Die Ausweitung des Personenkreises ist sicherlich noch nicht abgeschlossen, aber die Materie ist bei der Ministerin in guten Händen, und sollten weitere Fälle auftauchen, kann man dieses Gesetz ja nochmals erweitern. Wir Freiheitlichen begrüßen dieses Gesetz auf jeden Fall und geben dafür unsere ausdrückliche Zustimmung. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)
19.14
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gregor Hammerl. – Bitte.
Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Mit dem Heimopferrentengesetz 2017 wurde eine „Geste der Versöhnung“ mit Menschen, denen in massivster Weise Unrecht zugefügt worden ist, gesetzt. Die Frau Präsidentin hat es erwähnt: Es handelt sich um ein ganz, ganz wichtiges Gesetz in Österreich. Wiedergutmachung, meine Damen und Herren, gibt es nicht. Verletzungen physischer Art können vielleicht weitgehend Heilung finden, seelische Wunden aber bleiben. Der Start ins Leben war für viele ein Fehlstart, was sich bis heute auswirkt. Dieses Gesetz, das im Zusammenhang mit dieser Geste auch die Schaffung eines Anspruchs auf eine monatliche Rente beinhaltet, ist ein wirklicher Schritt hin zu dieser Versöhnung.
Der Kreis der Bezugsberechtigten wurde nun so definiert: Opfer von Misshandlungen in Heimen und Pflegefamilien können bei Zutreffen der Voraussetzungen seit 1. Juli 2017 eine monatliche Rente in der Höhe von 300 Euro beziehen. – Nicht viel, aber es ist eine Gutmachung.
Bezugsberechtigt sind Personen, die eine Entschädigung als Missbrauchsopfer erhalten haben und eine Pension beziehen beziehungsweise das Pensionsalter erreicht haben, sowie jene, die eine Dauerleistung aus der Mindestsicherung aufgrund der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit beziehen.
Mit der Änderung des Gesetzes wurde der Kreis der Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente haben, ausgeweitet. Auch Personen, die in Krankenanstalten, Psychiatrien, privaten Trägereinrichtungen zu Opfern von Misshandlungen und Missbrauch wurden, und solche, die sich einer Malariatherapie unterziehen mussten, haben nun Anspruch auf symbolische – ich wiederhole: auf symbolische – Entschädigung. Das ist gut so, weil nicht mehr unterschieden werden muss zwischen Opfern gewisser Einrichtungen, die diese Entschädigungen bekommen, und solchen, die kein Recht darauf haben. Vor diesem Gesetz müssen alle Opfer, meine Damen und Herren, die gleiche Behandlung erfahren.
Wir müssen uns dabei vor Augen halten, dass es für die Einrichtungen, die diese Entscheidung über das Zusprechen einer Entschädigung treffen müssen, nicht immer leicht ist, da zu einem gerechten Urteil zu kommen. Unsere ehemalige Landeshauptfrau Waltraud Klasnic war und ist noch heute in dieser Kommission, bei der sich immer noch Frauen und Männer melden. Das ist keine einfache, es ist eine schwierige Arbeit, deshalb müssen wir diesen Personen sehr dankbar dafür sein, dass sie dazu bereit sind, die Anträge gewissenhaft zu überprüfen. Dazu kommt jetzt, dass Anträge, die vor dem Hintergrund der derzeitigen Gesetzeslage abgelehnt wurden und die zur Nachbesserung aussichtsreich erscheinen, nun neu begutachtet, aber auch neu beurteilt werden müssen – eine Menge Arbeit.
Eine weitere Verbesserung zeigt sich darin, dass sich Betroffene in Zukunft direkt an die Rentenkommission der Volksanwaltschaft wenden können. Die betroffenen Menschen müssen sich damit nicht wie bisher an verschiedene Stellen mit dem Ansuchen um eine Entschädigung wenden, um dann eine Zusatzrente erhalten zu können. Sie
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite