reflexartig die Frage nach dem Datenschutz. Ich sage: Diese Frage kommt zu Recht, denn wir alle müssen in Zukunft – es gibt immer mehr Daten, die verarbeitet werden – sensibel sein und bleiben.
Die Datenschutz-Grundverordnung hat in vielen Bereichen für eine Sensibilisierung gesorgt, und das ist auch gut, aber ich möchte Ihnen eines schon gedanklich mitgeben: Mehrmals täglich gibt jeder von uns persönliche Daten bekannt, und zwar total freiwillig! Wenn Sie in Google etwas abrufen, wenn Sie auf Amazon etwas bestellen oder etwas auf Ihren Account bei Facebook einstellen, geben Sie persönliche Daten von sich her – freiwillig! Noch einmal: Die Datenschutz-Grundverordnung weist darauf hin, und vielen ist das vielleicht jetzt erst bewusst geworden.
Im Fall des vorliegenden Gesetzes geht es aber wirklich um ein hohes Ziel, nämlich die Verhütung, Verhinderung, Bekämpfung und Aufklärung von terroristischen Straftaten. Da geht es nicht um kommerzielle Zwecke, wie in den von mir genannten anderen Situationen, sondern es geht um ein hohes Ziel, und dafür lohnt es sich wirklich, im Rahmen eines klaren Gesetzes diesen Fluggastdatenaustausch zu ermöglichen, den wir rechtsstaatlich absichern.
Ich denke, das ist nicht nur gut und richtig, sondern das ist in Zeiten wie diesen auch unerlässlich, und es liegt in der Verantwortung eines Staates, dafür Vorkehrungen zu treffen. Ich kann Sie daher nur um breite Zustimmung zu diesem Gesetz bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
18.15
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr, Frau Staatssekretärin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (194 d.B. und 209 d.B. sowie 9999/BR d.B. und 10022/BR d.B.)
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Längle. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christoph Längle: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.
Der Bericht ist Ihnen schriftlich zugegangen; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Martin Weber. – Bitte.
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