BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 143

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14.03.43

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Mitglieder der Volksanwaltschaft, Frau Brinek und Herr Kräuter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Volksanwaltschaft ist unbestreitbar eine wichtige Institution, gerade wenn es um die Einhaltung und Förderung der Menschenrechte, um das Aufzeigen von Missständen und um Mängel in der allgemeinen Verwaltung geht. Das wurde heute schon erläutert.

Der Jahresbericht über das Jahr 2017 ist so umfassend, dass es überhaupt nur ansatz­weise möglich ist, heute Themenschwerpunkte aufzugreifen und aufzuzeigen. Ich habe für mich, so wie meine Kollegin Daniela Gruber-Pruner, das Thema Jugend und Kinder herausgestrichen, weil wir gestern auch eine Sitzung des Kinderrechteausschusses hatten und das gerade während dieser Präsidentschaft thematisch sehr gut passt.

Nach dem gestrigen Ministerrat, bei dem es um die Bereinigung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern gegangen ist – Daniela Gruber-Pruner hat es schon angesprochen –, war die Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiger Punkt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich bin skeptisch, ob eine Verlagerung der Kompe­tenzen der Kinder- und Jugendhilfe in die Bundesländer wirklich besser sein soll und sein wird. Man sieht jetzt schon – man braucht sich den Bericht der Volksanwaltschaft nur durchzulesen –, welche Unterschiede es zwischen den einzelnen Bundesländern gerade in der Kinder- und Jugendhilfe gibt.

Eigentlich braucht es genau das Gegenteil, nämlich einheitliche Standards und Kompe­tenzen im gesamten Bundesgebiet, aber auch ich glaube, dass es mit den Artikel-15a-Vereinbarungen eher nicht wirklich besser wird. Schauen wir uns das einmal an. Warten wir die Soziallandesrätekonferenz nächste Woche ab. Wenn der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir das abwägen und nach reiflicher Überlegung entscheiden, ob damit wirklich etwas besser werden kann. Ich glaube, es ist ganz wichtig, das einmal anzuschauen und dann zu entscheiden. Ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass eine Artikel-15a-Vereinbarung mit Mindeststandards dem Ganzen gerecht werden wird, aber warten wir ab.

Nun wieder zurück zum Bericht 2017, darin geht es auch um ein mir persönlich wich­tiges Thema, nämlich um das Versorgungsangebot in der Kinder- und Jugend­psychi­a­trie. Uns allen muss bewusst sein, dass das kein Nischenthema ist, das einfach irgend­wo in die Ecke gekehrt werden darf, weil es nicht viele Kinder betrifft. Ganz im Gegen­teil: Das betrifft viele Kinder! In Österreich gelten rund 165 000 Kinder und Jugendliche als behandlungsbedürftig. Im Bericht der Volksanwaltschaft heißt es, dass eine aktuelle Studie der MedUni Wien und des Ludwig-Boltzmann-Instituts aufzeigt, dass sogar fast ein Viertel aller 10- bis 18-Jährigen von einer psychischen Erkrankung betroffen ist – ein Viertel aller Kinder zwischen 10 und 18 Jahren! Das zeigt sich auch bei den stationären Aufenthalten, wo die Zahl im Vergleichszeitraum 2014 bis 2016 von 15 363 auf 16 552, also um knapp 1 200 Kinder und Jugendliche gestiegen ist.

Das wirklich große Problem bei der Behandlung dieser Jugendlichen und Kinder ist das Behandlungsangebot überhaupt. Nur 52,7 Prozent aller Aufenthalte von Jugendlichen erfolgen in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, das heißt, 47,3 Prozent sind in Abteilungen verschiedener Einrichtungen für erwachsene Personen untergebracht, und die Tendenz ist steigend und nicht sinkend.

Das ist ein großes Problem, und das ist für die Jugendlichen nicht förderlich, denn die Konfrontation mit psychisch erkrankten erwachsenen Personen ist für Minderjährige natürlich massiv belastend. Auch die Behandlungsgebiete beziehungsweise die Krank­heiten, weswegen die jungen Menschen eingeliefert worden sind, und die Behand­lungs­symptome unterscheiden sich von jenen der Erwachsenen. Ich glaube, jeder hier


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