BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 111

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schwere Körperverletzung, Vergewaltigung oder Raub. Es verwundert deshalb schon, dass durch diese Änderung den Opfern terroristischer Straftaten psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gewährt wird, auch wenn es sich nur um das Auto der Person, um Güter handelt, die Prozessbegleitung jedoch nicht ausgeweitet wird, wenn es um Zeugen und Zeuginnen von ebenso gravierenden Dingen wie Vergewaltigung, Körperverletzung oder Mordversuch geht.

Bei Sexual- und Gewaltdelikten im sozialen Nahraum werden weiterhin Frauen und Kinder betroffen sein, das werden Sie wissen. Und es widerspricht nicht nur der Istanbul-Konvention, sondern man ignoriert dadurch auch die EU-Opferschutzrichtlinie, dass diesen Personen die Prozessbegleitung weiterhin nicht gewährt wird. – Auch dadurch werden wieder einmal die Prioritäten dieser Regierung sichtbar.

Während Sie also zum einen gravierende Gesetzeslücken nicht schließen – ich wiederhole: Betroffene von beispielsweise Cybermobbing, Cybergewalt, haben nach wie vor keine Möglichkeit, sich zu wehren –, schütten Sie an anderer Stelle das Kind mit dem Bade aus, wie man sagt, beziehungsweise verschärfen Sie Sachen, die bereits geregelt sind. Ein Beispiel dafür ist der § 278g, Reisen für terroristische Zwecke. Bereits jetzt ist nämlich die Beteiligung an einer terroristischen Organisation oder Vereinigung strafbar – das wissen Sie –, und davon sind auch Reisen unter dem Vorsatz, Terrorismus zu unterstützen, umfasst.

„Die Kriminalisierung einer Ein- und Ausreise folgt der beobachtbaren Tendenz, die Strafbarkeit weit vorzuverlagern und birgt daher ein großes Missbrauchspotenzial“, so ist in der Stellungnahme von Amnesty International dazu zu lesen. In dem Sinne be­zweifle ich wirklich sehr, dass diese Änderungen, die heute referiert und beschlossen werden, irgendetwas dazu beitragen werden, dass wir Terroranschläge oder Amokläufe in Österreich verhindern.

Kürzen Sie hier sozusagen nicht die Debatte ab, indem Sie immer nur auf diese Gefahr verweisen, setzen Sie als Regierung tatsächlich einmal Prioritäten! Schauen Sie sich die Statistik und die Relation an und kümmern Sie sich – heute ist Mädchentag, das wurde schon ein paar Mal erwähnt – tatsächlich um jene, die von sexuellen Übergrif­fen, von Hass im Netz betroffen sind und in Österreich noch immer keine Rechtsgrund­lage vorfinden, um sich dagegen zu wehren! Setzen Sie bitte als Regierung endlich Prioritäten, statt derart teure Kampagnen zu starten, von denen niemand in der Bevölkerung glaubt, dass sie irgendetwas bewirken werden! Vielleicht denken Sie trotzdem darüber nach, auch wenn Sie die Opposition kaum mehr beachten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

11.58


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Raml. Ich erteile es ihm. – Bitte.


11.58.23

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Frau Kollegin Dziedzic von den Grünen, eingangs muss ich schon eines ganz klar festhalten: Es ist wohl der Gipfel der Geschmacklosigkeit und absolut pietätlos, wenn man Terror so dermaßen herunterspielt, wie Sie es in Ihrer Rede gerade gemacht haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich finde es auch wirklich absolut geschmacklos, wenn Sie die Toten im Straßen­ver­kehr so lapidar damit vergleichen, dass es in Österreich derzeit – ich sage derzeit – noch keine Toten aufgrund von Terrorakten gegeben hat. Gerade Sie, wo Sie doch


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