BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 121

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Freund Martin Weber, zum Schluss werde ich mich ein wenig dir widmen, damit du weißt, wie manche Sachen funktionieren. Das ist etwas, was man immer vergisst, wenn man selbst nicht mehr dabei ist. Ich werde es dir dann ein wenig näher be­schreiben, mir fehlen jetzt die richtigen Worte dazu.

Ich möchte ein paar wesentliche Punkte des Fremdenrechtsänderungsgesetzes he­rausgreifen. Erstens geht es um die Verfahrensbeschleunigung, darum, die Kosten für die Steuerzahler zu minimieren. Gleichzeitig geht es im Sinne der Betroffenen um klare Entscheidungen, damit sie sich gegebenenfalls neu orientieren können, oder auch da­rum, ein etwaiges Untertauchen von Asylwerbern zu verhindern.

Weiters geht es darum, Verfahrensverschleppungen hintanzuhalten. Es geht aber auch um eine beschleunigte Aberkennung des Asylstatus, wenn jemand in sein Heimatland reist oder einen Reisepass seines Herkunftslandes beantragt. Weiters geht es um Ver­besserungen im Bereich der Identitätsfeststellung etwa durch die Auswertung der so­genannten Handydaten. Sicherheitsbehörden erhalten in Zukunft Zugriff auf Handyda­ten und können Bargeld sicherstellen.

Mit dem Gesetzespaket werden Sicherheitsorgane ermächtigt, Mobiltelefone von Asyl­werbern und andere mitgeführte Datenträger auszuwerten, wenn Zweifel hinsichtlich der Identität der Betroffenen, ihres Herkunftslandes oder der von ihnen angegebenen Fluchtrouten bestehen. Zudem können die Flüchtlinge bereits im Zulassungsverfahren verpflichtet werden, in einer bestimmten Betreuungsstelle des Bundes Unterkunft zu nehmen.

Neu geschaffen wird darüber hinaus die Möglichkeit, den Flüchtlingen im Zuge ihrer Asylantragstellung Bargeld abzunehmen. Damit soll eine Beteiligung an den Kosten für die vom Bund im Zulassungsverfahren gewährte Grundversorgung sichergestellt wer­den. Als Maximalbetrag sind dabei 840 Euro pro Person vorgesehen, wobei die Antrag­steller grundsätzlich auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige beitragspflichtig sind. Den Betroffenen werden aber jedenfalls Barmittel in der Höhe von 120 Euro be­lassen. Nach Beendigung der Versorgung durch den Bund ist eine etwaige Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen Versorgungskosten und dem sichergestellten Bargeld rückzuerstatten.

Zweitens geht es um den Schutz und die Sicherheit der Menschen im Land. Wenn Menschen bei uns Schutz suchen, sollten sie sich auch an unsere Gesetze halten, so wie wir es tun, wenn wir in einem anderen Land zu Gast sind. Wer sich nicht daran hält, hat mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. Es ist auch vorgesehen, dass, wenn es notwendig ist, Schubhaft über Asylwerber verhängt werden kann, wenn Fluchtgefahr oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht.

Drittens geht es um einige Klarstellungen in Bezug auf den Aufenthalt zum Beispiel von Forschern, Studenten und Freiwilligen im Land unter dem Titel Freiwillige, zum Beispiel bei Teilnehmern am Europäischen Freiwilligkeitsdienst, oder unter dem Titel Forscher­mobilität, wenn es um den Forschungsbereich geht. Dabei ist es wichtig, klar zu sagen, dass Studenten, um diese Möglichkeit beanspruchen zu können, über Deutschkennt­nisse zumindest auf A2-Niveau verfügen müssen.

Weiters gibt es noch Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz. Die Wartefrist für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Asylberechtigte wird von sechs auf zehn Jahre unter Achtung der völkerrechtlichen Vorgaben angehoben.

Geschätzter, lieber Kollege, lieber Martin! Du hast deine Rede vorhin sehr gut begon­nen, nämlich mit einem Lob an unsere Bundesregierung. (Bundesrat Koller: Aber auch nur bei dem einen Punkt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß, das war leider mangels Sachkenntnis der Materie, aber das verzeihe ich dir gerne. Meine Frage


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