BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 130

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ihnen die Frau Staatssekretärin in einer Extralektion erklären, das muss ich nicht tun. (Bundesrat Schuster: Sie fahren auf Urlaub dorthin, aber es ist sehr gefährlich!) – Die Frau Staatssekretärin kann Ihnen das erklären.

Frau Staatssekretärin! Nun kommen wir zur Staatsbürgerschaft: Ich bin überzeugt da­von, dass Sie wissen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention bei Staatsbürgerschaften eine Sonderbehandlung vorsieht, weil Personen ja aus einem Land geflohen sind, in dem sie keine politischen Rechte haben. Deshalb bestimmt die Genfer Flüchtlingskon­vention, dass es eine Sonderbehandlung geben soll. – Sie sagen jetzt, dass wir auf die zehn Jahre zurückgehen. Das ist ein Symbol, denn wir haben ja zehn Jahre. Das wird an der Gesamtsituation nicht sehr viel ändern.

Bei dieser Gelegenheit muss ich auch noch sagen: Ich habe mir einmal herausgesucht, was eine Staatsbürgerschaft in Europa kostet: In Dänemark kostet sie 134 Euro, in Frankreich 55 Euro, in Schweden 160 Euro, im mittlerweile so berühmten Deutschland 255 Euro und in Österreich je nach Bundesland zwischen 1 200 und 2 400 Euro. (Bun­desrat Steiner: Immer noch zu wenig!) Das ist interessant! Das heißt nämlich, dass man das auch bei der geregelten Zuwanderung nicht will.

Nächster Punkt: Wir sind auch ein internationaler Standort. Wien hat die größte deutschsprachige Universität überhaupt, und wir sind sehr froh, dass wir Universitäts­lehrgänge in allen Sprachen anbieten. Heute ist auch die Kremser Donau-Universität entsprechend hervorgehoben worden. Daher frage ich: Warum gibt es jetzt auf einmal diese Schikanen gegenüber den Studierenden? Das verstehe ich nicht! Außerordent­liche Hörer brauchen zum Beispiel an der Donau-Universität ja kein Wort Deutsch, weil die Lehrgänge alle in Englisch abgehalten werden. – Kollege Bader hat heute diese Universität ganz besonders hervorgehoben.

Nun zum letzten Punkt: Wem dient diese Novelle, die Sie hier auch so gelobt haben, eigentlich? Sie dient ja nicht den 54 000 Menschen, die Asylanträge gestellt haben. Diese berührt das ja nicht, weil das ja nichts Rückwirkendes ist. Es betrifft also die we­nigen Hundert, die derzeit nach Österreich kommen. Das heißt, das bedeutet nichts anderes, als dass, wenn wir sehen, dass 42 Prozent der Entscheidungen angefochten werden, es den Staat jetzt sehr viel Geld kostet, all diese Einrichtungen zu machen. Der überwiegende Anteil der Leute hat derzeit elendslange Verfahren. Insofern ist das ein bisserl relativ. Für die paar Hundert – da haben Sie recht –, da wird es schneller gehen, aber wie kommen wir bei den 54 000, die warten und warten und warten, end­lich einmal zu einem Ergebnis? Das wäre schon interessant zu wissen.

Frau Staatssekretärin! Bei aller Ehre Ihrerseits und in Anbetracht Ihrer Ausbildung in Straßburg: Wenn wir Diskussionen darüber hören, dass man in Europa gar kein Asyl mehr beantragen können sollte, dann muss ich sagen: Sie wissen doch ganz genau, dass das rechtlich nicht geht. Auch wenn Launsky-Tieffenthal sagt, das sei ein veral­tetes Papier, und der Ressortleiter am nächsten Tag aber genau aus diesem veralteten Papier wieder doziert, ist eines klar: Sie wissen, dass es nicht geht! Das ist gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ich denke, das sollte uns allen klar sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Vizepräsident Ewald Lindinger: Mir liegt eine weitere Wortmeldung vor. – Herr Bun­desrat Christoph Steiner, ich erteile Ihnen das Wort.


17.01.04

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Kollegen Bundesräte! Herr Schennach, ich habe bei Ihrer Rede ein bisschen mitgeschrieben: Sie haben jetzt zehn- oder elfmal, glaube ich – zum Schluss auch noch einmal –, gesagt: Ich verstehe das nicht! Ich weiß schon, das wol-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite