BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 160

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Dieses Miteinander wollen wir aufrechterhalten. Natürlich kann man aber die Krimina­lität nicht ausschließen, und da ist die Polizei in ihrer Arbeit sehr gefordert. Mit Ge­setzen von gestern werden die Verbrechen von heute nicht bekämpft werden können, vor allem wenn sich die Verbrecher der Methoden von morgen bedienen und ihre Ta­ten grenzüberschreitend begehen.

Die Polizei muss Schritt halten können, und daher ist es wichtig, auch die grenzüber­schreitende Zusammenarbeit auszubauen. In diesem Zusammenhang darf ich den Polizistinnen und Polizisten, die mit ihrer Arbeit unsere Sicherheit gewährleisten, meine größte Wertschätzung aussprechen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Da in Ungarn die Voraussetzungen geschaffen sind, können auch wir das heute hier im Hohen Haus beschließen. Ich bin überzeugt, dass das ein weiterer Beitrag zur Steige­rung der Sicherheit in Österreich und in Ungarn ist. Daher freue ich mich, und unsere Fraktion stimmt dem Antrag gerne zu. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

19.03


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr. – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. – Bitte.


19.04.01

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich den Dankesworten meiner Vorrednerin anschließen. Unsere Exekutivkräfte, unsere Polizistinnen und Polizisten leis­ten in Österreich hervorragende Arbeit, und wir von der Politik haben den Auftrag, sie dabei zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Mayer und Bader.)

Nicht nur deshalb, aber auch darum gilt Österreich als das drittsicherste Land dieser Erde – eine kürzlich veröffentlichte Studie hat das wieder belegt.

Ich möchte jetzt aber zum eigentlichen Tagesordnungspunkt kommen. Der sogenannte Prümer Vertrag wurde im Mai 2005 geschlossen, er gilt als eines der bedeutendsten Abkommen zur überstaatlichen, über die Grenzen hinweg durchgeführten polizeilichen Zusammenarbeit. Damals haben elf Mitgliedstaaten der EU diesen Vertrag geschlos­sen, ein Jahr später wurde der Vorläufervertrag dieses heute vorliegenden Protokolls zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn unterzeichnet.

Er war damals eine gute Grundlage für die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. Der Vertragstext aus 2006 ist zwar, wie die tägliche Praxis gezeigt hat, nach wie vor eine gute Grundlage für eine enge und gute polizeiliche, grenzpoli­zeiliche Zusammenarbeit, aber es sind mittlerweile zwölf Jahre vergangen, und mit den vorliegenden Änderungen soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie prakti­schen Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen werden.

Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen soll damit gesteigert werden. Eine Adaptierung des Vertrags ist auch deshalb notwendig, weil seither ja die Erweiterung des Schengenraums erfolgt ist.

Wir haben gehört, welche Neuerungen damit einhergehen: Die Möglichkeiten der grenz­überschreitenden Nacheile bei der Bekämpfung von Straftaten werden erweitert. Es ist ein gemischter Streifendienst möglich. Weitere Bereiche, die vom Vertrag erfasst sind, sind grenzüberschreitende Maßnahmen im Schiffsverkehr und im Eisenbahnverkehr sowie Unterstützungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenver­kehr und bei der Korruptionsbekämpfung.

Alles in allem ist das ein wichtiges und gutes Gesetzeswerk. Wie gesagt, wenn es zur Unterstützung der Polizei dient, sind wir jederzeit bereit, und aus diesem Grund werden


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