13.39

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Volks­anwälte! Frau Dr. Brinek! Herr Dr. Kräuter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte heute ein paar Worte zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung verlieren. Kollegin Rosa Ecker wird sich dann noch zum Bericht über die präventive Menschenrechtskontrolle zu Wort melden.

Vorweg ein paar wichtige Daten: Wir haben bei der Behördenkontrolle erneut gegen­über den Vorjahren, insbesondere gegenüber dem Vorjahr, ein Plus an Beschwerden zu verzeichnen. 2017 haben sich insgesamt 20 097 Bürger von Österreichs Behörden ungerecht behandelt gefühlt. Das bedeutet eben ein Beschwerdeplus in der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. 2016 waren es rund 18 500 Bürger, die sich mit ihren Behördenproblemen an die Volksanwaltschaft wandten. Das zeugt sicherlich von einem hohen Vertrauen der Bürger in die Volksanwaltschaft, aber natürlich auch von ein paar anderen Dingen, die ich jetzt noch erklären will.

Die Volksanwaltschaft war in 16 103 Fällen tatsächlich zuständig, in 10 333 Fällen wur­de tatsächlich ein Prüfverfahren eingeleitet. 42 Prozent davon fielen in den Bereich der inneren Sicherheit, und zwar aufgrund der großen Zahl an asylrechtlichen Beschwer­den.

Die zweitmeisten Prüfverfahren haben wir betreffend Probleme beim Arbeitsmarkt­service, bei der Pflegegeldeinstufung sowie rund um das Pensionsversicherungsrecht zu verzeichnen, gefolgt vom Bereich Justiz mit 13,4 Prozent, Anlass gaben die lange Dauer von Gerichtsverfahren und Verfahren der Staatsanwaltschaften sowie der Straf­vollzug.

Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle Folgendes hinzufüge: Seit dem Früh­jahr 2017 bringt sich die Volksanwaltschaft lobenswerterweise sehr stark bei der Aus- und Weiterbildung in der Strafvollzugsakademie ein. In einer ersten Tranche wurden insgesamt knapp 100 Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zu diesem Zeitpunkt in Ausbildung als Justizwachebeamtin oder -beamter gestanden sind, über Aufgaben und Zuständigkeit der Volksanwaltschaft unterrichtet.

Darüber hinaus engagiert sich die Volksanwaltschaft auch in der Polizeiausbildung. 2017 wurden zum Beispiel elf Klassen in vier Bundesländern, nämlich in Salzburg, Tirol, Wien und Niederösterreich, unterrichtet und insgesamt 280 angehende Polizistin­nen und Polizisten über die Arbeit der Volksanwaltschaft informiert.

Das ist, glaube ich – und ich denke, darin sind wir uns einig –, sehr wichtig und auch gut. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, dass speziell im Strafvollzug, also in unse­ren Haftanstalten, eine immer größere Zahl an teilweise massiv gewaltbereiten Häftlin­gen einer zunehmend geringeren Zahl an Justizwachebeamten gegenübersteht. Laut einem Bericht des „Standard“ vom 15. April dieses Jahres sind seit Jahren weit über 200 Stellen im Justizwachedienst unbesetzt. Auch wird laufend über vermehrte Über­griffe auf Justizwachebeamte durch Häftlinge berichtet. So klagte schon 2017 etwa die Gewerkschaftsvertretung der Tiroler Justizwache über die hohe Gewaltbereitschaft der Häftlinge, insbesondere jener aus dem nordafrikanischen Raum.

Laut einem Bericht des „Standard“ vom 26. April 2018 gab es im Vorjahr insgesamt 187 Übergriffe auf Justizwachebeamte, und heuer waren es allein bis Ende Februar 27 Übergriffe. Laut Justizwachegewerkschaft werden praktisch jeden zweiten Tag Justiz­wachebeamte mit Übergriffen konfrontiert. Das hat dann natürlich auch zusätzlich zum Ergebnis, dass damit auch die Zahl der Krankenstandstage der Beamten sehr stark zunimmt. Im vergangenen Jahr brauchten 72 verletzte Justizwachebeamte nach einer Dienstunfallmeldung 946 Krankenstandstage – das sind im Schnitt 14 Tage pro Beamten – nach einer tätlichen Attacke.

Der Anteil der besonders gewaltbereiten Häftlinge in Österreich wird nach einer Erhe­bung in Österreichs Justizanstalten auf etwa 3 Prozent der Häftlinge geschätzt, also ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Ich erwähne das hier an dieser Stelle nicht deshalb, um Übergriffe anderer Art oder berechtigte Mängel zu relativieren, sondern wir müssen uns auch dieser Seite der Medaille widmen, weil all das Dinge sind, von denen die letzte Regierung schon seit Jahren gewusst hat, ohne dass irgendetwas unternommen worden wäre.

Die neue Bundesregierung, namentlich Vizekanzler Strache und Justizminister Moser, hat sich jetzt zu 170 neuen Planstellen bekannt. Ich weise aber darauf hin, dass es unter Berücksichtigung einer zweijährigen Ausbildungszeit von jetzt an bis Mitte bezie­hungsweise Ende 2020 dauern wird, bis diese Justizwachebeamten ihren Dienst verrichten werden können; bis dahin haben wir also nach wie vor ein großes Problem in unseren Justizanstalten.

Des Weiteren entnehme ich dem sehr umfangreichen Bericht, dass es einen Mangel an Gymnasiumsplätzen in der Steiermark gibt. In meinem Heimatland, der Steiermark, gab es aufgrund einer Beschwerde einer Elterninitiative im März 2016 eine Prüfung der Volksanwaltschaft. Das Thema Mangel an Gymnasiumsplätzen im Raum Deutsch­landsberg ist ein Problem gewesen und ist es wahrscheinlich immer noch.

Die amtsführende Präsidentin des Landesschulrates und das Bundesministerium für Bildung hatten damals gegenläufige Positionen. Die Landesschulratspräsidentin hat diese Initiative anfangs unterstützt. Nach circa einem Dreivierteljahr Hickhack zwischen dem Bildungsministerium, der Volksanwaltschaft und dem Landesschulrat hat es bei der Frau Landesschulratspräsidentin einen Meinungsumschwung zugunsten des Bun­desministeriums gegeben.

Die Volksanwaltschaft meint zum Problem der fehlenden Gymnasiumsplätze, dass „wohl­begründete Wünsche von Eltern in Bezug auf die Bildung ihrer Kinder zu berück­sichtigen“ sind. Abschließend stellt die Volksanwaltschaft fest, dass die „Schaffung von AHS-Unterstufen-Standorten [...] im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen“ ist. Wir hoffen, dass das so umgesetzt wird.

Die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung für Naturkatastrophen wurde von Volksanwalt Dr. Fichtenbauer aufgeworfen und in unserer Ausschusssitzung auch von Volksanwältin Dr. Brinek angesprochen. Ich möchte an dieser Stelle mitteilen, dass wir das sehr stark unterstützen. Es ist eine reale Lücke im Rechtssystem, die zu schließen ist. Es ist de facto so, dass nach einer solchen Katastrophe höchstens 10 Prozent der Gebäudewerte von Versicherungen als erstattbar bezeichnet werden, und es ist, geschätzte Damen und Herren, nicht tragbar, dass bei einer solchen Naturkatastrophe Betroffene 90 Prozent der Schäden oder mehr schlussendlich selbst zahlen müssen und darauf sitzen bleiben.

In jeder Hinsicht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, handelt es sich bei dem vorliegenden Bericht um ein Zeugnis einer 40 Jahre langen hochprofessionellen und bürgernahen Arbeit einer Institution, um welche uns Europa und viele Länder darüber hinaus beneiden. Ich habe das vor Kurzem selbst erlebt. Ich war in Stuttgart bei einem Treffen von Vorsitzenden von Petitionsausschüssen im europäischen Raum, wenn man so sagen will; es waren vor allem die deutschen Bundesländer vertreten und auch Herr Volksanwalt Dr. Kräuter war als Referent dort. Sie können mir glauben: Man be­neidet uns tatsächlich um diese Institution, die ausgezeichnete Arbeit leistet.

Wir werden daher diesem Bericht klarerweise gerne zustimmen. Ich bedanke mich nochmals recht herzlich bei der Volksanwältin und den Volksanwälten und deren Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht und für die bisherige, wie erwähnt, jahr­zehntelange ausgezeichnete und beeindruckende Arbeit im Dienste Österreichs. Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

13.48

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster gelangt Bundesrat Ferdinand Tiefnig zu Wort. – Bitte.