BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 145

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Ihnen: weil in den Jahren 2015 und 2016 so viele Personen aus aller Herren Länder, ohne registriert zu werden, durch Österreich durch sind, in ganz Europa verteilt worden sind – man kann so sagen: verteilt worden sind –, die möglicherweise irgendwo um Asyl angesucht haben, aber möglicherweise auch irgendwo untergetaucht sind. (Bun­desrat Schabhüttl: Dann machen wir gleich ein gescheites Gesetz!)

Wenn es notwendig ist, weil größere Veranstaltungen stattfinden, weil es Events gibt oder größere Veranstaltungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, ist es jetzt auch möglich, dass der Innenminister anordnet, dass nicht nur Fluggastdaten von Passagie­ren, die aus Drittstaaten kommen oder in Drittstaaten fliegen, gespeichert werden, son­dern auch von Menschen, die sich innerhalb der EU bewegen. Das ist klar geregelt mit einem klaren Auftrag: Was darf und wie lange darf gespeichert werden? Und das ist, denke ich, eine gute Regelung für unser aller Sicherheit.

Generell ist das Gesetz zur Aufzeichnung von Fluggastdaten ein gutes Gesetz. Es ist zukunftsorientiert und es ermöglicht so den Sicherheitskräften, ihre Aufgabe zum Schutz der österreichischen Bürger richtig wahrzunehmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.03


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr.


18.03.45

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundes­rat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Als freiheitlicher Bundesrat be­grüße ich das neue Bundesgesetz betreffend die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten ande­ren Straftaten.

Damit Österreich ein besonders sicheres und lebenswertes Land bleibt, ist es notwen­dig, eine proaktive umfassende Sicherheitspolitik zu verfolgen. So wie es auch im Re­gierungsprogramm steht, ist es, um mehr Sicherheit für alle Menschen in unserem Land zu gewährleisten, wichtig, die Rechtsordnung an neue Gefahren und Bedrohun­gen anzupassen und damit die Rahmenbedingungen für die Behörden zu verbessern.

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität in nationales Recht umgesetzt und umfasst zum Beispiel folgende Maßnahmen: Jeder Mitgliedstaat muss eine nationale Fluggastdatenzentralstelle einrichten; die Sicherstellung eines hohen datenschutz­rechtlichen Standards für die Verarbeitung von Fluggastdaten muss gewährleistet sein; die Überprüfung der Fluggastdaten soll es den Sicherheitsbehörden, Staatsanwalt­schaften, Gerichten, Zollbehörden, dem Abwehramt sowie dem Heeresnachrichtenamt im Rahmen ihrer Befugnisse und der engen Zweckbindung der PNR-Richtlinie ermög­lichen, nicht nur bereits bekannte Personen zielgerecht zu identifizieren, sondern auch solche Personen, die den zuständigen Behörden bislang nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat von vergleichbarer Schwere in Zu­sammenhang stehen könnten.

Für die Verarbeitung von Fluggastdaten wird die Fluggastdatenzentralstelle im Bundes­kriminalamt eingerichtet, die für das Bundesministerium für Inneres diese Aufgabe wahrnimmt.

Die Luftfahrtunternehmen, die über eine gültige Betriebsgenehmigung, die es gestattet, Fluggäste auf dem Luftweg zu befördern, verfügen und die Personen mit einem Luft-


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