BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 49

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einiges zu tun. Ich stehe ganz klar dafür, so viele wie möglich auf diesem Weg mitzu­nehmen.

Wenn wir uns anschauen, was die Digitalisierung an Möglichkeiten für die Umwelt bietet, so müssen wir sagen, es ist eben nicht erforderlich, dass man jedes Mal ins Auto steigt und ins Büro fährt. Man kann und soll sich das im Sinne moderner Arbeits­welten auch selber einteilen. Jeder Unternehmer – gerade bei dem momentanen Fach­kräftemangel – möchte gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei sich haben; wenn er ihnen Arbeitsplätze geben kann, dann ist es ein Miteinander und nicht ein Gegen­einander, und auch das im Sinne der Umwelt und nicht gegen die Umwelt. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.27


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank, Frau Bundesminister!

Die Aktuelle Stunde ist beendet.

11.27.55Einlauf und Zuweisungen


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Hinsichtlich der eingelangten, verviel­fältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

der Mitteilungen des Tiroler, des Oberösterreichischen und des Vorarlberger Land­tages betreffend Mandatsverzichte beziehungsweise Wahl von Mitgliedern und Ersatz­mitgliedern des Bundesrates,

der Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfas­sungsgesetz betreffend die Nominierung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitglie­dern des Ausschusses der Regionen,

der Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz sowie

der Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­ent­halt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Euro­päischen Union beziehungsweise der Vertretungsmeldung der Mitglieder der Bundes­regie­rung

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und de­ren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die ebenfalls dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen:

(Anlage 1) (siehe auch S. 7)

 


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