BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 131

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der Behörden einfacher macht und die gute Beendigung solcher Verfahren beschleu­nigt.

Abschließend möchte ich noch auf die Brüssel-IIa-Verordnung hinweisen, deren Revi­dierung derzeit unter der österreichischen Ratspräsidentschaft in der Richtung ver­handelt wird, dass solche Verfahren im Zusammenhang mit Kindesentführungen in Zukunft nicht mehr mehrere Jahre, sondern nicht länger als 18 Wochen dauern dürfen. Dazu sollen die Rechte der Kinder gestärkt werden, wenn sie bereits eine ent­sprechende Reife aufweisen.

In jedem Fall geht es aber um das Wohl des Kindes. Deswegen kann man diesen Beschluss des Nationalrates nur sehr unterstützen und keinen Einwand dagegen erheben. (Allgemeiner Beifall.)

13.16


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm. – Bitte.


13.16.21

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Werte Zu­schauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Kinder sind etwas Besonderes, Kinder sind unsere Zukunft und Kinder sind unschuldig. Sie sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft und können sich oftmals nicht wehren. Darum haben Kinder unseren ganz besonderen Schutz verdient, nämlich in vielerlei Hinsicht.

Wann immer sich Mutter und Vater trennen, entstehen Narben an den Seelen der Kinder. Wie groß oder klein diese Narben ausfallen, ist immer abhängig vom Verhalten beider Elternteile während und auch nach der Trennung. Es sollte immer das oberste Ziel der Eltern sein, die Kinder möglichst bei allen Streitigkeiten außen vor zu lassen. Das ist jetzt natürlich viel leichter gesagt, als es in der Realität getan ist. Kinder werden leider Gottes auch immer wieder zum Spielball gekränkter Elternteile.

Wenn einmal so ein Rosenkrieg entfacht ist, dann passiert es leider, dass Menschen ihre persönlichen Befindlichkeiten über das Wohl der eigenen Kinder stellen. Auch wenn der eine oder die andere Jahre später dann draufkommt, dass das ein großer Fehler war, tragen trotzdem die Kinder die Narben der letzten Jahre davon, und diese Narben bleiben oft ein Leben lang.

Auch wenn es fast unglaublich erscheint, es gibt in Österreich im Schnitt jährlich 80 Kin­desentführungen. Wie die Frau Kollegin richtig gesagt hat, geht es da nicht um Kindesentführung in strafrechtlicher Hinsicht, sondern darum, dass Mutter oder Vater dem anderen Elternteil das Kind vorenthält. (Ruf bei der SPÖ: Das ist eine Entziehung und keine Entführung!)

Ein Beispiel: Die Mutter ist Österreicherin, der Vater ist Marokkaner. Nach kurzer Ehe kommt es zur Trennung, und der Vater nimmt – vielleicht aus Liebe zum Kind, vielleicht aber auch aus Rache gegenüber der Mutter – das Kind mit nach Marokko und kommt nicht wieder. Stellen Sie sich vor, was das bedeutet, wenn das Ihr Kind ist! Stellen Sie sich vor, was das für das Kind bedeutet, das aus dem gewohnten Umfeld gerissen wird und in eine für das Kind neue Welt verbracht wird, meistens oder immer gegen den Willen des Kindes. Wie gesagt, diese Fälle gibt es, und es passiert auch umgekehrt, dass nämlich Kinder zu uns nach Österreich mitgenommen und dem zweiten Elternteil vorenthalten werden.

Mit diesem Übereinkommen der Haager Konvention werden zivilrechtliche Aspekte bei internationalen Kindesentführungen – ich kann nichts dafür, es steht so drinnen –


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