BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 141

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beziehungsweise leben und so weiter. Für all diese Personengruppen und Einrichtun­gen tragen wir als Staat, als Gesellschaft besondere Verantwortung. Deshalb müssen wir diesen Menschen einen besonderen Schutz garantieren. Frau Brinek hat es ver­gan­genen Dienstag im Ausschuss so formuliert: Schlussendlich geht es um die Ein­haltung der Menschenrechte. Das muss unser oberstes Ziel sein.

Von all den wichtigen Themen, die in diesem Bericht behandelt werden, möchte ich ein spezielles Thema beleuchten, das mir sehr am Herzen liegt und das auch aktuell politisch sehr brisant ist, und zwar den Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geht es um jene Kinder und Jugendliche, die nicht das Glück haben, in einer Familie groß werden zu können, wo ihnen alles geboten wird, was man für ein glückliches Aufwachsen, für ein gutes Leben braucht. Diese Kinder brauchen, wie wir heute schon einmal gehört haben, unseren besonderen Schutz, und wir als Gesellschaft, als Staat tragen die Verantwortung dafür.

Nun gibt es ja ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz, das wir hier im Parla­ment 2013 miteinander beschlossen haben. Darin wurde vereinbart, dass es ein Bundesrahmengesetz gibt und die Ausführung in den einzelnen Ländern erfolgt. Im Bericht der Volksanwaltschaft wird öfters, in allen Bereichen, beschrieben, dass das auch bedeutet, dass es eigentlich neun verschiedene Ausführungen dieser Bundes­ge­setzgebung gibt und dass es eigentlich, rein praktisch gesprochen, für eine Problem­lage eines Kindes neun verschiedene Lösungen und neun verschiedene Handhabun­gen gibt.

Das Problem dabei ist, dass auch die Qualität unterschiedlich ist, wie mit diesen Prob­lem­lagen, mit diesen Ausgangslagen umgegangen wird, und es eigentlich ein bisschen eine Glückssache ist, in welchem Bundesland ein Kind gerade wohnt oder aufwächst. Das war auch viele Jahre im Bereich Jugendschutz Thema, nämlich dass es da neun verschiedene Varianten gab. Wir haben jetzt viele Jahre hindurch versucht, diesen Jugendschutz wieder einzufangen und zu vereinheitlichen. Das ist auch weitest­gehend, bis auf Oberösterreich, geglückt, und das ist sinnvoll. Das ist leider in der Kinder- und Jugendhilfe noch nicht der Fall.

Die Volksanwaltschaft hat es am Dienstag so formuliert: Jedes Kind muss uns gleich viel wert sein. Auch die Kinderrechtskonvention, die wir ratifiziert haben, besagt, dass kein Kind aufgrund seines Wohnortes benachteiligt werden darf, was aktuell aber der Fall ist. Das heißt also ehrlicherweise auch für das bestehende Bundesgrundsatz­gesetz, dass auch das noch nicht optimal war. Wir haben das auch damals, 2013, so benannt, es ist noch nicht optimal, es war aber damals die aktuell beste Form.

Die Bundeskinder- und -jugendhilfe im Familienministerium und die Länder mit ihrer jeweiligen Kinder- und Jugendhilfe haben in den letzten Jahren sehr gut und sehr konstruktiv kooperiert und immer wieder versucht, die Standards und die Zusam­menarbeit zu verbessern. Es sind sich alle einig, dass es da noch Luft nach oben gibt und dass das auch weiter ausgebaut werden kann.

Noch zwei Zitate aus dem Bericht der Volksanwaltschaft. Das erste: „Einheitliche Aus­bildungsstandards sowie Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe müssen für ganz Österreich geschaffen werden.“

Und das zweite Zitat, das in dieselbe Kerbe schlägt: „Eine weitergehende Harmonisie­rung der Mindeststandards der Länder für die sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen sollte bundesweit angestrebt werden.“

Dem stimmt die ganze Fachszene im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zu. Das hat sich in vielen, vielen Stellungnahmen zum aktuellen Gesetz bestätigt.

 


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