BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 68

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Durch diese Beschlüsse heute wird die Rechtsprechung auf jeden Fall effizienter, sie wird nachvollziehbarer. Ich kann alle nur einladen, zuzustimmen. Wir werden das natürlich tun. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.13


Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile dieses.


17.13.57

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht alles, was glänzt, ist Gold. Diese Regierungsvorlage verbirgt hinter einer harmlos scheinenden Fassade einiges an Klientelpolitik. Verfahrensvereinfachung, schnellere Verfahren, „Beraten statt strafen“ – das klingt alles sehr gut, ist es aber nicht immer. Es klingt nach Bürger-, Bürgerinnenfreundlichkeit, und das hätte es auch sein können, wenn man an den Entwürfen der vergangenen Legislaturperiode weitergearbeitet hätte.

Was hat man aber stattdessen gemacht? – Ein Gesetz, von dem einfache Bürgerinnen und Bürger wenig, vielleicht etwas, ein bisschen, wie in den angesprochenen Bei­spielen, profitieren können, im Gegenzug dazu aber als Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, als Anrainerinnen und Anrainer, als Menschen, einen geringeren Schutz ge­nießen, denn die generalpräventive Wirkung ist halt geringer, wenn die zu befürch­tende Sanktion lediglich in einem Beratungsgespräch besteht, selbst wenn umwelt­beeinträchtigende oder arbeitnehmerinnen-, arbeitnehmerfeindliche Zustände geschaf­fen wurden.

In der Gesamtschau mit anderen Maßnahmen dieser Bundesregierung, wie etwa der Pau­schalierung von Verwaltungsstrafen, dem sogenannten Strafdeckel bei Meldever­stößen im arbeitsrechtlichen Bereich oder anderen Maßnahmen, kann der Schluss ge­zogen werden: Rechtsbruch zahlt sich aus – das halte ich für brandgefährlich (Beifall bei der SPÖ – Bundesrat Spanring: Silberstein!) –, vor allem für die sogenannten großen Fische, denn bei Verwaltungsdelikten, mein Vorredner hat es angesprochen, gilt ab einer Strafsanktion von 50 000 Euro die Beweislastumkehr, was die Verschul­densvermutung betrifft.

Das ist ein Wahnsinn, wenn man sich da die Kategorie von Straftaten vor Augen führt. Nicht die üblichen Delikte des täglichen Lebens von Otto Normalverbraucher oder Anna Normalverbraucherin hat man da vor Augen, nein, da geht es wirklich um die großen Dinge, die von größeren Unternehmen begangen werden, etwa Überschreitung von Emissionsgrenzen oder eben Dinge, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen können. Bei dieser Strafsanktion geht es um die großen Dinge, das sollte man sich schon vor Augen führen: dass es hier wirklich um schamlose Klientelpolitik geht und um nichts anderes! Alles andere, was Sie hier genannt haben, ist die Fas­sade, die schöne Fassade, mit der man nach außen geht, aber dahinter verbirgt sich das, was wir massiv kritisieren müssen, weil es eben um Rechtsstaatlichkeit geht, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

Bedauerlich ist aber auch, dass soziale, gemeinnützige Tätigkeiten statt des Verbüßens einer Ersatzfreiheitsstrafe im Verwaltungsstrafrecht nicht mehr vorgesehen sind. Herr Minister, da muss ich Sie auch fragen: Warum ist das so? Es ist eigentlich nicht ein­zusehen, warum wir die Gefängnisse füllen wollen, anstatt die Menschen sozial wertvolle Tätigkeiten verrichten zu lassen, das ist absolut nicht nachzuvollziehen. (Bundesrat Spanring: ... für euch nicht nachzuvollziehen! – Ruf bei der ÖVP: Was hat das mit dem zu tun?)

 


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