BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 32

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Berichterstatterin Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.) Frau Präsidentin! – Oh, Sie verlassen uns? Ich wollte gerade noch die erste Gelegen­heit nutzen, Ihnen herzlich zur Präsidentschaft zu gratulieren und Ihnen alles Gute zu wünschen. (Bundesrätin Posch-Gruska: Danke schön!)

Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Be­schluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile es ihm.


10.32.37

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Kollegin­nen und Kollegen! Es geht bei dieser Novellierung des Universitätsgesetzes nicht nur um faire Arbeitsbedingungen für junge Menschen – was ein Grund dafür ist –, sondern es geht auch um die Zukunft der medizinischen Versorgung in Österreich.

Grund für die Novellierung ist, dass die Österreichische Hochschülerschaft, die ÖH, zurzeit die Medizinische Universität klagt, weil Studierende der Zahnmedizin und Medi­ziner, die gerade im klinisch-praktischen Jahr sind, in ihrem 72 Wochen dauernden Prak­tikum keinen Cent verdienen. Es gibt jetzt eine Gesetzesänderung, um die Universitä­ten nicht haftbar zu machen.

Grundsätzlich ist es natürlich gut, dass die Universitäten nicht für die Arbeit eines priva­ten Betriebes aufkommen müssen. Ich glaube, das ist unbestreitbar, das ist klar, dass das ein guter Weg ist. Es kann aber nicht sein, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass junge Menschen, die arbeiten und ein Praktikum absolvieren müssen, für ihre Leistungen nichts bezahlt bekommen. Das ist eigentlich unglaublich, wenn man sich das Ganze durchdenkt, gerade auch deshalb, weil man immer wieder von den Re­gierungsparteien hört: Wer etwas leistet, hat sich auch Geld verdient, wer arbeitet, der soll für seine Arbeit etwas bekommen. – Das gilt hier wohl nicht.

Es ist daher auch mit weitreichenden Auswirkungen zu rechnen, denn im Gesundheits­bereich wird es in den nächsten Jahren, wenn er nicht bereits besteht, einen Ärzteman­gel geben. Erst vor Kurzem gab es eine Statistik von der GKK Oberösterreich, wonach 26 Ärztestellen allein in Oberösterreich unbesetzt sind – oder 16, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Wie gesagt: Es ist bereits angekommen und ist gerade jetzt auch ein massives Problem.

Gerade im ländlichen Bereich liegt bereits jetzt eine extreme Belastung auf den Haus­ärztinnen und Hausärzten. Allein im Bezirk Braunau, dem Bezirk, aus dem ich bin, sind knapp 20 Prozent der Hausärzte über 65 Jahre alt – schon über 20 Prozent! Das ist re­lativ viel, das heißt, wir brauchen in Zukunft dringend Hausärzte. Wir müssen dafür sor­gen, dass dieser Beruf wieder attraktiv wird, dass dieser Beruf von den jungen Ärztin­nen und Ärzte wieder angenommen wird und diese sagen: Jawohl, das will ich werden! Ich bin mit voller Überzeugung dabei, mich für meine Mitbürger in meiner Gemeinde ein­zusetzen!

 


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