BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 132

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beziehungsweise Kindesentführungen über Landesgrenzen hinweg geregelt. Es wollen Panama, Uruguay, Kolumbien und El Salvador beitreten. Natürlich ist das begrüßens­wert. Je mehr Länder diesem Übereinkommen beitreten, desto besser ist es.

Obwohl es selbstverständlich sein sollte, dass man dieses Übereinkommen unterstützt, müssen wir es hier im Plenum behandeln. Warum? – Wir haben es schon gehört: weil es gesetzesändernd und gesetzesergänzend wirkt. Somit muss ein Beitritt von neuen Ländern auch durch die bisherigen Vertragspartner bestätigt werden.

Der große Vorteil von diesem Übereinkommen liegt darin, dass, wenn Kinder entführt oder entzogen werden, die Eltern, die die Rückführung des Kindes erreichen wollen, sich an die zentralen Behörden vor Ort wenden können. Bei uns ist es zum Beispiel das Justizministerium, in anderen Ländern das entsprechende Pendant dazu. Dort ist dann eine gewisse Gewähr dafür gegeben, dass die entsprechenden Behörden weitgehend im Sinne dieses Abkommens selbständig handeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir dieses Übereinkommen der Haager Konvention schon sehr bald wieder auf der Tagesordnung haben werden und noch viele weitere Länder ebendiesem beitreten, zum Wohle unserer und aller Kinder. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.21


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hubert Koller. Ich erteile es ihm. – Bitte.


13.21.18

Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch an den Fernsehapparaten! Dieses Thema eint uns alle. Der Schutz der Kinder, die Stärkung der Kinderrechte ist ein Thema, das an keinem von uns vorbeigeht. Deshalb ist es enorm wichtig, dass hier auch entsprechend ausgeführt wird, worum es bei diesem Übereinkommen geht, und ich danke meiner Vorrednerin und meinem Vorredner dafür, dass sie das so klar dargelegt haben. Die Zuschauer zu Hause wissen nämlich oft nicht, wovon wir reden, denn wir reden sachlich, im Detail, sagen aber oft nicht, worum es eigentlich richtig geht. Ich glaube, es wurde schon gut ausgeführt, und möchte nur ein paar Kleinigkeiten ergänzen.

Der Beschluss der EU, dass Österreich und Rumänien gleichzeitig die Ermächtigung erteilt wurde, diese Anträge heute entgegenzunehmen, erfolgte schon im Dezem­ber 2017. Die Europäische Union – und da möchte ich hinzufügen, weil ja immer wieder vorgeworfen wird, die größeren Einheiten würden schlechte Dinge machen, dass es auch sehr, sehr viel Gutes zu berichten gibt – hat sich im Artikel 3 ihres Vertrages über die Europäische Union das Ziel gesetzt, den Schutz der Rechte des Kindes deutlich zu fördern. Die Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Politik.

Der Rat hat – die Kollegin hat es angeführt – diese wichtige Brüssel-IIa-Verordnung erlassen, um „Kinder vor den schädlichen Auswirkungen eines widerrechtlichen Ver­bringens oder Zurückhaltens zu schützen und Verfahren einzuführen, die ihre sofortige Rückkehr in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts sowie den Schutz des Umgangs- und des Sorgerechts sicherstellen“ sollen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich darf Sie bitten, Ihrem Kollegen Folgendes aus­zurichten: Ich ersuche Herrn Bundesminister Moser, während der Ratspräsidentschaft darauf Wert zu legen und zu drängen, dass diese Verordnung vor allem dahin gehend revidiert wird, dass die Verfahren in Zukunft nicht mehr so lange dauern. Ich weiß,


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