Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler. – Bitte sehr.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte mich zunächst bei allen Bundesrätinnen und -räten – bei diesem Tagesordnungspunkt waren es jetzt Bundesräte – dafür bedanken, dass sie die Eckpunkte dieses Gesetzes schon perfekt dargelegt haben. Deshalb bleibt mir jetzt, mich auf die wesentlichen Punkte zu beschränken und auch auf ein paar Fragen einzugehen, die gestellt worden sind.
Zum Ersten darf ich auf Folgendes hinweisen: Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, das heißt, Sie tragen heute dazu bei, dass wir jetzt ganz schnell dazu übergehen können, dass es in Kraft tritt. Man möge ein paar Wochen Verzögerung bei der Umsetzung verzeihen – das kommt ja ab und an vor –, aber besser ein gut diskutiertes Gesetz als irgendetwas Übereiltes. Das haben wir heute hier auch schon des Öfteren gehört.
Der Schwerpunkt des Gesetzes ist ganz klar – wir haben auch das gehört –, nämlich die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schweren Straftaten, sprich: Straftaten, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Wie das Ganze funktioniert, haben wir ebenfalls gehört.
Herr Bundesrat Schabhüttl hat die Frage gestellt, was denn eigentlich Fluggastdaten sind. – Ich darf auf das Gesetz verweisen. Es ist in § 3 Abs. 1 (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl) – warten Sie einmal! – genau dargelegt, was Fluggastdaten sind; in § 4 Abs. 1 ist die Verarbeitung dargelegt, also wie das funktioniert, nämlich dass man die Daten mit Fahndungsevidenzen, mit sicherheitspolizeilicher Datenverarbeitung abgleicht, und in Paragraf 5 ist festgelegt, wie die Kriterien sind. Diese sind alle sechs Monate neu zu überprüfen und müssen, und das ist das Wesentliche, „zielgerichtet, verhältnismäßig und bestimmt“ sein. Ich kann also – ich habe das heute schon einmal gesagt – auch als Juristin nur sagen, es ist wirklich alles im Detail dargelegt, und es ist auch mit dem Umstand, dass man den Datenschutzbeauftragten einzubinden hat, wirklich hervorragend abgesichert, damit da nichts passieren kann. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Was vom Gesetz umfasst ist, sind Flüge von der EU in Nicht-EU-Staaten und von Nicht-EU-Staaten in die EU. Richtig ist aber, dass man mit einer Verordnung – der Herr Bundesminister hat eine Verordnungsermächtigung – auch EU-Flüge, also Flüge innerhalb der Grenzen der EU, erfassen kann, aber – ich darf darauf hinweisen – unter exakt den gleichen Voraussetzungen, die auch für dieses Gesetz gelten, nämlich Verhütung, Aufklärung, Verhinderung, Ermittlung von terroristischen Straftaten und schweren Straftaten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider leben wir in einer Zeit, in wir auch darauf gefasst sein müssen, in der es besser ist, darauf vorbereitet zu sein, damit es nicht so sein muss, wie es in anderen Staaten der Fall ist, nämlich dass man im Ernstfall dann den Ausnahmezustand ausrufen muss, weil man nicht gerüstet ist. Deshalb halte ich auch die Verordnungsermächtigung für ganz wesentlich, und sie ist nur unter strengen Bedingungen möglich.
Wie es mit den Daten und der Speicherung ausschaut, werde ich jetzt nicht wiederholen, um keine Redundanzen zu schaffen – fünf Jahre, nach sechs Monaten Depersonalisierung; klar geregelt, wann man sie wieder repersonalisieren darf –, aber eines möchte ich dazu sagen: Wenn es um ein Gesetz wie das jetzt vorliegende geht – das Ganze ist ja eine Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union –, kommt immer
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