BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 163

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Die Ausweitung des Personenkreises ist sicherlich noch nicht abgeschlossen, aber die Materie ist bei der Ministerin in guten Händen, und sollten weitere Fälle auftauchen, kann man dieses Gesetz ja nochmals erweitern. Wir Freiheitlichen begrüßen dieses Gesetz auf jeden Fall und geben dafür unsere ausdrückliche Zustimmung. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

19.14


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gregor Hammerl. – Bitte.


19.14.35

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Minister! Geschätz­te Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Mit dem Heimopferrenten­gesetz 2017 wurde eine „Geste der Versöhnung“ mit Menschen, denen in massivster Weise Unrecht zugefügt worden ist, gesetzt. Die Frau Präsidentin hat es erwähnt: Es handelt sich um ein ganz, ganz wichtiges Gesetz in Österreich. Wiedergutmachung, meine Damen und Herren, gibt es nicht. Verletzungen physischer Art können vielleicht weitgehend Heilung finden, seelische Wunden aber bleiben. Der Start ins Leben war für viele ein Fehlstart, was sich bis heute auswirkt. Dieses Gesetz, das im Zusammen­hang mit dieser Geste auch die Schaffung eines Anspruchs auf eine monatliche Rente beinhaltet, ist ein wirklicher Schritt hin zu dieser Versöhnung.

Der Kreis der Bezugsberechtigten wurde nun so definiert: Opfer von Misshandlungen in Heimen und Pflegefamilien können bei Zutreffen der Voraussetzungen seit 1. Juli 2017 eine monatliche Rente in der Höhe von 300 Euro beziehen. – Nicht viel, aber es ist eine Gutmachung.

Bezugsberechtigt sind Personen, die eine Entschädigung als Missbrauchsopfer erhal­ten haben und eine Pension beziehen beziehungsweise das Pensionsalter erreicht ha­ben, sowie jene, die eine Dauerleistung aus der Mindestsicherung aufgrund der dauer­haften Erwerbsunfähigkeit beziehen.

Mit der Änderung des Gesetzes wurde der Kreis der Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente haben, ausgeweitet. Auch Personen, die in Krankenanstalten, Psychia­trien, privaten Trägereinrichtungen zu Opfern von Misshandlungen und Missbrauch wur­den, und solche, die sich einer Malariatherapie unterziehen mussten, haben nun An­spruch auf symbolische – ich wiederhole: auf symbolische – Entschädigung. Das ist gut so, weil nicht mehr unterschieden werden muss zwischen Opfern gewisser Einrich­tungen, die diese Entschädigungen bekommen, und solchen, die kein Recht darauf haben. Vor diesem Gesetz müssen alle Opfer, meine Damen und Herren, die gleiche Behandlung erfahren.

Wir müssen uns dabei vor Augen halten, dass es für die Einrichtungen, die diese Ent­scheidung über das Zusprechen einer Entschädigung treffen müssen, nicht immer leicht ist, da zu einem gerechten Urteil zu kommen. Unsere ehemalige Landeshaupt­frau Waltraud Klasnic war und ist noch heute in dieser Kommission, bei der sich immer noch Frauen und Männer melden. Das ist keine einfache, es ist eine schwierige Arbeit, deshalb müssen wir diesen Personen sehr dankbar dafür sein, dass sie dazu bereit sind, die Anträge gewissenhaft zu überprüfen. Dazu kommt jetzt, dass Anträge, die vor dem Hintergrund der derzeitigen Gesetzeslage abgelehnt wurden und die zur Nach­besserung aussichtsreich erscheinen, nun neu begutachtet, aber auch neu beurteilt wer­den müssen – eine Menge Arbeit.

Eine weitere Verbesserung zeigt sich darin, dass sich Betroffene in Zukunft direkt an die Rentenkommission der Volksanwaltschaft wenden können. Die betroffenen Men­schen müssen sich damit nicht wie bisher an verschiedene Stellen mit dem Ansuchen um eine Entschädigung wenden, um dann eine Zusatzrente erhalten zu können. Sie


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