BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 69

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Herr Kollege, Sie provozieren mich da wirklich zu der Äußerung, dass der Ge­samt­eindruck entsteht, dass offensichtlich wieder einmal eine Rate für die immens hohen Wahlunterstützungen und Parteispenden im Zuge der Wahlauseinandersetzung zu­rück­gezahlt werden soll. Das ist zutiefst zu kritisieren. (Beifall bei der SPÖ. – Bun­desrat Spanring: ... Tal Silberstein!)

17.18


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile dieses.


17.18.49

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke für Ihre Ausführungen, Frau Bundesrätin Grossmann, weil ich dadurch doch eini­ges klarstellen kann. Betreffend diese Gesetzesnovelle, die heute vorliegt, möchte ich darauf hinweisen, dass sie gerade für die Bürgerinnen und Bürger da ist, weil sie den Staat einfacher macht; sie macht Verfahren schneller, sie macht sie gerechter, und gleichzeitig entkriminalisiert sie in jenen Bereichen, in denen Strafen nicht angebracht sind.

Ein Punkt, der in diesem Zusammenhang auch noch zu erwähnen ist, macht den Staat gerechter: dass man sich vom Ordnungsstaat hin zum Dienstleistungsstaat bewegt. Sie haben das Prinzip „Beraten statt strafen“ angesprochen, dass dadurch die Rechte gerade der Arbeitnehmer, der Anrainer und dergleichen abgeschwächt werden sollen. Genau das Gegenteil ist der Fall: Die Novelle ist genau so aufgebaut, dass „Beraten vor strafen“ tatsächlich eben nur dann stattfindet – das wurde von Bundesrat Brunner ausgeführt –, wenn das Verschulden und die Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes gering sind. 

Sie haben die Nachbarn angesprochen, dass da entkriminalisiert wird und dass da­durch die abschreckende Wirkung geringer wird, allenfalls eine Straftat zu begehen. Ich zitiere den § 33a der Vorlage, in dem genau ausgeführt ist, was nicht gering ist, das heißt, dass „Beraten vor strafen“ nicht Platz greifen kann, „[...] wenn die Übertretung nachteilige Auswirkungen auf Personen oder Sachgüter bewirkt [...]“.

Das heißt, wenn es eine Lärmimmission gibt oder beispielsweise der Nachbar in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt wird (Zwischenruf des Bundesrates Mayer), dann gilt „Beraten vor strafen“ nicht. Das heißt, genau das haben wir ausgenommen, wir sind in eine Richtung gegangen, bürgerfreundlicher zu sein. Es ist gerade von Magnus Brunner ein Beispiel angeführt worden: Wenn jemand seinen Wohnsitz von einer Gemeinde zur anderen verlegt und vergisst, gleichzeitig das Autokennzeichen umzumelden, bekommt er eine Strafe, wenn auf dem Autokennzeichen statt Baden zum Beispiel Mödling steht. Da soll beraten werden, und wenn er innerhalb einer bestimmten Zeit den rechtmäßigen Zustand nicht herstellt, wird er bestraft.

Das ist ein Punkt, der eben – auch das wurde angesprochen – im Arbeits­inspektions­gesetz bereits geregelt ist. Dort ist man in die Richtung gegangen, zu sagen: zuerst beraten, dann eine Frist setzen; wenn die Frist nicht gewahrt wird oder der rechts­widrige Zustand nicht beseitigt wird, dann wird bestraft. Die Motivation für dieses Ge­setz war: Man hat mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Umsetzung der Arbeit­nehmer­schutzvorschriften beraten. Das heißt, man ist damals davon ausgegangen, dass das Gesetz eher eingehalten wird, wenn man zuerst berät, die Leute überzeugt, als wenn man gleich mit der Strafkeule kommt. Genau diesen Aspekt haben wir in die Gesetzesvorlage eingearbeitet, und ich glaube, das ist gut so.

 


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