BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 133

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dass, wie schon erwähnt wurde, eine Verfahrensdauer von maximal 18 Wochen und eine Vollstreckungsfrist von sechs Wochen angepeilt werden. Unsere volle Zustim­mung gibt es dazu.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mitgliedstaaten der EU sind Vertrags­partner des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980. Die Union bestärkt aber auch – und heute behandeln wir Drittstaaten – Drittstaaten, diesem Abkommen beizu­treten. Die beste Lösung für die schwierige Hilfe bei internationaler Kindesentführung ist nämlich ein gemeinsamer Rechtsrahmen zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch den Drittstaaten.

Gemäß den Artikeln 37 und 38 des Haager Übereinkommens können eben auch Staaten, die zum Zeitpunkt der Annahme des Übereinkommens nicht Mitglieder des Übereinkommens waren, dem Übereinkommen beitreten. Das Übereinkommen sagt aber auch, dass Organisationen, wie die EU eine ist, nicht Vertragspartner sein kön­nen, sondern jeder Mitgliedstaat das Beitrittsgesuch von Drittstaaten durch Zustim­mung seines Parlaments annehmen muss. Das heißt, es wird erst wirksam, wenn wir heute diese Zustimmung geben.

Österreich hat bis jetzt schon dem Beitritt vieler Staaten zugestimmt. Der Nationalrat hat am 26. September 2018 den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages beziehungsweise der Staatsverträge beschlossen. Heute geben wir die Zustimmung. Es ist auch kein Akt, der nur kurze Zeit dauert. Panama hat die Urkunde bereits 1994 zum Beitritt vorgelegt und mit Mai 1994 in Kraft gesetzt, Uruguay 1999, Kolum­bien 1995, El Salvador 2001.

Das heißt, gut Ding braucht Weile. Deshalb ist es gut, dass wir das heute machen, denn, wie ich zu Beginn gesagt habe, jede Maßnahme zum Schutz der Kinder ist eine richtige und wichtige. Dies schon deshalb, weil gerade bei Kindesentführungen oftmals und fast immer die Kinder die Opfer sind und der Streit zwischen den Eltern meist auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Die Rechte der Kinder müssen weiter gestärkt werden. Deshalb freue ich mich darüber, dass unser Bundesrat als Zu­kunftskammer, als einzige Kammer Europas einen Ausschuss für Kinderrechte hat und dieser auch ausgezeichnete Arbeit leistet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die Frau Präsidentin ist jetzt gerade nicht anwesend, aber Ehre, wem Ehre gebührt, und allen, die dort mitwirken. Gestern war ja ein Ausflug ins Burgenland mit dem Kin­derrechteausschuss.

Deshalb auch noch ein Appell – bitte diesen an Herrn Bundesminister Moser weiter­zugeben – zum Gesamtpaket der Kompetenzbereinigung zwischen dem Bund und den Ländern, was die Kinder- und Jugendhilfe betrifft. Es hat heute der Landeshauptmann des Burgenlandes als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz bereits in seiner Erklärung ausgeführt, dass die entsprechende Kompetenz in die Zuständigkeit der Länder wandern und die Qualitätskriterien in einer 15a-Vereinbarung festgeschrieben werden sollen.

Deshalb hat die SPÖ die große Bitte an den zuständigen Minister: Bitte achten Sie darauf, dass es einen einheitlichen, qualitativ hochwertigen Kinderschutz in Österreich auch in Zukunft gibt! Setzen Sie hier die höchsten Kriterien an, nehmen Sie auf die Beden­ken der Fachwelt Bedacht und sorgen Sie dafür, die Kinder- und Jugendhilfe zum optimalen Schutz aller Kinder auszugestalten!

Die Präsidentin des Bundesrates, Frau Inge Posch-Gruska, hat die Kinder- und Jugendrechte dankenswerterweise zum Schwerpunkt ihrer Präsidentschaft gemacht. Die Kinder- und Jugendhilfe steht vor vielen Herausforderungen, vor allem aber auch vor der Schaffung von einheitlichen Qualitätskriterien in Österreich. Die vielen Veran-


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