BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 161

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wir diesem Vertrag beziehungsweise diesem Antrag auch die Zustimmung erteilen. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen der ÖVP sowie des Bundesrates Längle.)

19.06

19.07.01


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf auch dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ebenfalls um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist so­mit angenommen.

19.08.128. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird (216/A und 229 d.B. sowie 10000/BR d.B. und 10015/BR d.B.)


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. – Ich bitte um den Bericht.


19.08.36

Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Sehr geehrte Frau Präsident! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, ... (Unruhe im Saal.)


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Könnte man bei der Berichterstattung bitte kurz auf­passen? – Danke schön.


Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA (fortsetzend): ... mit dem das Heimopferrenten­gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


 


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