BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 64

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davon aus, dass „auch bei den laufenden Gesetzen immer wieder diese Kriterien, nach denen wir die Gesetze vor 1946 geprüft haben, zu prüfen“ seien – und genau das haben wir getan.

Damals hat es im Nationalrat Einstimmigkeit gegeben, weil alle gesagt haben: Diese Methode ist fantastisch, endlich haben wir Rechtsklarheit, wir haben einen besseren Zugang zum Recht. – Das gilt jetzt plötzlich nicht mehr, obwohl in diesem Fall 2 500 Gesetze und Verordnungen nicht mehr notwendig sind. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Grimling und Rösch.)

Professor Bernd-Christian Funk ist in den vorigen Ausführungen zitiert worden, ich möchte ihn ebenfalls kurz wiedergeben: „Eine systematische und fortlaufende Sichtung des Rechts auf dergleichen Ballast ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Rechtsbereinigung, der die Qualität des Rechts spürbar verbessern kann.“

Das ist die Maßnahme, die wir gesetzt haben, denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, was gilt und was nicht mehr gilt, und sie haben ein Recht darauf – das haben Sie auch angesprochen, da bin ich völlig Ihrer Meinung –, dass wir die Gesetze einfacher gestalten. Das ist ein Projekt, das ich in die Wege geleitet habe, bei dem wir jetzt die verbleibenden Gesetze durchforsten und überlegen, wie wir sie ver­ständlicher und wie wir sie klarer lesbar machen können, denn das sind sie derzeit nicht. Wenn man etwa das Einkommensteuerrecht oder das ASVG hernimmt, so kann das nahezu keiner mehr lesen oder verstehen. Da sind wir alle im Rahmen der Gesetz­gebung, aber auch bei bereits bestehenden Gesetzen gefordert, Rechtsvorschriften so zu gestalten, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern auch verstanden werden.

Das ist ein Projekt, das ich auch in Angriff nehme, und deshalb hoffe ich doch, dass Sie trotz der negativen Redebeiträge in diesem Fall auch die positiven Aspekte wahr­nehmen, denn ich glaube, 2 500 Gesetze und Verordnungen im Vergleich zu 5 000 Ge­setzen und Verordnungen bedeutet für den Rechtsanwender jedenfalls eines: dass er jetzt die Gesetze schneller und kostengünstiger finden kann. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.00

17.00.30


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.00.5010. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen (188 d.B. und 226 d.B. sowie 9995/BR d.B. und 10013/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991


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