eine Aufsicht kann nur funktionieren, wenn dafür auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gegeben sind.
Ich darf nunmehr zu TOP 4, dem Kapitalmarktgesetz und dem Alternativfinanzierungsgesetz, kommen. Dieses Vorhaben scheint der nächste Beitrag zur Deregulierung des Finanzmarktes zu sein, daher wird es schon aus konsumentenschutzpolitischer Sicht von uns keine Zustimmung geben. Wie bereits gesagt, haben die Finanzmärkte die größte Finanz- und Wirtschaftskrise seit 70 Jahren verursacht. Warum die Regulierung gerade in der Zeit der Hochkonjunktur gelockert werden soll, ist für uns nicht erkennbar.
Der wesentlichste Punkt beim KMG ist die Änderung der Prospektpflicht. Im Kapitalmarktgesetz wird diese von derzeit 250 000 Euro auf 2 Millionen Euro angehoben. Dies führt nunmehr zu fünf Stufen: Unter 250 000 Euro gibt es in Zukunft keine Prospektpflicht mehr, weder für Wertpapiere noch für Veranlagungen; bis 2 Millionen Euro ist lediglich ein Informationsblatt nach dem AltFG zu erstellen; von 2 Millionen Euro bis 5 Millionen Euro werden die vereinfachten Wertpapierprospekte von der FMA, Veranlagungsprospekte durch die Wirtschaftsprüfer vorgeprüft; über 5 Millionen Euro gilt die normale Prospektpflicht. Dass bei diesem Gesetzentwurf Kritikpunkte und Änderungswünsche der AK in den Wind geschlagen wurden, sei nur am Rande erwähnt.
Warum macht man dies so kurz nach der großen Finanzkrise? Warum beschließen Sie zwei Gesetze, durch die unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung Schritte in Richtung Deregulierung des Finanzmarktes gemacht werden? Diese Änderungen bedeuten eine Verwässerung der Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten und sind aus Sicht des Konsumentenschutzes bedenklich.
Aus den angeführten Gründen wird daher unsere Fraktion diesen beiden Vorlagen bei der Abstimmung die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.50
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Gleich sechs Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates verhandeln wir jetzt im Rahmen dieser Debatte. Obwohl es zum Teil um sehr sperrige Gesetzesmaterien geht, sind sie doch überaus wichtig für den Finanzmarkt Österreich und auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Mein Fraktionskollege Eduard Köck wird in seinem Redebeitrag das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Kapitalmarktgesetz und das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz aus unserer Sicht behandeln. Ich darf daher kurz auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland beziehungsweise auf die beiden Informationsaustauschprotokolle eingehen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland wurde schon im Jahr 2000 unterschrieben und bereits im Jahr 2011 wieder ausführlich neu verhandelt, um entsprechende Abänderungen herbeizuführen. Es ist also höchst an der Zeit, dass dieses Abkommen jetzt wieder ordentlich aufgestellt wird, denn gerade die Wirtschaftsbeziehungen zu Russland sind für unser Land, für Österreich insgesamt von sehr großer Bedeutung. Es wird dadurch der Standort Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen entsprechend gestärkt.
Wichtig ist aber auch, dass die Protokolle auch entsprechend den neuen OECD-Standards aufgestellt und an die neuen OECD-Standards angepasst werden. Der neue
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