Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
der Mitteilungen des Tiroler, des Oberösterreichischen und des Vorarlberger Landtages betreffend Mandatsverzichte beziehungsweise Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates,
der Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend die Nominierung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen,
der Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz sowie
der Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union beziehungsweise der Vertretungsmeldung der Mitglieder der Bundesregierung
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die ebenfalls dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen:
(Anlage 1) (siehe auch S. 7)
2. Schreiben der Landtage:
Mitteilungen des Tiroler und des Vorarlberger Landtages bzw. Schreiben des Präsidenten des Oberösterreichischen und des Vorarlberger Landtages betreffend Mandatsverzichte bzw. Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 3, Anlage 3a, Anlage 4 und Anlage 5)
3. Schreiben des Bundeskanzlers:
Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend die
Nominierung von Herrn Landesrat Dr. Martin Eichtinger über Vorschlag des Landes Niederösterreich zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen (Anlage 7),
Nominierung von Frau Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf über Vorschlag des Landes Salzburg zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen (Anlage 8),
Nominierung von Herrn Landeshauptmann Günther Platter zum Mitglied und Frau Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen über Vorschlag des Landes Tirol (Anlage 9)
und
Nominierung von Herrn Landeshauptmann Dr. Michael Ludwig zum Mitglied und Herrn Amtsführenden Stadtrat Peter Hanke zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen über Vorschlag des Landes Wien (Anlage 10)
4. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 26. September 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2017 (III-160/NR und 259/NR d. B.)
5. Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union:
Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend
den Aufenthalt des Herrn Bundesministers für Inneres Herbert Kickl am 10. Oktober 2018 in Den Haag und vom 11. bis 13. Oktober 2018 in Luxemburg (Anlage 11)
bzw.
den Aufenthalt der Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl am 11. (abends) und 12. Oktober 2018 (mittags) in Berlin (Anlage 12),
den Aufenthalt des Herrn Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser am 10. (mittags) und 11. Oktober 2018 in Luxemburg (Anlage 13 und Anlage 13a),
den Aufenthalt der Frau Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Dr. Juliane Bogner-Strauss am 10. und 11. Oktober 2018 in Brüssel (Anlage 14),
und
den Aufenthalt des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel vom 10. bis 12. Oktober 2018 (Anlage 15)
6. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend
Aufnahme von Verhandlungen über das Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds (Anlage 2)
bzw.
Aufnahme von Verhandlungen über ein internationales, rechtlich verbindliches Instrument unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen über den Schutz und die nachhaltige Nutzung von mariner biologischer Diversität in Gebieten außerhalb der nationalen Jurisdiktion (Anlage 6)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates sowie EU-Vorhaben gemäß Art. 23e B-VG:
(siehe Tagesordnung)
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder:
(siehe Tagesordnung)
Verkehrstelematikbericht 2018 (III-656-BR/2018 d. B.)
und
Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2017 (III-657-BR/2018 d. B.)
sowie
Tätigkeitsbericht des Rates für Forschung- und Technologieentwicklung 2017 (III-658-BR/2018 d. B.)
alle zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr
und
Grüner Bericht 2018 (III-659-BR/2018 d. B.)
sowie
Massnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2019 (III-660-BR/2018 d. B.)
beide zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
und
Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen (III-661-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Justizausschuss
sowie
Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2017 (III-662-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
3. Petitionen:
Petition betreffend „Keine Kürzungen bei Frauen- und Familienberatungsstellen, Frauenhäusern, Gewaltschutz“, überreicht von Bundesrat Dr. Gerhard Leitner (42/PET-BR/2018)
Petition betreffend „Keine Streichung des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern“, überreicht von Bundesrat David Stögmüller (43/PET-BR/2018)
und
Petition betreffend „Verschärfung des Glückspielgesetzes“, überreicht von Bundesrat David Stögmüller (44/PET-BR/2018)
alle zugewiesen dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen
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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Eingelangt sind Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Beendigung der Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 B-VG der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger durch die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Dr. Juliane Bogner-Strauß mit 26. August 2018 beziehungsweise
den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger vom 10. bis 15. Oktober 2018 in Bali, Indonesien, bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck mit seiner Vertretung sowie
die Vertretung des Herrn Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser durch die Frau Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck bis 12 Uhr und Herrn Bundesminister für Bildung Dr. Heinz Faßmann ab 12 Uhr.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht, die beziehungsweise der Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
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Ich gebe bekannt, dass der von den Bundesräten David Stögmüller und Dr. Ewa Dziedzic gestellte Entschließungsantrag betreffend „Überführung der inklusiven Klassen an Sonderschulen ins Regelschulsystem – die Integrationsklassen in Oberösterreich retten“, nur zwei Unterschriften trägt und somit nicht genügend unterstützt ist.
Ich stelle daher die Unterstützungsfrage und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, dies also nicht bereits durch ihre Unterschrift getan haben, um ein Handzeichen. – Durch die zusätzliche Unterstützung ist der gegenständliche Antrag als genügend unterstützt anzusehen und wird dem Unterrichtsausschuss zugewiesen.
Ich gebe weiters bekannt, dass der von den Bundesräten David Stögmüller und Dr. Ewa Dziedzic gestellte Entschließungsantrag betreffend „Verschärfung des Glücksspielgesetzes“ nur zwei Unterschriften trägt und somit nicht genügend unterstützt ist.
Ich darf auch diesbezüglich die Unterstützungsfrage stellen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, dies also noch nicht schriftlich getan haben, um ein Handzeichen. – Die Unterstützung ist nicht ausreichend.