimmt, einreiht, Dere­gu­lierungen, die sicherlich der Wirtschaft und der Industrie nützen, die auf der anderen Seite aber auch Standards aushebeln, die, wie wir meinen, notwendig wären.

 


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