einiges zu tun. Ich stehe ganz klar dafür, so viele wie möglich auf diesem Weg mitzunehmen.
Wenn wir uns anschauen, was die Digitalisierung an Möglichkeiten für die Umwelt bietet, so müssen wir sagen, es ist eben nicht erforderlich, dass man jedes Mal ins Auto steigt und ins Büro fährt. Man kann und soll sich das im Sinne moderner Arbeitswelten auch selber einteilen. Jeder Unternehmer – gerade bei dem momentanen Fachkräftemangel – möchte gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei sich haben; wenn er ihnen Arbeitsplätze geben kann, dann ist es ein Miteinander und nicht ein Gegeneinander, und auch das im Sinne der Umwelt und nicht gegen die Umwelt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.27
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank, Frau Bundesminister!
Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
der Mitteilungen des Tiroler, des Oberösterreichischen und des Vorarlberger Landtages betreffend Mandatsverzichte beziehungsweise Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates,
der Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend die Nominierung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen,
der Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz sowie
der Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union beziehungsweise der Vertretungsmeldung der Mitglieder der Bundesregierung
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die ebenfalls dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen:
(Anlage 1) (siehe auch S. 7)
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