Ich bin davon überzeugt, dass dadurch auch der Beruf der Hausärzte aufgewertet werden kann, denn die Studierenden können sich im Alltagsleben ein Bild von der Arbeit als Allgemeinmediziner machen, sie können sich dafür begeistern. Sie können sich mit den Arbeitsabläufen in den Ordinationen vertraut machen und erhalten so im Laufe ihrer Ausbildung einen umfassenden Einblick in die unterschiedlichen Aspekte genau dieser Tätigkeit. Es wird so sein, dass die Universitäten und die Ärzte davon lernen und voneinander profitieren.
Der zweite Aspekt betrifft die Klarstellung für den Bereich der Zahnmedizinisch-Klinischen Praktika. Ein solches Praktikum ist Teil des Studiums und begründet eben dezidiert kein Arbeitsverhältnis, weil die Verantwortung für die Patientinnen und Patienten dem Träger der Lehreinrichtung obliegt; er übernimmt dafür auch die Haftung.
Der dritte Aspekt betrifft die von Kollegin Eder-Gitschthaler schon angesprochene Praxis der Pensionsbeiträge in Form von Überweisungsbeträgen. Wir haben das im Ausschuss wirklich gut erklärt bekommen, und ich denke, wir können uns auch wirklich darauf verlassen, dass diese Überweisungsbeträge, die in die Globalbudgets eingerechnet wurden und valorisiert werden, auch tatsächlich so geleistet werden. Es ist eben nicht so, dass die Universitäten diese Überweisungsbeträge aus ihren ureigenen Mitteln bezahlen, sondern sie bekommen das Geld eben im Globalbudget eingestellt und leisten daraus dann die Überweisungen.
Sollten höhere Beträge anfallen, weil mehr Bedienstete übernommen werden, so gibt es die Zusage, dass im Rahmen der Leistungsvereinbarung – wir haben heute schon die Erklärung dazu bekommen, was das genau ist – aufgebessert und nachgebessert werden wird.
Zusätzlich werden die Rahmenbedingungen betreffend das Studienangebot an den FHs evaluiert, vor allem die Akkreditierungsverfahren bei den FH-Studiengängen, und das Verfahren beim Audit für die hochschulischen Qualitätsmanagementzertifikate sollte überarbeitet werden.
Wie es mein Kollege Pisec heute schon auf den Punkt gebracht hat, brauchen die Universitäten unsere besondere Aufmerksamkeit. Ich denke, dass mit diesen Änderungen im Universitätsgesetz diesem Ansinnen positiv Rechnung getragen wird; wir sehen das wirklich sehr positiv. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
10.49
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zur vorliegenden Änderung des Universitätsgesetzes sprechen und auch gleich sagen, ich bin sehr froh, dass, wie wir schon gehört haben, alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen werden.
Ich möchte nicht wiederholen, was meine Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben, sondern ich möchte nur noch einen Punkt vorbringen, der noch nicht erwähnt worden ist, nämlich dass dieser Initiativantrag auch die vorklinischen Institute beinhaltet, die Befundleistungen erbringen. Mit dieser Gesetzesänderung wird nämlich festgelegt, dass diese Befundleistungen im Interesse von Lehre und Forschung sind und diese Institute somit keine Krankenanstalten zu sein brauchen, um diese Befundungen durchführen zu können.
Nächster Punkt, der mir auch am Herzen liegt: Der Begriff Lehrordination wird neu eingeführt. Wir alle wissen, dass das Fehlen von Hausärzten in den nächsten Jahren
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