BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 76

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keiten in der Familie da und dort, das hätte nicht so weit kommen müssen. Das Erwachsenenschutz-Gesetz wird diesbezüglich eine Hilfestellung sein.

Es stellt sich auch die Frage, welchen Kategorien der Vertretung sie jetzt zugeordnet werden. Meine Damen und Herren, beim Umgang mit den Betroffenen zeigt sich, wie der Geist des Gesetzes in die Umsetzung des Gesetzes münden kann. Da brauchen wir einen großen Einsatz und großes Einfühlungsvermögen der Behörden und der Vertreter der Schutzbedürftigen. Es gibt diesbezüglich viel Arbeit.

Wenn ich am Anfang erwähnt habe, dass es sich bei diesem Erwachsenenschutz-Gesetz um einen Meilenstein in der Entwicklung der sozialen Verantwortung handelt, so muss ich jetzt darauf hinweisen, dass dieses Gesetz, meine Damen und Herren, wesentlich von der früheren Nationalratsabgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Vize­präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, mitinitiiert und mitgetragen worden ist, auch der Herr Minister hat es hier im Haus öfter erwähnt. – Ein großes Danke dafür!

Auch Ihnen, Herr Bundesminister, ein großes, großes Dankeschön! Wir wissen und Sie wissen, das Gesetz war nicht billig. Sie haben da und dort gerechnet, und Sie haben mit Freude zugestimmt. Wir wissen das. Es wird noch viel Kraft brauchen, dass wir diese 60 000 Fälle überprüfen. Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen, es ist uns in Österreich ein Meilenstein gelungen, danke für die Mitarbeit. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

17.42


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile dieses.


17.42.54

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meinem Vorredner, Kollegen Hammerl, recht, heute ist ein großer Tag, nicht nur wegen des Erwach­senenschutz-Gesetzes, das ja schon im Nationalrat beschlossen wurde, sondern weil heute auch terminologische Anpassungen vorgenommen werden, die ganz wichtig sind. Heute ist aber auch deshalb ein großer Tag, weil unser Bundespräsident Alexander Van der Bellen angekündigt hat, Ceta nicht zu unterschreiben, bevor nicht ein endgültiges Urteil des EuGH vorliegt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bun­des­rätInnen Dziedzic und Stögmüller. – Zwischenruf bei der FPÖ.) Dieses Bekenntnis – Sie haben mich dazu inspiriert, Herr Abgeordneter Hammerl – macht diesen Tag zu einem großen Tag. (Ruf bei der FPÖ: Aber wir haben schon geredet über das Demo­kratieverständnis, Frau Kollegin!)

Aber zum Erwachsenenschutz-Gesetz: Das ist eine wichtige Sache, es löst das bis­herige, nicht mehr zeitgemäße Sachwalterrecht ab. Sie haben es in den Eckpunkten schon erläutert. Es hat eine lange Vorgeschichte, und viele haben sich darum verdient gemacht: Abgeordneter Jarolim, Abgeordnete Aubauer und viele, viele andere. Ich war während der letzten Legislaturperiode ja auch im Nationalrat, und wir haben es im Justizausschuss sehr, sehr lange diskutiert. Es wurden Hearings durchgeführt, es hat ein umfassendes Begutachtungsverfahren gegeben, es wurden Expertisen eingeholt und auch eingearbeitet, Änderungsvorschläge aufgenommen, genau so, wie man sich das vorstellt, wie ein Gesetz zustande kommen soll: unter Einbeziehung vieler Exper­tisen, nach eingehender Beratung und Debatten. (Bundesrat Samt: Das habt ihr nie gemacht vorher!)

 


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