BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 61

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halts­titel in Österreich. Darüber hinaus führt dieses Gesetz wieder zu einem Ratten­schwanz an Verfahren, die das bereits jetzt schon äußerst belastete Bundesver­wal­tungs­gericht noch mehr belasten. Das ist eine Gesetzgebung, wie sie nicht sein soll: Sie ist kompliziert, fordert viele neue Verfahren und belastet ein bereits überlastetes Gericht. (Zwischenruf des Bundesrates Schuster.)

Diese Form der Rechtsbereinigung wurde bereits im Begutachtungsverfahren mehr­fach kritisiert, die Methode wurde als intransparent abgelehnt, aber von den Regie­rungs­parteien trotzdem beschlossen. Natürlich ist es schöner, den Österreicherinnen und Österreichern die Rechtsbereinigung in Pressekonferenzen als das Begraben von totem Recht darzustellen, jedoch ist es auch Ihre Kernaufgabe als Verfassungs­minis­ter, den anderen Ministerkollegen die Grenzen des Verfassungsrechts aufzuzeigen und ihnen die verfassungsrechtlichen Leitlinien klarzumachen, doch da schweigen Sie leider.

Aus den dargelegten Gründen wird meine Fraktion das Zweite Bundesrechts­bereini­gungs­­gesetz ablehnen und die Zustimmung verweigern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

16.47


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr.


16.48.05

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zu­schauer, heute wahrscheinlich eher vor den Bildschirmen als auf der Galerie! Mit der Kritik meiner Vorrednerin bin ich nicht einverstanden. Unter dem Zweiten Bundes­rechts­bereinigungsgesetz versteht man die größte Rechtsbereinigung der Zweiten Republik. Herr Bundesminister Dr. Moser hat dazu in Zusammenarbeit mit anderen Minis­terien die bestehende Rechtslage durchforstet und Gesetze und Verordnungen auf ihre Sinnhaftigkeit und vor allem auf ihre Notwendigkeit überprüft.

Von über 5 000 überprüften Rechtsvorschriften, die vor dem Jahr 2000 beschlossen wurden, werden nun über 2 000 Stammvorschriften außer Kraft treten. Das sind mehr als 54 Prozent aller Verordnungen, Kundmachungen und Entschließungen sowie 38 Prozent der Gesetze. Damit tritt eine wirklich große Rechtsbereinigung in Kraft. Über die Rechtsbereinigung im Jahr 1994 – da hat es sich um eine kleine Rechts­berei­ni­gung gehandelt – hat Universitätsprofessor Dr. Funk gesagt: Rechtsbereinigung soll den Zugang zum Recht freilegen, der durch Über- oder Fehlproduktionen an Gesetzen verschüttet zu werden droht. – Zitatende.

Die vielen sinnlosen beziehungsweise nicht mehr zeitgemäßen Normen sind ein Bal­last für alle und störend, wenn man etwa das RIS, also das Rechtsinformationssystem des Bundes, zurate zieht. Mit diesem Gesetzesbeschluss werden konkret 631 Ge­setze, 1 823 Verordnungen und Kundmachungen sowie eine Entschließung des Bun­des­präsidenten aufgehoben.

Wenn Sie mir das Wort Entrümpelung erlauben, dann möchte ich sagen: Damit wird die bisher umfangreichste Entrümpelung der österreichischen Rechtsordnung durch­geführt. Inhaltlich gesehen handelt es sich um Bereiche, die den Bürger heute eben nicht mehr betreffen. Es gibt durch dieses Aufräumen jedoch keine Lücken und keinen rechtsfreien Raum, sodass diesbezügliche Sorgen unbegründet sind.

Ich möchte Herrn Minister Moser für die mit höchster Professionalität in so kurzer Zeit und vor allem auch ressourcenschonend durchgeführte Rechtsbereinigung danken. Vorwürfe, diese Rechtsbereinigung wäre zu aufwendig, kann ich daher nicht verstehen.


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