gitalisierten Welt, die sehr viele Vorteile hat, aber auch sehr viele Sicherheitsanforderungen an uns stellt, zur Kenntnis.
Ich denke, Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt. In einem sicheren Land zu leben ist nicht selbstverständlich, aber ein berechtigtes Grundbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger, denen wir gegenüber verantwortlich sind und für die wir diese Herausforderungen annehmen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, alle Menschen, die unbescholten sind, haben mit dieser Fluggastdatenerfassung kein Problem. Es ist in unserem Haus keiner betroffen, und darüber hinaus sind es auch nicht viele. Probleme sollten die bekommen, die Schlechtes im Schilde führen. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
17.58
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Herr Kollege.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Gottfried Sperl. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte anwesende Zuhörer und Zuhörerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Umsetzung dieser PNR-Richtlinie, die die EU im Mai 2016 beschlossen hat, sollte bereits am 25. Mai dieses Jahres fertig sein. Wir haben schon mehrere Gesetze gehabt, die im Mai des heurigen Jahres schon hätten fertig sein sollten, aber sie waren noch nicht ganz fertig oder sehr knapp daran. (Präsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)
Wenn gefragt wird, warum und wieso, dann sage ich, dass das nicht an der jetzigen Regierung liegt, dass sie das in einem halben Jahr nicht geschafft hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich nehme vielmehr an, dass man vielleicht die Zeit davor, die eineinhalb Jahre davor, etwas verstreichen hat lassen. (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)
Es ist richtig und notwendig, dass diese Richtlinie in der EU umgesetzt wird, zur Sicherheit unserer Bürger, unserer Gäste und Besucher. Wir haben schon gehört, die Daten werden in der Fluggastdatenzentrale, welche beim BKA angesiedelt ist, zusammengefasst. Dort werden sie ausgewertet, in die Trefferverwaltung eingemeldet und die entsprechenden Maßnahmen bei terroristischen Aktivitäten oder auch bei größeren Straftaten gesetzt.
Von der Möglichkeit des Austausches mit anderen Ländern haben wir schon gehört.
Was die Erhebung der Daten anlangt, so werden nur jene Daten verwendet, die von den Luftfahrtunternehmen sowieso verwendet werden, somit werden dafür keine zusätzlichen Informationen beschafft. Die Übermittlung der Daten – weil die Datensicherheit angesprochen wurde – erfolgt elektronisch gemäß den Vorgaben der EU in Artikel 16 der PNR-Richtlinie. Dass die entsprechende Datensicherheit gewährleistet ist, wird dadurch sichergestellt, dass es eine Kontrolle durch den weisungsfreien Datenschutzbeauftragten beim BMI gibt.
Vonseiten der Opposition wurde die Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Inneres bemängelt. Diesbezüglich muss man aber fragen: Wie kommt das? – Vielleicht erklärt das ein Rückblick: Die Fluggastdatenerfassung im eigentlichen Sinne hatte ihren Ursprung bei 9/11 und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die EU hat sich dann lange geweigert, bis es dazu gekommen ist, aber die Zunahme der Flüchtlingszahlen hat dazu geführt, dass auch in Europa diese Fluggastdatenerfassung angeordnet wurde.
Wenn Sie jetzt sagen, dass klar ist, dass Flüge aus und nach Drittstaaten erfasst werden, aber fragen, warum auch Flüge innerhalb Europas so behandelt werden, sage ich
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