BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 151

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Im Nationalrat wurde das Problem Praterstern besprochen. Die Kolleginnen und Kol­legen von der Polizei, die dort Dienst machen, können wahrscheinlich ein Lied davon singen. Als Folge dieses Gesetzes können Polizistinnen und Polizisten dann, wenn sie vermuten, dass jemand eine verbotene Waffe trägt, auch Durchsuchungen durchfüh­ren. Da kein Gesetz ohne Strafsanktionen effizient ist, haben wir Verwaltungsstrafen bis 500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis 2 300 Euro vorgesehen.

Ich bin der Überzeugung, dass wir damit für mehr Sicherheit an derartigen Brenn­punkten sorgen können. Was ich in diesem Zusammenhang betonen möchte, ist, dass die Verordnung, wenn die Gefahr nicht mehr gegeben ist, aufzuheben ist, längstens aber nach drei Monaten.

Zum letzten Punkt: Es gibt Denkmäler oder Botschaften, betreffend die wir völkerrecht­lich dazu verpflichtet sind, Sorge dafür zu tragen, dass sie das ganze Jahr über unbe­schmiert und unbeschädigt bleiben. In der Nationalratssitzung wurde als Beispiel das Denkmal für die russischen Kriegsgefallenen am Schwarzenbergplatz genannt, wo oft sehr aufwendige Streifendienste zu verrichten sind, insbesondere vor großen Jubiläen und Gedenktagen. In Zukunft wird es nach einer Risikoanalyse möglich sein, Bild- und Tonüberwachung zu installieren, um Beschmierungen beziehungsweise Beschädigun­gen zu verhindern, allerdings nur nach vorhergehender Befassung des Rechtsschutz­beauftragten und natürlich nach einer Verhältnismäßigkeitsabwägung.

Kleiner Zusatz: Wir haben im Innenausschuss diskutiert – und das wird mir auch Jür­gen bestätigen –, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir darüber diskutiert hätten, dass das erst nach einem Vorschlag der Russen gemacht worden ist, Herr Kol­lege Weber; ich nehme das aber einmal so zur Kenntnis.

Ich danke unserer Staatssekretärin für ihren Einsatz. Ich weiß, das Thema Katastro­phen ist ihr sehr wichtig, aber auch der Schutz der Kollegen. Ich bin überzeugt, dass diese Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz verhältnismäßig, richtig und wichtig sind, dass dadurch vor allem aber unseren Polizistinnen und Polizisten die Arbeit enorm er­leichtert wird.

Zum Abschluss, geschätzte Frau Präsidentin – da ich heute nie die Möglichkeit hatte beziehungsweise wir beide immer zeitversetzt hier waren –, möchte ich dir, liebe Inge, gratulieren und wünsche dir als Präsidentin für das nächste halbe Jahr alles Gute! Ich bin mir sicher, du wirst den Bundesrat nach außen hin sehr gut und so, wie man es von dir gewohnt ist, vertreten. – Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

18.28


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, lieber Armin, mit eurer Unterstützung si­cher. – Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Jürgen Schabhüttl. – Bitte sehr.


18.29.13

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es bereits gehört, wir behandeln hier die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Wir sind ja einer Meinung, was die Hand­habe gegen Schaulustige, die Rettungseinsätze bei Unfällen behindern, die die Privat­sphäre in unzumutbarer Weise beeinträchtigen, betrifft, nämlich dass wir das nicht ha­ben wollen, dass wir die wegweisen wollen, dass wir das unter Strafe stellen wollen. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung, da sind wir uns einig.

Schade ist nur – wie soll ich es sagen? –, dass Herrn Minister Kickl und seinen Mitrei­terinnen und Mitreitern im Prinzip schon wieder einmal die Pferde durchgegangen sind und dass man bei guten Gesetzen beziehungsweise guten Novellen in diesem Fall Zu­sätze macht.

 


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