BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 33

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In der letzten Ausbildungsnovelle wurde zumindest eine sechsmonatige Ausbildung in der hausärztlichen Lehrpraxis verpflichtend eingeführt. Das finden wir schon einmal sehr gut, das war wirklich ein wichtiger Schritt, um diesen Beruf den jungen Ärzten auch wirklich näherzubringen. Die Ausbildung wird aber in den meisten Bundesländern noch immer nicht finanziert. Das ist ein großes Problem, gerade im ländlichen Raum, denn man muss sich ja nebenbei auch noch eine Wohnung besorgen und so weiter und so fort. Dies hat auch massive Auswirkung auf die Zukunft der ländlichen Daseins­vorsorge, denn die Nachbarländer haben auf dieses Problem schon reagiert, und das sieht man auch in der Statistik, die Sie, Herr Minister, hoffentlich kennen. Jeder zehnte österreichische Medizinstudent verlässt Österreich, um im Ausland zu arbeiten – jeder zehnte! Allein in Deutschland praktizieren mehr als 2 300 Österreicherinnen und Öster­reicher als Ärzte – und da rede ich noch gar nicht davon, dass die Deutschen oder die Studierenden aus anderen EU-Ländern nicht in Österreich bleiben, sondern wieder zu­rück in ihre Heimatländer gehen oder woandershin –, und ein Großteil davon sind Jung­mediziner in Ausbildung. Die Migration nach Deutschland wird in Zukunft zunehmen – das zeigen auch die deutschen Statistiken –, denn die deutschen Kollegen haben er­kannt, dass man bei der Attraktivität der Ausbildung beginnen muss.

Mit diesem Gesetz hilft diese Regierung leider nicht mit, den drohenden Ärztemangel in Österreich irgendwie unter Kontrolle zu bringen. Es ist viel zu kurz gefasst, da müsste schon ein Maßnahmenpaket auf Schiene gebracht werden. Wir würden uns erwarten, dass Sie sich für die jungen Menschen, die sich als Mediziner ausbilden lassen, einset­zen. Ich glaube, es wäre an der Zeit, einen Schritt auf die Jugend zuzugehen und ih­nen Perspektiven zu bieten.

Mit diesem Gesetz, Herr Minister, schaffen Sie genau das Gegenteil! Sie schaffen da­mit für die Arbeitgeber die Möglichkeit, Studierende voll in den Arbeitsablauf einzubin­den, ohne sie jedoch adäquat zu bezahlen; im Endeffekt werden sie meistens ohne Be­zahlung heimgeschickt. Das geht leider in eine andere Richtung als eigentlich notwen­dig, daher haben wir uns entschlossen, diesem Gesetz heute nicht zuzustimmen. – Dan­ke. (Beifall der Bundesrätin Dziedzic.)

10.37


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es ihr.


10.37.12

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für Ihren ehrlichen, großen und authentischen Einsatz für uns! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der FPÖ.)

Ich weiß – weil Kollege Stögmüller die Ärzteausbildung, die medizinische Ausbildung angesprochen hat –, Sie haben in Salzburg eine Kooperation mit der PMU auf den Weg gebracht. Da geschieht wirklich etwas. – Vielen, vielen Dank.

Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, von wo auch immer Sie uns zuhören oder zusehen! Bei der gegenständlichen Gesetzesnovelle geht es darum, dass insbesondere im medizinischen Bereich einige rechtliche Klarstellungen getroffen werden sollen, im Sinne einer qualitätsvollen Verbesserung von Forschung und Lehre. Zudem erfolgt eine Klarstellung, wonach sozialversicherungsrechtliche Überweisungs­beträge beamteter DienstnehmerInnen von Universitäten zu bedecken sind. Auf diesen Punkt möchte ich jetzt etwas näher eingehen.

Es geht konkret um eine Klarstellung im Zusammenhang mit § 125 Universitätsgesetz. Das beschließen wir heute, und das ist aus zwei Gründen notwendig.

 


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