BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 142

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Ich komme jetzt zu dem, was gerade im Raum steht: Warum ist das gerade ein so dringendes Thema? – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt steht im Raum, dass diese Kinder- und Jugendhilfe, wie wir sie kennen, aus der Bundeszuständigkeit heraus komplett in die Länderverantwortung gehen soll, und zwar all das – nur damit man das weiß – im Rahmen dieses großen Reformpaketes Kompetenzbereinigung. Schlussendlich ist das, was mit der Kinder- und Jugendhilfe geschehen soll, das Gegenteil von dem, was wir jetzt über den Bericht der Volksanwaltschaft und die vielen Stellungnahmen aus den Fachinstitutionen gehört haben.

Minister Moser hat dieser Fachwelt vergangene Woche bei einem Termin, zu dem er eingeladen hat – was sehr geschätzt wurde – und bei dem unter anderem auch die Volksanwaltschaft zugegen war, versprochen, auch in diesem Zusammenhang eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzuführen. Das wäre nunmehr die vierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe: Es gibt eine solche zum Thema Armenwesen, also zur Mindest­siche­rung, eine zum Thema Krankenanstalten und eine zum Thema Energiewesen. Diese nunmehr vierte Arbeitsgruppe zur Kinder- und Jugendhilfe könnte dazu beitragen, beim Thema Schutz von Kindern noch einmal genau nachzuschauen, was diesbezüglich die optimalen Rahmenbedingungen wären. – Ich würde gerne wissen – wir alle warten darauf –, wann diese Arbeitsgruppe einberufen wird und wann sie starten kann.

Noch ein Grund, warum ich auch dafür plädiere, Tempo aus diesem Beschluss zu neh­men: Es gibt im Familienministerium, wie wir wissen, eine Evaluierung zum bestehen­den Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das wurde 2013 gemeinsam so beschlossen. Diese Evaluierung liegt vor, ist aber noch nicht veröffentlicht. Ich meine, es würde Sinn machen, wenn dieses Gesetz jetzt auf neue Beine gestellt wird, genau nachzu­schauen, welche Erfahrungen und welche Empfehlungen es im Zusammenhang mit diesem Gesetz gibt.

Das Ziel der Volksanwaltschaft – so habe ich das immer verstanden – ist es, das Leben von Menschen in besonderen Lebenssituationen konkret zu verbessern, und es ist auch das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe, das Leben von Kindern in speziellen Lebenssituationen zu verbessern. Ich denke, das muss unser aller Ziel und unser aller Verantwortung als Staat und als Gesellschaft sein. Ich möchte daher an dieser Stelle auch Minister Moser, Ministerin Bogner-Strauß und alle EntscheidungsträgerInnen auf dieser Ebene bitten, zum Wohle und zum Schutz all dieser Kinder hier Verantwortung zu übernehmen und diese Verantwortung nicht abzugeben.

Zum Schluss möchte ich mich bei der Volksanwaltschaft noch einmal herzlich dafür bedanken, dass wir immer mit diesen Informationen versorgt werden, die für uns als Politiker und Politikerinnen so wichtig sind, um alle Menschen im Blick zu behalten, und zwar auch diejenigen, die vielleicht keine so laute Stimme beziehungsweise keine so starke Lobby haben, damit wir in der Politik, im Staat und in der Gesellschaft Verantwortung für all diese Menschen übernehmen können. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Stögmüller.)

14.03


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Ein Hinweis: Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek hat mir gerade gesagt, dass im Aus­schuss von den Mitgliedern Informationen von der Volksanwaltschaft erbeten wurden. Diese Unterlagen wurden mitgebracht und liegen hier vorne, von mir aus ge­sehen rechts, zur freien Entnahme auf. – Ich darf mich recht herzlich bedanken, dass Sie uns das mitgebracht haben! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. – Bitte, David.


 


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