wir diesem Vertrag beziehungsweise diesem Antrag auch die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen der ÖVP sowie des Bundesrates Längle.)
19.06
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf auch dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ebenfalls um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird (216/A und 229 d.B. sowie 10000/BR d.B. und 10015/BR d.B.)
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Sehr geehrte Frau Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, ... (Unruhe im Saal.)
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Könnte man bei der Berichterstattung bitte kurz aufpassen? – Danke schön.
Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA (fortsetzend): ... mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
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