BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 150

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Am Dienstag erfuhren wir im Innenausschuss zu unserer Überraschung, dass man auf diesen Teil dieser Gesetzesnovelle, nämlich dass ja viel mehr überwacht und viel mehr gefilmt werden soll, erst mit dem Besuch des russischen Präsidenten, Herrn Putin, auf­merksam gemacht wurde. In manchen Bereichen – zum Beispiel in Deutschland bei der Reeperbahn – mag das wahrscheinlich begründet sein, aber bei einem Freibrief, ohne jegliche Einschränkung, können wir absolut nicht mitgehen.

Dieses Gesetz ist wiederum schwammig formuliert, es ist, wie gesagt, ohne Begutach­tung eingebracht worden; ein weiteres Mal. Man hat beinahe das Gefühl, dass die schwarz-blaue Regierung den Parlamentarismus absolut nicht ernst nimmt. Als Oppo­sition hat man fast das Gefühl, dass man im Weg steht. Am laufenden Band – Rudi Car­rell hätte damit seine wahre Freude – werden Abänderungsanträge ohne Begutachtung eingebracht, ohne dass sich das Experten ansehen konnten. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hat die SPÖ natürlich nie gemacht!) – Nein, natürlich nicht!

Wir können diesem Teil des Gesetzes, daher dem Gesetz im Ganzen, nicht zustim­men, denn es geht um eine weitere Überwachung an öffentlichen Orten, und das soll nicht ohne richtige und ordnungsgemäße Begutachtung das Parlament passieren. Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.24


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Armin Forstner. – Bitte.


18.24.21

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem lieber Martin Weber, mein alter Freund, es ist eine Wohltat, nach dir zu sprechen! (Bundesrat Weber: Bit­te!) – Es geht ja doch wieder, danke.

Insgesamt geht es um drei Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes: Zum einen geht es um die Schaulustigen, zum anderen geht es um Waffenverbotszonen, und drit­tens geht es um eine Videoüberwachung von Objekten, zu deren Schutz Österreich völ­kerrechtlich verpflichtet ist.

Zu den Schaulustigen: Die vorliegenden Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes dienen dem Schutz der Menschen während Rettungseinsätzen. Hintergrund ist die zu­nehmende Zahl von Schaulustigen im Fall von Unfällen oder Katastrophen. Es gibt schon jetzt die Möglichkeit der Wegweisung. Ein Gesetz ist offensichtlich aber nur dann effi­zient, wie wir hier sehen, wenn es tatsächlich Sanktionen dafür gibt. Diese Sanktionen führen wir jetzt mit einer Verwaltungsstrafe ein.

Künftig drohen Schaulustigen, die nach einer Ermahnung nicht den Unfallort verlassen, Geldstrafen bis zu 500 Euro, im Fall der Wiederholung oder Verharrung auch eine Frei­heitsstrafe bis zu einer Woche oder bei Vorliegen erschwerender Umstände eine zwei­wöchige Freiheitsstrafe. Man muss ganz klar sagen, wir unterstützen damit auch unse­re Rettungskräfte, die freiwillig tagtäglich großartige Arbeit für dieses Land und für die Menschen leisten, damit sie in Zukunft nicht mehr von Schaulustigen an der Arbeit be­ziehungsweise am Helfen gehindert werden.

Der zweite Punkt betrifft Waffenverbotszonen. Wir können uns da auf die Erfahrung un­serer Polizistinnen und Polizisten verlassen. Es gibt Schauplätze, die immer wieder von gewalttätigen Übergriffen geprägt sind, und für genau diese Schauplätze soll es zu­künftig möglich sein, wenn Angriffe gegen Leib, Leben oder Gesundheit zu befürchten sind, einen Waffenverbotszonenerlass zu machen. Es handelt sich hierbei um eine Verordnungsermächtigung, und im Fall des Falles ist eine solche Verordnung an die­sen Orten natürlich auch entsprechend kundzumachen, zum Beispiel durch Aushang an Ort und Stelle.

 


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